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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 06.05.2014, 13:37
freerider13 freerider13 ist offline
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Zu bedenken:
Bei den Italienern wird als Bootsgewicht oft nur das leere Bootgenommen. Ohne Zubehör. Bei nem Rib schlägt das in Relation recht heftig zu Buche.
Ich sehe auf den Fotos folgendes "Zubehör":
Ankerhalterung (wahrscheinlich mit Winde, sicher mit Kettenkasten), Steuerstand, Sitzbank, Geräteträger mit Verbindung zu Tragschläuchen. Schaut alles recht massiv aus, da könnt schon was zusammenkommen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #27  
Alt 06.05.2014, 15:03
Claus0815 Claus0815 ist offline
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Ja Jan Du hast wohl Recht!



Hab mir mal die Zubehörliste beim Hersteller angesehen und da haben wir festegestellt, dass wir für 9000€ Zubehör verbaut haben welches wohl auch nicht gewichtsmäßig erfasst ist.

Elektr. Anker, Kühlschrank, Hydr Lenkung, Geräteträger GFK und noch ein paar ander kleinere Sachen.

Das Boot mit leeren Tanks 420kg schwerer als in der Herstellerangabe (Motor hab ich natürlich abgezogen) ist das möglich, nur durch das Zubehör oder soll ich mal den Rumpf anbohren?

Einen Alutrailer hab ich mir jetzt besorgt, Gewichtsunterschied 150kg, so komm ich jetzt gerade so hin...
Gruß
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  #28  
Alt 06.05.2014, 17:44
freerider13 freerider13 ist offline
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Ich seh da auch noch einige massive Edelstahlbügel und Schienen - ausm Bauch: Ja, das kommt hin. Das läppert sich recht schnell.
Ruf doch einfach mal den Hersteller an und frag nach dem Gewicht des Zubehörs. Sollte eine grobe Hausnummer ergeben.
Auf jeden Fall besser als ein Loch in den Rumpf bohren.

Schöne Grüße,
Jan
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  #29  
Alt 06.05.2014, 20:34
Claus0815 Claus0815 ist offline
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Der Teufel steckt wohl im Detail:

da ein Chrombügel .....

heute habe ich z.B. eine Duschwanne hinten neben dem Motor rechts entdeckt - der Deckel allein wiegt schon gefühlte 5kg, und die Badeleiter ist auch nicht Serie ...
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  #30  
Alt 07.05.2014, 07:35
funmannn0 funmannn0 ist offline
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.....vom Womo ins Boot umladen nur mit schwarzem Nummernschild!!!!
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  #31  
Alt 07.05.2014, 10:24
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von funmannn0 Beitrag anzeigen
.....vom Womo ins Boot umladen nur mit schwarzem Nummernschild!!!!

dann dürfte ich ja noch nicht mal mehr ein Handtuch ins Boot legen. Es steht immer noch ein Boot auf dem Trailer.
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Viele Grüße, Marcus

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  #32  
Alt 07.05.2014, 11:43
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!
Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
dann dürfte ich ja noch nicht mal mehr ein Handtuch ins Boot legen. Es steht immer noch ein Boot auf dem Trailer.
Mit ´nem grünen Kennzeichen (= Steuerbefreiung) darf man nur das Sportboot nebst Bootssportzubehör befördern. Sobald auch nur ein Handtuch oder ´ne Kiste Bier an Bord ist, kann es teuer werden.
- Steuerhinterziehung
- Fahren ohne Versicherungsschutz
Genau aus diesem Grund hatte mein Trailer ein schwarzes Kennzeichen. Jetzt - mit dem Wechselanhänger - ist das eh egal. Da darf vom Hafentrailer (mit/ohne Boot) über die offene Pritsche bis hin zum Koffer alles drauf. Und wenn mal die max. Nutzlast gefordet wird, dann steht die Euro-Pallette direkt auf dem Rahmen.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #33  
Alt 07.05.2014, 12:03
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Handtücher sind Bootszubehör. Wenn ich nass werde, muss ich mich abtrocknen. Sonst werde ich krank. Werkzeug ist auch Bootszubehör. Wenn das Boot unterwegs kaputt geht, muss ich es reparieren. Getränke und dazu zählt auch Alkohol sind ebenfalls Bootszubehör. Diese zählen zur Verpflegung die auf jedem Boot zugelassen werden muss.

Jeder Anwalt dieser Welt wird dies vor Gericht durchboxen.

Wenn ich da jetzt nen Motorroller oder nen Raummeter Brennholz sonst etwas was nun wirklich nix mit Booten zu tun hat transportiere gebe ich dir vollkommen Recht.

Achja, Fahren ohne Versicherungsschutz ist ja auch nicht Richtig weil der Hänger sobald er am Auto hängt mit über den Wagen versichert ist. Das Finanzamt hat ja zum Glück noch nichts mit der Versicherung zu tun.
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Viele Grüße, Marcus

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  #34  
Alt 07.05.2014, 21:26
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Stoooop, Marcus! Hier liegst du falsch!
War gestern bei der Zulassungsstelle um von grün auf schwarz umzumelden (bei mir steht jetzt ein Moped mit drauf).
Änderung: "Sportgeräteträger Bootstransporter" in "Bootstransporter".
Am "Sportgeräteträger" hängt aber auch die Zulassungsfreiheit => Fahrzeugbrief ausgestellt => Versicherungspflichtig.
War bei mir jetzt wurscht da ich eh ne Versicherung extra hab.

Schöne Grüße,
Jan
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  #35  
Alt 07.05.2014, 22:52
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Stoooop, Marcus! Hier liegst du falsch!
War gestern bei der Zulassungsstelle um von grün auf schwarz umzumelden (bei mir steht jetzt ein Moped mit drauf).
Änderung: "Sportgeräteträger Bootstransporter" in "Bootstransporter".
Am "Sportgeräteträger" hängt aber auch die Zulassungsfreiheit => Fahrzeugbrief ausgestellt => Versicherungspflichtig.
War bei mir jetzt wurscht da ich eh ne Versicherung extra hab.

Schöne Grüße,
Jan
Moin Jan,

verstehe ich jetzt grad nicht wirklich. Gut, ich habe den Bootstrailer auf Grün angemeldet und habe für den Trailer selber keine Versicherung abgeschlossen. In der Bootshaftpflicht/Kasko ist aber die Versicherung für den Trailer mit drin. Ansonsten gilt doch imer noch die alte Regelung, dass der Trailer sobald er am Auto hängt über das Zugfahrzeug versichert ist.

Ich habe auch noch einen normalen Anhänger der Steuerpflichtig ist. Dieser hat auch eine Haftpflicht/Kasko Versicherung. Alerdings hat der nur die Kasko weil ich sehr nah an der NL Grenze wohne und solche Trailer sehr gerne entwendet werden.
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Viele Grüße, Marcus

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  #36  
Alt 07.05.2014, 22:57
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Der Anhänger mit grünem Kennzeichen ist nicht zulassungspflichtig, er hat i. d. R. nur eine Betriebserlaubnis. Deswegen wird von den Zulassungsbehörden keine eVB (früher Doppelkarte) verlangt.

Allerdings ändert das nichts an der Notwendigkeit des Versicherungsschutzes. Wir sind selbst Versicherungsmakler und ich kann nur empfehlen auch für die "Grünen" Anhänger eine Versicherung abzuschließen. Kostet eh fast nix!

Es gab 2010 ein BGH Urteil in dem die Haftung für einen Schaden Zugfahrzeug mit Anhänger zu 50% auf das Zugfahrzeug und zu 50% auf den Anhänger verteilt wurde. Kann sich jeder selbst ausmalen was das für einen Unfall bedeuten würde bei dem der Trailer nicht versichert ist.

Nicht vorstellen kann ich mir, dass die Versicherung die Leistung ablehnen kann, wenn sportfremde Gegenstände befördert werden

Gruß Claus
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  #37  
Alt 07.05.2014, 22:59
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Zitat:
Zitat von Claus0815 Beitrag anzeigen
Der Anhänger mit grünem Kennzeichen ist nicht zulassungspflichtig, er hat i. d. R. nur eine Betriebserlaubnis. Deswegen wird von den Zulassungsbehörden keine eVB (früher Doppelkarte) verlangt.

Allerdings ändert das nichts an der Notwendigkeit des Versicherungsschutzes. Wir sind selbst Versicherungsmakler und ich kann nur empfehlen auch für die "Grünen" Anhänger eine Versicherung abzuschließen. Kostet eh fast nix!

Es gab 2010 ein BGH Urteil in dem die Haftung für einen Schaden Zugfahrzeug mit Anhänger zu 50% auf das Zugfahrzeug und zu 50% auf den Anhänger verteilt wurde. Kann sich jeder selbst ausmalen was das für einen Unfall bedeuten würde bei dem der Trailer nicht versichert ist.

Gruß Claus
Ja, ok. Aber ich habe ja wie schon erwähnt ind der Bootshaftpflicht/Kasko den Trailer mit drin. Sogar wenn das Boot nicht drauf steht.
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  #38  
Alt 08.05.2014, 09:44
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Moin!

Auch wenn wir vom Thema abschweifen:
Vor zwei Jahren löste sich bei einem Bekannten der Anhänger von der Kupplung, überquerte die Straße und beschädigte drei Autos. Zwei davon waren nicht mehr fahrbereit.
Alles wurde von der Anhängerhaftpflicht bezahlt.
Begründung: Nach der Trennung vom Zugfahrzeug war der Anhänger selbstständig unterwegs.

Warum sich der Anhänger löste, ist bis heute unklar. Weder Kupplung noch Kugel sind beschädigt. Beides wurde sicherheitshalber ausgetauscht.
Da sich der Unfall nur ein paar hundert Meter nach Fahrtbeginn ereignete, gehe ich davon aus, dass die Kupplung nur aufgelegt, jedoch nicht eingerastet war.
Nix genaues weiß man nicht .....

viele Grüße
Arnt
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