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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.05.2014, 15:29
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Ich habe eine Werkstatt an der Hand , da läuft es folgendermaßen ab !
Der Prüfer kontrolliert am Tag X, das Fahrzeug und stellt Fehler fest, welche bei einer Neuvorführung nach 4 Wochen (in der Regel ?) behoben sein müssen.
Mit dem Werkstattleiter ist das sofortige Beheben etwaiger Mängel abgesprochen und wurde stets eingehalten.
Der Prüfer lässt die Plakette+Eintrag Fahrzeugschein inkl.bestandenen Bericht da !
Ist einfach eine gegenseitige Vertrauenssache zwischen Beiden
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #27  
Alt 22.05.2014, 15:50
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von trixi1262 Beitrag anzeigen
Ich habe eine Werkstatt an der Hand , da läuft es folgendermaßen ab !
Der Prüfer kontrolliert am Tag X, das Fahrzeug und stellt Fehler fest, welche bei einer Neuvorführung nach 4 Wochen (in der Regel ?) behoben sein müssen.
Mit dem Werkstattleiter ist das sofortige Beheben etwaiger Mängel abgesprochen und wurde stets eingehalten.
Der Prüfer lässt die Plakette+Eintrag Fahrzeugschein inkl.bestandenen Bericht da !
Ist einfach eine gegenseitige Vertrauenssache zwischen Beiden
(so mache ich das übrigens hier auch immer)

Ich kenne weder in Hü noch in Hot jemanden mit Werkstatt


Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi,
um hier einigen Missverständnissen vorzubeugen:

Der Trailer ist zugelassen.
HU abgelaufen (3 Jahre)
Er ist Verkehrssicher.
Ich und die Papiere sind 400km weg.
Ich möchte das Teil einfach anhängen und das Boot zur Ostsee bringen.
Ich habe nicht die Zeit um den Trailer kurzfristig zu HU zu bringen.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #28  
Alt 22.05.2014, 16:02
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi,
um hier einigen Missverständnissen vorzubeugen:

Der Trailer ist zugelassen.
HU abgelaufen (3 Jahre)

Ich habe nicht die Zeit um den Trailer kurzfristig zu HU zu bringen.
Sorry, aaaaber, wenn du 3 Jahre keine Zeit hast, um den Hänger zu tüven, dann musst du halt daheim bleiben, bis du dazu Zeit hast, um alles ordentlich zu machen.

Gruß Didi
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  #29  
Alt 22.05.2014, 16:09
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Sorry, aaaaber, wenn du 3 Jahre keine Zeit hast, um den Hänger zu tüven, dann musst du halt daheim bleiben, bis du dazu Zeit hast, um alles ordentlich zu machen.

Gruß Didi
Danke für deinen gut gemeinten Rat

ich habe nicht vor alle Umstände zu erklären die zu dieser Situation führten.
Ich möchte nur jemandem behilflich sein, der z.Z. nicht in der Lage ist, etwas zu unternehmen.

Achja, kennst du den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #30  
Alt 22.05.2014, 19:01
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Mein Gott...... Fahr einfach los und lass dich nicht erwischen.....!!!!!
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Alt 22.05.2014, 22:43
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Mein Gott......
Angeblich sieht der doch alles...

Diese Idee wird der TE schon selbst mehrfach durchdacht haben.

Ich würde mich für das Kurzzeitkennzeichen entscheiden mit Hinweis, daß ich von einem Verbot der Beladung nichts erfahren habe. Da bleibt m.E. der größte Interpretationsspielraum.

Ohne Risiko macht das Leben auch keinen Spaß!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #32  
Alt 22.05.2014, 23:38
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...rote Nummer oder KZK scheiden definitiv aus, da noch angemeldet. Punkt. Offiziell zumindest.
Da es aber nicht dein Trailer ist, mach ein KZK dran und steck einen ausgefüllten Kaufvertrag ein...sicherheitshalber...

...und immer schön rechts fahren und die Rennleitung freundlich grüssen...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #33  
Alt 22.05.2014, 23:40
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...und das elfte Gebot beachten: Du sollst dich nicht erwischen lassen!
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #34  
Alt 23.05.2014, 07:11
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Da kann er aber nur mit einer roten Nummer eines Autohändlers fahren. Beim Straßenverkehrsamt bekommt er kein KK, da sein Trailer angemeldet ist.
Wo soll er das KK denn herholen?
Die Autohändler stellen sich auch immer mehr an, so einfach wie früher ist das nicht mehr.

Gruß Uwe

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  #35  
Alt 23.05.2014, 07:13
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Ich hatte mal das gleiche Problem.
Hab ds Boot samt Trailer auf einen Autotrailer gepackt.
Wenn es nicht zu groß ist, ist das bestimmt die einfachste Lösung.

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Gruß Uwe

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  #36  
Alt 23.05.2014, 15:16
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Vielleicht gibt es ja am jetzigen Standort einen Prüfer, der den Anhänger auch vor Ort prüfen würde, muss ja nicht TÜV oder Dekra sein, gibt ja auch noch GTÜ und KÜS und teilweise soll es auch freie Sachverständige geben, die das dürfen.
Problematisch ist nur der fehlende Bremsenprüfstand sowie die nicht vorhandene Anerkennung als Prüfstützpunkt.
Aber einige (wenige) Prüfer sollen das ja immer noch nicht so genau nehmen.
Natürlich müssten die Papiere erstmal per Post hin.
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Beste Grüße,
Jörn

Das Leben ist kein Ponyschlecken.
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  #37  
Alt 23.05.2014, 15:32
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Nille72 Nille72 ist offline
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Ganz einfache Lösung:

Man besorgt sich einen Termin beim TÜV am Montag und überführt das Boot am Samstag vorher ohne TÜV. Wird man angehalten einfach den Terminzettel vorweisen und sich höflich entschuldigen.....

Klar, ein Restrisiko bleibt, ist aber IMHO überschaubar.

Noch einen Tipp: ein zugelassenes KFZ muss immer TÜV haben (auch auf Privatgelände); wenn am Zielort der Trailer abgestellt wird also das Kennzeichen abschrauben, damit keiner darauf kommt das der Hänger keinen TÜV hat.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils


Geändert von Nille72 (23.05.2014 um 16:38 Uhr)
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  #38  
Alt 23.05.2014, 15:58
Jon Jon ist offline
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Das könnte auch nach hinten losgehen. Wenn der Beamte schlecht drauf ist, legt er einem das als Vorsatz aus, was immer gleich teurer wird. Man wusste ja, das TÜV alle ist.
Übersehen hingegen ist fahrlässig, also billiger.
Obwohl, drei Jahre übersehen...
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Beste Grüße,
Jörn

Das Leben ist kein Ponyschlecken.
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  #39  
Alt 23.05.2014, 16:04
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Wie fährt man denn ohne Vorsatz mit einem beliebigem KFZ zum TÜV-Stützpunkt?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #40  
Alt 23.05.2014, 16:15
Jon Jon ist offline
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Naja, man fährt ja nicht 48 Stunden lang zum TÜV, da ist nur der direkte Weg erlaubt.
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Beste Grüße,
Jörn

Das Leben ist kein Ponyschlecken.
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  #41  
Alt 23.05.2014, 16:19
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Man fährt auch keine 48 Std. von der Müritz an die Ostsee

Wie geschriebe, ein Restrisiko bleibt natürlich. Straffrei geht nur wenn der TÜV gemacht wird.

FZV Pargr. 10:

Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #42  
Alt 23.05.2014, 16:30
Jon Jon ist offline
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Na eben, sehe ich auch so.

Wobei ich mir jetzt nicht ganz im klaren darüber bin, ob wir hier nach einer legalen, einer straffreien oder nur nach einer möglichst gering bestraften Lösung suchen.
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Jörn

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  #43  
Alt 23.05.2014, 16:34
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Ganz einfache Lösung:

Man besorgt sich einen Termin beim TÜV am Montag und überführt das Boot am Samstag vorher ohne TÜV. Wird man angehalten einfach den Terminzettel vorweisen und sich höflich entschuldigen.....

Klar, ein Restrisiko bleibt, ist aber IMHO überschaubar.

Noch einen Tipp: ein zugelassenes KFZ muss immer TÜV (auch auf Privatgelände), wenn am Zielort der Trailer abgestellt wird also das Kennzeichen abschrauben damit keiner darauf kommt, dass der keinen TÜV hat.
Dein Tipp ist gut und richtig !
Ich habe Trailer und PKW Anhänger und wunderte mich vor geraumer Zeit, was das Ordnungsamt bei mir am Zaun zu suchen hat
Beide Anhänger stehen sehr weit vorne.
Genau deshalb, Sie haben auf die Plaketten geguckt, ich dachte es kann nicht wahr sein
Ist aber so
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Lg Alfons

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  #44  
Alt 23.05.2014, 16:42
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Zitat:
Zitat von Jon Beitrag anzeigen
Wobei ich mir jetzt nicht ganz im klaren darüber bin, ob wir hier nach einer legalen, einer straffreien oder nur nach einer möglichst gering bestraften Lösung suchen.
Gute Frage. Eins noch: Kurzzeitkennzeichen geht nicht weil das Teil ja zugelassen ist. Wenn man es trotzdem macht, könnte man wg. Kennzeichenmissbrauch und dem fehlende TÜV belangt werden. Keine Ahnung was das kostet....
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #45  
Alt 23.05.2014, 17:49
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Vergiss es. Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat. Das wird richtig teuer. Hatte ich mich bei meiner Überführung auch schlau gemacht. Der Polizist meines Vertrauens hat mir davon dringend abgeraten. Er sagte, ich solle lieber ohne TÜV fahren. Ist ab 4 Monate drüber eins. Egal ob ein jahr oder fünf.

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