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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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ja so sollte das auch sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#27
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Kennst du, oder jemand anders, allenfalls den den relevanten Gesetzestext? Ich bin fleissig am Googeln, habe aber noch nichts entsprechendes gefunden
Ich habe auch gemeint, dass dem so sei, andererseits, wie gesagt, die AHK-Kupplung wurde ja nicht nachträglich von irgend jemandem angebracht, sondern war ab Werk bestellt. Müsste also den Vorschriften entsprechen.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#28
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StVZO Paragraph 54 (2):
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
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MfG |
#29
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Zitat:
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Beste Grüße John |
#30
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Wenn die AHK richtig eingebaut und Programmiert ist, müsste die Blinkerkontrolle doppelt so schnell blinken, wenn ein Blinker (egal welcher) ausgefallen ist.
Die Blinker des Fahrzeugs, blinken allerdings normal weiter!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#31
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Gerade in solch technischen Fragen, haben wir in der Regel die gleiche Gesetzgebung. Autos z.B., werden kaum für die CH extra anders ausgerüstet.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#32
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Zitat:
Ich muss wohl mal mit meiner Werkstatt des Vertrauens reden
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#33
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#34
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Was mir auch noch aufgefallen ist, die Nebelschlussleuchte am Auto schaltet im Anhängerbetrieb auch nicht aus. Ich habe daher den Verdacht, dass das Auto gar nicht registriert wenn ein Anhänger angekuppelt ist.
Das Auto ist mit einem 13-Pol Stecker ausgerüstet, der Trailer hat noch einen alte 7-Pol Stecker. Der zugehörige Adapter war aber bei Auslieferung des Autos ebenfalls schon mit dabei. Müsste also nicht daran liegen, oder doch?
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#35
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Nö, hat mit dem Adapter nix zu tun.
Enntweder ist ein Mikroschalter in der Dose, der dem Anhängersteuergerät mitteilt dass ein Trailer dran ist, oder eine Blindstromschleife wird geschlossen. Zweiteres ist besser, da der Wagen mit einem Anhänger rechnet, obwohl nur der Adapter in der Dose steckt!!! Dann wird sowohl NSL als auch Rückfahrscheinwerfer des Zugfahrzeugs, sowie PDC deaktiviert. Auf jeden fall soll die Werkstatt die funktionstüchtigkeit (Stromversorgung/Programmierung) des Anhängersteuergeräts prüfen!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#36
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Blinkerkontrolle
Ob die Blinkerkontrolle funktioniert, ist doch ganz leicht zu prüfen.
Am Hänger die Blinkerleuchte entfernen, dann muss die Anzeige im Auto schneller klicken! Ich habe selbst einen Peugeot und da funktioniert es so. Hat mit 13 oder 7-pligem Anschluss nichts zu tun, da die restlichen Anschlüsse nur für Zusatzfunktionen zuständig sind. Viele Grüsse, Fritz |
#37
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Moin,
ist es nicht sinnvoller einen Schnellverschluss für die Lichtleiste zu entwerfen? Spart Geld und elektrische Kniffe, die echt kniffelig werden, wenn sie sich unterwegs mal unpässlich zeigen. Willy |
#38
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Zitat:
geh ich mal davon aus, dass das Zugfahrzeug nicht weiss dass da ein Trailer dran ist!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#39
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Zitat:
Was hast du für einen Peugeot (Jahrgang)?
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#40
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Zitat:
Zudem, es funktioniert ja alles einwandfrei, einzig die Blinkerausfallkontrolle tut nicht, scheint aber (vorerst) eher ein Problem bei Zugfahrzeug zu sein, weil sie es mit Glühlampen nämlich auch nicht tut. Und da die Wahrscheinlichkeit eines Glühlampenausfalles höher ist, als eines LED-Ausfalles, bin ich, so gesehen jetzt gar sicherer Unterwegs (Lösen muss ich das mir bisher gar nicht bekannt Problem nun aber natürlich trotzdem)
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) Geändert von martin1302 (11.01.2015 um 11:04 Uhr)
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#41
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Zitat:
(Kontrolleuchte bzw. "KlickKlack" mit doppelter Frequenz wenn Birne raus)
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#42
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Nein, eben da schon nicht. Daher denke ich, dass ich zuerst das Problem am Zugfahrzeug suchen und finden muss, bevor es überhaupt Sinn macht, zu prüfen ob die Ausfallkontrolle mit den LED-Leuchten auch noch richtig funktioniert.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#43
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Zitat:
Die Leiste tauchen zu schicken ist sicher die sichere Lösung. Aber wenn man die Kirmesleuchten liebt, dann muss man schon mal in die Trickkiste greifen. |
#44
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Zitat:
Am Hänger, den ich schon 13 Jahr hab, hatte ich noch nie ein Problem mit einer Glühlampe. Am Trailer mit LEDs musste ich schon eine ersetzen. Von daher würde ich den Trailer so ausrüsten, dass bei jedem Zugfahrzeug die Blinküberwachung anspringt. Also Widerstände (müsste ich noch haben, weil ichs dann doch anderes gelöst hatte, falls du brauchst) oder mit (zusätzlichen) Glühlampenblinkleuchten (wohl sinnvoller). Ausserdem habe ich schon sehr gute Erfahrungen gemacht, den Leuchtenträger 30cm schmaler zu machen, und dafür Gummiausleger mit Begrenzungsleuchten anzubauen. Ist beim Einhängen irgendwo schon vieeel angenehmer! Hier meine Lösung (Lichtbalken bleibt immer dran!)
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#45
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Zur Zeit noch Hoffnung, in ein paar Jahren hoffentlich Wissen.
Zitat:
Schauen wir mal, ich kann sie immer noch oberhalb der Leuchten anbringen.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#46
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wie hast du denn das mit den weissen, nach vorne gerichteten Begrenzungsleuchten am Lichtbalken gelöst? Hast du keine oder sieht man sie nicht?
Ich hab die eben in den "Gummiohren" drin, nach hinten rot, vorne weisses Glas. Und weil so ein langer Trailer eben sehr start ausschert, war ich schon mehrmals froh um ein "flexibles Gummiende" des Lichtbalkens. Und mit den 40cm nach innen mit den Fahrzeugleuchten kommt man ja locker hin. |
#47
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Zitat:
--> http://www.hoelzle.ch/shop/bilder/pdf/anhaenger12V.pdf
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) Geändert von martin1302 (12.01.2015 um 06:57 Uhr) Grund: Korrekten Link eingestellt |
#48
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Ich war gestern mit dem Auto in der Werkstatt. Da war tatsächlich eine Sicherung ausgefallen, so dass das Auto nicht mehr erkannte wenn ein Anhänger angekuppelt war. Das ist nun repariert. Ob die neuen LED-Leuchten am Trailer nun immer noch so gut funktionieren, konnte ich aber noch nicht testen. Damit ich zum Trailer komme, müsste ich noch etwas Schnee wegräumen und das überlasse ich lieber mal der Sonne.
Weiter habe ich noch beim Strassenverkehrsamt (Kanton Bern, Schweiz) nachgefragt, wie das nun mit der Blinkerausfallkontrolle wirklich ist und folgende Antwort erhalten: Zitat:
Wenn hier noch andere Schweizer mitlesen, wäre es gut, wenn ihr bei eurem kantonalen Strassenverkehrsamt ebenfalls nachfragen könnt.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#49
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naja, komische Antwort.
Auf jeden Fall scheint sich der Text nicht auf den Anhänger zu beziehen, sondern eher auf das Auto, wenn es alleine fährt (zB. dass die blinker auch zur Seite leuchten sollen. Tun sie beim Hänger nicht oder ist sogar verboten). Und im Autobetrieb wird der Ausfall eines Blinkers eh durch doppelte Blinkrequenz angezeigt. Von daher scheint mir die Aussage wenig vertrauenswürdig. auch aus der Schweiz... PS: Mir auch egal, was vorgeschrieben ist. ICH will jedenfalls, dass ich weiss, wenn der Hänger ne defekte Blinkleuchte hat. Dass dies 30 Jahre eingebaut wurde hatte schon Sinn gemacht... |
#50
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Zitat:
Übrigens in der Garage waren sie ebenfalls dieser Meinung und meinten früher hätten die Fahrzeuge ja nicht mal erkannt, dass ein Anhänger angekuppelt ist, wenn das mit Blinkerausfallkontrolle am Anhänger tatsächlich Vorschrift wäre, so würde das höchsten für neuere Fahrzeuge gelten, davon hätten sie aber bisher nichts gehört. Daher habe ich dann auch auf dem Amt angefragt. Wäre interessant, wenn du auf dem Straßenverkehrsamt in deinem Kanton auch mal anfragen könntest.
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