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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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.... der wollte nicht ausweichen und auch nicht Rücksicht nehmen, als ich schimmen war.
Selber schuld..... |
#27
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Ich finde die Frage nicht verwerflich. Ich kann auch nicht erkennen, dass er nach einem Freibrief sucht um Schwimmer umzumähen. Er will es halt einfach wissen-wo ist das Problem. Der Hinweis von Barracuda75 wird so manchen überrascht haben.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#28
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Moment mal.
Sein erster Satz im Eröffnungsthread stimmt doch schon vorn und hinten nicht: Zitat:
Wenn man mit einem Boot über einen Schwimmer fährt oder sonstigen Schaden anrichtet, ist man grundsätzlich zunächst selbst "gearscht". Das gilt genauso, wie wenn man mit einem Auto einen Fußgänger zusammenfährt oder ein parkendes Auto/eine Hausecke mitnimmt. Auch wenn der Fußgänger über die rote Ampel ging, wird das den Richter nicht besonders interessieren. Fakt ist, dass der Fußgänger von DIR TOTGEFAHREN wurde. Da erinnere ich mich an ein Argument in der damaligen Berufschulklasse, als uns der Lehrer sagte, dass heute Nacht ein Kind um 23 Uhr von einem Auto erfasst und getötet wurde. Daraufhin die Schülerin: "Tja, laut Gesetz hätte das Kind um die Uhrzeit auch nicht mehr auf der Straße sein dürfen"...freilich stimmt das zu einem gewissen Grad. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte man dennoch in Betracht ziehen.
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Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle. - Mit dem Wissen wächst der Zweifel
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#29
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wenn man sich die geistlosen Ergüsse und Beschimpfungen nach meinem posting so durchließt, haben die Leute es entweder nicht gelesen oder nicht verstanden
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#30
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Marcos eintrag ist schon richtig. Aber ich darf nicht darauf hoffen, dass dort wo baden verboten ist auch nicht gebadet wird.
Grundsätzlich hat jeder so zu fahren, das kein anderer gefährdet, behindert oder über gebühr belästigt wird. ist glaub ich eine der ersten Fragen im Fragebogen. Dies gilt nicht nur für andere Schiffe sondenr auch für Schwimmer. In Basel z.B. muss man regelmässig mit Schweimmern im Rhein rechnen. Dort ist es allgemein üblich, das im RHein geschwommen wird. Als Bootsführer hast du niemanden zu gefährden = du must ausweichen, da du dies kannst. der Schwimmer hat nicht so große möglichkeiten auszuweichen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#31
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Zitat:
Du gibst dem Ding zwar das Steuer ab, aber nicht die Verantwortung. Wär ja auch noch schöner!
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#33
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
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Es steht z.B. in der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
§1.04 allgemeine Sorgfaltspflicht. aber das wurde hier schon genannt. mann muss nur schauen welcher Paragraph es in den anderen verordnungen ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#35
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Hoch lebe der Autopilot!
Wenn das dann heißt, nicht mehr gucken zu müssen, wird wohl mehr so ähnliches passieren. (auch wenn der angeblich geguckt hat) http://www.boote-forum.de/showthread...ghlight=surfer Zitat:
Sorry, aber so ein Kommentar geht für mich gar nicht! Gruß Thom
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Suche Treidelpferd! Alle sagten "das geht nicht!" dann kam einer, der wusste das nicht....... .....und machte es einfach |
#36
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Wieso, da bei ihm nix zu holen ist und er keine Haftplicht hat, guckt der Schwimmer eh in die Röhre - ob schuldig oder nicht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#37
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Was mich an der Sache irritiert ist das meines Wissens nach die BinSchStrO nicht auf irgendeinem See gilt.
UNd da ich mich nur ungern zum Depp mache habe ich bevor ich das hier schreibe mal nachgelesen: "Sie gilt auf den in ihr aufgezählten Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Auf Rhein, Mosel, Donau und Bodensee gelten eigene Schifffahrtsordnungen (z. B. die Bodensee-Schifffahrtsordnung). Auf mündungsnahen Teilen der Elbe (Unterelbe), der Weser und der Ems, sowie auf dem Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung." (aus Wikipedia) Außerdem glaube ich das ohne eine Betrachtung aller Umstände, die zu einem UNfall führen keinerlei Einschätzung möglich ist. |
#38
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Richtig. Auf bayr. Gewässern gilt die bayr. Schifffahrtsordnung. Da braucht man z.B. für ein Sportboot keinen Führerschein. http://www.bootsport.info/files/Schi...dnung_2005.pdf
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (25.07.2014 um 22:15 Uhr) |
#39
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Zitat:
da Du Dich bislang bewusst bedeckt hälst, und die Beiträge abwartest, ist Dir oder einem Bootsführer in Deinem Umfeld derartiges beinahe passiert, oder tatsächlich passiert? Wenn es hart auf hart kommt, dann werden Dritte entscheiden wer eine Schuld oder Teilschuld an dem Ereignis trägt. Da spielen bestimmt viele Faktoren und Zeugenaussagen eine Rolle. Ich vermute der (böse rasende) Sportbootfahrer bekommt mindestens eine Teilschuld aufgebrummt, egal ob zu recht oder zu unrecht. Der Sportbootfahrer trägt in erster Linie die Sorgfaltspflicht, nicht der Schwimmer. Wäre für mich auch so logisch. Warum sollte ein Schwimmer, der zurecht seine Freiheit genießen möchte ausweichen, und wie soll er das einem Sportboot gegenüber denn machen. Der wüsste doch gar nicht wohin. Ordentlich hupen lässt ihn bestimmt schneller werden, aber eine Regelung kennt er trotzdem nicht. Mit sowas musst Du als Sportbootführer einfach rechnen, wenn Du Dich dort bewegst, wo sich Schwimmer bewegen könnten, und dann weichst Du als der stärkere und klügere eben großzügig aus. Besser noch, Du hälst Dich wenn möglich gleich etwas weiter fern. http://www.youtube.com/watch?v=T9BxurQSBiE Mit Abstand das beste Negativbeispiel. Boot fährt "nicht direkt" in die Badezone, Schiffsführer wurde wegen fahrlässiger Tötung zurecht verurteilt. Oder wollte er nur den Badegästen zur Freude eine schöne Heckwelle produzieren? Hey, Ihr sollt auch Spaß haben! Oder hat er gemeinsam mit dem Wodka die Kurve nicht zeitig hinbekommen. Wie und wohin hätte die betroffene Schwimmerin ausweichen sollen?
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Das muss das Boot abkönnen! Geändert von Palsteg (26.07.2014 um 00:24 Uhr) |
#40
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Zitat:
Tja.... in USA gahts doch auch *ggg* http://blog.docx.org/2004/07/08/entry01721/
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#41
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Zitat:
noch dümmer als der Fahrer selbst. Wenn Du im Amiland Trittleitern vertreiben würdest, dann müsstes Du den Hinweis: "Achtung, nicht draufsteigen, Sie könnten herunter fallen!" in die Leiter gravieren.
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Das muss das Boot abkönnen! |
#42
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Zitat:
Steht aber doch hier: § 13 Anerkennung anderer Schiffsführerscheine 1Einen Schiffsführerschein nach dieser Verordnung benötigt nicht, wer ein vergleichbares Befähigungszeugnis einer Behörde des Bundes, eines Landes der Bundesrepublik Deutsch land oder einer vom Bund oder einem Land der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Stelle besitzt. ?????? Oder war es als Spaß zu verstehen. LG Uli |
#43
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Also ich finde, die Frage von Blondine (nomen est omen?) verdient, mit dem noetigen Ernst und Verantwortung betrachtet zu werden. Gibt es doch in der Welt so unzaehlig viele Umstaende, die nach Gesetz und Regeln geradezu lautstark rufen!
Wo z.B. ist denn die Ausweichpflicht geregelt, wenn ein Buerger im Selbstbedienungslebensmittelhandel mit seinem Einkaufswagen einem Fussgaenger begegnet? So ein vollbeladener Einkaufswagen ist doch schon als Waffe anzusehen! Auch in den Fussgaengerzonen der Staedte herrscht doch staendig Gefahr, wenn der moderne Mensch auf sein Handy-Display starrend seine Mitmenschen anrempelt. Muss denn erst etwas passieren, bevor der Gesetzgeber aktiv wird? Ich rufe hiermit auf, dass wir sofort unsere Bundestagsabgeordneten auf diese Missstaende aufmerksam machen. Es muss etwas geschehen! Gruss Norbert |
#44
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Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber irgendwie auch doch.
Gestern Abend bin ich mit meinem Bruder vor Kiel Schilksee raus, und mein Bruder wollte ins Wasser, schön warm gerade die Ostsee. (Nicht im Fahrwasser!) Er meinte beim schwimmen, lass mal sehen wie das als Schwimmer aussieht, wenn Du mit Vollgas an mir vorbei fährst. Er in´s Wasser, und zur Sicherheit (Krampf beim Schwimmen) hat er noch einen Fender mit ins Wasser genommen. Viel war wirklich nicht los draußen, fast keine Boote. Gesagt, getan, und in gebührendem Abstand!!! an meinem Bruder vorbei, und sehr weit ausladend gedreht, wieder zurück. Hat doch glatt ein anderes Boot razifazi auf meinen Bruder zugehalten, kam mit mir gleichzeitig an, und es wurde mein Bruder gefragt ob alles in Ordnung sei...... Das nenne ich seemännisch, und am Ende war mir die Aktion aufgrund dessen fast peinlich, obwohl sie schon wohl überlegt war. Auf dem Wasser nach dem rechten Ausschau zu halten gehört, finde ich, irgenwie dazu.
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Das muss das Boot abkönnen!
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Der gesunde Menschenverstand ersetzt oft viele Verordnungen und Gesetze!
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#46
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Hi!
So jetzt will ich auch noch mal schreiben. Vielleicht sollte man auch hier einen Schreibschein (analog zum Führerschein) einführen. Es gab eine klare Frage. barracuda75 hat die richtige Norm ausgegraben, die ich zunächst übersehen oder nicht gefunden haben und die übrigen postings sind zum größten Teil geistiger Dünnschiss. Aber so ist das halt. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#47
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Hallo in die Runde,
hm - als Jurist sehe ich das ein wenig anders, als das hier bisher größtenteils dargestellt worden ist. 1. Rechtsgrundlage a) Du mußt unterscheiden zwischen Strafrecht (Ergebnis = Geldstrafe, Gefängnis...) => z. B. Körperverletzung § 223 StGB b) Zivilrecht (im Ergebnis meist Geld) z. B. Schadensersatz gem. § 823 BGB. Da hängt - einiges - an juristischem know how dran. Im Kern muß da insbesondere dargelegt werden, warum das Verhalten (= Schwimmer "überfahren") falsch war. Nur dann kann der überfahrende Schwimmer auch Schadensersatz fordern. Und an dem Punkt war die bisherige Diskussion zu ungenau. Man braucht ein sog. "Schutzgesetz". Da kommt dann ein ganzer Blumenstrauss an Möglichkeiten raus. Welcher, das hängt in erster Linie mal davon ab, WO das ganze passiert ist. Da macht es einen Unterschied, ob das in der Karibik, im Atlantik in der Ostsee oder dem Chiemsee passiert ist. Überall - kann - eine andere Norm greifen. Und da muß man dann reinschauen. Over all wird man aber - sicherlich - davon ausgehen dürfen, dass es "schon nach den allgemein gültigen Verhaltensregeln" verboten ist, Menschen mit einem Boot zu überfahren; mit der Folge der Schadensersatzverpflichtung des Kapitäns. In diesem Zusammenhang kann man dann auf eine etwaig Mitschuld des Schwimmers eingehen (z. B. Boje hinter sich her ziehen, wie das bei Tauchern gelegentlich gefordert wird, Schwimmbereich, Wellengang usw. - eine "nette" Diskussion, die sich da dann entwickeln wird...). Unter dem Strich: Das Überfahren von Schwimmern sollte man lieber sein lassen (und wenn sich der Schwimmer auch noch so blöde verhält). Das ist dann wie im Straßenverkehr. Am Ende bist Du als Autofahrer - immer - der Blöde (§ 1 II StVo). Herzliche Grüße Tom
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#48
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Zitat:
Deine Eingangsfrage habe ich als geistig Durchfallerkrankter so verstanden, das Du wissen wolltest, wer im Falle eines Falles ausweichpflichtig ist. Der Badegast, oder der Sportbootführer, und wo das geschrieben steht. __________________________________________________ _____________ Auszug: Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge 4. Personen, die Wassersport nicht mit einem Fahrzeug betreiben, müssen von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern in Fahrt und von sch wimmenden Geräten während der Arbeit ausreichend Abstand halten. § 8.10 Badeverbot 1. Das Baden ist verboten a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, b) im Schleusenbereich, c) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen. 2. Vorschriften, die das Baden in Flüssen und Kanä len an anderen als den in Nummer 1 genannten Stellen einschränken oder verbie ten, bleiben unberührt. __________________________________________________ _____________________ Punkt 4., der Wassersportler ohne Fahrzeug, also der Badegast, ist Deinem Sportboot gegenüber ausweichpflichtig. Jetzt kannst Du Dich mit Deinem Sportboot beruhigt wieder dort aufhalten, wo Du bei einem Ausweichmanöver Badegast, direkt wieder auf den nächsten Schwimmer zuhälst. Aber so ist das halt, mit den doofen Schwimmern.
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Das muss das Boot abkönnen! |
#49
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Zitat:
und wie ist das dann mit Schwimmern die dort schwimmen wo es laut Verordnung eh verboten ist ? die muss man ja dann überfahren da sie ja dort nicht sein dürfen muss ich auch keine Sorgfaltspflicht walten lassen und nur schauen, dass die mir nicht so große flecken ins Boot machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#50
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Zitat:
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Schöne Grüße, Ulli |
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