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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schwimmer - Boot - Ausweichen
Hi!
Weder Seeschifffahrtsstraßenordnung noch Binnenschifffahrtsstraßenordnung befassen sich mit Schwimmern. Folgende Frage: In einem See außerhalb einer Badezone befindet sich ein Schwimmer, wobei das Schwimmen nicht generell verboten ist. Es kommt ein Boot. Wer ist dafür hauptsächlich verantwortlich, dass die beiden nicht zusammenstoßen? Wer muss "ausweichen" nach Rechtsregeln? Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#2
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Hi,
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du ausweichen musst, da du "manövrierfähiger" und schneller bist als ein Schwimmer und noch dazu der stärkere. Generell gilt immer gegenseitige Rücksichtnahme. Damit sollte jede Situation abgedeckt sein, besonders wenn es um Leib un Leben geht.
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Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle. - Mit dem Wissen wächst der Zweifel
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#3
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...ist das ernsthaft gemeint?
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#4
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Seltsame Frage! Wenn mir das passieren würde, dann achte ich auf den Schwimmer, beobachte ihn und wenn er schwimmend meinen Weg kreuzt, dann weiche ich aus oder warte oder fahre langsam. Ich würde nicht erwarten, dass er dann wassertretend auf der Stelle verharrt, bis ich vorbeigefahren bin nur weil ich von stb. kam. Das muss doch keine Regel beantworten oder im Gesetz stehen. Da ist eine rein menschlich logische Lösung geboten! Da schwimmt einer in der Mosel, quert das Fahrwasser und erwartet dass das von links kommende Berufsschiff anhält, weil er ja von rechts kommt Sorry!
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#5
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Eigentlich doch auch total egal was da irgendwo geschrieben steht!!!
Es wird ausgewichen oder ist ein Menschenleben nichte mehr wert??
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#6
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Hi!
1. Aus dem Bauch heraus nützt mir nichts. 2. Es ist ernstgemeint. Dass ich den Schwimmer nicht sehenden Auges umnageln darf, ist mir auch klar. Aber: Wo ist es geregelt? Beim Rumgooglen habe ich nur zur Schweiz etwas gefunden, wo es hieß, dass das Schwimmen außerhalb von Badezonen auf eigene Gefahr geschehe. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#7
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Zitat:
Aber als Segler z.B. bin ich nicht unbeschränkt manövrierfähig. Die Schwimmer tummeln sich überall und wenn ich einem ausweiche, habe ich den nächsten Schwimmer vor der Nase. Deswegen meine generelle Frage: Wie ist es von Rechts wegen her? Ich habe zwar meine Vermutung, wie es ist, die stelle ich aber noch mal zurück.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#8
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Sofern man ausweichen kann, macht man das eben. Fertig, Aus!
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Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle. - Mit dem Wissen wächst der Zweifel
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#9
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hund wie es ist, ist insbesondere dann nicht mehr egal, wenn etwas passiert ist, denn dann geht es darum, wer zahlt
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#10
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Hi,
was macht ihr darum alle so ein Spiel, hier habt doch alle eine Bootsversicherung Ich versuche mal ersthaft zu antworten. Außerhalb einer Badezone ? Was das bedeutet muss erst einmal geklärt werden. Ich stelle mir gerade vor das ich per Autopilot über die Nordsee schippere, da erwische ich plötzlich einen Schwimmer. Da soll ich als Bootsfahrer Schuld sein ? Wenn ich Recht sprechen dürfte dann hat der Schwimmer selber Schuld, denn für Schwimmer gibt es Schwimmbereiche. Gleiches gilt für die Vollpfosten die hier bei uns im Hafen unter den Stegen hertauchen, wenn sie von einem Boot erfasst werden kann ich keinem Bootsfahrer die Schuld geben. Je nach Bootsgröße ist ein Schwimmer ja noch nicht mal zu sehen, wie soll ich da ausweichen ? Gruß Udo |
#11
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Zitat:
Das werden dann im jeden Fall die Gerichte entscheiden. Es gibt kein § der das übermangeln von Lebewesen erlaubt. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#12
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und ich dachte ihr hättet alle mal einen Führerschein gemacht.
Hier dann nochmal die Stellen aus der BinSchStrO die sich um Badende dreht http://wsa-duisburg-meiderich.wsv.de...ges/BwstrO.PDF
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#13
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@barracuda75
Du hast es drauf, Junge!
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#14
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#15
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Auch Segler müssen Muskelkraft betriebenen Fahrzeugen ausweichen!
Der Schwimmer fährt halt sich selbst. Interessant wird es maximal bei der Frage ob ich mit einem Paddelboot einem Schwimmer ausweichen muss - der ist ja teilweise sogar schneller und beweglicher
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#16
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Aha, alles klar.
Wir dürfen jetzt nicht mehr überall schwimmen, weil jemand per Autopilot fahren könnte? Sofern Badezonen ausgewiesen sind, sollten sich Schwimmer darin aufhalten. Es ist aber nicht verboten, außerhalb der Schwimmzone zu schwimmen. Sofern Verbote bestehen, darf man in den ausgewiesen Gebieten nicht schwimmen. Fahre ich mit meinem Boot einen Schwimmer trotzdem das Kreuz durch, läuft das Strafverfahren zunächst nur gegen mich. Auch zivilrechtliche Ansprüche können gegen mich geltend gemacht werden. Ob ein Mitverschulden des Schwimmers angerechnet werden kann, ist offen. Im Übrigen darf man auch keine falsch geparkten Fahrzeuge anfahren. In diesem Falle muss man auch Schadenersatz leisten. Eine explizite Regelung, dass man Schwimmer nicht überfahren darf, kenne ich nicht. Muss es aber auch nicht, da dies so selbstverständlich ist, wie morgens die Sonne aufgeht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#17
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Was hier in letzter Zeit so für Fragen gestellt werden ??? Da bin ich echt sprachlos !
Fahren mit einer falschen Motorhaube ? Seid ihr Haftplicht versichert ? Was darf ein Boot hinterherziehen? Hat ein Schwimmer oder ein Boot Vorfahrt ?? Der Schwimmer war jetzt aber der Knaller der Woche !!! Was kommt als nächstes ??
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#18
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Ja die Schwimmer.
Natürlich weiche ich denen aus. Aber es gibt schon einige verrückte. Beispiel? Steinhavel. Da baden auch ständig irgend welche Leute. Da haste schon genaug zu tun, einem Anderen Boot zu begegnen und dann Planschen da noch Erwachsene mit Ihren Kindern rum. Und anscheinend stört es sie nichtmal, wenn ein Boot 2m an Ihnen und Ihren Kindern vorbeizieht. Als Schiffsführer eine sehr anstrengende Situation. Die schwimmen sogar wir die Delphine vor dem Bug hin und her. Selbt erlebt. Hupen bringt die auch nicht aus der Ruhe. |
#19
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Zitat:
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#20
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Lest doch mal hier:
http://www.spiegel.de/panorama/goetz...l-a-37244.html Hatten wir doch erst kürzlich in einem anderen Zusammenhang. Gruß Gerd |
#21
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Ich finde man kann es einem volltrunkenen Bootsführer nicht zumuten da ständig nach vorne aufs Wasser zu schauen wenn man da mit 60km/h langtukkert. Da wird einem doch ganz schlecht. Und was für den betrunkenen Bootsführer gilt muss erst recht für den nüchternen Bootsführer gelten und hat nichts mit mangelnder Sorgfaltspflicht zu tun. Es gilt zwar das Recht auf körperliche Unversehrtheit aber freie Fahrt für freie Bürger ist wichtiger. Prost Mahlzeit !
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#22
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Zitat:
Es gibt tatsächlich in jeder Verordnung die sich mit dem Verkehr befasst Paragraphen, die das regeln. Für den Bereich der See-Schiffahrtsstrraße wäre das der § § Abs. 1 und zwar die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr. Verordnungen sind in der Regel so aufgebaut, dass es vom Allgemeinen ins Spezielle geht. Findet man etwas im Speziellen nicht, dann gilt immer der Allgemeine Teil. D.h. in diesem Fall, überfährt jemand einen Schwimmer, dann muss geschaut werden, ob der Überfahrende sich so verhalten hat, dass er niemand Anderen gefährdet oder schädigt. Kann er dies nicht nachweisen, dann ist er schuld oder auch nur zum Teil. Das heißt aber auch, dass es möglich sein kann, dass der überfahrene Schwimmer selbst Schuld sein kann. Ein Beispiel wäre z.B. der Schwimmer ist bei 3 m Welle auf dem Weg nach Helgoland und es war auch bei bestem Ausguck nicht möglich ihn zu erkennen. Die Paragraphen für den Bereich der KVR oder Binnen, kann dann jeder mal für sich selbst nachschauen. Findet sich nichts spezielles, dann sind das immer die Grundregeln. Gruß Jan
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
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#23
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Zitat:
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
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Beste Grüße John
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#24
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Wenn ein Fußgänger bei Rot über die Fahrbahn geht, muss ich auch gleichzeitig hupen, bremsen und ausweichen. Aber wenn wir das auf dem Wasser anders sehen sollten, was soll denn ein Frachter machen wenn da ein "Kleinfahrzeug" falsch fährt?
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Andreas |
#25
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Eine "Vorfahrt" in dem Sinne gibt es nicht, es gibt Ausweichregeln für Fahrzeuge.
In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung ist geregelt was ein Fahrzeug ist Ein Schwimmer ist demnach genauso wie eine Ente oder eine Luftmatratze kein Fahrzeug und deshalb trifft die Regel mit dem Wegerecht nicht zu! § 1.04 BiSchStrO Allgemeine Sorgfaltspflicht regelt unter Abschnitt a) das "...die Gefährdung von Menschenleben, ... zu vermeiden ist" Noch Fragen?
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
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