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wenn das alles so stimmen würde, ließe sich ja schnell eine menge geld sparen. boot kaufen, auf große reise gehen und Ust. wiederholen. wieder einlaufen und das schiff zum zeitwert versteuern.
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Ist aber so,
siehe all die Boote, die außerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurden, auch von Deutschen. Ein Beispiel Slowenien, als Slo in die EU kam haben viele Bootsbesitzer nachversteuert, aber immer zum Zeitwert !!! Ahoi Balticskipper |
#28
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Hallo alle zusammen !
Nochmals danke für den informativen Thread Holger, dieses Thema verfolge ich gerne . Aber gibt es denn nun eine Logbuchpflicht für private Seeschiffe ? Und natürlich klar, an den Gesetzen ändern wir leider nichts, auch nicht z.B. Zollbeamte . Das mit den 3 Jahren Frist finde ich auch schwachsinnig, tut mir leid ! In meinen Beispiel möchte ich später meinen Eigenbau als privates Seeschiff in HH registrieren lassen, ebenfalls soll mein Wohnsitz hier bestehen bleiben . Alle Finanzen (Auch Baukosten) laufen über unserem örtlichen Finanzamt, kann folglich immer alles nachweisen . Das sollte doch genügen ! Aber da machen wir nichts dran . Beruflich schicke ich unsere Technik durch die ganze Welt, da füllen Akten mittlerweile eigene Regale . Eins habe ich hier aber gelernt u. das würde ich privat mit übernehmen : Gut die örtlichen Gesetzte studieren (oder lassen), Vorbereitungszeit großzügig einplanen, für jeden noch so kleinen Schei.....(sorry)...ß, Dokumente fertigen u.o. fertigen lassen . Wenn es dann zu einer Kontrolle kommt, kartonweise den Papierkram den Beamten auf den Tisch kippen, um sie so lange lesen, wuseln zu lassen, bis auch die die Nase voll haben u. sagen gut is . (Unsere Erfahrungen) Natürlich laufen steuer- u. zollrechtliche Dinge gewerblich vielleicht einfacher ab, privat steht man da erst einmal vor einem riesem Berg . Wie gesagt, Gesetze lesen u. gute Lücken u. Tricks finden wäre mein Motto . Und Papiere, Papiere, Papier, Papi, Pap.....,Pa......,P....... , Beamte brauchen das einfach ! Übrigens : Jemand schrieb ; "Wie wollen die feststellen, wie lange ich überhaupt on Tour war" ? Achtung : In sehr vielen Dingen ist man als kontrollierter in der Beweispflicht . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#29
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Moin,
ganz losgelöst von dem Thema Logbuchpflicht gibt es da ein furchtbar amtliches Dokument, ohne das die Langfahrten um die Welt (oder etwas kürzer) schon im ersten Hafen ausserhalb der EU zu Ende sind: den Reisepass. Da kommen bei jedem Einklarieren und Ausklarieren hübsche Stempel mit Datum und Ort rein. Und ohne Ein und Ausklarieren gibt es irgendwann und irgendwo richtig grossen Verdruss. Und alle Tricks (zB. ich brauche nen neuen Ausweis, der alte ist weg usw.) gehen auch sehr gerne schief. Ansonsten ist das alles nicht neu, nur die sechs Jahres-Frist ist bei nachgewiesener höherer Gewalt nicht so ganz bombenfest. Ansonsten hat der Zoll manchmal noch zusätzlich gute Ideen, uns zu schröpfen. Mir wollte man bei der Wiedereinreise nicht glauben, das unser Boot wirklich nur den Neupreis der Original-Rechnung gekostet hat (war in Belgien) Und die Entrichtung der MwST in der BRD , bei einem Neukauf in NL war auch suspekt. Obwohl ich alle Papiere auch als Original dabei hatte, hat man erstmal unterstellt, das ich das deutsche Finanzamt betrogen hätte. Erst eine Nachfrage bei der Bauwerft in NL und dem NL und BRD Fiskus brachte dann den gewünschten Frieden. Und wir hatten vier völlig überflüssige Liegetage in der Marina Willemdock in Antwerpen. gruesse Hanse
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Zitat:
Der Zoll hat kein Interesse, uns nach Rückkehr von einer Weltumsegelung zu schröpfen, und mir ist auch bis heute noch kein einziger Fall bekannt geworden, dass jemand für ein früher schon mal versteuertes Boot nach seiner Rückkehr nochmals bezahlen musste. Die Sache mit der Versteuerung der Rückware ist bei genauer Betrachtung übrigens keine solche Schröpferei, wie Sie der Stammtisch hier leichtfertig sieht. Tatsächlich hängt die bezahlte MwSt nicth so richtig an einem Boot - sie ist bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Privatperson mit dem Kauf fällig und damit hat sich das. Verkauft der private Eigentümer sein Boot in der EU weiter, so kann er ja in seiner Rechnung auch keine Mehrwertsteuer ausweisen. Der Verkauf eines Boots von Privat ist also immer "netto", also ohne MwSt. Dasselbe gilt auch beim Export eines Boots, und so ein Boot wird ja schon dadurch exportiert, dass man es außerhalb der 12-Meilen-Zone bringt. Normalerweise wird nach 3 Jahren die Rückbringung einer Ware wie ein Import betrachtet, also wird da wie bei jedem anderen Import MwSt fällig. Zum Glück für uns gibt es aber die Rückwarenregelung. Übrigens: wenn außerhalb der EU ein Eigentumsübergang stattgefunden hat - beispielsweise kauft ein Deutscher von einem anderen Deutschen ein Boot, das in Kroatien liegt - dann wird darauf auf JEDEN FALL Einfuhrumsatzsteuer fällig. Da gibt's keine 3-Jahres-Frist und keine Rückwarenregelung. Ob das Boot von einem Deutschen gekauft wurde, ob das früher mal aus der EU exportiert wurde, und ob das Geld vielleicht in Deutschland von einem Bankkonto auf ein anderes geflossen ist, spielt keine Rolle. Da hat der Käufer im Ausland eine Ware gekauft, und wie jede andere im Ausland gekaufte Ware muss er die bei Import in die EU verzollen und versteuern. |
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"gute Wahl"
auch wenn's regnet
ein moin moin danke für den "lesestoff" mir ist hier nur aufgefallen, das ich zb. immer einen personalausweis und mehrere reisepässe besitze |
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Ansonsten hat der Zoll manchmal noch zusätzlich gute Ideen, uns zu schröpfen. Mir wollte man bei der Wiedereinreise nicht glauben, das unser Boot wirklich nur den Neupreis der Original-Rechnung gekostet hat (war in Belgien) Und die Entrichtung der MwST in der BRD , bei einem Neukauf in NL war auch suspekt. Obwohl ich alle Papiere auch als Original dabei hatte, hat man erstmal unterstellt, das ich das deutsche Finanzamt betrogen hätte.
Da frag ich mich denn, sind das dann alle auf einmal Boots-Gutachter, Hanse ? Das grenzt schon an Frechheit, wirklich ! Ich bin immer wieder froh, dass unsere Technik zu kompliziert ist, da traute sich in den Cargo-Hallen bisher noch kein Beamter, irgend welche Zahlen anzuzweifeln . Und wie gesagt, Papiere, selbst für kleinste Teile sende ich Romane mit . Ist mittlerweile zu Glück nur ein Mausklick . ========================================== In Deinem Fall Hanse finde ich es wirklich unfassbar, was Dir unterstellt wurde . Stände in Deinem Reisepass z.B. 10 x USA hin u. zurück, dann gäbe es vielleicht den Verdacht der Unglaubwürdigkeit . Grüße : TOMMI
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#33
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Moin,
@ Tommi: ich habe das auch als sehr heftig empfunden, aber erstmal muss man da trotzdem brav bleiben. Und hinterher hat etwas Theater auch nicht viel genutzt, ausser das ich etwas Frust loswar. @ round world 2 na ja, haste eine schludrige Behörde gefunden, eigentlich gilt für die Reisepässe dieses: Vor der Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen. Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat. Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen. Quelle: Kreisverwaltungsreferat München Dazu kommt bei mehreren Pässen noch das Problem der Kontinuität beim Ein und Ausklarieren. Ist schon schwierig, wenn die letzte Station zeitlich und örtlich so gar nicht zu der aktuellen passen will, weil die davor im anderen Pass stehen. Nix für mich! gruesse Hanse |
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Mehrere Pässe sind erfahrungsgemäß überhaupt kein Problem.
Einfachster Weg ist, einmal in einem Arabischem oder Nordafrikanischen Land gewesen zu sein und deren Stempel im Paß zu haben. Die Begründung für den zweiten Paß ist dann, daß man nach Israel oder in die USA reisen möchte. Das klappt in der Regel völlig problemlos, da die Paßbehörden wissen, daß die Israelis niemanden, der auch nur einen Arabischen Stempel im Paß hat, so einfach ins Land lassen und die USA auch ziemlich kleinlich bezüglich sowas sind.
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Grüße aus Finnland, Stefan |
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Moin,
nun wirds langsam OT, sorry. Die Standard-Begründung für den zweiten Pass kenne ich auch noch aus meinem Berufsleben. Nur dumm, wenn Du dann nie in den besagten Ländern gewesen bist. Mich hatte aber eher die Aussage gestört, das round world 2 immer mehrere Reisepässe besitzt. Ansonsten fällt bei der Wiedereinreise nach Langfahrt der Zweitpass allerdings direkt auf, weil er nur 6 JAhre gültig ist. Und ganz dumm ist der Zoll auch nicht. Aber wozu trixen, wenn es legal möglich ist, eine Fristverlängerung über die drei Jahre hinaus zu bekommen? gruesse Hanse |
#36
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Zitat:
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Da ist nix dumm, vielmehr ist das völlig irrelevant. Jeder, der einen zweiten Pass haben will, der kriegt auch einen. Ich empfehle jedem, immer einen zweiten Pass zu haben, denn man kann nie wissen, wozu man den mal brauchen könnte ...
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Einen zweiten schon, aber keinen dritten.
"Mehrere" meint aber mehr als zwei. |
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Zitat:
meint nicht nur drei oder vier gültige waren noch vor einigen jahren im persöhnlichen gebrauch erlaubt sind sogar noch mehr,aber bei acht oder zehn ist aber irgendwo schluss und zwei ist ein "mindest-muss" |
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Aber sicher kriegst Du auch einen Dritten, wenn Du den brauchst. Den Beamten möchte ich gerne sehen, der Dir das Grundrecht auf Freizügigkeit verweigert, nur weil Dein erster Pass im US-amerikanischen Konsulat liegt und dort auf ein Visum wartet, Dein zweiter im saudi-arabischen Konsulat, und Du ein Flugticket für morgen nach Israel in der Hand hältst!
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#41
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Zitat:
was heisst den ausklariert? Ich belade mein Boot mit Proviant setzt mich selber drauf und fahr los???
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
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Zitat:
Tom |
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Zitat:
Abgesehen davon, daß das keine Beamten sondern Verwaltungsangestellte bei den Kommunen sind.
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Doch genau das macht das Passamt in der Tat: Du kriegst direkt vor Ort sogar einen vorläufig geltenden Reisepass, falls die normale Beantragung zu lange dauern würde Nachtrag, weil einem hier ja sonst nix geglaubt wird: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...Reisepass.html |
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Zitat:
Aber wir sind meilenweit vom Thema ab ..... |
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Nein, den vorläufigen Reisepasss (das ist der mit grünem Umschlag) kriegst Du SOFORT! Du gehst zum Passamt und beantragst ihn, und Du kannst ihn gleich mitnehmen. Ich könnte Dir hier einen ganzen Stapel solcher grüner REeisepässe von mir zeigen - es dürften wohl so an die 30 Stück sein. Allesamt ganz legal und ohne Wartezeit bekommen. In dringenden Fällen kann man auch den bordeauxroten normalen Reisepass als "Expresspass" beantragen - den kriegst Du dann innerhalb von 2 Tagen. Aber da es eben dringendere Fälle gibt, bei denen auch 2 Tage zu lange Wartezeit sind, gibt's eben den vorläufigen Reisepass. Der vorläufige Reisepass wird insbesondere von den USA nicht im visafreien Verkehr anerkannt. Wer aber natürlich schon ein Visum für die USA hat (so wie ich), der kann auch mit dem vorläufigen Reispeass dort rein. |
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EU Grenzen
Hi,
mal abgesehen von der Passfrage - einklarieren in die eingangs von Holger erwähnten EU-Inseln gelten als Nachweis, dass man sich nicht >3 Jahre im EU Ausland aufhält, (nach Auskunft der österreichischen Finanzbehörde - telefonisch; bevor ich absegle lass ich´s mir schriftlich bestätigen ) Im Web hab ich den Link gefunden, der das auch so interpretieren lässt http://ec.europa.eu/regional_policy/...t/index_de.htm Servus Hermann |
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Auch auf einer Weltumsegelung gibt es unterwegs EU-anerkannte Stationen:
Mauritius/Réunion, Guyana u.v.a. meistens (ehemalige) Kolonien Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#49
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Zitat:
Man könnte noch Gibraltar dazu nehmen, das als einziges britisches Überseegebiet Teil der EU ist, aber da stellt sich dieses Problem ja eher nicht |
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Zitat:
Und eben noch einige mehr lt. Liste! Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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