#1
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zoll bei wiedereinreise nach langfahrt
anlässlich der düsselboot habe ich den stand der zollverwaltung ddorf besucht und die bewusste frage bezüglich der entrichtung von mehrwertsteuer bei wiedereinreise nach mehrjähriger abwesenheit gestellt. im folgenden die bestimmungen
wortlaut 6. behandlung von wassersportfahrzeugen 6.3 als rückware wassersportfahrzeuge und ausrüstungsgegenstände, die in der eu hergestellt oder die unter erhebung der einfuhrabgaben eingeführt wurden.....sind bei ihrer rückkehr in das gebiet der eu nur dann zoll- und umsatzsteuerfrei, wenn diese heimreise innerhalb von 3 jahren erfolgt....... ....im einzelfall kann aufgrund besonderer umstände eine verlängerung der wiedereinfuhrfrist um 3 jahre zugelassen werden.... ...besondere umstände sind vor allem höhere gewalt und unvorhersehbare ereignisse, aber auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische gründe..... entnommen aus der broschüre "merkblatt über deutsche zollbestimmungen für schiffsführer von wassersportfahrzeugen" hierzu kommentierte der zollbeamte am messestand wie folgt: "...es ist notwendig, die verlängerung der wiedereinfuhrfrist im VORAUS, also VOR beginn der ausreise aus dem gebiet der eu zu beantragen. hierzu ist ein entsprechender antrag beim örtlichen hauptzollamt zu stellen. als begründung kann die dauer einer längeren weltumreisung angegeben werden. der nachweis der bezahlten mehrwertsteuer ist durch rechnungen zu belegen. selbstbauer sollen sich von einer befugten behörde, in der regel dem finanzamt, einen umsatzsteuernachweis anhand der einzelrechnungen ausstellen lassen, damit nicht alle einzelrechnungen auf die reise mitgenommen werden müssen. die wiedereinfuhrfrist beginnt mit dem ausklarieren aus dem letzten eu hafen, beispielsweise der kanarischen inseln. vor beendigung der maximal 6 jahre muß eine wiedereinreise in einen eu- hafen erfolgen. die französischen auslandsterritorien tahiti oder franz guayana gelten nicht als eu-gebiete...." holger
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jack of all trades - master of none |
#2
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Hallo Holger,
Hast Du denn auch gefragt, wie die Zollbeamten das prüfen wollen, ob Du schon mehr als drei Jahre mit dem Boot weg warst??? Meiner Ansicht nach ist das unmöglich. Du kannst bei Kontrolle doch erzählen, was Du willst, wie soll das denn nachgeprüft werden. Es sei denn Du hättest Dich in DL abgemeldet und in Deinem Pass steht als Wohnort Dein Boot. Dann musst Du vernünftigerweise vor Neuer Eineise in die EU den Wohnsitz wieder anmelden. |
#3
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Zitat:
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#4
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da die behörden immer alles so schrecklich ernst nehmen:
logbuch vorlegen und von letzten eu-hafen den ausklarierungsstempel und bei wiedereinreise von ersten eu-hafen den einreisestempel. holger
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jack of all trades - master of none |
#5
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Re: zoll bei wiedereinreise nach langfahrt
Zitat:
nach mehr als drei Jahren nocheinmal MWSt zahlen muss. Ist das vielleicht als Strafe gedacht
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#6
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hanspeter:
im behördendeutschland ist das gesetzlich so geregelt: wenn du die eu verlässt und es länger wie drei jahre dauert geht die bundesregierung in ihrer heiligen einfalt davon aus dass du mit deinem boot ausgewandert bist. kommst du wieder zurück, dann bist du (oder zumindest dein boot) ein eu-fremder. damit unterliegt dein boot dem Einfuhrzoll, wenn es den pauschalwert von ich glaube ca 135 euro überschreitet. es muss dann als ganzes verzollt werden. hierzu wird der zollsatz für den zeitwert des bootes berechnet. zeitwert + einfuhrzoll sind dann die berechnungsgrundlage für die mehrwertsteuer. wenn du das entrichtet hast gehört dir dein boot wieder. sonst wird es an die kette gelegt und zwangsversteigert weil du ja schon wieder in der eu bist, das boot also eingeführt hast. nur aus reinem entgegenkommen der bundesregierung kann diese 3-jahres-frist auf antrag VOR DER ENDGÜLTIGEN AUSREISE auf 6 jahre verlängert werden. du kannst dein schiff aber auch unter der flagge von liberia registrieren lassen. dann kannst du als passionierter weltumsegler auch die eu besuchen, darfst dich aber nur für einen befristeten zeitraum in der eu aufhalten (zeitrahmen beim zoll erfragen), sonst ist dieselbe einfuhrsteuer fällig. ich hoffe dich mit diesem text überzeugt zu haben, dass du künftig für eine weltweite erweiterung der eu stimmst. mit deutschem behördengruß holger
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jack of all trades - master of none
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#7
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Das hast Du jetzt sehr schön erklärt.
Ist das auch so, wenn mein Schifflein in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist?
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#8
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und da gibt es wirklich Skipper, die nach mehr als 3 Jahren Abwesenheit zum Zoll fahren und fragen ob Sie bitte etwas Geld abgeben können ??
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Gruß Olli |
#9
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hanspeter: ja
hilgoli: da kommst du ahnungslos von deienr 4ten nonstopfahrt um die erde zurück und ein frustrierter zöllner in gran canaria will deine schiffspaiere sehen. und da steht dann drin dass du vor 4 jahren ausklariert hast. und für die zeit zwischendrin hast du beweisnot...... scheisse, aber im zweifelsfalle hast du pech. der staat macht sich das einfach..... holger
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jack of all trades - master of none |
#10
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Zitat:
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#11
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Zitat:
Gruß Gerd |
#12
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hi
...und der frustrierte zöllner auf grand canaria kann mein logbuch auch wirklich enziffern??? Aber mal ganz ohne schmeh gefragt: wie siehts aus mit Übersiedlungsgut, wenn die eu schon denkt, ich wär mit meinem schifferl ausgewandert, dann müsst ich doch auch wieder (mit meinem Besitz) einwandern können? lg Claudia |
#13
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und dann sind wir wieder bei der Frage ob es überhaupt eine Logbuchpflicht für private Yachten gibt ! ?
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Gruß Olli |
#14
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Zitat:
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#15
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Re: zoll bei wiedereinreise nach langfahrt
Zitat:
ich habe gerade in ähnlicher Sache mit Umsatzsteuerreferat und Zoll (edit) telefoniert. Es wurde alles was geschrieben war bestätigt, außer daß der Antrag (edit)nichtvorher gestellt werden muß. Begründung: Sie können schlecht höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse im Vorraus beantragen. Eigentlich logisch. |
#16
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Hallo Holger
Wenn ich das so lese, dann ist das Raubrittertum der übelsten Sorte. Frage einmal bei deiner Steuerbehörde folgendes nach: Ich habe die Absicht ca 6-7 Jahre ins Ausland zu gehen (Schiffstörn) Mein Boot ist in DL versteuert (MwSt). Ich reise aus DL aus und möchte die MwST vom Staat zurück. Dann geht das Theater los. Bestehe darauf und erkläre Ihnen, daß sie bei der Wiedereinreise nach 6-7 Jahre nach DL die MwSt wieder bekommen. Bin neugierig wie die darauf reagieren. In Österreich sind die keinen deut besser. Nur, ich habe die Behörde mit diesen Eingaben schön auf Trapp gehalten. Das war vor 2 Jahren und die haben heute noch immer keine Ruhe vor mir.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert
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#17
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Nur so nebenbei bemerkt, um dem ganzen Spass ein paar Daten zu geben, mein Händler "durfte" insgesamt 45.000 Euro für den Unsinn berappen, da war dann schnell Schluss mit lustig.
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#18
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@moskito,
ein Boot kann nicht als Wohnort eingetragen werden, so wie auch ein Wohnwagen, eine Baracke, ein Zelt oder eine Villa nicht als Wohnort eingetragen wird. Eingetragen wird der Ort, nicht die Konstruktion der Behausung. @Holger, die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass Du ausgewandert bist, sondern das die Ware (das Boot) seinen „Gemeinschaftscharakter“ verloren hat. Wenn Du ausgewandert waerest – also Wohnsitz ausserhalb des EU Raums genommen haettest – koenntest Du das Boot, ob bereits in der EU versteuert oder nicht, zollfrei in die EU importieren. @Grigio, die Eintragung in das Schiffsregister beruehrt weder die steuerliche Seite noch die Zollseite. @ irishmist, ja, Du darfst mit Deinem Boot wieder zollfrei einwandern, und zwar unabhaengig davon, ob Du damit ausgewandert bist, oder es im Ausland gekauft hast. |
#19
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Innerhalb der EU ist alles MWSt.-pflichtig. Logisch.
Daher ist bei der Einfuhr unversteuerter Waren die MWSt. nachzuzahlen. Auch logisch! Allerdings hat man doch das Anrecht, bei der Ausfuhr die MWSt. erstatten zu lassen oder nicht ? Das machen doch unsere immigrierten Mitbürger auch ständig, wenn sie teure Ware an Ihre Verwandten in der Türkei schicken bzw mitnehmen. Ich habe das mal in einem Real Supermarkt mitbekommen. Die hatten sogar die richtigen Formulare da! Im Zweifel könnte es doch von Vorteil sein , zunächst bei einem neuen Boot die Ausfuhrerstattung zu beantragen und nach einigen Jahren den dann wesentlich geringeren Wert eines gebrauchten Bootes neu zu versteuern ?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#20
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Hallo Holger,
kann Deinen Behörden-Frust durchaus verstehen, aber nicht immer sind deutsche Bürokraten schuld, sondern die der EU. Es geht ja nicht um eine mehr als dreijährige Abwesenheit aus Deutschland, sondern um eine mehr als dreijährigen Abwesenheit aus der EU. Die drei Jahres-Regel gilt nicht nur für deutsche Skipper, sondern betrifft auch die der übrigen 26 EU -Mitgliedsstaaten. Ich schreibe das nur, weil mir immer wieder auffällt, dass Deutschland als besonders bprükratisch dargestellt wird. Ich habe viele Jahre im europäischen und außereuropäischen Ausland gelebt und weiß deshalb, was Bürokratie bedeutet. Im Vergleich dazu leben wir noch immer auf einer Insel der Seligen. Nichts für ungut, ab er das musste mir mal von der Seele. Gruß Peter
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#21
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Die "immigrierten Mitbuerger" machen das nur, wenn sie bei der Ausreise ihren Wohnsitz im Nicht-EU Raum nachweisen. Das passiert bei diesem Personenkreis mit deutschem Pass oft mit dem (eigentlich nicht erlaubten) tuerkischen Pass.
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#22
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moin,
Zitat:
du kannst dir die steuer erstatten lassen, wenn du innerhalb 6 wochen die waren ausführst aus der EU, sonst nicht. ich hab hier mal einen schicken link, wo zollgebiet der EU ist und wo nicht klick mich ich hoffe das bringt etwas licht ins dunkel. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#23
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Solche Ausnahmen sind mir nicht bekannt, ich bin aber fuer weitergehende Informationen dankbar.
Das Meldegesetz regelt z.B., dass man sich bei der für den Heimatort des Schiffes zuständigen Meldebehörde anzumelden hat, wenn man auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist. Analog dazu hat der Kapitaen eines Seeschiffes die Besatzung bei der Meldebehoerde am Sitz des Reeders anzumelden und bei Beschaeftigungsende wieder abzumelden. Wer im Boot, Zelt oder Wohnwagen auf gewerblich oder geschaeftsmaessig ueberlassenen Plaetzen uebernachtet, hat sich an diesem Platz anzumelden. Nach dem Meldegesetz ist es unerheblich, ob ich an diesem Platz im Boot oder im Zelt wohne. |
#24
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MwSt-Erstattung bei Ausfuhr
Hallo hartmut2801,
hier ein Link zu der Handhabung der MwSt-Erstattung von Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Darin auch ein Link zur entsprechenden Zollbestimmung und dem Formular zur Erstattung der MwSt. Ich bin auf diesen Thread gestoßen, weil ich fast 6 Jahre mit dem Wohnmobil um die Erde gefahren bin (seit 2 Jahren zurück) und gar nicht auf die Idee gekommen war, dass sich bei der Wiedereinreise die Frage nach der MwSt. oder gar Verzollung erheben könnte. Geändert von Klaus Daerr (30.10.2010 um 10:46 Uhr) Grund: Ergänzung des Textes |
#25
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Zitat:
Frage: hat jemand so etwas mal bis zur letzten konsequenz durchgezogen? wenn es bei der ausfuhr eine mwst erstattung gäbe, dann würde die sich ja auf die nachgewiesenen einkaufskosten von boot und ausrüstung beziehen. bei der wiedereinreise müsste da wieder vom neuwert ausgegangen werden oder würde sich das auf den geschätzten und damit niedrigeren zeitwert beziehen? ich bin da nich so sicher ob das modell funktioniert, vor allem wenn das schiff in d registriert ist und somit "deutsch" bleibt. holger
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