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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallole,
der gleiche Anspruch auf eine bindende Wirkung des Vertrages gilt doch bei jedem Verkauf, gleich ob eine Auktion bei Sothebys oder ein Verkauf im Mediamarkt. Es wäre doch sehr überraschend gewesen, wenn der BGH bei Ebay anders entschieden hätte. Was Verkaufsanzeigen im BF angeht kann man ja einen Hinweis auf das Problem formulieren. Auch wenn ich die Intention nachvollziehen kann, kann man m.E. nicht sinnvoll ausschließen, das Sachen gleichzeitig auch über andere Wege incl. Ebay angeboten werden. Mir gefällt der Stil, Bootssachen erst hier und evtl. sogar mit BF Rabatt hier anzubieten (so mach ichs auch), aber Verpflichtungen hierzu zu formulieren erscheint mir unplausibel. |
#27
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Streng genommen müßte ich wenn ich hier etwas anbiete und danach eine Auktion beginne das Angebot hier für diese Zeit aussetzen, das kann aber keiner so wirklich kontrollieren. Vielleicht überlegt sich nach diesem Urteil der eine oder andere das auch zu tun. ![]() Starte ich aber mein Angebot hier während eine Auktion läuft "betrüge" ich von Anfang an jemanden. Entweder hier oder in der Bucht.
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#28
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Dieses Urteil ist nicht im Ansatz überraschend, sondern wurde in dieser Form schon vielfach gefällt. Insbesondere die Masche der Abbruchjäger bei ebay zielt genau auf diese Situation ab. Da werden 800 Gebote von je 1€ auf 800 iPhones abgegeben in der Hoffnung, eine oder mehrere dieser Auktionen werden abgebrochen. Sodann folgt die Drohung mit Rechtsanwalt. Ebenso ist es üblich, dem Verkäufer ein Angebot über eine Einmalzahlung in Höhe von z.B. 50€ anzubieten. Wenn man das potenziert, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Um dagegen bei einer unrechtmäßig abgebrochenen Auktion erfolgreich vorzugehen bedarf es des Nachweises, dass der Bieter nie die Absicht hatte, das Produkt zu erwerben. Dies fällt im Normalfall sehr schwer, da ich, wenn ich ein iPhone haben will, durchaus auf viele dieser Telefone bieten kann.
Es gibt Personen/ Gruppen die diese Masche mit wechselnden Accounts schon über Jahre hinweg durchzieht und auch mehrere Prozesse bereits für sich entschieden hat. Also: Auktionsabbruch bei eBay immer mit äußerster Vorsicht und vorheriger intensiver Information über die Modalitäten des Vertragsrechts.
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Papa,hab dich lieb...
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#29
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Bei der Auktion kommt der Vertrag zustande dadurch das ein verbindliches Gebot auf die gestartete Auktion eingeht. Bis zum Ende der Auktionsfrist kann es durch einen anderen Vertrag, mit einem höheren Gebot innerhalb der Autkion, ersetzt werden. Das ist bei einer Anzeige (hier oder z.B. Ebay Kleinanzeigen) anders. Dieses vermeintliche Angebot ist juristisch gesehen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Erst wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt kommt der Vertrag zustande. Es ist also völlig in Ordnung gleichzeitig auf meheren Portalen einzustellen. |
#30
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Moin,
ich finde das Urteil gut und richtig. Eine Auktion ist etwas anderes als ein Verkauf über ein Angebot bzw. Gebot. Ich kann ohne Probleme einen Verkauf machen und fragen "was bietest du?", damit ist es nicht automatisch eine Auktion, sondern eine Frage nach einem Angebot. Solange ich einen Preis / Angebot nicht zusage ist kein Vertrag zustandengekommen. Ich kann auch mehrfach den Preis ändern wie es mir beliebt und egal was andere dazu schreiben ("Ich nehme es für den Preis!"), solange ich nichts zusage gibt es keinen Verkauf. Dieser Verkauf ist nicht von dem Urteil betroffen. Bei einer Auktion ohne Mindestpreis muss ich den Artikel nach dem ersten Gebot liefern, egal ob der Preis mir gefällt, der Artikel noch vorhanden ist oder ich ihn eben vom Tisch geschmissen habe und er kaputt ist. Ich habe den Artikel für den Auktionspreis zu liefern, wenn der Bieter darauf besteht. Steht der Artikel materiell nicht mehr zu Verfügung, habe ich einen gleichwertigen Ersatz oder eine Ersatzzahlung zu leisten. Eine Auktion kann nur im beidseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Auch ein Zusatz: "Behalte mir vor den Artikel auch anderweitig zu verkaufen." entbindet einem nicht von der Verpflichtung, er ist vollkommen nichtig bei einer Auktion. Wie oft schon wird bei eBay illegale Absprachen gemacht. Freunde (oder Zweitaccounts) bieten mit um den Preis zu treiben oder die Auktion wird kurzerhand abgebrochen weil ein besseres Angebot vorliegt. Wer unter einem bestimmten Preis nicht verkaufen will, sollte keine Auktion machen (z.b. auf eBay Kleinanzeigen gehen) oder diesen als Mindestpreis angeben. Beste Grüße Alex
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#31
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wie kann jemandem der Wert von 5.500 fehlen, wenn diesem jemand der Wagen doch gerademal 555,55 Wert war !, imho liegt hier bestenfalls ein Dissens vor - der Anbieter moechte f.d.W. 4.200 haben, der Interessent (= ein Gluecksucher ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#32
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Als Ebay Verkäufer mit über 10 Jahren Erfahrung habe ich den Verfall dieser Plattform miterlebt. Die "guten" Käufer sind fast alle weg, zu Amazon u.ä., bei Ebay ist nur noch der Bodensatz, der mit Bewertungserpressung, Drohungen oder auch dieser Biet/Abbruch Masche den "beste Preis" haben will. Darum haben 1 Euro Auktionen absolut keinen Sinn mehr!
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Gruß aus dem schönen Berlin Gatow... Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza ![]() |
#33
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Und wer sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzen möchte und sich mal ein Bild über die Vielzahl der Fälle und die professionelle Organisation hinter dem "Beruf" Schadensersatz bei Aktionsabbruch machen möchte, findet hier reichlich Lesestoff...
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Papa,hab dich lieb... |
#34
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zu 2: abgesehen davon ob ein Schaden entstanden ist oder nicht, der Wert des Autos ist doch bestenfalls 555,55 und keine 5.200. Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#35
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#36
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Nicht ganz einfach zu verstehen - zugegeben, aber durchaus absolut logisch. Es ist zudem ja nicht geklärt, ob der Bieter nur 555,55€ zahlen wollte, wäre ein zweiter Bieter eingestiegen würde er ggf. auch mehr bieten. Eine Auktion spiegelt nicht den Wert das Artikels wieder, sondern nur den Preis den jemand dafür bereit ist jetzt zu bezahlen. Dies unterscheidet eine Auktion massiv von einem "normalen" Verkauf. Beste Grüße Alex |
#37
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Es ist nicht immer so einfach wie man denkt - bei ebay ist es verworren wie Sau und die Regularien wann ein Abbruch zulässig ist und wann nicht kann man nur mit viel Phantasie und Muße verstehen, und wenn's mal blöd läuft, dann gleich richtig:
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#38
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() Geändert von swath (13.11.2014 um 12:20 Uhr) |
#39
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Klar, mit Abgabe eines Gebotes bei einer Auktion ohne Mindestgebot kommt ein Vertrag zustanden - immer! Sofern kein höheres Gebot vorliegt gilt dieser Preis und damit dieser Vertrag. Bei einer Auktion kann nur jeder Vertrag innerhalb der gesetzen Frist durch einen höhren Preis (und damit neuen Vertrag) überboten werden. Dann sind alle vorherigen ungültig. Es zählt nur das letzte Gebot mit dem höchsten Preis innerhalb der gesetzen Auktionsfrist.
Zitat:
Als Beispiel: Du kriegst ein Notebook geschenkt, es hat dich also nichts gekostet. Dein Nachbar giesst sein Bier rein, wie hoch ist der Schadensfall? Der Schaden beläuft sich natürlich auf den aktuellen Zeitwert deines Notebooks, weder 0€ (weil es ein Geschenk war) noch den Wert den es beim Neukauf hatte. oder noch eines Du kaufst superbillig von privat bei einem netten Menschen ein Auto und zahlst dafür 1000€, laut Schwacke ist es eigentlich 5000€ wert. Direkt nach der Anmeldung und auf der ersten Tour fährt dir jemand rein und dein Auto ist kaputt. Welchen Wert hat die gegnerische Versicherung zu ersetzen? Natürlich den Zeitwert der zur Wiederbeschaffung geeignet ist und nicht den Preis den du mal bezahlt hat. Analog bei einer Auktion. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (13.11.2014 um 12:30 Uhr)
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#40
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Der Wagen war laut Gutachten über 5.500 Wert. Die Auktion endete bei einem Höchstgebot von 555,55. Was ist da noch schwierig?
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Beste Grüße John
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#41
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wieso werden jetzt Werte Anderer und ausserhalb herangezogen ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#42
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Ein "innerhalb oder ausserhalb" ist eine völlig falsche Betrachtungsweise. Schau nochmal auf die Beispiele hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=39 |
#43
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- den Bieter: die Hoffnung ein Schnäppchen zu machen weil der echte Wert nicht erreicht wird - dem Anbieter: die Hoffnung einen höheren Betrag zu erzielen als in einer Kleinanzeige. Wenn ich das nicht akzeptiere hab ich gefälligst Auktionen fern zu bleiben! Da in der Bucht eh nur noch mit falschen Karten gespielt wird bleibe ich ihr seit Jahren fern. Das Urteil finde ich nur richtig und konsequent. ![]()
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#44
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Die Bucht ist prima um Neuteile zu suchen und dann telefonisch zu bestellen.
Gebrauchtteile habe ich zwei oder dreimal "ersteigert", war zwei oder dreimal Mist. Dann habe ich mich komplett dort löschen lassen. Verkauft habe ich da noch nie, hier jedoch zur beiderseitigen Zufriedenheit. Willy |
#45
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Nicht akzeptabel finde ich wenn die Anzeigen nach erfolgtem Verkauf nicht umgehend gelöscht/daktiviert werden. Wenn jemand eine Anzeige aufgibt und gleichzeitg eine Auktion startet macht das für den Anzeigenleser keinen Unterschied. Eine Anzeigenleser hat kein Exklusivrecht. Wird über die Anzeige verkauft und die Auktion abgebrochen so ist das gegenüber dem Auktionsbieter juristisch und moralisch nicht in Ordnung und kann die Konsequenzen haben die wir hier sehen. Ich persönlich empfinde das übrgins für den Bieter anders als die Rechtssprechung das festlegt, weil meiner Meinung nach der Bieter immer damit rechnen muss das sein Vertrag durch ein besseres Gebot abgelöst wird. Aber ist halt anders. Das einzige was man jemanden vorwefen könnte wäre wenn er sich hier nicht an die Forenregeln hält weil die Regeln eine Exklusivität für das Forum verlangen. |
#46
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Moin,
also ich nutze eBay oft und gerne, sowohl als Privatverkäufer als auch Käufer. Vorteil für mich ist die Vielfalt der Angebot als Käufer. Ich suche einen Artikel und bekomme unterschiedliches Angebote in Preis, Qualität und Ausstattung und kann mir dann das Richtige aussuchen. Meist nehme ich dann einen Händler mit guter Bewertung und Sofortkauf. Dann ist eBay quasi ähnlich wie Amazon, aber mit mehr Auswahl. Als Verkäufer ist der Vorteil die Reichweite. Stell ich es in Kleinanzeigen ein kriegen es ein paar Leute mit, bei eBay potentiell jeder der sowas sucht. Dadurch kann man bei Gebrauchtsachen einen interessanten Preis erziehlen. Vorteil vorallem ich habe die Chance andere bewerten zu lassen was der Artikel wert ist. Meist kennt man den Preis ja selber nicht so genau und kennt nur einen Bereich unter dem man nicht gehen will. Genau dann ist eBay ideal. Startgebot einstellen und manchmal hat man Glück, dass man mehr Geld kriegt als man gedacht hat. Manchmal auch nur den Startpreis oder garnichts. Beste Grüße Alex |
#47
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okay, rechnerisch hab ich es kapiert. Menschlich nicht. Ich beteilige mich an Auktionen mit dem Wunsch, die Ware zu ersteigern. Aber nicht mit dem Wissen. Wenn also eine Auktion vorzeitig zurückgezogen wird, käme ich nie auf die Idee, zu klagen, weil ich grad Höchstbietender war. Vielleicht wäre ich ja überboten worden, weiß ich halt nicht. Mir ist kein finanzieller Schaden entstanden, also schade drum aber so what?! Man kann den Rechtsstaat wegen jeder Lappalie bemühen. Ich finde aber, man MUSS nicht. Diese Energie verwende ich lieber anders. Ich will gar nicht jedes Recht in Anspruch nehmen... .
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Gruß Nils |
#48
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Beste Grüße John |
#49
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Alles in Butter... Verständlich, dann muss der Bieter sein Gebot aber auch jederzeit zurückziehen können.
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]()
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#50
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Stell dir mal vor wir beide verhandeln über einen Preis (du bist Anbieter) für dein Boot und werden uns einig. Wenn gleichzeitig eine Auktion läuft und ich dort als einziger 1€ geboten habe ![]() ![]() Das Geld bekomme ich nach dem Urteil wieder von dir, das Boot behalte ich. ![]() |
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