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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Jetzt wissen wir, was NICHT wichtig ist.
Wer alles für die Schiffslänge Relevantes abschraubt, muss bei der verbleibenden Restlänge sein Schiff in einen Schuhkarton von exakt 15 Metern länge unterbringen können, ohne diesen zu verformen. |
#27
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Aber nur auf den Gerüchtehinweis, dass die 15m-Grenze fallen soll, wissen wir jetzt doch schon eine Menge mehr...........
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Gruß Rolf |
#28
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Irgendeiner wird mit ner Änderung immer Geld machen....und wenn es nur die Agentur ist, die die neue Richtlinie veröffentlicht....
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#29
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Hallo Frank,
ich beschäftigte mich intensiv mit dem Thema Boot's -Zulassung ( Größe. ......) , Befähigungsnachweise in der Freizeitschifffahrt, ............ . Sprach u. schrieb immer nur direkt an die zuständigen Behörden u.a. auch Besuche . Versuche seit dem möglichst am Ball zu bleiben, wenn es geht . Nach meiner Kenntnis gibt es keine Pläne oder Vorhaben, zur Aufhebung der 15m- Grenze ( besser 14,99m ) . Besonders auf dem Rhein in Deutschland nicht vorstellbar . Hallo alle zusammen ! Also diese Themenbereiche hatte wir auch schon öfters . Ich sage nur Suchmaschine "ERWEITERTE SUCHE" benutzen . 15m , 20m , 25m , bitte nichts vermischen ! Amtliche Befähigungsnachweise zum einem u. techn. Bedingungen zur Zulassung von Booten in der Freizeitschifffahrt, sind absolut verschiedene Baustellen ! Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung zum Sportpatent abgeschlossen, gleichzeitig die Rhein-Strecke 496-528 ( Mainz-Bingen ) bescheinigt bekommen . Die Prüfung steht mir noch bevor . Somit darf ich später auch binnen ab 15m bis weniger als 25m Bootslänge bewegen . Ich finde es gut so, wie es ist, nur die Streckenkunde ist übertrieben, zumal dieses Wissen später nie mehr verlangt wird . Und ab eine gewissen Bootsgröße sehe ich es als selbstverständlich, über die geplante Fahrt Infos einzuholen ( überall ) . Tipp : www.elwis.de Hier findet sich alles wichtige unter "Freizeitschifffahrt" , auch Info zu den Befähigungsnachweisen . Bestimmt ohne Gerüchte ! Tipp 2 : Z.B. auf der "BOOT" in Düsseldorf lassen sich alle wichtigen Behörden in einer Halle finden : Bund, Länder, WSD, WSV, WSP . Nach meiner Erfahrung sehr hilfs- u. gesprächsbereit ! Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#30
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Zitat:
Kurzfristig gab es sogar einen 50 Tonnenschein für Binnen - das kennen selbst die meisten Beamten der WSP nicht mehr Bestandsschutz gab es auf dem Rhein, wenn man nachweisen konnte, dort auch mit mehr als 15m gefahren zu sein, bekam man während einer Übergangszeit das das Patent ohne Prüfung o.ä., und vor allem auch ohne Altersbegrenzung mit ärztlicher Untersuchung .... Ging bis 2000 oder 2001 - ich hab´s verpasst - grummel
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#31
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Hallo,
dass mit der Altersbeschränkung zur ärztlichen Untersuchung kann eigentlich nicht stimmen. Nach der Logik müssten ja alle Patente vor Einführung der Altersbeschränkung unbegrenzt gültig sein, dem ist nicht so. Die meisten mit Patenten für Rhein, A-, B-Patent etc. lassen sich aber i.d.R. den SBF-Binnen frühzeitig ohne Prüfung ausstellen, um auch bei ruhendem Patent bei fehlender Untersuchung noch Sportboote bis 15m fahren zu dürfen. Bis dann Dominic |
#32
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Es dürfte Heute egal sein ob 15m oder 15 Tonnen. Die Boote wurden bestimmt wie die Autos mit jeder Baureihe schwerer. Das Zubehör immer reichhaltiger und auch die unzähligen Beiträge im Forum betreff "reales Bootsgewicht" sprechen dafür.
Evtl. ist es auch besser lieber die Länge als Maß zu nehmen wie das Gewicht. Gruß Rudi |
#33
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Für Verdränger-Fahrer bestimmt.
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gregor |
#34
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Nach der alten 15t Regelung, hätte ich meinen Dampfer nicht fahren dürfen.
18t bei knapp 12m Länge. Es gab so gut wie kein Boot, was über 15m und unter 15t war. Im Sommer hatten wir im haben eine Bommelar 52 zu Gast. 15m und 32t
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Gruss Robert
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#35
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Das ist aber nur das Leergewicht, Voll getankt kommen da noch ein paar Tonnen dazu.
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#36
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Zitat:
Der Eigner sprach von 38t.
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Gruss Robert |
#37
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Nicht nur für Verdränger ist die Luft dünn, auch Boote wie Bavaria, Azimut, Fairline usw. kommen im Bereich 15m wenn man einige Test liest über das Gewicht von 15 Tonnen. Und dieses Gewicht bezieht sich meist auf das Trockengewicht und ohne zusätzliche Ausstattung.
Gruß Rudi |
#38
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Bitte nicht wieder schlagen:
Bootsbausperrholzkonstruktionen sind bei gleicher Festigkeit dreissig % leichter als GFK-Yachten und sparsamer. Geändert von seebaer150 (24.11.2014 um 23:27 Uhr) |
#39
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Zitat:
Duck und weg............
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Gruss Robert |
#40
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Schon korrigiert
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#41
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Moin,
ich hänge mich mal mit einer Frage hier dran: Darf ich mit einem "alten" SBF Binnen, der ja mal auf 15 t statt 15 m begrenzt war, heute ein Boot kleiner 15 m, aber größer 15 t fahren? Ich habe bisher von amtlicher Seite nur gelesen, dass es Bestandsschutz bei der Länge gibt, solange die 15 t eingehalten werden, aber nichts für den umgekehrten Fall, also, ob das Fallen der Gewichtsgrenze auch für die alten Lappen gilt. Grüße Frank |
#42
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Ja, darfst du. Über 15t und <15,0m ist kein Problem.
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gregor
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#43
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Moin moin,
über 15 Tonnen gab es noch nie einen Bestandsschutz. Aber man spart die Versicherungsgebühr. Im Schadensfalle bezahlen dann sowieso nicht. Keiner hat bis heute den Beweis des Gewichtes gebracht! Solange ein 8 jähriger das Gewicht ausrechnen kann sollte man nicht meinen die WSP oder Staatsanwaltschaft kann es nicht. Zumal man bei der WSD unterschreiben muss, "Über 15 Meter, aber unter 15 Tonnen". Vergessen"? Ein wertloses Patent! Traurig das diese blöden Aussagen immer wieder auftauchen! Allzeit Gute legale Fahrt Rolf Karmineke Atlas Schifffahrt Duisburg |
#44
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Zitat:
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...sse/index.html Ergo: Umschreiben lassen und gut. Ein Schiff >15m <15 Tonnen dauerhaft bis heute besessen/gefahren hat der TO ohnehin nicht...
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gregor |
#45
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Moin moin, das beste war einmal: 18,00 Meter Pfeil Yacht mit einem Eichschein aus Duisburg: 14,00 Tonnen.. Tatsächliches Gewicht am Kran = 22 Tonnen, Diesel halb voll.
Eigentümer hatte dann bei uns kompletten Rhein und Teil Elbe erworben. Pfeil wollte uns verklagen.../ Direkt vor der Pleite. So geht das immer Wieder. Diejenigen sollten sich überlegen solche Behauptungen zu Schreiben. Ich sage nach wie vor: Über 15 Meter ist immer über 15 Tonnen. Das Wasser verzeiht keine Fehler Rolf |
#46
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Das wären aber viele Offshorer ála Fountain & Co zutiefst beleidigt. Es gibt in der 15+(m) Klasse nicht nur Stahl & Wohnwagenbau...
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gregor |
#47
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Kann ich den anderen Teil der Elbe kaufen? Mein Schiff hat aber keine 15t.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#48
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Mein erstes Schiff- Valkkruiser-sonderbau- 12,80 m lang Eichschein 14,9 To. am Kran
halb volle Tanks 21 Tonnen-SSR Eintragung,fuhr 11 Jahre am Rhein.1989 bis 1999. Grüße Gerrit |
#49
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Es gibt so gut wie keine Fahrzeuge unter 15t über 15m.
Höchstens mal extrem Leichtbau in Sperrholz oder ALU. Mein Dampfer ist mit 11,80m mit 17,75 t vereicht. Sogar mit Eichmarken und Eichbuch. Werftangabe ist 12t.
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Gruss Robert |
#50
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Hallo Robert, einige wenige Tümmler gabs (Xylon-Werft Mannheim) die das locker schafften- ,aber wie gesagt-einige wenige-grüße nach Heilbronn, bin gar nicht so weit weg-11 Jahre war der Neckar mein Revier.
Gruß Gerrit--gutes Neues |
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