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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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15m binnen
Ich habe Gerüchte gehört, dass die 15m-Grenze binnen wieder fallen soll. Ist da was dran? Hat von Euch jemand etwas ähnliches gehört?
Frank |
#2
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Glaub ich nicht.
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Gruß Sylvio |
#3
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Was meinst du damit genau?
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#4
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Meint er 15 PS?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Vielleicht will er ja einen Tanker fahren und fragt deshalb?
Die Führerschreinfreigrenze sind ja aktuell 15m oder 15ps. Eine änderung der Länge fände ich unsinnig. |
#6
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Die Begrenzung auf 15 Meter beim Führerschein " Binnen" gab es schon immer.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#7
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och....in Betracht mit der neuen eventuellen Bootsmaut mit ca. 10€/m Boot, könnte ich mir schon vorstellen, dass hier verdeckt noch etwas mehr Geld gemacht werden soll..... wenn jetzt die Freizeitskipper statt 12 nur noch 16m Boot fahren, dann sind das 40€ pro Boot mehr ......da geht noch was Leute
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#8
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Gaaaanz früher waren es doch immer < 15 Tonnen.
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#9
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Jetzt wo du es sagst ... es dämmert mir .. ist aber schon laaaaaaaaaange her ....
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#10
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Zitat:
und mehr kann man ja auch den entsprechenden befähigungsnachweis machen. dann gilt bis 20m ein Boot als Kleinfahrzeug.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Zitat:
oder so...hast ja recht also wieder nichts mit viel Geld verdienen ....
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#12
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Früher waren es 15t dann kam die 15m Grenze. Wenn man nachweisen konnte, dass man grössere Boote fuhr, bekam man es als Bestandsschutz weiter eingetragen. Zur Zeit darf man nur kleiner 15m mit dem Binnenschein fahren. 16m Boote darf ich binnen (zumindest in Deutschland) nicht führen. Es geht also nicht um 15PS ...
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#13
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Zitat:
Man braucht am Rhein z.B. das Sportpatent liegt z.B. ein Boot der Klasse im Reffenthal bei Speyer.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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Eeeeeeben! Darum geht es!
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#15
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um was ?
das Boot in Speyer oder das man nicht das Sportpatent braucht? wenn die 15m fallen dann wird ne andere Grenze eingefügt, damit man das Sportpatent braucht. zum Anderen macht ein Boot >15m kaum sinn Binnen, da man mit solch einer größe schon probleme hat einen Gastplatz zu bekommen wenn man unterwegs ist.
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#16
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Die 15m Grenze gibt es in anderen Ländern nicht.
Aber evt. hast du recht und die Grenze besteht nur damit es Sportpatente gibt... |
#17
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Zitat:
lang als einen Tiefgang >2,0m. Und: Ja. ja. Auf dem Rhein (Beispiel) gibt es dann aber noch die nachzuweisende Streckenkunde... Doch wer solche Boote bewegen will, hat mit den dazu be- nötigten Scheinen ohnehin kein Problem. Nur rein vom Boot her (Rumpfge- schwindigkeit), dann eben doch sinnvoll, Es gibt auch gerade so schöne alte Penichen, Narrowboats, Sleepboote etc... Was sinnvoll ist, ist doch stark vom Eigner und seinen Wünschen / Bedürfnissen und den befahrenen Revieren abhängig. Wenn ich mir die Anzahl der Boote, die z.B. in den NL binnen bewegt werden, wage ich es, deine Aussage so pauschal einfach mal zu bezweifeln.
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gregor |
#18
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naja in den Vereinen in denen ich war, waren immer nur wenige Plätze für Boote dieser Größe vorhanden.
Es sit also schwierig dann einen Platz zu bekommen. Bis 10m ist es meist einfach und man bekommt immer einen Platz.
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#19
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Leute die ich kenne mit Booten jenseits der 20 Meter, zahlen in der Regel deutlich weniger Liegegeld als kleinere Boote.
Für die gilt der Tarif der Großschifffahrt und je nach Schiffstyp, liegen sie sogar oft umsonst. einfach weil der Hafen sich mit Ihnen schmückt ) Reine Yachthäfen sind natürlich tabu, aber in "normalen" Häfen ist das Flair oft besser.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#20
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Ja ja, dann mach Du mal den entsprechenden Befähigungsnachweis, genannt Sportpatent für den Rhein so nebenbei, wie Du den Seeschein gemacht hast. Träum weiter.
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#21
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...und es geht wieder los ...
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW
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#22
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Hallo, mal eine frage. Welche lange ist denn massgebend ......die gesamte Länge des Boots oder die Wasserlinie?
Gruß Manny |
#23
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Zitat:
Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Länge ohne Ruder und Bugspriet Daher ist weder Wasserlinie, noch Gesamt-Länge über alles richtig....
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Gruß - Georg
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#24
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wer sagt dir dass ich den Seeschein habe ? ich hab nur den Binnenschein und keine Absicht, das Sportpatent zu machen da ich mir so ein Boot nie leisten kann/will
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#25
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Zitat:
Wenn der Bugspriet angeschraubt ist wird er nicht zur gesamtlänge gezählt. dies gilt auch für eine Badeplatform. Abnehmbar = nicht in der geammtlänge Integriert in den Bootsrumpf wird sie zur gesammtlänge zugezählt.
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