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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Das ist klar, aber genau deswegen fragte ich ja, was der richtige Befähigungsnachweis wäre ...
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#28
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Moin
Zitat:
Solange die Bootsfahrt privat, in Klammern: PRIVAT, ist geht das ohne Probleme mit dem normalem führerschein. Wie schon gesagt, Privat ist das Zauberwort. Ob es jetzt privat ist, wenn die Firma das Boot stellt ???? Klingt im Zweifelsfall schon nach Anwalt. Wenn jetzt allerdings die Firma euch wg "guter Führung" oder so, nen Geldbetrag für ne aktivität eurer Wahl spendiert und ihr euch dann zusammen nen Boot mietet...... sollte das ok sein. ( aber vieleilcht doch vorher noch mal beim Ra vorbei?) Weil natürlich hat sonne Nummer mit "Firma am Bootfahren" ä kleines Geschmäckle, daher sollte das schon ne "belastbare" Konstruktiomn sein. Hans
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#29
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Ich frage mich bei diesen Diskussionen auch immer, wie es denn aussieht, wenn jemand einen Fotografen oder ein Fernsehteam mitnimmt, damit die dann Aufnahmen vom Wasser aus machen können. Keine Ahnung, ob das erlaubt oder verboten ist...
Meine Argumentation wäre: So lange die Einnahmen aus solchen Einsätzen die tatsächlichen jährlichen Kosten nicht übersteigen, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor und es bleibt "privat". Diese steuerliche Betrachtung würde ich dann einfach auch auf den Führerschein übertragen. Kann aber auch falsch sein. Matthias |
#30
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Zitat:
Das würde ja bedeuten, das du solange du mit einem Unternehmen keinen nachhalten Ertrag erzielst, eine gewerblichen Tätigkeit mit einem SBF ausführen könntest. |
#31
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Grundsätzlich ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht daran zu messen, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Deshalb ja der Wortbestandteil "Absicht" Im Umkehrschluss ist die tatsächliche Erzielung eines Gewinns durchaus eine gewerbliche Tätigkeit Gruß Lutz P.S. Die Amerikaner gehen davon aus, dass alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist. Wir Deutschen glauben immer, dass alles was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist.
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#32
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Naja in Deutschland ist es ja faktisch so, dass alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Nur ist in unserem Gesetzesdschungel alles irgendwo geregelt und unterliegt regeln. Nur hat keiner eine Ahnung wo alles steht und was alles miteinander wie verknüpft ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#33
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Moin,
der Schein ist eine. Im Fall des Falles ist die Versicherung gefragt. Ich würde mich bei Deiner Sportboothaftpflicht erkundigen. Der SBF See gilt z.B. nur bis 3 Seemeilen von der Küste. Der Küstenwache reicht der SBF See auch weiter draussen. Den meisten Versicherungen NICHT ! Da wird dann der SKS (bis 12 Seemeilen) oder der SSS (bis 30 Seemeilen, ganze Ostsee) verlangt. Gruss Horst |
#34
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Hallo,
eigentlich ist es Binnen recht umfassend geregelt, auch ohne Blick aufs Steuerrecht, was auch wenig im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht steht. Zitat:
Das Fahrzeug muss entsprechend nach BinSchUO zugelassen sein. Auf dem Rhein wird es indes schwieriger, da hier die Definition Fahrgastschiff erst über 12 Personen greift und die Angleichung der Vorschriften erst durch die ZKR erfolgen muss. Hier ist meiner Meinung nach, der Fahrgastransport bis 12 Personen <15m Länge noch mit dem SBF Binnen möglich. Hier streiten sich aber schon die Rechtsgelehrten und eine Änderung ist zu erwarten. Bis dann Dominic
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#35
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Zitat:
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#36
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Quelle?
Zitat:
Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#37
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Moin,
http://www.sportbootfuehrerscheine.o...e-sbf-see.html 3 Meilen. Und, es geht ja nicht um freiwillig, sondern um einen Befähigungsnachweis und der SBF See stellt eine Befähigung bis 3 Meilen von der Küste da. Stell Deiner Versicherung schriftlich die Frage, ob sie im Fall des Falles die Kosten einer Bergung z.B. halber Weg nach Bornholm übernehmen. Gruss Horst |
#38
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Zitat:
bei meiner Versicherung gibt es folgende Begrenzungen Fahrtgebiet A:Europäische Binnengewässer. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens.) Fahrtgebiet B: Europäische Binnengewässer, Nord und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land's End / Quessant. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen im Zeitraum vom 01.04. bis 01.10. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.) Fahrtgebiet C: Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens. Die Grenze Bergen-Lands-End ist weit außerhalb der 3-Meilen Zone.
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#39
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Moin,
der Standardtext ist bei mir ähnlich und sagt nichts über den Befähigungsnachweis aus. Zitat DSV "Der SKS ist die amtlich anerkannte Fahrerlaubnis für alle Küstengewässer bis zwölf Seemeilen Abstand zur Küste. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gilt als Befähigungsnachweis gegenüber Versicherern. Empfohlen wird er allen Wassersportlern, die die Drei-Seemeilen-Zone verlassen wollen." Frag mal nach und bitte um eine schriftliche Bestätigung das der SBF See das gesammte Gebiet abdeckt. Gruss Horst |
#40
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Der SKS und der SSS sind freiwillige Befähigungsnachweise und keine Pflicht-Führerscheine.
wenn sie Pflicht wären für das Gebiet, könnte die Versicherung dies verlangen. Ansonsten gilt was Pflicht ist.
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#41
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Zitat:
Bei meiner wurde nur gefragt nach Nordsee und/oder Ostsee, sowie weitere Gewässer, aber nicht nach einer Seemeilengrenzen. Nach einem Schein wurde überhaupt nicht gefragt, meine Autoversicherung hat übrigens auch noch nie nach einem Führerschein gefragt. Der SKS und SSS sind sicherlich eine gute Empfehlung, aber faktisch ändert sich in der Schiffsführung in der Entfernung zwischen 3 - 12 - 30sm nichts. Die 3sm Grenze durchbreche ich fast bei jedem Törn. Beste Grüße Alex
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#42
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Moin,
bei meiner Haftpflichtversicherung (Yachting 24): § 2 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt europaweit inklusive der europäischen Küstengewässer sowie der Türkischen Mittelmeerküste jeweils bis zu 200 Seemeilen von den Küstenlinien entfernt. Entscheidend ist, dass sich das Schadenereignis (§ 1 Nr. 1) innerhalb dieses Geltungsbereichs zugetragen hat. Wenn diese Voraussetzung vorliegt, besteht Versicherungsschutz unter dieser Police auch gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf nichteuropäisches Recht gestützt und/oder im außereuropäischen Ausland gerichtlich geltend gemacht werden. § 4 Ausschlüsse Ausgeschlossen von der Versicherung sind: 2. Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug a) von einer verantwortlichen Person geführt wird, die nicht die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt; dabei bleibt jedoch die Verpflichtung zur Leistung gegenüber den übrigen versicherten Personen bestehen, wenn der Versicherungsnehmer oder Eigner das Vorliegen der Erlaubnis beim verantwortlichen Fahrzeugführer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein Unberechtigter das Fahrzeug geführt hat, Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#43
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Moin,
man könnte es auch noch weiterspinnen: Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone). Quelle: Wikipedia In der Flensburger Förde gilt schon seit längerer Zeit nicht mehr die Seeschiffahrtssraßen-Ordnung, sondern die KVR. Brauche ich dort (außerhalb der Fahrwasser und den zwei kleinen Gebieten, wo die Seeschiffahrtssraßen-Ordnung noch gilt), überhaupt gar keinen Führerschein mehr? Jörg
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#44
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Hallo,
Zitat:
Es ist auch sehr mühsam, da man sich sowohl durch die Verkehrsregeln (SchifffahrtspolizeiVO´en), die Verkehrszulassungsvorschrift (BinSchUO) und die Patentvorschriften (RheinSchPersV, BinSchPatentV) quälen und die entsprechenden Querverweise prüfen muss. Wenn dass Fahrzeug <15m Länge und 100m³ ist, kommt noch die Sportbootvermietunsverordnung hinzu. Man könnte zwar den Eindruck gewinnen, dass die SportbootführerscheinVO-Binnen die gewerbliche Nutzung per Definition bereits ausschließt, allerdings da die Abweichung von der Definition Sportboot weder eine Ordnungswidrigkeit nach dieser Vorschrift verwirklicht noch explizit die gewerbliche Nutzung des SBF-Binnen durch die übrigen Vorschriften für den Rhein ausgeschlossen ist, ist es derzeit auf dem Rhein auf Grund einer Lücke in der Definition noch möglich. Es liegt halt daran, dass der Bund auf dem Rhein (teilweise auch auf Mosel, Donau, Elbe) aufgrund bilateraler Verträge nicht die alleinige Ermächtigung zur Verordnung von Rechtsvorschriften hat. Bis dann Dominic
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#45
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Zitat:
da es mindestens eine mir bekannte Ausnahme gibt! Mit dem Bodenseeschifferpatent ist auf dem Bodensee das Führen von Fargastschiffen bis 12 Personen ausdrücklich erlaubt. Man könnte natürlich auch argumentieren das das BSP kein ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke ausgestellter Befähigungsnachweis ist Geändert von krohmie (12.02.2015 um 11:34 Uhr)
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#46
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Die Versicherung verlangt diese Scheine auch nicht, aber wie soll der Skipper/Eigner nachweisen, das er die erforderlichen Kennnisse für das entsprechende Seegebiet besitzt? Dies kann er durch einen entsprechenden Führerschein, wo diese Kenntnisse geprüft wurden.
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#47
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Mit dem SSS darf man übrigens gewerblich arbeiten (z.B. Segelschule), ob das auch für den SKS gilt weiß ich nicht.
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#48
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Hallo,
die Frage wurde doch für See gewerblich schon beantwortet und ist auch in den Verordnung relativ schnell zu finden: Bis 12sm -> SKS bis 30sm -> SSS >30sm ->SHS Hab ich sogar gefunden und ich habe vom Seebereich wirklich wenig Ahnung. Bis dann Dominic Geändert von Dominic (12.02.2015 um 19:22 Uhr) Grund: Tippfehler entsorgt.
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