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  #26  
Alt 20.03.2015, 12:10
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Gerad in Juris gesucht. In den letzten drei Jahren hat weder das Land noch das Amtsgericht Essen ein diesbezügliches Urteil gefällt, bzw veröffentlicht.:
https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek...x.php#solrNrwe
Bei obigen Link weiss ich nicht, wieeweit man "privat" suchen kann. (Ich hab da nen spezielleren Zugang für.
http://www.juraforum.de/urteile/
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  #27  
Alt 20.03.2015, 12:11
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moin
Danke Rob , Kirsten, und Richard
white shark:
Dummsinn.
Dumußt auf dem Ijsselmeer den KleinVaarbeweis Teil 2 haben wenn du miot einem Füherscheinpflichtigem Boot unterwegs bist, ansonsten nein.
Siehe da:
http://www.vaarbewijs.nl/index.php?index

... hier mal nicht ausfallend werden!

dem steht gegenüber, und das bezieht sich nicht auf deutsche Gewässer! Binnen ist das eine andere Nummer, da gibt es ja auch in DE Regelungen wie in NL!:
Sportbootführerschein See (SBF-See)


Der reine Motorbootführerschein Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 15 PS. (ohne Längenbegrenzung des Fahrzeuges.)


Zulassung zum Sportbootführerschein See:
  • ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis
    für Sportbootführerschein Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines
    gültigen Kfz-Führerscheines (oder
    Führungszeugnisses / Verzicht bei
    Minderjährigen).
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  #28  
Alt 20.03.2015, 13:17
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Gerad in Juris gesucht. In den letzten drei Jahren hat weder das Land noch das Amtsgericht Essen ein diesbezügliches Urteil gefällt, bzw veröffentlicht.:
https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek...x.php#solrNrwe
Bei obigen Link weiss ich nicht, wieeweit man "privat" suchen kann. (Ich hab da nen spezielleren Zugang für.
http://www.juraforum.de/urteile/
Die Hauptsache ist, Du bist noch da und hälst den Kopf hin, wenn sie jemanden anklagen oder ein Unfall passiert! Dann sind Hobbyjuristen mit Zugangsberechtigung besonders gefragt!!

Fahr mal auf der Emsmübdung mit nem 10 m Stahlverdränger als Deutscher ohne SBF See auf der NL Seite. Und Waterpoliti hält Dich an... Und dann sagst Du denen Du hast Zugang zu Jurastudent .de....

Jeder solls selber wissen!!!

Geändert von WhiteShark225 (20.03.2015 um 13:39 Uhr)
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  #29  
Alt 20.03.2015, 13:38
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Jeder kann sich ja selber schlau machen!
Fakt ist: der SBF binnen gilt für deutsche Binnrngewässer ( und wird in anderen Länder anerkannt!
Der SBF See gilt für das Seegebiet ( nicht exklusiv fürs deutsche Seegebiet).
Hier weiteres:

Erwerbe ich als deutscher Staatsbürger im Ausland einen Bootsführerschein um z,B, in ausländischen Küstengewässern fahren zu können, so ist dieser Bootsführerschein nicht in Deutschland gültig und kann auch nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Noch wichtiger ist aber der eventuelle Verlust des Versicherungsschutzes, wenn kein nach deutschen Vorschriften erforderlicher Bootsführerschein erworben wurde.
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  #30  
Alt 20.03.2015, 18:51
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Glaubst Du wirklich, dass ein Deutscher in D für ein vermeintliches Führerscheinproblem in NL in Deutschland vor Gericht verurteilt wurde?
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #31  
Alt 20.03.2015, 19:40
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Glaubst Du wirklich, dass ein Deutscher in D für ein vermeintliches Führerscheinproblem in NL in Deutschland vor Gericht verurteilt wurde?
Ich habe eigentlich alles gesagt! Jeder soll sich da selber informieren!
Grundsätzlich gilt:
Es ist grundsätzlich möglich, nach deutschem Recht wegen des Fahrens ohne Führerschein im Ausland belangt zu werden. Dazu muss man nach § 7 StGB zur Tatzeit deutscher Staatsbürger sein.

Nochmals Fu fährst in der Endmündung mit einem 10m Verdränger auf der NL Seite als Deutscher ohne SBF See... prost Mahlzeit!
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  #32  
Alt 20.03.2015, 19:54
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Hier zum Abschluss der offizielle Text:
Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Sportbootführerschein See; er wird für das Ijsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Der Sportbootführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 15 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.
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  #33  
Alt 20.03.2015, 21:27
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Ja klar, ab 15 m Länge oder über 20 km/h, zumindest kenn ich es nicht anders. Unser Vercharterer hat da auch nie nachgefragt und wir hatten immer die Genehmigung auf dem Ijselmeer zu fahren!
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #34  
Alt 20.03.2015, 22:03
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Hier zum Abschluss der offizielle Text:
Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Sportbootführerschein See; er wird für das Ijsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Der Sportbootführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 15 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.
Ok
von wem stammt denn dein offizieller Text?
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  #35  
Alt 20.03.2015, 22:10
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Ok
von wem stammt denn dein offizieller Text?
...von hier stammt der Text:
http://www.sportbootfuehrerschein.de...ederlande.html
__________________
Grüße Richard
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  #36  
Alt 20.03.2015, 22:29
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Na ja, offiziel würd ich die Werbeseite einer Fahrschule nu nicht nennen. aber selbst da steht nirgends das der Lappen als Deutscher in Nl auf in Nl führerscheinfreien Booten benötigt wird.
und die Aussagen die da stehen das man als Deutscher den Versicherungsschutz verliert wenn man in Nl Führerscheinfreie Boote ohne D Lappen fährt
bzw ohne SKS kein Segelboot gechartert bekommt
würd ich doch mal stumpf als falsch bzw zu pauschaliert bezeichnen.
Gutes Nächtle
Hans
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  #37  
Alt 21.03.2015, 15:16
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Neben den gesetzlichen Bestimmungen, sollte doch auch noch der verstand siegen. Und ich bin bestimmt kein Freund von Regularieb. Aber es reicht, wenn Leute ohne Bootsführerscgrin nur mit einer dürftigen Einweisung binnen mit gtißen Schuffen rumkurven dürfen. Was man da erlebt, ist schon unbeschreiblich.
Aber dass die gleiche Grupoe auch noch aufs Ijsdelmeer fahren soll oder in die Emsmündung oder in der Schelden wäre schon mehr als unverantwortlich!
Einfach den Schein machen, ist doch schon mal etwas.
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  #38  
Alt 21.03.2015, 17:23
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Wie man häufig genug sieht und hört ist der SBF See auch kein Garant für gutes Bootfahren. Gibt es denn nun eine verbindliche Information ob für Deutsche Staatsbürger der SBF See für boote unter 15m und bis 20 km/h auf dem IM erforderlich ist?
Ich finde nix.
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Nils

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  #39  
Alt 21.03.2015, 17:45
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Hallo,

unter http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF findet ihr eine Broschüre, die gemeinsam mit der holländischen Wasserschutzpolizei erstellt wurde und kompetent Auskunft gibt. Einige Aussagen der weiter oben zitierten Online-Fahrschule sind (bewusst?) missverständlich, andere schlicht falsch. (Link korrigiert)

LG
Wolfgang

Geändert von Frieslandfahrer (21.03.2015 um 18:03 Uhr)
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  #40  
Alt 21.03.2015, 17:45
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Wie man häufig genug sieht und hört ist der SBF See auch kein Garant für gutes Bootfahren. Gibt es denn nun eine verbindliche Information ob für Deutsche Staatsbürger der SBF See für boote unter 15m und bis 20 km/h auf dem IM erforderlich ist?
Ich finde nix.
Gibt es, ist nicht erforderlich. Siehe oben.
LG
Wolfgang
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  #41  
Alt 21.03.2015, 17:49
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Zitat:
Zitat von Frieslandfahrer Beitrag anzeigen
Gibt es, ist nicht erforderlich. Siehe oben.
LG
Wolfgang
Das ist auch mein Kenntnisstand, aber Dein Link geht nicht.
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Nils

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  #42  
Alt 21.03.2015, 17:59
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Standard Mit Charterboot von Lemmer nach Amsterdamm

Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Das ist auch mein Kenntnisstand, aber Dein Link geht nicht.
Stimmt auch gerade gesehen. Die Seite ist scheinbar umgezogen und jetzt in den Online-Auftritt Polizei NRW integriert. Die Broschüre gibt es aber z.B. noch hier: http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

LG
Wolfgang
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  #43  
Alt 22.03.2015, 09:07
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Zitat:
Zitat von Frieslandfahrer Beitrag anzeigen
Stimmt auch gerade gesehen. Die Seite ist scheinbar umgezogen und jetzt in den Online-Auftritt Polizei NRW integriert. Die Broschüre gibt es aber z.B. noch hier: http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

LG
Wolfgang
Und in diesem Link steht das drin:

......Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, und das Sportpatent werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard, anerkannt. Schifferpatent, Grosses und Kleines Patent (Rhein) sind Deutsche Äquivalente für das Groot Vaarbewijs und das Beperkt Groot Vaarbewijs

Wie man deutlich sieht, gelten fürs Ijsselmeer die Bootslängen wie binnen nicht, also ....
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  #44  
Alt 22.03.2015, 12:15
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Standard Mit Charterboot von Lemmer nach Amsterdamm

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Und in diesem Link steht das drin:

......Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, und das Sportpatent werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard, anerkannt. Schifferpatent, Grosses und Kleines Patent (Rhein) sind Deutsche Äquivalente für das Groot Vaarbewijs und das Beperkt Groot Vaarbewijs

Wie man deutlich sieht, gelten fürs Ijsselmeer die Bootslängen wie binnen nicht, also ....
Nein, woraus schließt Du das? Dort steht, welche Führerscheine auf den genannten Gewässern gelten bzw. anerkannt werden. Nämlich dann, wenn Du ein führerscheinpflichtiges (!) Sportboot führst. Fährst Du kein führerscheinpflichtiges Boot, brauchst Du keinen Führerschein, weder als Deutscher noch als Niederländer. Einfach mal ganz in Ruhe durchlesen. Im Übrigen ist diese Diskussion hier schon vielfach geführt worden.

LG Wolfgang
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  #45  
Alt 22.03.2015, 12:41
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Moin Wolfgang
Ich bin ,-war- auch am Überlegen, dem weissen Hai zu antworten. Bin da aber gerade so im Delemma. Einerseits beachte ich normalerweise hm ich sag mal "beratungsresistente " Mituser nicht weiter, andererseits fände ichs doof wenn diesbezüglich suchende User unwidersprochen Falschinformationen geliefert werden.
-Andererseits, wenn deswegen im Sommer weniger Boote auf dem Ijsselmeer sind hmmmm
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  #46  
Alt 05.04.2015, 15:45
iceage iceage ist offline
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Hallo @ all

Bin neu hier
Wollt meinen Senf auch mal dazugeben, obwohl der Thread irgendwie in die falsche Richtung ausgeartet ist ursprünglich wollte hier jemand nach Amsterdam

Zum Thema Führerschein reden alle hier im Thread so habe ich den eindruck aneinander vorbei.

Es ist richtig das ich einen Führerschein in NL brauche wenn mein Schiff einer dieser beiden Bedingungen erfüllt.
1. Schiff ist schneller als 20 km/h
2. Schiff ist länger wie 15 m

Um bei der Remora zu bleiben die hier einige erwähnt haben dieses Schiff ist 14m lang Bedingung 1 nicht erfüllt Das Schiff fährt max 14,5 km/h Bedingung zwei ebenfall nicht erfüllt. Ergo Kann ich als Deutscher dieses Schiff in der Niederlande ohne Führerschein fahren (warum auch sonst sollten soviele Deutsche dahin fahren)

Hab ich nun ein Schiff mit einer länger von 3m aber 30km/h schnell brauch ich einen Führerschein. Dasselbe anders rum 16m lang aber nur 10km/h schnell brauch ich auch einen Führerschein

Zum anderen ist die Remora Iysselmeer tauglich, also darf ich auch drüber fahren. Natürlich sollte ich dabei schon soviel Verstand haben das ich bei starkem Wind mit einem verdränger da natürlich nicht hinfahren sollte.

Hier noch mal der Gesetzestext:


Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der
Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung.
In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:
• für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten
großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein,
groot vaarbewijs.

Ich hoffe ich konnte mit dem Beitrag Licht ins Dunkle bringen
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  #47  
Alt 05.04.2015, 16:35
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Zitat:
Zitat von iceage Beitrag anzeigen
• für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;
Stimmt, aber sie vergessen etwas ......
Es gibt Klein Vaarbewijs 1 und Klein Vaarbewijs 2

Generell braucht mann Klein Vaarbewijs 1
Für IJsselmeer, Waddenzee und Zeeland: Klein Vaarbewijs 2
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #48  
Alt 05.04.2015, 20:56
iceage iceage ist offline
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Wenn dem so wäre würde jeder Urlauber gegen geltendes Recht in nl verstossen
Was für nl eine enorme Einnahme Quelle wäre und somit es überall nur so von Polizisten wimmeln müsste.
In keinem Paragraphen steht etwas von iysselmeer
Voraussetzung sind immer nur die o.a.aufgezählten Bedingungen
Und die zur Miete angebotenen verdränger fallen nicht unter dieses Gesetz und daran wird sich auch so schnell nichts ändern weil dann kaum noch einer nach NL fahren würde zum Bootfahrten.
Ich fahre seit 20 Jahren nach NL zum Bootfahrten und noch nie hat mir irgend jemand nur andeutungsweise gesagt ich dürfe nicht über iysselmeer fahren bin im letzten Jahr noch von Langelille nach Amsterdam gefahren
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  #49  
Alt 05.04.2015, 22:04
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Ich denken Sie verstehen mich falsch..

VB braucht mann in NL nur wenn L > 15 oder Vmax > 20 kmh, und das gilt auch für Ausländer.
ABER: Wenn mann VB braucht, braucht mann für IJsselmeer, Waddenzee und Zeeland VB2!

Sehe auch dieses Antwort von das Verkekrsministerium
__________________
Rob

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  #50  
Alt 05.04.2015, 22:30
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Ok sorry stimmt habe sie falsch verstanden!
Ist klar wenn ich VB brauche dann für iysselmeer VB2
Aber das war ja ursprünglich nicht gefragt es ging um die Verdränger und für die brauch man kein VB
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