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  #26  
Alt 17.03.2015, 11:35
Krümelmonster Krümelmonster ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Stahlverdränger Peereboom 800 "Kemana" und 4,5mtr Plasteboot "Muggel"
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Moin Navicella,

mit dem reden oder mailen tät ich auch nicht mehr. Wenn er will, soll er dich verklagen. Das tut dir nicht weh und kostet ihn reichlich Geld.

Auch wenn man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, wird er den Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren. Vielleicht lernt er dann was, wenn er zusätzlich zu seinen Anwalts und Gerichtskosten auch noch deinen Anwalt zahlen darf....

Off Topic:
Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
in Höhe von 500€ für die Kosten von Antifouling und Sandstrahlen.
Wo gibts denn Sandstrahlen und Antifouling für 500 EUR? Also wenn, dann muss er dich doch wenigstens auf 2500 EUR verklagen *lachweg*

Gruß und lass dich nicht ärgern

Klaus
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  #27  
Alt 17.03.2015, 17:39
Wolli45 Wolli45 ist offline
Commander
 
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So wie ich es jetzt verstehe kannst Du nachweisen dass Du den Preis auf seine Bitte um EUR 500,- gesenkt hast und er im Gegenzug den Anstrich selbst erledigt.
Ursprünglicher Kaufpreis > Sein Emailverkehr > Kaufpreis im Vertrag, der sogar eine weitergehende SMH auschließt.

Und jetzt will er nochmal EUR 500,- weil er seinen Teil der Vereinbarung auch umsetzt?

Leute gibt's....

Diese Tatsachen wird kein redlicher Anwalt ignorieren und seinem Mandanten zur Klage raten. Spätestens das Gericht wird eine Klage abweisen, wenn es so glasklar ist. Ist es doch, oder?

Wie schon geschrieben: Nummer und Emailadresse blocken - und gut ist.
__________________
Gruss Wolfgang
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  #28  
Alt 17.03.2015, 18:00
frimeur frimeur ist offline
Commander
 
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395 Danke in 217 Beiträgen
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In der nächsten Stufe droht er mit seinen Brügern……
__________________
Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit

https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/
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  #29  
Alt 17.03.2015, 18:58
Benutzerbild von Papierflieger
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von frimeur Beitrag anzeigen
In der nächsten Stufe droht er mit seinen Brügern……
Hmm Meinst du Brüdern?
__________________
Gruß, Tom.
-----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
-----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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  #30  
Alt 18.03.2015, 08:18
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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4.755 Danke in 1.735 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Hmm Meinst du Brüdern?
Brüger sind aber viel gemeiner als Brüder!
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #31  
Alt 21.03.2015, 05:58
Navicella Navicella ist offline
Cadet
 
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8 Danke in 5 Beiträgen
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Hallo Forum,

gestern habe ich jetzt die Nachricht bekommen es sei Wasser im Öl dabei-somit sei der komplette Motor im Eimer. Selbst wenn es so wäre, habe ich wirklich nicht davon gewusst. Soll ich weiterhin die Füße still halten?
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  #32  
Alt 21.03.2015, 06:16
Tonne5 Tonne5 ist offline
Captain
 
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Boot: Wieder auf Suche
966 Danke in 488 Beiträgen
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Jepp - und die Nachrichten von ihm auch gar nicht mehr annehmen /lesen.

Solche Dinge sollte man bei ner Besichtigung vor Kauf inspizieren - hat er drauf verzichtet - Fertig.
Hätte er halt nicht blind kaufen müssen, sollen etc.

Mal im Ernst - die Tipps von den anderen Forianern von wegen Spamfilter usw. sind schon angebracht....

Sich laufend diese Droh- und Bettelmails reinzupfeifen ist auf Dauer nicht gut fürs Gemüt.

Und ausserdem - was soll "Motor komplett im Eimer" eigentlich für ne Aussage sein?
Wegen Wasser im Öl ist doch nicht gleich alles Kernschrott.Oder meint er, darauf einen Rechtsanspruch auf nen komplett neuen Motor zu haben?
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten

Geändert von Tonne5 (21.03.2015 um 06:22 Uhr)
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  #33  
Alt 21.03.2015, 06:35
Benutzerbild von Papierflieger
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Boot: Motorboot
1.419 Danke in 716 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
...Selbst wenn es so wäre, habe ich wirklich nicht davon gewusst. Soll ich weiterhin die Füße still halten?
Meiner Meinung nach kannst du entspannt sein. Bei dir war, soweit dir bekannt, kein Wasser im Öl und die Gewährleistung hast du ausgeschlossen.
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #34  
Alt 21.03.2015, 10:22
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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9.825 Danke in 4.147 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

gestern habe ich jetzt die Nachricht bekommen es sei Wasser im Öl dabei-somit sei der komplette Motor im Eimer. Selbst wenn es so wäre, habe ich wirklich nicht davon gewusst. Soll ich weiterhin die Füße still halten?
Mach es so wie die Vorschreiber sagen:

Telefon-Nr. blocken
Emailregel aktivieren (Spam)

Der Dreckskerl will dich nur weichkochen.
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  #35  
Alt 21.03.2015, 10:53
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Es ist ganz einfach:

in Anwalt kostet Geld, je nach Streitwert. Und ein Streitwert in der hier genannten Höhe bringt kaum einen Anwalt vom Sofa runter.....
Und eine Anzeige bei Gericht verursacht ebenfalls Kosten.

Ignorieren und gut ist, da kömmt nix.
Garantiert.
Ist ein Dummschwätzer und Nichtskönner..
Davon gibt es leider immer mehr und viel zu viele, habe ich selbst einige Male hinter mir...
__________________

Gruß Heinz,


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  #36  
Alt 21.03.2015, 10:57
KaiV KaiV ist offline
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So einen Helden hatte ich auch einmal. Es kam wirklich ein Schreiben vom Anwalt und hat mit wer weiß was alles gedroht. Bin auch auf das Schreiben nicht eingegangen. Sollte laut Schreiben verklagt werden. Bis heute ist noch keine Klage gekommen. OK, ist auch erst sieben Jahre her...
Wie gesagt, wenn es so ist wie du geschrieben hast, kann dir nichts passieren. Selbst wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, sitze es aus. ( der Anwalt sagt natürlich seinem Mandanten das es was zu holen gibt, er will ja Geld verdienen).
Erst wenn etwas vom Gericht kommt, dann reagieren. Das dann AUF KEINEN FALL ignorieren!
Denn da muss man Fristen einhalten.
Und nur mal so am Rande, ich habe damals mein EX-Schwiegervater gefragt. Der ist Rechtsanwalt.
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  #37  
Alt 21.03.2015, 12:25
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crick crick ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiV Beitrag anzeigen
[...] ich habe damals mein EX-Schwiegervater gefragt. Der ist Rechtsanwalt.
Sorry für den OT, bzw. ich stimme meinen Vorpostern zu. Aber der zitierte Satz..
__________________
Liebe Grüße,
Sebastian

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  #38  
Alt 22.03.2015, 07:54
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von crick Beitrag anzeigen
Sorry für den OT, bzw. ich stimme meinen Vorpostern zu. Aber der zitierte Satz..
Was möchtest du uns denn damit sagen?

Nur zum sicher sein, mir ist schon klar, dass wenn man geschieden ist, man nur vom Partner und nicht vom Rest der angeheirateten Familie. Also ist das natürlich nicht der EX-Schwiegervater, sondern immer noch der Schwiegervater, aber dass wird es doch hoffentlich nicht sein, worauf du raus wolltest?
__________________
Gruß, Tom.
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  #39  
Alt 22.03.2015, 07:57
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Was möchtest du uns denn damit sagen?...
Das frag ich mich bei ca. 90% deiner Postings auch immer...
bindennmallos...


Gruß, Frank.
__________________
Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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  #40  
Alt 22.03.2015, 08:04
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Das frag ich mich bei ca. 90% deiner Postings auch immer...
Ach Frank, das weiß ich doch meistens selber nicht!
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #41  
Alt 22.03.2015, 09:16
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Mercurius Mercurius ist offline
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Hier ist nun sehr viel spekuliert worden. Schauen wir uns doch mal an, um was es eigentlich geht:
  1. A verkauft B ein Boot unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Preis lässt den Rückschluss auf einen sehr starken Abnutzungsgrad zu.
  2. A senkt nachweislich (Mail) einvernehmlich mit B den Preis um weitere 500 Euro, weil das AF zu erneuern ist.
  3. B entdeckt nach dem Kauf einen erheblichen Mangel (Wasser im Motoröl) und vermutet einen kapitalen Motorschaden.

Nun zu den Konsequenzen:

Zunächst wollte B einen weiteren Preisnachlass für das zu erneuernde AF. Dann will er die Rückabwicklung wegen eines versteckten Mangels (vermuteter Motorschaden). Er droht mit dem Zivilrechtsweg und einer Strafanzeige wegen Betrugs.

Zunächst einmal ist die Androhung von Rechtsmitteln - wie hier vermutet - weder eine Nötigung (§ 240 StGB) noch eine Erpressung (§ 253 StGB). Es fehlt an der Tatbestandsmäßigkeit, denn diese Androhung ist kein "empfindliches Übel" sondern ein legitimes Mittel und ausdrücklich in der Rechtssystematik vorgesehen.

Der für B nach Vertragsschluss zu klein empfundene Preisnachlass für das zu erneuernde AF ist eine nicht einklagbare Fehleinschätzung und vertraglich abgesichert. Der deshalb vereinbarte Preisnachlass ist eine "Nebenabrede", die sogar mündlich erfolgen kann, hier aber noch schriftlich (Mail) beweiskräftig abgesichert ist.
Diese Vertragsbedingung ist zivilrechtlich gerichtsfest und erfüllt schon gar nicht des Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). Erneut fehlt es an der Tatbestandsmäßigkeit, weil weder falsche Tatsachen vorgespiegelt noch wahre Tatsachen unterdrückt wurden.

Anders sieht das nun mit dem Wasser im Öl aus. Zunächst einmal ist allein Wasser im Öl noch kein Sachmangel (§ 434 BGB). Es kann auch je nach Wasseranteil lediglich ein Wartungsmangel sein, dessen Behebung aufgrund fehlender vertraglicher Zusicherungen und des bekannten starken Abnutzungsgrades des Bootes nicht einklagbar wäre.
Sollte das Wasser im Öl allerdings auf einen Schaden zurückzuführen sein (z.B. defekte Zylinderkopfdichtung, Frostschaden, Wasserschlag), ist es auf jeden Fall ein Sachmangel. Der Motorschaden ist zwar zunächst nur spekulativ und wäre gutachterlich nachzuweisen, trotzdem wäre die Ursache für das Wasser ein Sachmangel.
Die Sachmängelhaftung hat A vertraglich ausgeschlossen. Das gilt aber nur für Mängel, von denen angenommen werden kann, dass sie A nicht bekannt gewesen sein mussten und die B nicht ohne weiteres hätte erkennen können. Auf die unterlassene Besichtigung kommt es dabei nicht an und B braucht auch nicht über Sachverstand verfügen. Ob das hier zutrifft, ist von vielen Faktoren abhängig, die zivilgerichtlich zu klären wären.
Das angedrohte Strafverfahren wegen Betruges (§ 263 STGB) dürfte aber selbst bei Nachweis eines "versteckten Mangels" in aller Regel wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden (§ 153 StPO).
Zivilrechtlich wären im schlimmsten Fall eine Rückabwicklung oder ein weiterer am starken Abnutzungsgrad des Bootes orientierter Preisnachlass möglich.

Geändert von Mercurius (22.03.2015 um 09:23 Uhr)
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  #42  
Alt 22.03.2015, 10:15
Benutzerbild von crick
crick crick ist offline
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49 Danke in 26 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Was möchtest du uns denn damit sagen? [...]
Für alle anderen: Das war nicht böse gemeint, sondern war ironisch dem Sinne "Hose nach der Scheidung runterlassen, da Schwiegervater Anwalt ist" gemeint. Das ganze habe ich mit Papierflieger via Nachricht geklärt und bereits positive Rückmeldung erhalten.

Sorry für den Offtopic.
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Sebastian

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  #43  
Alt 22.03.2015, 10:56
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
die B nicht ohne weiteres hätte erkennen können. Auf die unterlassene Besichtigung kommt es dabei nicht an und B braucht auch nicht über Sachverstand verfügen.
Und DAS ist Rechtssicher???????

Dann frag ich mich doch, wovon Gutachter Leben???????

Die braucht man laut dieser Aussage doch nicht!!!!!!
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  #44  
Alt 22.03.2015, 12:13
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Nicht direkt zur Frage aber ein Erfahrung nach meinen letzten Gebrauchtwagen Verkauf.

Wagen war ein Skoda Octavia aus 2006 und wurde 2011 verkauft. Gekauft hatte ich ihn mit 10tkm und hab ihn dann auf LPG umrüsten lassen und bin x tausend km ins Büro gefahren.
Verkauft hab ich ihn 2011 im März und das Auto war vorher zu Inspektion und zur Reparatur in der VW Werkstatt wo ich auch sonst hingehe mit den anderen Autos. Irgendeine Lampe hatte geleucht und es wurde für 500 EUR was repariert.

Verkauft hab ich mit nem ADAC Forumlar für Privatverkäufer.

Nach 3-4 Monaten hat sich der Käufer auch gemeldet, allerdings nur per Mail und wollte eine Reparatur von irgend einem Teil das ich noch nicht mal kannte.
Hab ich erst mal freundlich geantwortet und geschrieben, dass er privat gekauft hat (er hatte in der Mail geschrieben er möchte das Auto nicht direkt zurückgeben) und Rückgabe etc eh nicht drin ist.
Hab ich dann einfach die Rechnung der VW Werkstatt geschickt wo Inspektion etc gemacht wurde mit dem Hinweis, wenn er meint es wäre ein Mangel soll er sich an die wenden.

Es kamen noch einige Mail die ich einfach ignoriert hab.

Kam nie wieder was. Ich denke das ist ne neue Masche, gekauft wie gesehen.
Wer ungesehen kauft ist selbst schuld - genauso wer ohne Probefahrt kauft !
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mit besten Grüßen
Dirk



Geändert von skipper_winni (22.03.2015 um 12:14 Uhr) Grund: Probefahrt
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  #45  
Alt 22.03.2015, 12:18
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Und DAS ist Rechtssicher???????

Dann frag ich mich doch, wovon Gutachter Leben???????

Die braucht man laut dieser Aussage doch nicht!!!!!!
Hat er doch geschrieben:
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Der Motorschaden ist zwar zunächst nur spekulativ und wäre gutachterlich nachzuweisen, trotzdem wäre die Ursache für das Wasser ein Sachmangel....
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #46  
Alt 22.03.2015, 12:34
uli07 uli07 ist offline
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Und dann gibt es noch die Möglichkeit das der Käufer selbst etwas Wasser in den Motor gefüllt hat um einen neuen zu bekommen. Soll er erstmal beweisen das er das nicht getan hat.............
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #47  
Alt 22.03.2015, 13:27
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
...Hab ich erst mal freundlich geantwortet und geschrieben, dass er privat gekauft hat (er hatte in der Mail geschrieben er möchte das Auto nicht direkt zurückgeben) und Rückgabe etc eh nicht drin ist...
Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkauf, kannst du bei einem privaten Verkauf die Gewährleistung ausschließen.
Machst du das aber nicht, hat der Käufer, meiner Meinung nach, die üblichen Möglichkeiten.

Vielleicht ist aber im ADAC Formular schon ein Ausschluß enthalten.
__________________
Gruß, Tom.
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  #48  
Alt 22.03.2015, 13:35
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkauf, kannst du bei einem privaten Verkauf die Gewährleistung ausschließen.
Machst du das aber nicht, hat der Käufer, meiner Meinung nach, die üblichen Möglichkeiten.

Vielleicht ist aber im ADAC Formular schon ein Ausschluß enthalten.
Genau deshalb nehme ich immer das ADAC Formular, Auto kann man dort auch durchstreichen und einfach durch Boot ersetzen.

Gruß Dirk
gesendet von unterwegs mit tabadalk N7105
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #49  
Alt 22.03.2015, 13:38
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Genau deshalb nehme ich immer das ADAC Formular...
Cooler Tip.

So kann man die kleine, aber wichtige Sache nicht vergessen.
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Gruß, Tom.
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  #50  
Alt 22.03.2015, 14:40
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Auf die unterlassene Besichtigung kommt es dabei nicht an und B braucht auch nicht über Sachverstand verfügen
Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Und DAS ist Rechtssicher??????? Dann frag ich mich doch, wovon Gutachter Leben??????? Die braucht man laut dieser Aussage doch nicht!!!!!!
Hier geht es um einen eventuell "verdeckten" Mangel (Wasser im Öl). Wenn Du einen Gegenstand verkaufst, dessen Verwendung infolge eines Mangels eingeschränkt ist, bist Du verpflichtet, das dem Verkäufer mitzuteilen (§ 434 BGB). Natürlich nur, soweit er Dir selbst bekannt ist.
Ob er den Gegenstand kauft, ohne ihn vorher gesehen zu haben ist dabei unerheblich. Und einen Gutachter muss ein Käufer vor dem Kauf schon gar nicht beauftragen. Wenn er den Gegenstand zuvor besichtigt, ist ein Mangel auch nur dann nicht "verdeckt", wenn er offensichtlich ist und ohne besonderes Fachwissen zu erkennen ist (z.B. ein auffälliger Riss im Rumpf).
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