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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Abend Kollegen,
Ich brauche dringend Hilfe bei folgendem Sachverhalt. Verkäufer A hat ein Stahlboot (Ten Broeke 8m Bj 1985) für 5500€ an Käufer B verkauft. Der Kaufpreis wurde im Vorfeld um 500€ runter gepreist weil B das Unterwasserschiff selbst streichen will. B hat das Boot ungesehen gekauft und verlangt nun eine Rückzahlung in Höhe von 500€ für die Kosten von Antifouling und Sandstrahlen.Der Aspekt dass das Boot im Unterwasserbereich gestichen werden muss war seit dem ersten Telefonat bewusst. Falls ich diesen Betrag nicht zahle wird mir mit einem Anwalt gedroht und einer Anzeige wegen Betrugs?? Im Vertrag wurde angekreuzt das der Verkäufer für keine Sachmängel haftet.Was sollte ich eurer Meinung tun? ![]() Geändert von Navicella (14.03.2015 um 17:48 Uhr) |
#2
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nicht zahlen.............
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#3
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Gruß, Tom. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° |
#4
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Hi
Hast du/Ihr das mit dem Reduzierten Preis von 500 € wegen Erneuerung des AF´s schriftlich stehen ,oder ist das eine rein Telefonische Absprache gewesen ? Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen mit Anwalt usw. würde ich es evtl. in Erwägung ziehen sich mit A zu einem Kompromis zu einigen,und zwar 50/50 soweit jeder dazu bereit wäre. Gruß Jörg |
#5
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Hi,
wenn du Zeugen für die Runterpreisung (Erwähnung im Kaufvertrag) hast, würd ich mich zurücklehnen und erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid oder Ähnliches im Anmarsch ist. PS, ich hasse die Nachverhandler und Rechtsanwaltsdroher.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Sowohl fürs Kaufen als auch fürs an jemanden Verkaufen gilt:
Niemals ungesehen! Ich hatte vor drei Jahren meinen Wohnwagen bei Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf drin, einen 19 Jahren alten Hobby Prestige aus zweiter Hand (ich). Als meine Preisvorstellung habe ich 1500,- Euro VHB angegeben. Da gabs doch tatsächlich jemanden, der wollte den Wohnwagen unbedingt haben, wisse aber nicht genau, ob er den Wohnwagen schon am nächsten oder erst übernächsten Wochenende abholen könne. Aber um sich den Wohnwagen zu sichern, wollte er mir die 1500,- Euro schon mal vorab überweisen. Ich habe mich darüber gewundert, denn sowas macht doch kein Mensch, ungesehen etwas kaufen. Ich habe überlegt, ob ich nicht vielleicht einen zu niedrigen Preis angegeben habe, wo sich der Interessent vielleicht dachte, bei dem Preis könne er nichts falsch machen. Ich bin aber doch nicht drauf eingegangen, denn wer weiß, was ich noch für Überraschungen erlebt hätte. |
#7
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Ja habe eine Mail in dem der Käufer ausdrücklich erwähnt hat das ich den Unterwasseranstrich nicht machen soll, aber wir den Kaufpreis im Gegenzug senken.
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#8
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Sollte Beweis genug sein,dann würde ich nicht zahlen,da das Recht dann auf deiner Seite liegt.
Gruß Jörg |
#9
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Warten und Geduld
![]() Er versuchts halt mal noch nen paar Flocken zu ziehen ![]() Aussitzen ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#10
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Du hast den Preis aber ausdrücklich mit dem Hinweis auf die Absprache gesenkt? Oder einfach so, mündlich per Telefon?
Dann hat er die schriftliche Zusicherung der Preissenkung du aber keinen schriftlichen Beweis, dass du den Preis gesenkt hast? Willy |
#11
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Das sind die Leute von Käufern,
die immer alles Billiger oder sogar fast geschenkt haben wollen! Er hatte die Möglichkeit sich das Boot anzusehen und sicherlich mit Dir einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht (wenn nicht hast Du als Verkäufer die A-Karte gezogen) solltest Du als Verkäufer auch noch selbständiger Gewerbetreibender sein haftest Du auch noch für dein Altboot. Ich würde es Draufankommen lassen den der Käufer muss bei seinen Anwalt in Vorkasse gehen, es sei den er hat Anwalts Liebling die Advokat.
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lieben Gruß Elbkreutzer |
#12
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Mehr lohnt sich, über Leute deren Wort nichts gilt, auch nicht zu sagen!
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Gruß, Tom. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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#13
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Moin,
ich sag das ja nicht das erste mal, warum werden die Leute immer gleich nervös, nur weil da wer mit nem Anwalt droht? wenn der um 500€ so link feilschen muß, dann hat der überhaupt keine Kohle für nen Rechtstreit: einfach lächeln, dem Käufer "viel Spaß mit der Rechnung seines Anwaltes" wünschen und ihm sagen wenn du nochmal was von ihm hörst, gibt´s ne Anzeige wegen Betrug. Dann entspannt zurück lehnen und zum Tagesgeschäft übergehen. |
#14
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Dieser Mann kontaktiert mich im Stundentakt, habe heute nach der Arbeit 4 Mails und 23 verpasste Anrufe auf meinem Telefon. In der letzten Mail sagte er das er mich nun definitiv anzeigen wird..
Er kommt mir ständig mit Drohungen zwecks Anwalt etc. Wie soll ich jetzt reagieren? Im Vertrag steht definitiv das der Verkäufer nicht für Sachmängel haftet, und ich habe ein Ausdruck der Email in dem steht das er den Unterwasseranstrich übernimmt und ich dafür den Preis senken werde
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#15
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![]() Zitat:
mfg Martin
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#16
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Ich würde einfach die Nummer auf meinem Handy blockieren.
Die Sachlage scheint doch klar zu sein. Selbst wenn du nirgends stehen hättest, das du 500€ runtergegangen bist, bist du doch, sofern du ihm nirgends zugesichert hast, dass er ein Boot ohne jeglichen Mangel kauft, auf der sicheren Seite sein.
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Gruss, Luis ![]() |
#17
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zeig du ihn doch an wegen Stalking, mal sehn wer dann eher Pipi in der Hose hat.......
droh ihm damit, schreib ihm dass es dir, nach Rücksprache mit deinem Anwalt, Banane ist was er macht und du ihn auf Anraten deines Anwalts anzeigst falls er die Belästigungen nicht sofort einstellt
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#18
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Bei der Menge heissen Luft, die der Typ von sich zu geben scheint, haette er sich vielleicht lieber ein Segelschiff holen sollen.
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Gruss, Luis ![]()
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#19
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![]() Zitat:
Danach Nummer sperren und Mails auf Spam stellen
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#20
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![]() Zitat:
Wie oft will er denn noch sagen, das er Dich anzeigen will? Warum macht er es denn nicht endlich? ![]() "Ich zeige Dich an...ich mache es...jetzt...wirklich, ich tue es!" Das macht der solange, in der Hoffnung, das Du irgendwann nachgibts. Wahrscheinlich macht er das mit der Anzeige nicht, weil er ja auch keine Beweise gegen Dich in der Hand hat und versucht es nun auf seine Weise durch Drohungen.
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#21
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Gar nicht antworten.
Ignorieren ist schon übermäßig zur Kenntnis genommen. Warum oder weshalb der Preis schließlich festgesetzt wurde, ist doch egal, solange dem Boot nicht ein zugesicherte Eigenschaft fehlt.
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Beste Grüße John
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#22
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Wer jemandem mit einem empfindlichen Übel droht, mit dem Ziel, von diesem Geld zu erhalten, könnte sich wegen Erpressung strafbar machen!
Der kann dir gar nichts, zumal es sich um einen "gekauft wie gesehen" Verkauf unter Privatleuten handelte. Falls, da tatsächlich etwas von einer Anwaltskanzlei kommen sollte (gibt ja Leute, die Anwälte im Freundeskreis haben), brauchst du darauf auch nicht reagieren. Erst, wenn ein Schreiben von Gericht kommt, solltest du dich äußern. Aber dazu wird es zu 100% nicht kommen!
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Gruß Tim |
#23
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Gekauft wie gesehen ist ja quasi auch nicht zu gelten. Dieser Käufer hat das Boot blind zu sich liefern lassen! Wird auch ein + Punkt sein falls es vor Gericht landet..
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#24
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![]() Zitat:
Mailadresse ins SPAM und Telefonnummer einfach am Handy/Telefon blockieren. Fertig. Alles weitere bekommst du schriftlich. Mit dem würde ich keine Sekunde mehr reden. Da du alles schriftlich hast, ganz entspannt bleiben auch wenn es manchmal schwer fällt. Privat gilt gesehen wie gekauft es sei denn du hast grobe Mängel wissentlich verschwiegen oder nicht angegeben. Beides ist ja nicht der Fall da ihr euch darüber sogar schriftlich ausgetauscht hab. Gibt leider immer wieder so Käufer und ich glaub in der heutigen Zeit werden es irgendwie mehr. |
#25
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![]() Zitat:
Mal abgesehen davon, dass du die Sachmängel ausgeschlossen hast, ist von euch vorab geklärt worden, wer den Unnterwasseranstrich macht. Es ist ja nicht glaubhaft, dass er, trotz eurer Absprache, zunächst doch den normalen (nicht gesenkten) Preis bezahlt hat und deshalb reklamiert. Ich würde die Anrufe auf dem AB als Beweis aufheben, damit zur Polizei gehen und fragen, was du gegen dieses penetrante Verhalten Unternehmen kannst. So entstehen dir zunächst keine Anwaltskosten.
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Gruß, Tom. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. ![]() -----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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