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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#27
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Ein Bekannter von mir drohte mit Klage und konnte beweisen, daß sein nagelneuer serienmäßiger Opel mit der max. zulässigen Zuladung aufsaß. Die Schwelle wurde rückgebaut. Kann man da eigentlich nicht vor dem Bau prüfen, ob so ein Straßenmöbel noch praktikabel ist? ich denke mal, man könnte da von Steuerverschwendung reden
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Gruß Ewald |
#28
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Der Schaden hält sich ja nun in Grenzen. Bekomme ja jetzt Mindestlohn. Ging mir ja nur mal um die Rechtslage, das besagte Gerichtsurteil und die zum Teil höhnische Antwort eines Beamten, aus der der Spott nicht zu überhören war. Mit neuer Ölwanne, hoffe ja, daß sie morgen eintrifft, begebe ich mich noch mal zur besagten Stelle und mache Bilder. Bilder sind hier ja immer gern gesehen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#29
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Hallo,
wenn es Dir die Mühe wert ist und Du über ausreichend Rechtschutz und Lebenserwartung verfügst um das bis zum Ende zu führen, dann versuch Dein Glück. Bedenke aber, dass Du beweispflichtig bist und dem Straßenbaulastträger ein Verschulden im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Pauschal wirst Du wohl kein Geld bekommen. Im dümmsten Fall, bekommst Du auf Deine Anfrage noch einen Bußgeldbescheid für die Verunreinigung der Fahrbahn und eine Rechnung für evtl. erforderliche Reinigungsarbeiten wg. dem heraustropfenden Öl. Da ist es ziemlich schlecht, wenn Du genau weißt, wo der Schaden entstanden ist und anschl. die Fahrt fortgesetzt wurde. Bis dann Dominic |
#30
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Hallo Roland !
Haarriss an der Ölablassschraube deutet eigentlich auf ein falsches Drehmoment beim Anziehen dieser Schraube hin ! |
#31
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#32
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Leider kann ich den Danke-Button nur einmal drücken.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#33
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Davon entstehen aber nicht Schleifspuren und eine eingedrückte Unterseite der Ölwanne. Sorry, bin KFZ-Schlosser.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#34
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Zitat:
Habe geschrieben, Mühe lohnt nicht. Habe geschrieben, Fahrbahn nicht beschmutzt. Beweispflicht: Anruf bei Polizei. Straßenzustand, Bilder folgen Rechtsschutz: Ja Lebenserfahrung: Oh ja
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! Geändert von Balu2000 (07.04.2015 um 23:29 Uhr)
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#35
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Hallo,
keine Sorge, ich lese immer den ganzen Tread und ob das jetzt inhaltlich falsch ist, glaube ich weniger. Zitat:
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Übrigens sind der Polizei i.d.R. zivilrechtliche Ansprüche ziemlich schnuppe. Wenn ich also einen Schaden beim Straßenbaulastträger geltend machen möchte, muss ich auch diesem den Schaden als Unfallgegner direkt melden. Bei einer Schadensmeldung mehrere Tage oder Wochen nach dem angenommenen Schadenseintritt, wenn sich die angeblich geschädigte Sache und der Geschädigte nicht mehr am Schadensort aufhalten, würde ich mich als beklagte Partei auch erstmal zurücklehnen, nach dem Motto "behaupten kann man viel", der mögliche Kläger hat ja aktiv meine Möglichkeit der Beweisaufnahme verhindert. Zitat:
Aber der Rechtsweg bleibt Dir ja immer offen. Bis dann Dominic
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#36
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@ Domonic: Alles wird gut....
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#37
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Dann ist doch alles gut, frag einen guten Anwalt in dem Fachgebiet.
Wegen so ner Lappalie zum Anwalt! Und der wird natürlich sagen: klar, das kriegen wir durch! Denn das Motto dieser Sparte ist: man kann nicht genug klagen. |
#38
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Ölwanne auf öffentlicher Straße aufgerissen. Wer zahlt???
Zitat:
Man könnte natürlich auch sagen: "Bled glaffa" (dumm gelaufen, für die Nordlichter).
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Beste Grüße John
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#39
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ja natürlich, der lebt schließlich davon;
aber wenn sich jemand aus eigener Duseligkeit etwas kaputt macht ist dies eigentlich kein Grund zum Klagen (mehrfach zu verstehen) und zu versuchen die Schuld oder Ursache bei anderen zu suchen. |
#40
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Ein Freund hat vor Jahren die Stadt Hilden erfolgreich wegen eines Schadens durch Fahrbahnerhöhung verklagt. Allerdings mußte er ziemlich schweres Geschütz auffahren, Laservermessung etc., um die zu große Höhe der Schikane zu beweisen.
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#41
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Zitat:
Hast du nun einen Haarriss in der Ölwanne Oder ist sie eingedrückt Im ersten fall würde es sich um eine Alu-Wanne handeln, im zweiten um eine aus Blech Die Blech-Wanne bekommt keine Haarrisse, die aus Alu kann nicht eingedrückt werden
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#42
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Zitat:
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#43
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moin moin,
einen ähnlichen Fall hatten wir kürzlich in der Familie. Mein Cousin ist Angler und hat sich das Getriebe auf einer Schotterpiste geschrottet. er hat den Fall an seine Kasko gemeldet und diese hat den Schaden minus SB beglichen. ich konnte es kaum glauben. gruß swen |
#44
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Zitat:
Erstens ist "Blech" im Gegensatz zu "Alu" keine Stoffbezeichnung sondern lediglich eine Lieferform (ein. sog. Walzwerkprodukt) - Blech kann aus Alu ebenso wie aus Gold, Blei, Eisen oder sonst irgendeinem Metall, das ist die einzige Bedingung, sein. Zweitens ist Alu kein Hinderungsgrund für's Eindrücken, wie zahlreiche Eindrücke an meinen verflossenen A2 und A8 beweisen... Spritzguss, Grauguss, Druckguss - okay, da tut man sich mit eindrücken schwer. Aber Blechwannen, egal aus welchem Metall? Die drück' ich Dir immer.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
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