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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ölwanne auf öffentlicher Straße aufgerissen. Wer zahlt???
Vieleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir einen Rat geben. Habe mir heute nachmittag auf einer öffentlichen Straße die Ölwanne aufgerissen. Auto ist nicht tiefer gelegt und Werksstandard. Straße ist Verbindungsweg zweier Orte bis zum Waldrand Kopfsteinpflaster und ab Waldrand Waldweg. Auf dem Kopfsteinpflaster ist es passiert. Hier mal ein ähnliches Gerichtsurteil: http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...-a-931292.html
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#2
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Also, wenn wir in Deutschland sowas wie eine Kfz-Steuer hätten, die zur Gesunderhaltung unserer Verkehrswege gedacht wäre, würde ich sagen, dass hier Versäumnisse strassenbaulicherseits vorlägen, aus denen Regresse herzuleiten wären. Aber so ...
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#3
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Hab mal gegoogelt. Ölwanne kostet 60 Euro und dafür klagen ist mir zu streßig. Muß ich eben selber wechseln. Auskunft bei der Polizei: Ich habe zu kucken wo ich lang fahre. Interessiert mich jetzt nur rein rechtlich. Und vor Dienstag kann ich keine Ölwanne bestellen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#4
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Der betreffende Beamte war nur zu faul eine Vorgangsnummer anzulegen und hat Dich erfolgreich mit ner Scheißhausparole heimgeschickt.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#5
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Ich würde trotzdem bei der zuständigen Gemeinde mal ordentlich Stress machen und mich auf die Verkehrssicherungspflicht berufen. Nicht das die auf die Idee kommen dir die Ölbeseitigung in Rechnung zu stellen.
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Viele Grüße Dieter
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#6
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Was fuer ein Auto ist es denn?
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. |
#7
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Der Straßenbaulastträger steht in der Haftung. (Bundesstraße/ Landesstraße oder Gemeindestraße)
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#8
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Ölsperre gelegt? Ölspur beseitigt? Umwelt verschmutzt?
Willy |
#9
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#10
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Waldweg hört sich für mich jetzt nicht nach "Öffentlicher Straße" an
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#11
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Nö, Haarriß an Ölablaßschraube. Hatte gleich untergeschaut und war nix zu sehen. Erst zu Hause in Garage alle 2m ein Tropfen. Ölstand war zu Hause gerade noch minimum. Ölsensor hatte noch nicht angeschlagen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#12
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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#13
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Öffentlich ist er auf jeden Fall. Könnten diese Koordinaten sein 53.4716645, 12.0566465
Wollte zur Bobziner Schleuse.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#14
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Dann hätte er die Heckschürze liegen gelassen und nich die Ölwanne...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#15
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#16
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Und bin schon langsam und im Hasen-Haken-Schlagen gefahren um den größten Unebenheiten auszuweichen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#17
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Die Kommunen sind nicht verpflichtet jeden Weg auf dem das befahren nicht verboten ist, für alle Fahrzeuge tauglich zu halten.
In meiner Gegend gibt es viele Wege die teilweise sogar beschildert sind aber nicht geteert oder gepflastert. Nach manchem Regen kommst du da nur mit einem GW durch, bzw. ich mit meinem Panda. Geändert von wolf b. (05.04.2015 um 18:48 Uhr) Grund: Bild dazugefügt
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#18
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Braucht man sich nicht wundern, wenn die SUVs zweistellige Zuwachszahlen haben.
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Gruß vom Oberrhein.
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#19
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Um die Themenfrage zu beantworten: Keiner außer Du selbst
Du hast Dein Fahrverhalten und Deine Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anzupassen ( KFZ Steuer für Autofahrer und Strassen , träum weiter )
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#20
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Dann war dies http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...-a-931292.html wohl deutschlandweit die Ausnahme.
So,Ölwanne ist bestellt. 37,- Euro und bissel Arbeit.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#21
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Zitat:
Ein Freund von mir hat auch mal einen Schaden bezahlt bekommen, den er vollkommen unvorhersehbar durch Straßenschäden erlitten hat. Wenn ich richtig informiert bin war die Begründung, die Gemeinde hätte vor der Kurve davor warnen müssen. Zitat:
Hab leider kein Foto, aber da waren manchmal ungelogen 30cm tiefe Rinnen durch Regen rein gefressen.
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#22
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Versuchen würde ich auf jeden Fall etwas ersetzt zu bekommen, mir fällt grad ein, wie hier jemand auf einen Sperrpfahl gefahren ist, er hat die Stadt/Behörde verklagt und wie ich meine, Recht bekommen. Auch die Sperre wurde nicht wieder aufgebaut.
Es handelt sich um eine einspurige Straße durch die Felder, nur frei gegeben für Landwirtschaft und mit dem blauen Fußgänger/Radfahrerschild für normale Autos gesperrt.
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#23
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Zitat:
Kuckst halt wo du hinfährts, oder sollen wir das auch noch für euch erledigen? Ihr wart doch auch so schlau, Alleen abholzen zu wollen, weil sie die Autos gefährden.... |
#24
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Kann ein Beispiel erzählen in ähnlicher Richtung:
Ausgangssituation: In dem Ort, in welchem ich vorher wohnte, wurde vor der Schule so erhöhte Wellen in die Straße eingebaut, da die FahrerInnen trotz Tempo 30 vorbeigebrettert sind Begebenheit: Ein Porsche-Besitzer klagte dagegen und demonstrierte es folgendermaßen: a) sein Porsche war nach allen Regeln der Kunst zugelassen tiefer gelegt b) er setzte die max Anzahl an Personen rein, fuhr auf die Waage und ließ sich beweisen, dass das max. Höchstgewicht nicht überschritten war c) So fuhr er (langsam) über die Bodenwelle und die Ölwanne schleifte (schliff???) unten! Fazit: Er bekam Recht! Die Bodenwelle wurde auf Gemeindekosten zur Bedeutungslosigkeit rückgebaut! Übrigens: Mehr als 2/3 der Anwohner und Betroffenen (Eltern) haben die Bodenwelle ausdrücklich gewünscht - ausser dem o.g. Besitzer hat sich auch niemand beklagt! Ich fuhr damals einen tiefer gelegten Nissan 300ZXturbo - bei mir kratzte nix! Gruß Volker Vielleicht bekommst Du doch noch Dein Geld von der Gemeinde - denke, wenn die Ölwanne wegen der Vibration durch das Kopfsteinpflaster abgefallen ist, bekomste nix, wenn aber durch gravierende Wellen und Buckel ohne Warnschild, dann schon!
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#25
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Ersatz gibt es wohl nur, wenn der ideale Autofahrer den Schaden nicht hätte verhindern können.
Der Straßenbaulastträger entzieht sich dieser Regelung jedoch in vielen Fällen durch das Hinweiszeichen auf eine bestehende Beeinträchtigung des optimalen Verkehrsweges.
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser"
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