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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ah... das war also eine Polizzen-Nr. und keine SchadenNr. Hab ich dann missverstanden. Aber nix für ungut: so wie das gelaufen ist, brauchst Du sicher nicht mehr selber weiterwurschteln. Nimm'st Dir einen Anwalt, der was kann halt
Und basta.
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Cheers, Ingo |
#27
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Sofort Anwalt . Und selbst nach 4 Wochen jetzt , würde ich noch zur Polizei gehen und den Unfall aufnehmen lassen, so hast du was amtliches in der Hand .
Gruß Didi wenn sich der Verursacher so am A... lecken lässt, versteht er vieleicht diese Sprache . Edit ; solch ein Anbumser auf GFK lässt sich niemals am Foto beurteilen . Da sind bestimmt auch die Glasfasern gerissen , dann muss sogar schäftend laminiert werden . Das muss man auch von Innen anschauen . Geändert von fliegerdidi (26.08.2015 um 22:41 Uhr) |
#28
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Normalerweise läuft so ein Schadenfall so ab:
Du hast einen Schaden und der Verursacher steht fest. Der gibt dir die Daten seiner Versicherung und die Versicherungsnummer. Damit ist normalerweise für den Verursacher die Sache erledigt. Du meldest dich bei der (gegnerischen) Versicherung zur Schadenregulierung. Die Vers. schickt daraufhin einen ihrer Schadengutachter. Du gibst (in deinem Fall dein Boot) in eine Werft/Reperaturbetrieb und trittst die Schadenforderung an sie ab. Damit ist auch für dich der Fall erledigt Die Werft/Reperaturbetrieb repariert deinen Schaden und rechnet mit der Versicherung ab. Du hast damit nichts mehr zu tun. Ende vom Lied. BTW: Eine bessere Versicherung als die Allianz als Schadenregulierer/gegnerische Vers. kann man gar nicht haben. Die regulieren Schäden in den allermeisten Fällen sehr schnell und problemlos. Wenn man natürlich aus dem Schaden Barkapital schlagen will, ja dann druckst man so rum wie ...... Mehr ist dazu nicht zu sagen! |
#29
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Zitat:
Nur leider hat sich der Versicherer bisher nicht gerührt. Zitat:
1. Unser Boot liegt ca. 250km vom Wohnort entfernt. Jeder vor-Ort-Termin (Gutachter, Verbringen in Werkstatt, etc. ) bedeutet 500km fahren und einen Tag Aufwand. Das sehe ich ohne angemessenen Ersatz als Geschädigter überhaupt nicht ein. Zumal mir die Versicherung ganz sicher nicht meine Tagessatz als Freiberufler als Verdienstausfall zahlen wird, wenn sie denn wenigstens die Fahrtkosten übernehmen sollten. 2. Ich bin überzeugt davon, das der Verursacher Fahrerflucht begangen hätte, wenn wir nicht zufällig anwesend gewesen wären. Sein wichtigster Gedanke war "Mist, es hat einer gemerkt", das hat man ihm an der Nasenspitze angesehen. Und die Art und Weise, wie er das jetzt versucht auszusitzen, passt dazu... Alles aus rechtlicher Sicht egal, mir schon klar. Das es für den Verursacher mit Übergabe der Police getan sein soll und ich ehrenamtlich den ganzen Aufwand und Nerv habe, regt mich aber tierisch auf. Wir reden hier über tatsächliche Reparaturkosten in einer Werft von 4-600€. Der 4-stellige KV entsteht dann durch die Nebenkosten in der Werft (Kranen, Hallenstellenplatz, etc.). Überführung zur Werft war bisher noch nicht mal Thema. All-In mit Gutachter, Überführung und vollständigem Ersatz meiner Aufwendungen wäre man dann ganz schnell bei 3-4000€. Und netter Weise haben wir mit dem beschädigten Boot Urlaub gemacht und nicht auf einem Leihboot bestanden So gesehen bin ich schon der Ansicht, dass der Verursacher/Versicherer mit 1000€ gut bedient wäre. Zitat:
Aber scheinbar funktioniert das so nicht :-( Alex. |
#30
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Warum mußt du denn dabei sein wenn sich der Gutachter den Schaden ansieht?
Du kannst einen Bootshändler in der Nähe beauftragen das Boot aus dem Wasser zu holen und dann kann sich der Gutachter alles ansehen. Der Bootshändler kennt dann mit Sicherheit eine Firma die Gelcoatreparaturen durchführt. Da du ja keine Schuld an dem Unfall hast kannst du dir den Gutachter aussuchen, das steht dir zu, die gegnerische Versicherung sollte dein Boot nicht begutachten. Du hast der Versicherung den Kostenvoranschlag geschickt. Hast du auch dabeigeschrieben das du nach Kostenvoranschlag abrechnen möchtest? Du weißt, wenn du nach Kostenvoranschlag abrechnest wird dir die MWSt abgezogen. Wenn dir das alles zuviel Aufwand ist, warum wartest du mit der Reparatur nicht bis zum Herbst wenn du das Boot aus dem Wasser holst? Dann kannst du die Werkstatt beauftragen die du möchtest. Eine Aufwandsentschädigung wirst du nur pauschal bekommen. Was kann die Versicherung dafür das dein Boot 250 Km von zu Hause wegsteht? Vielleicht solltest du mal deinen oder einen Versicherungsvertreter fragen wie sowas normalerweise gemacht wird. Das kann doch alles nicht so schwierig sein .........
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#31
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Würdest Du jemandem Fremden Boots- und Stegschlüssel schicken, damit er Dein Boot irgendwohin fährt, krant, begutachtet und zurückfährt? Eher nicht, denke ich.
Würdest Du, nachdem 3 Monate nach dem Unfall keinerlei konstruktive Reaktion seitens des Verursachers erfolgt ist, freiwillig auch nur noch mit einem weiteren Euro in Vorleistung gehen? Zitat:
Alex. |
#32
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Bist du mit deinem Boot mitten in der Wildnis wo kein anderes Boot liegt und du keine Möglichkeit hast dich mit Nachbarn zu unterhalten? Da kennt doch mit Sicherheit der eine oder andere eine Werstatt seines Vertrauens.
Was soll denn deiner Meinung nach der Verursachen unternehmen? Er hat dir doch die Versicherung mit Nummer genannt. Ich glaube kaum das der Verursacher bei einem Autounfall mehr macht als dir seine Versicherungsnummer zu nennen. Außer er bringt einen Blumenstrauß oder ne Flasche Schluck vorbei um sich zu entschuldigen weil er dich körperlich verletzt hat.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#33
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Zitat:
Warum sollte er sich denn mit dir noch rumstreiten? Zitat:
Du willst nur mal nen schnellen Euro machen, an einer fachgerechten Reparatur bist du gar nicht interessiert. Der Schaden, fachgerecht repariert, übersteigt auf jeden Fall die 1.000€-Grenze. Das DU ein Gutachten beauftragt hast und dessen Schätzung interessiert den Versicherer überhaupt nicht. Die begutachten selber. Das jetzt alles so schleppend geht hast du dir selber zuzuschreiben. Ein Versicherer erkennt seine "Pappenheimer" sofort und reagiert entsprechend. Ich kann's ihnen nicht verdenken .... |
#34
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Janus, der Versicherer hat gar kein Recht einen Gutachter zu schicken. Es ist ein Haftpflichtschaden, da bestellt der Geschädigte den Gutachter.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#35
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Falsch
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#36
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Ok, nennen wir es anders. Du hast das Recht dir einen Gutachter auszusuchen und mußt es nicht dulden oder hinnehmen das die Versicherung des Verursacher's einen schickt.
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#37
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Auch falsch!
Du mußt unterscheiden zwischen einem Rechtstreit und einem Versicherungsfall. Bei einem Rechtstreit zählt auch nur das Gutachten, daß ein Richter beauftragt hat. |
#38
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Dann kläre mich bitte auf.
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#39
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Der erste Teil ist richtig, du kannst aber der gegnerischen Versicherung nicht verwehren einen Sachverständigen begutachten zu lassen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#40
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Nein, das ist NICHT falsch. Du als Geschädigter bestimmst ganz alleine den Gutachter und der Verursacher bzw. seine Versicherung zahlt. Die Versicherungen hätten das gerne.
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#41
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Die Versicherung kann allerdings ein Gegengutachten in Auftrag geben, wenn sie möchte.
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#42
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Das ist vollkommen richtig. Das wäre dann aber schon die zweite Instanz und soweit ist es ja noch nicht..
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#43
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Servus!
Ich übertrage das jetzt mal aus dem KFZ-Bereich, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt sollten die Basics gleich sein. Prinzipiell haben beide irgendwie Recht: Beim Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die Wahl des Gutachters und muss einen Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. (Meist auch nicht sonderlich empfehlenswert...). Dieses Gutachten liegt dann erst mal auf dem Tisch. Die gegnerische Versicherung kann nun ein Gegengutachten beauftragen, sollte Sie am ersten Gutachten deutliche Zweifel haben. Dies dürfte dann der Geschädigte nicht verweigern. In so fern war die Vorgehensweise von AlexDD schon richtig. Auch eine Abrechnung mit der Versicherung auf Gutachtenbasis - so, wie er sich das vorstellt - ist prinzipiell möglich. Mit entsprechenden Abzügen vom Gutachtenwert versteht sich - ob es dann noch "lohnt" (gerade im Bootsbereich) steht auf einem anderen Blatt Papier. Hier liegt das Problem allerdings woanders: Die Versicherung bearbeitet den Schaden offensichtlich noch gar nicht. Ob der Unfallverursacher den Schaden überhaupt gemeldet hat? Ungewiss. Auch schon erlebt, dass Leute einfach den Kopf in den Sand stecken und schlicht gar nix unternehmen. Entscheidende Frage: Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt bzw. belegt? (Sogar noch wichtiger!!! Zeugen, schriftliches Schuldeingeständnis, etc. pp.) Wenn eindeutig belegt macht hier wohl nur der Weg zum Anwalt Sinn - Muss eben der Verursacher bzw. dessen Versicherung auch übernehmen, sofern sich von der Seite her einfach nichts rührt. Schöne Grüße, Jan
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#44
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Moin Zusammen,
Zitat:
Aber trotzdem hat die Versicherung das Recht einen zusätzlichen Gutachter zu schicken. Hab ich im KFZ Bereich erlebt, mit meinem historischen Westi-T3. Unverschuldeter Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden. Ich hatte nen Gutachter mit ausgewiesener Qualifikation im Oldtimerbereich bestellt. Die Versicherung des Schädigers schickte nen eigenen Gutachter hinterher. Null Ahnung von älteren Fahrzeugen und war nach 5 Minuten wieder weg. Die Gutachter hatten dann doch arg unterschiedliche Ergebnisse. laut dem Gutachter der Versicherung war das Auto vor dem Unfall nur halb so viel Wert wie von meinem Gutachter berechnet. Der Rechtsstreit war dann ziemlich ärgerlich, dauerte lange und endete dann wenigstens in einem Vergleich in dem ich zu 90% das bekam, was der von mir bestellte Gutachter festgelegt hatte. Das reichte dann wenigstens um das Fahrzeug wieder flottgemacht zu bekommen. Gruß, Klaus |
#45
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Ausnahmen gibt es immer mal. Wir reden hier aber von ca. 500 oder 1000 Euro. Die Versicherung wird auch erst einen eigenen Gutachter schicken wenn der andere vermeindlich Mist gebaut hat. Also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten konstruieren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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