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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Umgang mit Schramme nach Unfall?
Hallo zusammen, ich bräuchte mal Euren Rat.
Am WE ist uns ein kleines Motorboot in unseren im Steg liegenden Jolli gefahren. Personenschäden gab es, außer einem erschrockenen Skipper, der in der Spitze schlafend, unsanft geweckt wurde, zum Glück keine. Allerdings haben wir jetzt eine unschöne Schramme: http://bilder.byalex.de/segeln/IMG_1870.JPG http://bilder.byalex.de/segeln/IMG_1858.JPG http://bilder.byalex.de/segeln/IMG_1867.JPG Der Eigner hat mir eine Personalausweiskopie gegeben und gesagt, dass seine Versicherung das regeln wird. Soweit so gut. So wie ich das sehe, lässt sich der Schaden im Winterlager mit ein bisschen Spachtel und Polieren beheben. Wenn ich mir jetzt überlege, was da alles für ein Aufwand dranhängen würde, das einem Bootsbauer vorzustellen, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und dann vielleicht auch noch offiziell reparieren zu lassen, wird mir schon ganz schlecht. Und das alles um einen 50€-Schaden über die Versicherung abzurechnen, der dann am Ende vermutlich auch noch unter die SB des VN fällt. Leider hat der Unfallgegner auf mein Angebot, das so (also ohne Versicherung) zu klären, völlig ablehnend reagiert. Ich bin nicht mal dazu gekommen, konkret über Geld zu verhandeln Wie würdet ihr Euch verhalten? Ist der Schaden auch aus Eurer Sicht wirklich mit Spachteln und Polieren erledigt? Was würde eine Werft da machen? Wie muss ich mit der Werft und dem Versicherer umgehen, damit ich da nicht sinnlos (unbezahlte) Zeit investieren muss? Meine eigentliche Idee, mir einfach 50 oder 100€ geben zu lassen, mit der Familie schön Essen zu gehen, das Ganze im Winterlager zu richten und dann zu vergessen, klappt ja nun leider nicht. Auf sich beruhen lassen will ich es aber auch nicht, dazu war der Unfallgegner einfach zu ruppig und zu unsympathisch. Danke für alle Anregungen und Hinweise! Alex. |
#2
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Da er auf dein sehr gutmütiges Angebot nicht eingegangen ist, das ohne Versicherung usw zu regeln. Selber schuld, jetzt würde ich das volle Programm durchziehen, Gutachter kommen lassen, Gutachten erstellen lassen, dann überlegen ob du es reparieren lässt oder abrechnest.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Hallo Alex,
hat er Dir auch seine Versicherung genannt bzw. evtl. sogar die Versicherungsnummer? Erster Schritt ist immer eine entsprechende Schadensmeldung, alleine aus Dokumentationsgründen. Dann wird die Versicherung bzw. solltest Du direkt Kontakt mit dem dort zuständigen SB/ Regulierer aufnahmen, deine Bilder hinschicken, und dann werden die dir schon einen Vorschlag machen, ob deren Sachverständiger / Schätzer kommt, oder ob Du das ggf. selbst machen sollst. In jedem Fall also erst mal die fremde Versicherung/ Schadens-Sachbearbeitung in Gang setzen. lg Duke |
#4
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Servus Alex
Bei diesem lokalen Schaden wird Dir eine Werft auch einen Kostenvoranschlag aufgrund der Fotos unterbreiten können. Bei diesem sollen sie Dir noch den Aufwand für Aus- und Einwassern mit berücksichtigen. Den KV kannst Du dann der Versicherung des Verursachers schicken. Die werden dann entscheiden, ob Sie das durch einen eigenen Gutachter noch ansehen wollen, ober ob die Reparatur durchgeführt werden soll. Allerdings gebe ich Dir Recht.... bei so einem Bagatellschaden, könnte man das auch unbürokratisch erledigen und Dir die gewünschte Summe in die Hand drücken...
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#5
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Wie mich solche Leute nerven, ein Unfall kann passieren, aber statt dem Geschädigten 100 Euro in die Hand zu drücken und mit Ihm ein Bier zu trinken, lieber sich blöde anstellen und die Versicherung ( Allgemeinheit )bezahlen lassen .
Klar bei einem höheren Schaden würde ich auch die Versicherung in Anspruch nehmen, aber wenn der Geschädigte von sich aus sagt 50/100€ und gut ist , hätte ich das Anngebot angenommen und noch ein Bier oder Kaffee und ein nettes Gespräch rausspringen lassen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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Zitat:
Aber ich denke das von Euch beschriebene Verhalten halt sich halt in der breite durchgesetzt...und wird ja von unserer politischen Kaste genauso vorgemacht: ...immer weniger Mitbürger können/ wollen verbindlich miteinander kommunizieren, ein "Schuld"- oder auch nur Verantwortungseingeständnis für eigenes Verhalten ist total unpopulär - es sind ja immer die anderen, die Umstände, die Gesellschaft (Mit-)Schuld, und natürlich auch die verbreitete Vollkaskomentalität: was mir zusteht/ ich bezahlt habe, nehme ich auch in Anspruch! - wie sinnlos auch immer das konkret sein mag... ich denke das alles spielt dann bei solchen Situationen rein, vor 20 Jahren hätte man das eher anders gelöst. lg Duke |
#7
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Wenn ne brauchbare Werft in der Nähe ist würde ich es machen lassen.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#8
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Mit Werft sieht es in der Nähe eher nicht so toll. Wir sind im Sommer zwar oben am Bodden, aber da sind wir wieder bei dem Thema mit dem Aufwand und den Urlaub will ich wegen sowas nicht einschränken....
Versicherer ist wohl die Allianz. Meldung wollte der Verursacher selber machen. Mal sehen... Hat irgend jemand eine Idee, was sowas bei einer Werft kosten würde? Mit allem Drum und Dran? Alex |
#9
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Hi Ihr!
Die Frage is jetzt weswegen bin ich dann versichert? Weil`s Spass macht fährt keiner jemandem ne Schramme (oder mehr) ins Boot! Und wenn`s mal passiert - deswegen hab ich ja ne Versicherung. KV zur gegenerischen Versicherung mit dem Hinweis auf Ablöse und gut is. wird wahrscheinlich mit Aus-, Einkranen mehr als 100.-- Euronen ausmachen. wenn ich jemandem meine Versicherungsdaten gebe und der will Bargeld auf die Kralle denk ich auch erstmal dass dr mich abzocken will! Aber jedem seine Meinung. aber Dein Aufwand wegen unverschuldetem Schaden ist sicher unangenehm. schöne Grüße aus der Wachau Alex |
#10
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Moin,
ich sehe das nicht so eng, der Verursacher hat sich doch richtig verhalten und wenn er es nicht direkt privat regulieren möchte ist das auch sein gutes Recht. Vielleicht möchte er ja das der andere ordentlich entschädigt wird. Essen gehen kannst du mit der Family ja trotzdem von dem Geld, du musst die Arbeiten ja nicht vom Bootsbauer ausführen lassen und kannst das Geld (abzgl. Mwst) direkt erhalten. Vermutlich wirds auch mehr als dein Vorschlag. Beste Grüße Alex
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#11
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Bei mir auf dem Bootsplatz (ist eigentlich ne Werft, Meister und eine Geselle) kostet die Stunde rund 50 Euro, slippen geht pauschal nach Größe des Bootes.
Aufwand kann ich jetzt schlecht abschätzen, ich sag mal 4 Stunden plus ein bischen Material plus slippen macht 300-400 Euro.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#12
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Zitat:
Du als Geschädigter mußt zwingend eine eigenständige Meldung bei der Versicherung des Schädigers tätigen, und dies auch zeitnah. Der Verursacher kann keinen Schaden geltend machen, er kann ihn nur anzeigen. Erst wenn 2, beide Meldungen vorliegen wird er regulierend eingreifen.
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_________________________ LG Frank |
#13
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Hi!
Du hast keine direkten Ansprüche gegen die andere Versicherung, sondern nur gegen Deinen Gegner. Nicht ärgern, der andere hat sich doch korrekt verhalten und Dir sogar eine Ausweiskopie überlassen. Du schreibst ihn jetzt höflich an und forderst ihn schriftlich zur Schadenbeseitigung auf und verlangst zunächst die Anerkennung der Ersatzpflicht dem Grunde nach. Danach gehst Du dann in die nächste Stufe über und kannst bereits jetzt eine Ablichtung Deines Schreibens an die Haftpflichtversicherung übersenden. Der ganze Papierkrieg ist wahrscheinlich aufwendiger als das Ding selber auszubügeln. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#14
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Zitat:
Einspruch, Euer Ehren! (zumindest der Form halber) Klugscheixxer - Modus an Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, die Haftung (ergo Verschulden) selbst zu prüfen, da es auch zu den Aufgaben einer Haftpflichtversicherung gehört, ggf. unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn ich als Versicherter also schon ein schriftliches Schuldanerkenntnis abgebe, verwehre ich meiner Versicherung die Möglichkeit, das Verschulden und damit die Haftung zu prüfen. Das kann im schlimmsten Fall sogar eine Ablehnung mir gegenüber zur Folge haben. Dies gilt auch in anscheinend klaren Fällen - aber im Bereich der meisten Haftpflichtversicherungen (gerade im privaten Bereich) gilt die Verschuldenshaftung. Und nicht jeder, durch den ein Schaden kausal verursacht wird, verschuldet diesen auch! (Bsp. höhere Gewalt - Sturmschaden an Dritten durch meine Eigentum oder Unfall durch technisches Augenblicksversagen - wo kein Verschulden, da keine Haftung). Nur zur Klarstellung - im Kfz-Bereich gelten andere Haftungsgrundsätze, da hafte ich alleine aufgrund der Nutzung und ggf. auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) Auch wenn die oben vorgeschlagene Vorgehensweise ansonsten richtig (und ärgerlich) für Dich ist, kann eine schriftliche Haftungsanerkennung durch den privaten Verursacher selbst böse nach hinten losgehen, da er schlimmstenfalls den Schaden bezahlen muss, ohne dass seine Versicherung hier einspringt - die Forderung muss also dann bei ihm privat durchgesetzt werden. Bei Kleinschäden idR kein Problem, aber bei größeren Schäden... So, Klugscheixxer-Modus aus... Häufig genug sind aber auch die Haftpflichtversicherer bei Kleinschäden bereit, sich auf eine schlanke Lösung einzulassen - habe ich selbst auch schon erlebt. Manchmal gilt doch die Regel mit dem Ruf in den Wald... |
#15
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@lebertran
Nein, Du musst den Gegner aufforden, der natürlich nicht selbst anerkennen wird - das ist richtig - sondern dieses Schreiben an seine Haftpflichtversicherung weiterreicht. Das Erheben von Ansprüchen ihm gegenüber löst den Versicherungsfall aus. Das Erheben von Ansprüchen gegenüber der Versicherung löst dort nur einen Lachanfall aus. Schönen tach
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#16
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So, Versicherungsnummer habe ich bekommen. Jetzt brauche ich "nur noch" einen Kostenvoranschlag. Kennt jemand jemanden, der das auf Basis von Bildern machen könnte?
Alex. Geändert von AlexDD (29.05.2015 um 11:38 Uhr) |
#17
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Aktueller Zwischenstand: Ich habe zwei Kostenschätzungen über knapp 600-800€ und eine Kostenvoranschlag über ca. 1050€ erhalten. Entsprechend dem Wunsch des Unfallgegners habe ich diesen inkl. Schadensmeldung beim "gegnerischen" Versicherer eingereicht. Bis jetzt (nach über 2 Monaten) habe ich nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten.
Daraufhin habe ich vor gut 4 Wochen die ganzen Unterlagen per Einschreiben an den Verursacher, welcher ja erst mal korrekterweise mein Ansprechpartner ist, geschickt und ihn inkl. Termin zur Zahlung aufgefordert. Bisher keinerlei Reaktion und auch kein Zahlungseingang zum gesetzten Termin Ich habe nach den ganzen Recherchen, Mails, Telefonaten und Schreiben mittlerweile keine Lust mehr, mich auch nur noch 10 Minuten mit dem Thema zu befassen. Was würdet ihr machen? Einen Anwalt nehmen? Die eigene Versicherung mit der Regulierung beauftragen? Wie ist das im Übrigen mir eigen Aufwenden (Zeit und Fahrerei) für die notwendige Überführung in die Werkstatt? Kann man da Ersatz verlangen? Wie das bei Autos funktioniert (Nutzungsausfall, Abhschleppkosten, etc.) weiß ich ja ungefähr, aber bei einem Boot, keine Ahnung... Habt Ihr sonst noch Ideen, wie man weiter vorgehen sollte? Danke, Alex. |
#18
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Ruf doch mal bei der gegnerichen Versicherung an und frag was da so lange dauert
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#19
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ich gehe davon aus, dass du einen Rückschein des Briefes an die Versicherung hast. Da diese nicht antwortet, nimm dir einen Anwalt, wenn möglich mit Fachbereich Wassersport ( stehen in der Yacht / Boote ) . Und lass den Anwalt machen.
Geniess den Rest der Saison.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#20
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Alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann!
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#21
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Du könntest noch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Gegen den Verursacher. Wenn er da nicht aktiv wird hast Du einen vollstreckbaren Titel.
Ich würde es zum Anwalt geben. Die Missachtung Deiner ausreichenden Fristsetzung rechtfertigt diesen Schritt. Achte darauf das die Gegenseite auch Deinen Anwalt zahlt und das nicht über Deine Rechtsschutzversicherung läuft. |
#22
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Interessanter Fall. Empfiehlt man in ähnlich gelagerten Trööts möglichst rasch einen Anwalt bzw. einen Sachverständigen beizuziehen, dann gibt's gleich Schelte, weil die guten alten Gentlemen's Agreements nicht eingehalten werden.
Wie man sieht, regulieren Versicherungen Schäden jedoch nur selten auf Grund der Höflichkeit der Einreichung. Also: Anwalt aufsuchen und Sachverständigen einschalten. Einen x-beliebigen KV wird die Versicherung selbst über einen Anwalt nicht anerkennen.
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Cheers, Ingo |
#23
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Dan erläute mir armen "Cadet" doch bitte mal, wie es richtig gewesen wäre. Ich bin schon der Ansicht, das ich nicht völlig daneben gelegen habe, außer das man das Thema vermutlich direkt einem Anwalt hätte geben sollen. Kann man aber vorher nicht wissen und ist auch einfach nicht meine Art.
Danke! Alex. |
#24
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Was ich nicht ganz verstehe: die (gegnerische) Versicherung hat Dir doch eine Schadennummer zugewiesen. Eigentlich sollte damit ja auch Zug um Zug die weitere Vorgangsweise geklärt werden. Gab es dazu keine Aussagen?
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Cheers, Ingo |
#25
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Zitat:
Vermutlich hat der Versicherer "darüber gelacht", wie weiter oben schon vermutet. Daher im zweiten Schritt das Schreiben an den Verursacher, da ich nunmehr alle mündlichen Vereinbarung als nichtig erachte. Alex.
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