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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Und - wenn wir uns jetzt nochmal das Dokument ansehen - hier ist explizit von "am Ruder stehender Person" die Rede - nicht vom "Bootsführer". Dann kannst Du immer noch "Haare spalten" wenn die Rennleitung Dich anhält. Mein Tipp: nicht zu viele Gedanken machen - einfach die normalen Regeln beachten und ansonsten Land und Leute und Wasser genießen.
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos
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#27
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[QUOTE=Youk;3906692]Wieso? Du kannst doch nicht für jedes Land, in dem Du mit Deinem Boot fährst, einen eigenen Führerschein machen
![]() Hi, ein 8 Jährige aus dem Tohau Amazonas Gebiet benötigt in seinem Land keinen Füherschein um ein motorisiertes Boot zu führen, er darf das dann auch in Deutschland ? Ein 16 Jähriger darf in einigen Staaten der USA öffentlich eine Waffe tragen, er darf es dann in Deutschland auch ? Hier in meinem Land darf man Cannabis rauchen, dann dürfte ja jeder Niederländer in Deutschland auch Cannabis rauchen ? Ich finde deine Ansichten toll, aber leider sind sie falsch. Gruß Udo |
#28
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[QUOTE=Leukermeerbewohner;3907687]
Zitat:
![]() Bringt nix diese Theorien immer wieder neu zu kommentieren ![]()
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos
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#29
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[QUOTE=chris.crafter;3907978]Hi,
liegt am Cannabis. Gruß Udo |
#30
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[QUOTE=Leukermeerbewohner;3908388]Endlich mal ein richtiger Grund
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Grüße Richard |
#31
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Hier im Forum bekommst du Antworten von... bis.
Alles dabei. Vor allem Meinungen. Googel dich mal schlau welches Amt in den Niederlanden dir eine Auskunft zu deiner Frage geben kann. Formuliere deine Frage unmißverständlich aus. Frag dort freundlich an und lass dir die Antwort schriftlich (Mail) zukommen. So, wie ich die Niederländer kenne, werden sie dir ebenso freundlich, kompetent und rechtssicher antworten. Gruß vom Gerd.
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#32
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Hallo Gerd,
werde mal direkt vor Ort nen Polizeiboot "entern" und nett Fragen, bisher habe ich alle Niederländer als nett und zuvorkommend erlebt... Sent from my iPhone using Tapatalk
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Liebe Grüße Mark |
#33
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Wie man in den Wald reinruft.... Wäre echt prima, wenn du die Antwort der Jungs dann hier posten würdest. Gruß vom Gerd
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#34
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Moin zusammen,
ich weiß nicht, warum Ihr Euch so aufregt. Gesetzliche Grundlage ist in NL das BPR, hier speziell Artikel 1.09. Dort steht ganz eindeutig, dass auf schnellen Motorbooten: 1. Das Steuer bedient werden muss durch eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und 2. Das Steuer bedient werden muss durch den Inhaber eines geeigneten Führerscheines. Wenn man es ganz genau nimmt, muss während des schnellen Fahrens noch eine zweite Person, ebenfalls mit geeignetem Führerschein, an Bord sein, aber das wird offensichtlich nicht so eng gesehen. Das sollte doch alle offenen Fragen beantworten. Groetjes Matthias.
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#35
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Hallo Matthias,
danke für den Hinweis. Der Passus "Das Steuer bedient werden muss durch den Inhaber eines geeigneten Führerscheines." steht in den anderen Dokumenten so eben nicht. Aber jetzt ist ja alles klar!!
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Liebe Grüße Mark |
#36
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Viele Grüße Volker |
#37
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MOIN
Nix wird dort so heisst gegessen wie gekocht ![]() FAST jedes Schlauch mit Ab gehört eigentlich zu " schneller als 20 kmh. .Danach waren die Eltern fast aller im Hafen stellte fahrender Kinder daran. Sind sie auch gelegentlich wenn übertrieben wird (Rennen, schon mal ermahnt, Gleitfahrt. ?....) Ist natürlich kein Rechtsanspruch drauf, aber ich kenne eigentlich nur interessierte Blicke seitens der Politik und ein grüßen wenn alles okay wirkt. Bei mir gehen Kinder Uf den Fry Kanälen Ruder, die deutlich unter 16 sind, gelegentlich bin ich sogar einige Minuten unter Deck. Wie gesagt, rechtlich nicht in, aber wenn sauber aussieht, ...wie man in den Wald.... Hans |
#38
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Nochmal kurz zur Ergänzung aus dem BPR:
"5°. snel schip: groot motorschip, dat met een snelheid van meer dan 40 km per uur ten opzichte van het water kan varen;" "17°. snelle motorboot: klein schip dat, bij gebruikmaking van zijn mechanische middelen tot voortbeweging, sneller dan 20 km per uur ten opzichte van het water kan varen;" Dies darf man nicht verwechseln, wenn ich BPR 1.09 dann korrekt lese, darf der Rudergänger weiterhin ohne Führerschein (aber über 18) sein: "Een schip mag niet varen, indien het sturen niet wordt verricht door een daartoe bekwaam persoon. Voor deze persoon geldt: a. een minimum leeftijd van 18 jaar voor het sturen van een snelle motorboot;" Matthias meinte wahrscheinlich dies, richtig? "Op ieder snel schip moet tijdens de vaart het roer worden bediend door een persoon die houder is van het vereiste vaarbevoegdheidsbewijs alsmede van het radarpatent. Bij een snel schip moet tijdens het snel varen een tweede persoon die eveneens houder is van het vereiste vaarbevoegdheidsbewijs en van het radarpatent zich in de stuurhut bevinden."
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Viele Grüße Volker |
#39
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Wollen es ja auch nicht übertreiben, aber dort macht es eben (auch oder gerade bei geringen Geschwindigkeiten) mehr Spaß zu fahren, als hier bei uns im Pott an den Kanälen.... Auch wenn es hier sehr schön ist:
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Liebe Grüße Mark |
#40
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Moin!
nur so zum Nachdenken .... ![]() Schaut bitte mal in die Bedingungen von eurer Haftpflichtversicherung. Bei meiner steht sinngemäß, dass sie nix zahlt, wenn man nicht die erforderlichen Führerscheine hat. Bei entsprechend großen Schäden werden die ganz genau hinsehen. ![]() viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#41
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Hallo,
ich weiß gar nich was daran so schwer ist. Es ist genauso wie mit dem Autoführerschein: Ich hab meinen in D gemacht, darf damit aber immer in Holland fahren, muß mich aber an die holländischen Gesetzte halten (130 auf der Bahn, Parkverbote usw.) Mit dem Bootsführerschein ist das nichts anderes! Hier wird soviel Mist geredet, das man gar nicht mehr weiß wo einem der Kopf steht. Die Wasserschutztpolizei erklärts gerne, auch telefonisch! |
#42
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Hallo,
und genau das ist der "Mist" der immer wieder geschrieben wird. Das Führerscheinwesen im Europäischen Straßenverkehr, hat überhaupt nichts mit dem Befähigungswesen auf den Wasserstraßen gemein. Die Rechtsgrundlagen innerhalb der Länder und durch bilaterale Verträge anerkanntes Recht sind völlig unterschiedlich. Nach dem niederländischen BPR darf man ein Boot unter 20m Länge und mit einer Geschwindigkeit von über 20km/h nur Steuern, wenn man min. 18 Jahre alt ist. Dies gilt meines Wissens sogar, wenn eine Person unter 18 den Sportbootführerschein nach dem Deutschem Recht besitzt. Wie streng die Kollegen in NL dass mittlerweile handhaben ist mir nicht bekannt, aber vor 20 Jahren haben wir mal 60Gulden Strafe für berappen müssen. Klingt komisch - ist aber so. Bis dann Dominic |
#43
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![]() Zitat:
Groetjes Matthias.
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#44
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Super, dann bin ich ja beruhigt für die nächsten Touren [emoji3]
Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
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Viele Grüße Volker |
#45
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Hi,
und hier gleich noch die Bußgeldtabelle dazu. Kostet relativ günstige 210€ wenn der Rudergänger unter 18 Jahre ist. Gruß Udo http://www.nauticlink.com/nieuwsdien...t-binnenwater/ |
#46
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Warum so schwer, wenn es auch einfach geht
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VG Flo ![]() Der-Boote-Blog.de Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar ![]()
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#47
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Nabend zusammen,
ich habe heute das OK erhalten den Mailverlauf zu veröffentlichen. Hier im Original (lediglich die Namen habe ich entfernt): Für diejenigen die nicht lesen können... ![]() Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland darf der Inhaber eines Sportbootführerscheins See oder Binnen einen sogenannten Rudergänger bestimmen. Diese Person darf das Fahrzeug auch ohne Führerschein führen, wenn eine Person mit dem vorgeschriebenem Befähigungsnachweis an Bord ist. Die niederländische Gesetzeslage ist ein bisschen unklar. Ist es bei Ihnen ebenfalls gestattet, dass eine Person über 18 Jahren, jedoch ohne SBF ein Sportboot mit einer möglichen Geschwindigkeit von über 20 km/h steuern darf, wenn sich der Inhaber des Sportbootführerscheins an Bord befindet? Auf längeren Strecken ist es manchmal doch etwas angenehmer sich am Steuer abzuwechseln. Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXX Antwort: Sehr geehrter Herr XXXXXXX, In die Niederlande gilt dieses auch. Wenn jemand an Bord einen BFS hat, dürfen sie das Boot steuern. Viel Spass. Im Grunde hatte ich das auch schon in meinem vorherigen Beitrag abgekürzt. Das hier sollte nur der "Beweis" sein ;-) Zitat:
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VG Flo ![]() Der-Boote-Blog.de Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar ![]() Geändert von storm (23.07.2015 um 19:42 Uhr) |
#48
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Kann das wer mal in allgemeinverständliches Deutsch übersetzen?
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#49
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Guckst du oben, nur für dich
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VG Flo ![]() Der-Boote-Blog.de Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar ![]() |
#50
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Obwohl ich NL keiner brauche .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
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