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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 10.07.2015, 11:02
Benutzerbild von chris.crafter
chris.crafter chris.crafter ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,
leider eben nicht. In der Broschüre steht auch, dass auf Booten die schneller als 20 km/h fahren könnten Führerscheinpflicht ist. Es wird eben in den mir bekannten Quellen / Informationen nicht zwischen Bootsführer und Rudergänger unterschieden und das ist für mich der Knackpunkt.
Also ich persönlich mach das schon seit vielen Jahren so, dass meine Kinder / meine Frau / Freunde das Boot steuern dürfen - ich bin halt "in der Nähe". Das hat noch nie irgendjemand "gejuckt", wer das Boot steuert - selbst als meine Kinder noch "erkennbar unter 18 Jahren" waren. Wenn ein "halbwegs Erwachsener" das Boot steuert - die Jungs und Mädels von den "grün-weißen" können doch gar nicht jedes Boot kontrollieren - da haben die auch gar keinen Bock zu. Also sehe ich hier an der Stelle auch überhaupt gar kein Knackpunkt und würde mir auch keine Gedanken dazu machen. Jetzt hab ich möglicherweise den Vorteil, dass ich mein Boot in NL registriert habe - daher die "richtigen Nummern" am Boot habe und daher "immer unterm Radar" bin - keine Ahnung. Ich bin jedenfalls noch nie "einfach so" kontrolliert worden.

Und - wenn wir uns jetzt nochmal das Dokument ansehen - hier ist explizit von "am Ruder stehender Person" die Rede - nicht vom "Bootsführer". Dann kannst Du immer noch "Haare spalten" wenn die Rennleitung Dich anhält.

Mein Tipp: nicht zu viele Gedanken machen - einfach die normalen Regeln beachten und ansonsten Land und Leute und Wasser genießen.
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Liebe Grüße

Andreas
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  #27  
Alt 10.07.2015, 11:27
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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[QUOTE=Youk;3906692]Wieso? Du kannst doch nicht für jedes Land, in dem Du mit Deinem Boot fährst, einen eigenen Führerschein machen Es ist insofern das Gesetz anzuwenden, das in Deinem Land gilt]

Hi,
ein 8 Jährige aus dem Tohau Amazonas Gebiet benötigt in seinem Land keinen Füherschein um ein motorisiertes Boot zu führen, er darf das dann auch in Deutschland ?

Ein 16 Jähriger darf in einigen Staaten der USA öffentlich eine Waffe tragen, er darf es dann in Deutschland auch ?

Hier in meinem Land darf man Cannabis rauchen, dann dürfte ja jeder Niederländer in Deutschland auch Cannabis rauchen ?

Ich finde deine Ansichten toll, aber leider sind sie falsch.

Gruß Udo
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  #28  
Alt 10.07.2015, 17:41
Benutzerbild von chris.crafter
chris.crafter chris.crafter ist offline
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[QUOTE=Leukermeerbewohner;3907687]
Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Wieso? Du kannst doch nicht für jedes Land, in dem Du mit Deinem Boot fährst, einen eigenen Führerschein machen Es ist insofern das Gesetz anzuwenden, das in Deinem Land gilt]

Hi,
ein 8 Jährige aus dem Tohau Amazonas Gebiet benötigt in seinem Land keinen Füherschein um ein motorisiertes Boot zu führen, er darf das dann auch in Deutschland ?

Ein 16 Jähriger darf in einigen Staaten der USA öffentlich eine Waffe tragen, er darf es dann in Deutschland auch ?

Hier in meinem Land darf man Cannabis rauchen, dann dürfte ja jeder Niederländer in Deutschland auch Cannabis rauchen ?

Ich finde deine Ansichten toll, aber leider sind sie falsch.

Gruß Udo
Hatten wir doch schon
Bringt nix diese Theorien immer wieder neu zu kommentieren
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Liebe Grüße

Andreas
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  #29  
Alt 11.07.2015, 09:17
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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[QUOTE=chris.crafter;3907978]
Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Bringt nix diese Theorien immer wieder neu zu kommentieren
Hi,
liegt am Cannabis.
Gruß Udo
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  #30  
Alt 11.07.2015, 12:52
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[QUOTE=Leukermeerbewohner;3908388]
Zitat:
Zitat von chris.crafter Beitrag anzeigen

Hi,
liegt am Cannabis.
Gruß Udo
Endlich mal ein richtiger Grund
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Grüße Richard
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  #31  
Alt 13.07.2015, 19:01
Multi Fit Multi Fit ist offline
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Hier im Forum bekommst du Antworten von... bis.
Alles dabei. Vor allem Meinungen.

Googel dich mal schlau welches Amt in den Niederlanden dir eine Auskunft zu deiner Frage geben kann.
Formuliere deine Frage unmißverständlich aus.
Frag dort freundlich an und lass dir die Antwort schriftlich (Mail) zukommen.

So, wie ich die Niederländer kenne, werden sie dir ebenso freundlich, kompetent und rechtssicher antworten.

Gruß vom Gerd.
__________________

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  #32  
Alt 13.07.2015, 19:39
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MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Hallo Gerd,

werde mal direkt vor Ort nen Polizeiboot "entern" und nett Fragen, bisher habe ich alle Niederländer als nett und zuvorkommend erlebt...


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Liebe Grüße
Mark
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  #33  
Alt 13.07.2015, 19:58
Multi Fit Multi Fit ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
Hallo Gerd,

werde mal direkt vor Ort nen Polizeiboot "entern" und nett Fragen, bisher habe ich alle Niederländer als nett und zuvorkommend erlebt...
Kann ich eigentlich auch nur so bestätigen.
Wie man in den Wald reinruft....

Wäre echt prima, wenn du die Antwort der Jungs dann hier posten würdest.


Gruß vom Gerd
__________________

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  #34  
Alt 14.07.2015, 08:31
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Moin zusammen,

ich weiß nicht, warum Ihr Euch so aufregt. Gesetzliche Grundlage ist in NL das BPR, hier speziell Artikel 1.09. Dort steht ganz eindeutig, dass auf schnellen Motorbooten:
1. Das Steuer bedient werden muss durch eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und
2. Das Steuer bedient werden muss durch den Inhaber eines geeigneten Führerscheines.

Wenn man es ganz genau nimmt, muss während des schnellen Fahrens noch eine zweite Person, ebenfalls mit geeignetem Führerschein, an Bord sein, aber das wird offensichtlich nicht so eng gesehen.

Das sollte doch alle offenen Fragen beantworten.

Groetjes

Matthias.
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  #35  
Alt 14.07.2015, 09:07
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Hallo Matthias,

danke für den Hinweis. Der Passus
"Das Steuer bedient werden muss durch den Inhaber eines geeigneten Führerscheines." steht in den anderen Dokumenten so eben nicht. Aber jetzt ist ja alles klar!!
__________________
Liebe Grüße
Mark
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  #36  
Alt 14.07.2015, 10:18
valval valval ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

ich weiß nicht, warum Ihr Euch so aufregt. Gesetzliche Grundlage ist in NL das BPR, hier speziell Artikel 1.09. Dort steht ganz eindeutig, dass auf schnellen Motorbooten:
1. Das Steuer bedient werden muss durch eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und
2. Das Steuer bedient werden muss durch den Inhaber eines geeigneten Führerscheines.

Wenn man es ganz genau nimmt, muss während des schnellen Fahrens noch eine zweite Person, ebenfalls mit geeignetem Führerschein, an Bord sein, aber das wird offensichtlich nicht so eng gesehen.

Das sollte doch alle offenen Fragen beantworten.
Aber das eine ist im BPR doch für ein "Snel Schip" und das andere für ein "Snelle Motorboot"!?
__________________
Viele Grüße
Volker
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  #37  
Alt 14.07.2015, 11:28
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aunt t aunt t ist offline
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MOIN
Nix wird dort so heisst gegessen wie gekocht
FAST jedes Schlauch mit Ab gehört eigentlich zu " schneller als 20 kmh. .Danach waren die Eltern fast aller im Hafen stellte fahrender Kinder daran. Sind sie auch gelegentlich wenn übertrieben wird (Rennen, schon mal ermahnt, Gleitfahrt. ?....) Ist natürlich kein Rechtsanspruch drauf, aber ich kenne eigentlich nur interessierte Blicke seitens der Politik und ein grüßen wenn alles okay wirkt. Bei mir gehen Kinder Uf den Fry Kanälen Ruder, die deutlich unter 16 sind, gelegentlich bin ich sogar einige Minuten unter Deck. Wie gesagt, rechtlich nicht in, aber wenn sauber aussieht, ...wie man in den Wald....
Hans
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  #38  
Alt 14.07.2015, 11:31
valval valval ist offline
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Nochmal kurz zur Ergänzung aus dem BPR:

"5°. snel schip: groot motorschip, dat met een snelheid van meer dan 40 km per uur ten opzichte van het water kan varen;"

"17°. snelle motorboot: klein schip dat, bij gebruikmaking van zijn mechanische middelen tot voortbeweging, sneller dan 20 km per uur ten opzichte van het water kan varen;"

Dies darf man nicht verwechseln, wenn ich BPR 1.09 dann korrekt lese, darf der Rudergänger weiterhin ohne Führerschein (aber über 18) sein:

"Een schip mag niet varen, indien het sturen niet wordt verricht door een daartoe bekwaam persoon. Voor deze persoon geldt: a. een minimum leeftijd van 18 jaar voor het sturen van een snelle motorboot;"

Matthias meinte wahrscheinlich dies, richtig?

"Op ieder snel schip moet tijdens de vaart het roer worden bediend door een persoon die houder is van het vereiste vaarbevoegdheidsbewijs alsmede van het radarpatent. Bij een snel schip moet tijdens het snel varen een tweede persoon die eveneens houder is van het vereiste vaarbevoegdheidsbewijs en van het radarpatent zich in de stuurhut bevinden."
__________________
Viele Grüße
Volker
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  #39  
Alt 14.07.2015, 11:40
Benutzerbild von MarkMcGuire
MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
MOIN
Nix wird dort so heisst gegessen wie gekocht
FAST jedes Schlauch mit Ab gehört eigentlich zu " schneller als 20 kmh. .Danach waren die Eltern fast aller im Hafen stellte fahrender Kinder daran. Sind sie auch gelegentlich wenn übertrieben wird (Rennen, schon mal ermahnt, Gleitfahrt. ?....) Ist natürlich kein Rechtsanspruch drauf, aber ich kenne eigentlich nur interessierte Blicke seitens der Politik und ein grüßen wenn alles okay wirkt. Bei mir gehen Kinder Uf den Fry Kanälen Ruder, die deutlich unter 16 sind, gelegentlich bin ich sogar einige Minuten unter Deck. Wie gesagt, rechtlich nicht in, aber wenn sauber aussieht, ...wie man in den Wald....
Hans
Sehe ich auch so, möchte mir nur keine "fette Strafe" einhandeln......
Wollen es ja auch nicht übertreiben, aber dort macht es eben (auch oder gerade bei geringen Geschwindigkeiten) mehr Spaß zu fahren, als hier bei uns im Pott an den Kanälen....

Auch wenn es hier sehr schön ist:
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Liebe Grüße
Mark
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  #40  
Alt 14.07.2015, 11:54
Benutzerbild von clevertherm
clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

nur so zum Nachdenken ....
Schaut bitte mal in die Bedingungen von eurer Haftpflichtversicherung.
Bei meiner steht sinngemäß, dass sie nix zahlt, wenn man nicht die erforderlichen Führerscheine hat.

Bei entsprechend großen Schäden werden die ganz genau hinsehen.

viele Grüße
Arnt
__________________
Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #41  
Alt 14.07.2015, 14:12
Antisegler Antisegler ist offline
Cadet
 
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35 Danke in 19 Beiträgen
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Hallo,

ich weiß gar nich was daran so schwer ist. Es ist genauso wie mit dem Autoführerschein: Ich hab meinen in D gemacht, darf damit aber immer in Holland fahren, muß mich aber an die holländischen Gesetzte halten (130 auf der Bahn, Parkverbote usw.) Mit dem Bootsführerschein ist das nichts anderes!

Hier wird soviel Mist geredet, das man gar nicht mehr weiß wo einem der Kopf steht.
Die Wasserschutztpolizei erklärts gerne, auch telefonisch!
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  #42  
Alt 14.07.2015, 15:11
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
und genau das ist der "Mist" der immer wieder geschrieben wird.
Das Führerscheinwesen im Europäischen Straßenverkehr, hat überhaupt nichts mit dem Befähigungswesen auf den Wasserstraßen gemein.
Die Rechtsgrundlagen innerhalb der Länder und durch bilaterale Verträge anerkanntes Recht sind völlig unterschiedlich.

Nach dem niederländischen BPR darf man ein Boot unter 20m Länge und mit einer Geschwindigkeit von über 20km/h nur Steuern, wenn man min. 18 Jahre alt ist.
Dies gilt meines Wissens sogar, wenn eine Person unter 18 den Sportbootführerschein nach dem Deutschem Recht besitzt. Wie streng die Kollegen in NL dass mittlerweile handhaben ist mir nicht bekannt, aber vor 20 Jahren haben wir mal 60Gulden Strafe für berappen müssen.

Klingt komisch - ist aber so.

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
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  #43  
Alt 15.07.2015, 07:50
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von valval Beitrag anzeigen
Aber das eine ist im BPR doch für ein "Snel Schip" und das andere für ein "Snelle Motorboot"!?
Du hast Recht, sorry. Nach 1.02 leitet der "Schipper" die Navigation, und nach 1.09 muss er die erforderliche Fahrerlaubnis haben. Er muss aber nicht selber am Rohr stehen. Das Mindestalter von 18 Jahren gilt dennoch für den Rudergänger (1.09a).

Groetjes

Matthias.
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  #44  
Alt 15.07.2015, 07:53
valval valval ist offline
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Super, dann bin ich ja beruhigt für die nächsten Touren [emoji3]


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Viele Grüße
Volker
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  #45  
Alt 17.07.2015, 11:59
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi,
und hier gleich noch die Bußgeldtabelle dazu.
Kostet relativ günstige 210€ wenn der Rudergänger unter 18 Jahre ist.
Gruß Udo
http://www.nauticlink.com/nieuwsdien...t-binnenwater/
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  #46  
Alt 21.07.2015, 18:46
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storm storm ist offline
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Warum so schwer, wenn es auch einfach geht Nachdem hier so eine Uneinigkeit herrscht, habe ich kurz entschlossen der Politie eine Mail geschrieben die innerhalb weniger Stunden beantwortet wurde. Lt deren Aussage darf man dort auch einen Rudergänger bestimmen wenn einer an Bord den SBF hat. Ich warte noch auf eine schriftliche Bestätigung, dass ich diese Mail hier veröffentlichen darf.
__________________
VG
Flo

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  #47  
Alt 23.07.2015, 19:33
Benutzerbild von storm
storm storm ist offline
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829 Danke in 395 Beiträgen
Standard Antwort der Polizei

Nabend zusammen,

ich habe heute das OK erhalten den Mailverlauf zu veröffentlichen. Hier im Original (lediglich die Namen habe ich entfernt):

Für diejenigen die nicht lesen können...

Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland darf der Inhaber eines Sportbootführerscheins See oder Binnen einen sogenannten Rudergänger bestimmen. Diese Person darf das Fahrzeug auch ohne Führerschein führen, wenn eine Person mit dem vorgeschriebenem Befähigungsnachweis an Bord ist. Die niederländische Gesetzeslage ist ein bisschen unklar. Ist es bei Ihnen ebenfalls gestattet, dass eine Person über 18 Jahren, jedoch ohne SBF ein Sportboot mit einer möglichen Geschwindigkeit von über 20 km/h steuern darf, wenn sich der Inhaber des Sportbootführerscheins an Bord befindet? Auf längeren Strecken ist es manchmal doch etwas angenehmer sich am Steuer abzuwechseln. Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXX

Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
In die Niederlande gilt dieses auch.
Wenn jemand an Bord einen BFS hat, dürfen sie das Boot steuern.
Viel Spass.

Im Grunde hatte ich das auch schon in meinem vorherigen Beitrag abgekürzt. Das hier sollte nur der "Beweis" sein ;-)


Zitat:
Am 21. Juli 2015 15:44:00 MESZ, schrieb LN Meldingen <LNmeldingen@limburg-noord.politie.nl>:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
In die Niederlande gilt dieses auch.
Wenn jemand an Bord einen BFS hat, dürfen sie das Boot steuern.
Viel Spass.

Met vriendelijke groet,
XXXXXXXXXX
Generalist service en intake.
Politie | Eenheid Limburg | DROS | PSC
Rijnbeekstraat 1, 5913 GA te Venlo
Postbus 52, 5900 AB Venlo
T 0900-8844


Van: Formulier vanuit www.politie.nl [verzonden door: XXXXXX
[mailto:donotreply@vtspn.nl]
Verzonden: dinsdag 21 juli 2015 11:39
Aan: LN Meldingen
Onderwerp: Ref: 150721-124120448, contactformulier

Referentienummer:
150721-124120448
Type formulier:
contactformulier
Ontvangen op:
Jul 21, 2015 11:37:47 AM
Onderwerp:
Contactformulier
Verzonden vanaf:
https://www.politie.nl/contact/conta...a-91acfbf044cc
Beste collega,

Vanaf www.politie.nl is u een formulier toegestuurd.

De volgende gegevens zijn bij dit formulier vastgelegd:

Verzendinformatie
Referentie
150721-124120448 (m)
Naam formulier
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Bron van formulier
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Plaatsnaam gebruikt voor routering


Informatie
Volledige naam
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Betreft
Rudergänger in den Niederlanden - Watersport
Bericht
Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland darf der Inhaber eines Sportbootführerscheins See oder Binnen einen sogenannten Rudergänger bestimmen. Diese Person darf das Fahrzeug auch ohne Führerschein führen, wenn eine Person mit dem vorgeschriebenem Befähigungsnachweis an Bord ist. Die niederländische Gesetzeslage ist ein bisschen unklar. Ist es bei Ihnen ebenfalls gestattet, dass eine Person über 18 Jahren, jedoch ohne SBF ein Sportboot mit einer möglichen Geschwindigkeit von über 20 km/h steuern darf, wenn sich der Inhaber des Sportbootführerscheins an Bord befindet? Auf längeren Strecken ist es manchmal doch etwas angenehmer sich am Steuer abzuwechseln. Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXX
Met vriendelijke groet,
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Geändert von storm (23.07.2015 um 19:42 Uhr)
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Alt 23.07.2015, 19:39
Janus Janus ist offline
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Kann das wer mal in allgemeinverständliches Deutsch übersetzen?
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Alt 23.07.2015, 19:43
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Ansonsten dürften Niederländer (außer dem Fahrer) auch umgekehrt in Ihren Autos oder Booten hier in D ganz legal kiffen - für die würde dann ja umgekehrt NL-Recht in D gelten.
Deshalb musste ich denn auch mein SBF machen, fuer D (und F).
Obwohl ich NL keiner brauche .....
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Rob

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