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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.07.2015, 10:52
Benutzerbild von MarkMcGuire
MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Standard Niederlande Bootsführer / Rudergänger

Hallo,

nein ich will das Thema nicht erneut lostreten, habe auch schon die Suche bemüht und den "Wassersportführer Niederlande" mehrfach gelesen, komme aber an einem Punkt nicht weiter:
Die hier geltende Regelung Bootsführer und Rudergänger.
Hintergrund:
Wir fahren mit einem 16 Fuß Sportboot (schneller als 20 km/h) nach Friesland in den Urlaub. Ich habe SBF Binnen und See.
Kann unser Sohn (20 Jahre) denn das Boot auch fahren, wenn ich als Bootsführer mit an Bord bin (natürlich wach und nüchtern!!)??
Hier ist dies ja ohne weiteres möglich, in den Vorschriften die ich gelesen habe steht für die Niederlande ja nur "am Ruder eines Bootes das..... > 18 Jahre" und das für diese Art Boote ein Führerschein erforderlich ist.
Zu dem Unterschied / Definition Bootsführer und Rudergänger habe ich leider nichts gefunden.

Das Thema Sicherheitsausrüstung / Geschwindigkeit & Co ist mir soweit klar bzw. in einem anderen Thread gut erläutert worden
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Liebe Grüße
Mark
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  #2  
Alt 09.07.2015, 11:22
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Dein Boot ist in D angemeldet und Du hast Deinen ständigen Aufenthalt in D? Dann gilt das dt. Recht und damit kann Dein Sohn fahren.
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #3  
Alt 09.07.2015, 11:31
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Dein Boot ist in D angemeldet und Du hast Deinen ständigen Aufenthalt in D? Dann gilt das dt. Recht und damit kann Dein Sohn fahren.
Hallo Peter,
Danke, beides ja.
Dann müsste die Grenze also 16 statt 18 sein? (eventuell kommt noch ein Freund mit - 16 Jahre)
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Liebe Grüße
Mark
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  #4  
Alt 09.07.2015, 11:41
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Dein Boot ist in D angemeldet und Du hast Deinen ständigen Aufenthalt in D? Dann gilt das dt. Recht und damit kann Dein Sohn fahren.
Das wage ich mal salop zu bezweifeln
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Grüße Richard
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  #5  
Alt 09.07.2015, 11:46
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Schau mal Mark, hilft das etwas weiter:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=23


Edith:
Trifft aber leider nicht 100% dein Problem ;-/
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Grüße Richard
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  #6  
Alt 09.07.2015, 11:52
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Schau mal Mark, hilft das etwas weiter:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=23


Edith:
Trifft aber leider nicht 100% dein Problem ;-/
Hallo Richard,

danke. Das ist es eben, je mehr man findet und liest desto verwirrter wird man. Ich denke am besten mal vor Ort offiziell nachfrage, dann sind wir auf der sicheren Seite....
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Liebe Grüße
Mark
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  #7  
Alt 09.07.2015, 13:04
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Das wage ich mal salop zu bezweifeln
Wieso? Du kannst doch nicht für jedes Land, in dem Du mit Deinem Boot fährst, einen eigenen Führerschein machen Es ist insofern das Gesetz anzuwenden, das in Deinem Land gilt. Also in dem Fall unseres. Anderes Beispiel. Ein Schweizer fährt sein Boot, angemeldet in der Schweiz, mit 20 Meter Länge durch europäische Gewässer. Lt. Schweizer Gesetzgebung muss er dafür einen "kleinen" Führerschein haben und gut ist. Nach unserem Recht ist dafür das Sportschifferpatent (heißt glaube ich so) notwendig. Er, Schweizer darf aber, der Rhein und Donau (?) sind davon ausgenommen, überall in Europa mit seinem Patent fahren, das mit unserem nichts zu tun hat. Für den Rhein benötigt er einen Lotsen. Aber sonst? Die Leute sind zur Zeit über Berlin etc. in Richtung NL unterwegs. Der Rhein war die einzige Stelle, wo er nicht fahren durfte.

Insofern kann der Kolleg mit seinem Sohn sehr wohl in NL herumfahren. Erst Recht wenn er mit an Bord ist. Da sehe ich kein Problem.
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  #8  
Alt 09.07.2015, 13:11
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Du kannst mit deinem letzten Satz recht haben, ich bezweifelte nur die Aussage das nur weil er Deutscher ist und das Boot in Deutschland angemeldet ist, deutsches Recht in NL gilt.
Ich bin mir ganz sicher das es eben so einfach nicht ist.
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Grüße Richard
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  #9  
Alt 09.07.2015, 13:59
BeneSB BeneSB ist offline
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Es ist egal, ob du in deinem Land fahren darfst. Was zählt ist, ob dein Führerschein in dem Land, in dem du fahren möchtest anerkannt wird.

Ruf die Waschpo in Roermond ( die sprechen deutsch) und frag einfach nach.

Ich bin mir leider auch nicht sicher.

MfG
Bene
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Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn.
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  #10  
Alt 09.07.2015, 14:06
BeneSB BeneSB ist offline
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Gerade bei google die Seite der Segelschule-aloa.de gefunden. Da steht, das der Rudergänger 18 sein muss...

MfG
Bene
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  #11  
Alt 09.07.2015, 14:06
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Du kannst mit deinem letzten Satz recht haben, ich bezweifelte nur die Aussage das nur weil er Deutscher ist und das Boot in Deutschland angemeldet ist, deutsches Recht in NL gilt.
Ich bin mir ganz sicher das es eben so einfach nicht ist.
Ich glaube das auch nicht - in den NL gilt NL-Recht. Allenfalls werden ausländische Führerscheine mit ihren Merkmalen anerkannt - aber es gilt kein ausländisches Recht.
Es ist ja nicht mal so, dass für Diplomaten das Recht Ihres Gastlands nicht gilt - sie sind lediglich vor Strafverfolgung geschützt.

Ansonsten dürften Niederländer (außer dem Fahrer) auch umgekehrt in Ihren Autos oder Booten hier in D ganz legal kiffen - für die würde dann ja umgekehrt NL-Recht in D gelten.

Das beantwortet zwar die Frage nach der Erlaubnis zum Rudergehen nicht - aber die Antwort findet sich imho auch nicht im deutschen Führerscheinunwesen - lieber bei den Niederländern nachfragen.

Beste Grüße, Peter
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  #12  
Alt 09.07.2015, 14:13
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Zitat:
Zitat von BeneSB Beitrag anzeigen
Gerade bei google die Seite der Segelschule-aloa.de gefunden. Da steht, das der Rudergänger 18 sein muss...

MfG
Bene
Hallo Bene,

ja das steht auch in der von mir genannten Broschüre. Es wird aber nicht gesagt (wie bei uns z.B.), dass der Rudergänger nicht der Bootsführer / Führerscheininhaber sein muss / oder eben nicht.....
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Liebe Grüße
Mark
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  #13  
Alt 09.07.2015, 14:13
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Es gibt hier einen schönen kleinen "Ratgeber", herausgebracht von der Polizei NRW und niederländischer Polizei (KLPD) - ich habe den 2009er auch in deutscher Sprache bei mir auf dem Rechner (PDF) - die 2012 Fassung hab ich auch im Web gefunden.

Hier steht, dass "... die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes mindestens 18 Jahre alt sein muss ..."

In dem 2012er Dokument steht (sinngemäß): "... wer ein Freizeitfahrzeug steuern will muss für ein schnelles Motorboot mindestens 18 Jahre alt sein ..."

Ich denke, damit dürften doch alle Unklarheiten beseitigt sein - oder?

Hier der Link:
http://www.wvy.nl/Documents/vaarwijz...m35-651297.pdf
Seite 8 und 9
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Liebe Grüße

Andreas
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Wer Lust hat auf "schnelle Videos":
http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos
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  #14  
Alt 09.07.2015, 14:16
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Zitat:
Zitat von chris.crafter Beitrag anzeigen
Es gibt hier einen schönen kleinen "Ratgeber", herausgebracht von der Polizei NRW und niederländischer Polizei (KLPD) - ich habe den 2009er auch in deutscher Sprache bei mir auf dem Rechner (PDF) - die 2012 Fassung hab ich auch im Web gefunden.

Hier steht, dass "... die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes mindestens 18 Jahre alt sein muss ..."

In dem 2012er Dokument steht (sinngemäß): "... wer ein Freizeitfahrzeug steuern will muss für ein schnelles Motorboot mindestens 18 Jahre alt sein ..."

Ich denke, damit dürften doch alle Unklarheiten beseitigt sein - oder?

Hier der Link:
http://www.wvy.nl/Documents/vaarwijz...m35-651297.pdf
Seite 8 und 9
Hallo Andreas,

leider eben nicht. In der Broschüre steht auch, dass auf Booten die schneller als 20 km/h fahren könnten Führerscheinpflicht ist. Es wird eben in den mir bekannten Quellen / Informationen nicht zwischen Bootsführer und Rudergänger unterschieden und das ist für mich der Knackpunkt.

Aber wie schon gesagt und empfohlen mal vor Ort nachfragen, die WaschPo sollte es wissen, da sie uns dann ja auch anhalten würden....
__________________
Liebe Grüße
Mark
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  #15  
Alt 09.07.2015, 14:43
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Zitat:
Zitat von chris.crafter Beitrag anzeigen
Es gibt hier einen schönen kleinen "Ratgeber", herausgebracht von der Polizei NRW und niederländischer Polizei (KLPD) - ich habe den 2009er auch in deutscher Sprache bei mir auf dem Rechner (PDF) - die 2012 Fassung hab ich auch im Web gefunden.

Hier steht, dass "... die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes mindestens 18 Jahre alt sein muss ..."

In dem 2012er Dokument steht (sinngemäß): "... wer ein Freizeitfahrzeug steuern will muss für ein schnelles Motorboot mindestens 18 Jahre alt sein ..."

Ich denke, damit dürften doch alle Unklarheiten beseitigt sein - oder?

Hier der Link:
http://www.wvy.nl/Documents/vaarwijz...m35-651297.pdf
Seite 8 und 9
Neuste Version/Deutsch:
http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF
__________________
Grüße Richard
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  #16  
Alt 09.07.2015, 15:25
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Eben und dort steht:

In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:
für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs; -> enstspricht: Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das
Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den
Binnenschifffahrtstraßen anerkannt


und:

Die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes muß mindestens
18 Jahre alt sein.

So aber nirgendwo wird erläutert, dass die Person über 18 Jahre einen Führerschein haben muss oder ein Bootsführer mit Führerschein ausreichend ist.....
__________________
Liebe Grüße
Mark
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  #17  
Alt 09.07.2015, 15:30
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Dein Boot ist in D angemeldet und Du hast Deinen ständigen Aufenthalt in D? Dann gilt das dt. Recht und damit kann Dein Sohn fahren.
Das mit dem deutschen Recht ist totaler Müll.

Gruß Werner

Geändert von Schnuffi (09.07.2015 um 15:36 Uhr)
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  #18  
Alt 09.07.2015, 15:35
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Der erste Satz ist totaler Müll.

Gruß Werner
Danke für diesen überaus "freundlichen" wie arroganten und hilfreichen Hinweis.
Aber dank dem post von floka.floka lerne ich gerade dazu.
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  #19  
Alt 09.07.2015, 15:38
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Danke für diesen überaus "freundlichen" wie arroganten und hilfreichen Hinweis.
Aber dank dem post von floka.floka lerne ich gerade dazu.
Das hat nichts mit Arroganz zu tun.
In NL gilt auch für deutsche Sportboote das niederländische Recht.
Das ist Fakt.
EU hin EU her.

Gruß Werner
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  #20  
Alt 09.07.2015, 15:42
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit Arroganz zu tun.
In NL gilt auch für deutsche Sportboote das niederländische Recht.
Das ist Fakt.
EU hin EU her.

Gruß Werner
...dennoch macht der Ton die Musik

...und gezankt wird nich', jedenfalls nich' um das Thema Urlaub
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Grüße Richard
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  #21  
Alt 09.07.2015, 15:42
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit Arroganz zu tun.
In NL gilt auch für deutsche Sportboote das niederländische Recht.
Das ist Fakt.
EU hin EU her.

Gruß Werner
Schon recht Werner ... das wurde aber bereits in den Beiträgen von floka.floka und mir beschrieben.

Ich bin sicher, dass es Youk auch nicht um die Fakten sondern Deinen unfreundlichen und unnötigen Ausdruck "Müll" geht.

Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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  #22  
Alt 09.07.2015, 15:44
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit Arroganz zu tun.
In NL gilt auch für deutsche Sportboote das niederländische Recht.
Das ist Fakt.
EU hin EU her.

Gruß Werner
Das mag ja sein, aber Beiträge als "totaler Müll" zu bezeichnen, ist schlichtweg ungehörig! Aber lassen wir das lieber zu Gunsten derer, die Netiquette leben.
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  #23  
Alt 09.07.2015, 15:46
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Zitat:
Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
...Hier ist dies ja ohne weiteres möglich, in den Vorschriften die ich gelesen habe steht für die Niederlande ja nur "am Ruder eines Bootes das..... > 18 Jahre" und das für diese Art Boote ein Führerschein erforderlich ist.
Zu dem Unterschied / Definition Bootsführer und Rudergänger habe ich leider nichts gefunden...
Hallo Mark,

leider habe ich auch keine belastbare schriftliche Quelle als Antwort auf Deine Frage. Aber ich habe genau diese Frage
schon einmal einem Beamten der niederländischen WaSchPo auf der boot in Düsseldorf gestellt.
Die Antwort war sinngemäß, dass es in NL nicht die Regelung wie in Deutschland gibt, wo es reicht, dass der Bootsführer
den Schein hat. Deshalb muss in NL der Mensch am Steuer eines "schnellen" Bootes mind. 18 Jahre alt sein und den
entsprechenden Bootsführerschein haben.

Er meinte zwar, dass vermutlich keiner etwas sagt, wenn der Scheininhaber unmittelbar neben dem Steuermann steht
und sofort eingreifen kann aber das war seine persönliche Meinung und darauf würde ich es nicht anlegen.
Speziell auf unser Boot mit den beiden hintereinander angebrachten Jockeysitzen angesprochen, war für ihn dort die
Möglichkeit zum Eingreifen schon nicht mehr gegeben, wenn der Scheininhaber hinten sitzt.


P.S. Auf dem offenen Ijsselmeer ist es ja recht übersichtlich und U-Boote sind nicht so häufig bei der niederländischen
WaSchPo. Dort kann Dein Sohn sicher einmal unter Aufsicht selber fahren, um zu üben, wie er das Boot im Notfall
steuern muss, falls Du einmal über Bord gehen solltest.
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Viele Grüße aus Köln
Thomas

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  #24  
Alt 09.07.2015, 15:47
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Schon recht Werner ... das wurde aber bereits in den Beiträgen von floka.floka und mir beschrieben.

Ich bin sicher, dass es Youk auch nicht um die Fakten sondern Deinen unfreundlichen und unnötigen Ausdruck "Müll" geht.

Beste Grüße, Peter
Als totalen Müll habe ich seine Aussage "Deutscher in NL= deutsches Recht "
bezeichnet.
Das Thema ist hier schon so oft "durchgekaut" worden.
Da platz schon mal die Hutschnur.

Gruß Werner
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  #25  
Alt 09.07.2015, 16:06
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Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Da platz schon mal die Hutschnur.

Gruß Werner
Die Entschuldigung nehme ich an
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