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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Michael,
so ähnlich habe ich es von einem anderen auch gehört . Fakt ist das wir das ganze Gespann gewogen haben und es kam heraus das das Boot 230 KG zu viel hatt.!! 700 KG wären das Maximum gewesen was das Boot für den Trailer hätte wiegen dürfen. 930 KG wiegt es und der Trailer hatt ja ein eigengewicht von 300 KG . Ich habe den Verkäufer jetzt angeschrieben ob er den Trailer zurück nimmt und ich Kaufe mir dann einen 1300 - 1500 KG Trailer. Ich werde dann berichten was mir der Verkäufer angeboten hatt. Ich glaube das wird einige auch Interessieren (-: Vg Geändert von Quicki 450 (31.08.2015 um 07:36 Uhr) |
#27
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Lies mal Absatz 1. Meiner Meinung nach greift der. Du durftest voraussetzen, dass der Trailer geeignet ist das Boot im Straßenverkehr zu bewegen. Der Trailer wäre damit mangelhaft. Die Frage wäre dann ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vorliegt. Denke wenn du eine RSV hast steht einer anwaltlichen Beratung (natürlich nur für den Fall, dass du dich nicht selbst mit dem Verkäufer einigen kannst) nichts entgegen. Oft ist bei einer reinen Erstberatung, d.h. der Anwalt berät dich nur und macht nichts weiter, nicht einmal die Selbstbeteiligung fällig. Gruß Chris
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#28
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Zitat:
Und zu deinem "juristischen Laienwissen" kann ich nur sagen, dass es wie von mir schon geschrieben , wie das Fischen im Trüben ist! Entscheidend ist letztlich der Kaufvertrag! Und ganz davon abgesehen, was nützt es den TE, wenn er rein juristisch Anspruch auf Rückabwicklung hätte, ihm aber das Boot gefällt, eine gerichtliche Entscheidung bis zu 2 Jahre (oder länger) dauert und er gar nicht fahren kann...und alles wegen dieser Kleinigkeit. Natürlich ist es seine Sache, die Masse hier würde deshalb jedenfalls kein Gericht "anrufen"...
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Gruß Berni
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#29
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Frage : Darf ich den Kaufvertrag hier mal reinsetzen, und kann mir dann mal einer sagen ob und wie der Kaufvertrag zu Bewerten ist und welche Rechte ich habe oder auch nicht.
Vg T.G Danke an alle nochmals für die Hilfe !!! |
#30
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Zitat:
Eine rechtsverbindliche Auskunft wirst du hier im Forum aber nicht bekommen, allenfalls gut gemeinte Ratschläge... - zumindest würde es den Sachverhalt etwas erleuchten...
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Gruß Berni
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#31
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Kaufvertrag
hier anonymisierst.
mfg |
#32
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dann fehlen jetzt noch die AGB zu denen Du gekauft hast....
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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#33
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AGB Fehlanzeige ????
das habe ich mich auch gefragt wo die AGB sind ...????
habe nur das bekommen ...was heist das jetzt für mich ?? mfg |
#34
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Ganz spontan -ohne juristisches Wissen- würde ich mal sagen, dass der Anhänger lt. Formulierung im KV nicht explizit zum Boot passen muss, sondern lediglich EBENFALLS gekauft wurde.
Dass es anders gemeint ist, ist klar. Wie wurde das Gespann denn angeboten. Vielleicht sogar als "mit passendem Anhänger" ? Ich denke auch wie die meißten, einen Versuch ist es wert. Aber wenn der Verkäufer sich querstellt, dann lass ihn und tausche in einen geeigneten Anhänger. Und gut ist.
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Gruss Wolfgang |
#35
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Die AGB´S hängen in den Büroräumen aus. vielleicht hat der Händler sie auch auf seiner Webseite....
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#36
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@ Quicki 450
Sieh doch mal ein, daß du einen oder sogar mehr Fehler gemacht hast! Boot und Bootstrailer kauft man nicht ohne Probefahrt, ohne Papiere und ohne zu wiegen. Und zwar bevor man unterschreibt und zahlt! Steht ungefär 1000 mal hier im Forum. Oh man, aber mit ner Rechtsschutzversicherung kann man erstmal die Anwälte bemühen. Das ist arm, ganz ehrlich! |
#37
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Zitat:
Das ist arm, ganz ehrlich!
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Gruss Wolfgang
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#38
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Dann mach nen Haken dran und gut is! Blick nach vorne ...
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#39
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Klaus man Kauft auch nur einmal so ein , und so schlau wie du dich hier aufführst sorey aber dann gäbe es wohl keine Fragen mehr ...
Ich hatte den Verkäufer jetzt an der Leitung und er gibt sich einsichtig und wir werden uns wohl Gut einigen... Ich danke allen mal auch wenn manch einer denkt man ist zu blöd zum Kaufen sei gesagt jeder fängt mal mit einer Lehrzeit an und hatt nicht gleich den Meisterbrief in der Tasche ...in diesem Sinne ... Mfg |
#40
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Zitat:
Hast du das auch nur von außen angeschaut und dem Verkäufer vertraut ? Ein Boot kauft man immer nur, genau wie ein Auto, nach erfolgter Probefahrt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#41
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Hey Quicki 450,
du hast den Trööt hier auf gemacht und nach unserer Meinung gefragt! Ich will dich nicht beleidigen, sondern ich sach nur gerade aus meine Meinung zu deiner Fragestellung. Das kann auch manchmal eine harte Wahrheit sein, aber mit Weichspülen ist nicht geholfen. Wenn du dich mit dem Verkäufer verständigen kannst ist doch alles i.O.. |
#42
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jetzt muss ich dich mal Fragen wo denn was von einer Probefahrt steht .?
Es geht hier lediglich um den Trailer das Boot ist von A-Z ok ?? Der Trailer ist das was ich bemängelt habe vom Boot war nie die Rede.!! Mfg Thema ist geschlossen glaube ich ... @ KLaus ist schon ok alles ist wohl jetzt ok bzw der Verkäufer hatt sich gemeldet und wir werden uns da schon einig Danke trotzdem an alle... ! Mfg |
#43
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Zur Probefahrt mit einem Trailerboot gehört auch mal der Weg zur Waage.
Das Gewicht kann auch was über den Bootszustand aussagen (Wasser im Rumpf...)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#44
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Danke Volker ich bin jetzt reif für die Prüfung (-:
Ist alles ok wenn sich doch noch was ändert werde ich Euch darüber Unterrichten... Danke Mfg
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#45
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Das würde ich eher als Quittung sehen, denn als Kaufvertrag - wenn das alles ist
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#46
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Zitat:
Ich habe es noch nie gemacht (beim letzten Boot wusste ich, dass es nicht passt)...., wusste aber immer in etwa, was das Boot im schlimmsten Fall wiegt.... In sofern würde ich mit dem TE nicht zu hart ins Gericht gehen...
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Gruß Berni
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#47
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Hallo,
ich nochmal, ich möchte daran erinnern das TE das Boot nach seiner Aussage vom Händler im Kundenauftrag gekauft hat!! Das ist ein Privatverkauf, ohne Gewährleistung und ohne Garantie. Das heißt eigentlich, obwohl offiziell nicht mehr gültig, gekauft wie gesehen. Macht hier nicht so ein riesen Fass auf, er soll mit dem Verkäufer verhandeln und schauen ob noch was geht, sonst nicht viel ärgern, Lehrgeld zahlen (ist Alles schon gesagt worden), neuen Hänger kaufen(Mund abputzen) und Spaß am Bootfahren haben!!!
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen TomBow
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#48
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Zitat:
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Gruss Wolfgang |
#49
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Zitat:
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#50
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genau das ist es worauf ich im Falle der Fälle hinaus wollte im Kaufvertrag steht nichts von einem Gewährleistungsausschluss.
Aber da der Verkäufer sich jetzt gemeldet hatt und auch verhandeln will, gehe ich mal von einer Einigung im positiven Sinne aus. Vg T.G |
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