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  #26  
Alt 24.10.2015, 06:34
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
...und wieviel von den 300000 haben sie Dir ans Bein gebunden?
....nichts, aber auch rein gar nichts.

Die 300 000 Tausend hat die Versicherung,
und 1000 € hatte mein Arbeitgeber, die Reederei bezahlt.

Gruß Neck
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  #27  
Alt 24.10.2015, 08:57
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Hallo, der Rheinabschnitt ist auch mein Revier (Offendorf). Auf den WSP-Schiffen sind französische und deutsche Polizisten. Wieso geht der Fall vor das französische Gericht?
Meines Wissens gehört der Rhein oberhalb Iffezheim zur franz. Verwaltung.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #28  
Alt 24.10.2015, 10:52
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Hallo, der Rheinabschnitt ist auch mein Revier (Offendorf). Auf den WSP-Schiffen sind französische und deutsche Polizisten. Wieso geht der Fall vor das französische Gericht?
vermutlich weil wir auf der französischen Seite angehalten wurden. Die Grenze verläuft ja genau in Flussmitte
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #29  
Alt 24.10.2015, 10:53
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Meines Wissens gehört der Rhein oberhalb Iffezheim zur franz. Verwaltung.
...nur die Schleusen
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Pedro



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  #30  
Alt 24.10.2015, 11:29
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Ich hatte eine Anzeige bekommen,...
Mein Fehler war noch, nicht abgegebene Schallsignal, ein Achtungssignal ein langer Ton, obwohl ich mich oft über Kanal 10 gemeldet hatte.
Gruß Neck
Nachvollziehbar.
Meldungen über Funk lassen sich nicht mit der Abgabe eines Schallsignals vergleichen. Ein Schallsignal lässt eindeutige Rückschlüsse über die Richtung / Position der Schallquelle zu, was bei einem Funksignal nur mit entsprechender Auswertelektronik, mit der Schiffe allgemein nicht ausgerüstet sind, erreicht werden kann.

Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #31  
Alt 24.10.2015, 13:14
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Nachvollziehbar.
Meldungen über Funk lassen sich nicht mit der Abgabe eines Schallsignals vergleichen. Ein Schallsignal lässt eindeutige Rückschlüsse über die Richtung / Position der Schallquelle zu, was bei einem Funksignal nur mit entsprechender Auswertelektronik, mit der Schiffe allgemein nicht ausgerüstet sind, erreicht werden kann.

Robin
Die Position der Schallquelle lässt aber nur Rückschlüsse zu, wenn ein Warschauer auf dem Vorschiff steht, und der wiederum eine Verbindung zum
Ruderhaus (Havariekiste ) hat.

Gruß Neck
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  #32  
Alt 24.10.2015, 13:36
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Hallo Pedro
Ich habe mal ein wenig gesucht ...unsichtiges Wetter und so ...
Unsichtiges Wetter fängt bei einer beeinträchtigung der Sicht (Nebel) an (zb 2km...)
Es gibt anscheinen auch Urteile dazu ,da steht es ist möglich mit 500 m Sicht zu fahren.
Ich vermute du hast ein ernstes Problem mit deinen 100m und Fahren bei unsichtigem Wetter,so etwas kann den Bootsführerschein kosten .

mfg Fritz
https://books.google.de/books?id=OmQ...0sicht&f=false
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  #33  
Alt 24.10.2015, 13:51
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo Robin,
kling einfacher als es in der Tat ist:
Zitat:
Ein Schallsignal lässt eindeutige Rückschlüsse über die Richtung / Position der Schallquelle zu
.

Kann da aus eigener Erfahrung sprechen. Wir hatten am Po auch schon dichten Nebel, da geht Ruck zuck die Orientierung flöten, und das mit Schallsignalen klingt echt einfacher als es ist.

Grüße Jürgen,
der vor Nebel und Gewitter Respekt hat.
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  #34  
Alt 24.10.2015, 15:00
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
vermutlich weil wir auf der französischen Seite angehalten wurden. Die Grenze verläuft ja genau in Flussmitte
War denn ein deutscher Polizist an Bord?
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  #35  
Alt 24.10.2015, 18:55
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Die Position der Schallquelle lässt aber nur Rückschlüsse zu, wenn ein Warschauer auf dem Vorschiff steht, und der wiederum eine Verbindung zum
Ruderhaus (Havariekiste ) hat.

Gruß Neck
Ok Neck,
Stimmt schon was du da schreibst.
Nur etwas kippelig das Ganze, wenn du deinen Wahrschauer mal auf das Vorschiff eines Paddelbootes stellst (weniger Kippelig bei kleineren Ruderbooten) Gut, problemlos durchführbar bei Sportbooten so um die 6-8 Meter mit offenem Steuerstand und sonstigen, stabileren Kleinfahrzeugen. Die hast du aber sicherlich in deine Überlegungen einbezogen.
Ja, aber die haben bei Nebel ja auch nix da zu suchen...
Könnten aber gelegentlich vom Nebel überrascht werden und währen dann über eine Orientierung von wo der Pott kommt echt dankbar.


Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Hallo Robin,
kling einfacher als es in der Tat ist:
.Kann da aus eigener Erfahrung sprechen. Wir hatten am Po auch schon dichten Nebel, da geht Ruck zuck die Orientierung flöten, und das mit Schallsignalen klingt echt einfacher als es ist.

Grüße Jürgen,
der vor Nebel und Gewitter Respekt hat.
Hi Jürgen,
So so, ihr hattet also auch schon dichten Nebel am Po... War das etwa die Folge eines feuchten ?

Nein, im ernst.
ich weiß, was du meinst..
Als Taucher kann ich da mitreden.
Richtungshöhren ist unter Wasser fast unmöglich. Aber eben nur fast. Wenn man die Discobesuche in seiner Jugend nicht übertrieben hat, funktioniert das Gehör auch bei zunehmendem Alter noch recht gut. Und Schiffssignalanlagen liegen in einem Frequenzbereich der auch von einem 100 Jährigen verstanden wird.
Nebel überträgt den Schall besonders gut und mit ein wenig konzentration ist sogar unter Wasser ein Richtungshören möglich.
Selber ausprobiert und unter wasser auf ca 40 Metern Entfernung im Oostvornse Meer eine Boje mit hilfe ihrer durch Wellenbewegung klickenden Kettenglieder zielgenau angesteuert. Sowas kann aber jeder wenn er sich darauf konzentriert.

Gruß Robin
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  #36  
Alt 25.10.2015, 11:43
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
War denn ein deutscher Polizist an Bord?
es ist immer mindestens ein Deutscher und ein Franzose an Bord und wie du an den Bildern siehst, war es auch ein deutsche WSP Boot.
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Pedro



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  #37  
Alt 25.10.2015, 11:51
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Hallo Pedro
Ich habe mal ein wenig gesucht ...unsichtiges Wetter und so ...
Unsichtiges Wetter fängt bei einer beeinträchtigung der Sicht (Nebel) an (zb 2km...)
Es gibt anscheinen auch Urteile dazu ,da steht es ist möglich mit 500 m Sicht zu fahren.
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mfg Fritz
https://books.google.de/books?id=OmQ...0sicht&f=false
Wir hatten zu jeder Zeit Sicht zum rechten Ufer und die Einfahrt zum Nordhafen, also die erste und einzige Möglichkeit festzumachen, war gut erkennbar in SICHTWEITE voraus.
Ich habe zu keiner Zeit grob fahrlässig weder Andere, noch meine Besatzung, noch mein Boot gefährdet.
Es gilt dies allerdings zu beweisen und ich hoffe, dass meine Bilder da eine deutliche Sprache sprechen

Wie gesagt, ich werde berichten
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  #38  
Alt 25.10.2015, 11:53
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Noch kurz zur Schallsignaldiskussion:

Keine Sau hat Schallsignale gegeben und es waren einige Frachter unterwegs

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  #39  
Alt 25.10.2015, 12:04
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Noch kurz zur Schallsignaldiskussion:

Keine Sau hat Schallsignale gegeben und es waren einige Frachter unterwegs

Das glaub ich schon, dass keiner Schallsignale abgegeben hat, auch die Frachter nicht.
Die Frachter haben sich über Kanal 10 abgesprochen.

Wenn es aber vor Gericht geht, Schiffahrtsgericht, dann wird sofort nach den Schallsignalen gefragt.

Gruß Neck
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  #40  
Alt 25.10.2015, 13:14
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
es ist immer mindestens ein Deutscher und ein Franzose an Bord und wie du an den Bildern siehst, war es auch ein deutsche WSP Boot.
In Offendorf liegt doch die Buster der WSP, hab schon öfters gesehen wie nur 3 französische Polizisten damit rumgefahren sind. Hab mir dann überlegt ob sie das Boot geklaut haben.
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  #41  
Alt 25.10.2015, 17:04
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wenn er vor ein franz. Gericht geladen wird, wird wohl auch ein Verstoß auf franz. Hoheitsgebiet vorgeworfen. Wie die Form der Kooperation der Landespolizei auf deutscher Seite mit der Gendarmerie auf der franz. Seite aussieht kann ich nicht sagen. Gibt es bestimmt einen entsprechenden Vertrag zu.

Wie schon geschrieben, würde ich aber die Ladung vor das franz. Gericht nicht überbewerten.
Das französische Ordnungs-(Widrigkeiten)Recht kann ja völlig anders aussehen als bei uns. Vielleicht gibt es da keine zuständige Schifffahrtspolizeibehörde wie die GDWS und deren Außenstellen in Deutschland und Bußgeldsachen werden vielleicht generell von den Gerichten bearbeitet.
Aber wie gesagt, hab ich da auch keine Ahnung, wie der Ablauf da ist.

Bis dann

Dominic
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  #42  
Alt 26.10.2015, 08:09
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Es ist ja mehr als ein Jahr her , aber ich habe damals im Internet gesehen, dass im Grenzgebiet die Rheinschiffartspolizeiverordnug von der EU angeglichen wurde. Daher glaube ich nicht, dass die Franzosen "strengere" Gesetze haben.
Ich befürchte auch nicht, dass mir der Schein abgenommen wird, denn ich habe ja keine Havarie oder Ähnliches verursacht.
Das einzige was mich aufregt ist, dass über ein Jahr später mir meine Zeit und auch mein Geld geraubt wird, wegen so einer "Ordnungswidrigkeit" bei der eine mündliche Verwarnung absolut ausreichend gewesen wäre

Ich habe dem jungen französischen Bullen (nicht böse gemeint), der wirklich nett war, damals noch während er schrieb mehrfach darauf hingewiesen, dass gar kein Nebel mehr da ist!!!

Naja, schaun mer mal
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Pedro



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  #43  
Alt 26.10.2015, 09:48
gerd kj gerd kj ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist ja mehr als ein Jahr her , aber ich habe damals im Internet gesehen, dass im Grenzgebiet die Rheinschiffartspolizeiverordnug von der EU angeglichen wurde. Daher glaube ich nicht, dass die Franzosen "strengere" Gesetze haben.
Ich befürchte auch nicht, dass mir der Schein abgenommen wird, denn ich habe ja keine Havarie oder Ähnliches verursacht.
Das einzige was mich aufregt ist, dass über ein Jahr später mir meine Zeit und auch mein Geld geraubt wird, wegen so einer "Ordnungswidrigkeit" bei der eine mündliche Verwarnung absolut ausreichend gewesen wäre

Ich habe dem jungen französischen Bullen (nicht böse gemeint), der wirklich nett war, damals noch während er schrieb mehrfach darauf hingewiesen, dass gar kein Nebel mehr da ist!!!

Naja, schaun mer mal
Hallo Pedro, es ist schon seltsam, daß die Franzmänner gleich vor Gericht laden. Könnte es sein, daß du die Tat nicht zugegeben hast? Wenn dem so wäre, könnte man die Vorladung verstehen.

Wie dem auch sei. Schein weg ist nicht. Du wirst zahlen müssen.

Einen Anwalt mitnehmen würde ich bei dem ersten Termin nicht mitnehmen. Kostet nur zusätzliches Geld.

Genieß doch einfach den Termin in Strassburg. Nimm deine Liebste mit zum Händchenhalten. Die Stadt zu besuchen ist doch kein Zeitdiebstahl. Vor Gericht wirst du Neues erfahren und kannst hier im Forum wieder berichten.

Falls du ein ängstlicher Typ bist und befürchtest, dass sie dich doch gleich einlochen, nimm deine Zahnbürste mit. Sträflingskleidung erhälst du vor ort.

Ich wünsche dir, dass alles gut abgeht.

Gruß Gerd
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  #44  
Alt 26.10.2015, 10:30
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Mir wurde mal erklärt, dass unsichtiges Wetter bedeutet, dass man nicht mehr das gegenüberliegende Ufer sieht. Bei deinen Bildern würde ich jetzt nicht von unsichtigem Wetter sprechen.
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Gruß Volker
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #45  
Alt 26.10.2015, 10:38
krohmie krohmie ist offline
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Alle Definitionen die ich gefunden haben reden von Sichten unter 500 bzw. 300 Meter und es geht ja um das gesehen werden, nicht nur um das, was man selbst sieht. Wäre doch unschön wenn der Schubverband Dich plattfaehrt.

Bei den gezeigten Bildern (siehe Bild von Dir
anbei) wäre ich in einem Revier mit Beruflern nicht mehr gefahren.

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Mit freundlichem Gruß Krohmie
"There's no place I can't be
since I found Serenity.
You can't take the sky from me."
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Geändert von krohmie (26.10.2015 um 11:36 Uhr)
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  #46  
Alt 26.10.2015, 11:33
gerd kj gerd kj ist offline
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Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	vom Nebel überrascht.jpg
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ID:	664544

Mit AIS und Funk vom Nebel überrascht und weitergefahren ohne Radar. Muß nicht sein, war aber mal was anderes.

Gruß Gerd
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  #47  
Alt 26.10.2015, 16:09
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Zitat:
Zitat von gerd kj Beitrag anzeigen
Hallo Pedro, es ist schon seltsam, daß die Franzmänner gleich vor Gericht laden. Könnte es sein, daß du die Tat nicht zugegeben hast? Wenn dem so wäre, könnte man die Vorladung verstehen.

Ich wünsche dir, dass alles gut abgeht.

Gruß Gerd
Ich kann mich auch selbst vertreten, werde jetzt aber erst mal die Klageschrift oder Protokoll anfordern um zu sehen, was mir eigentlich genau vorgeworfen wird.


Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
Alle Definitionen die ich gefunden haben reden von Sichten unter 500 bzw. 300 Meter und es geht ja um das gesehen werden, nicht nur um das, was man selbst sieht. Wäre doch unschön wenn der Schubverband Dich plattfaehrt.

Bei den gezeigten Bildern (siehe Bild von Dir
anbei) wäre ich in einem Revier mit Beruflern nicht mehr gefahren.
Wenn man bedenkt, dass der Rhein an der Stelle mehr als 300m breit ist...
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Pedro



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  #48  
Alt 01.11.2015, 12:59
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Sodele,

kurzes Update:

Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten und hat mir auch schon einen Anwalt in Straßburg empfohlen, der deutsch spricht und mit dem ich auch schon in Kontakt bin.
Er hat jetzt meine Stellungnahme, Fotos, Zeugen, etc. und wird jetzt das Dossier beantragen.

Ich habe die Fahrt auch noch auf meinem iPad in der Navionics App gespeichert, sodass ich auch Geschwindigkeiten etc. nachweisen kann.

Werde weiter berichten
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Pedro



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  #49  
Alt 08.12.2015, 06:18
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Sodele,

Gestern war die Verhandlung in Straßburg. Ich war persönlich anwesend und hab zu dem Vorwurf Stellung genommen. Bilder in DIN A 4 Format vorgelegt.
Richterin hat sich alles in Ruhe angehört, die Bilder angeschaut und mich für Schuldig befunden mit dem Argument:
Auf Fotos sehe man mehr, als tatsächlich zu sehen wäre

150,- € Strafe

...mein Anwalt hat mir abgeraten in Berufung zu gehen

Es gilt selbstverständlich das RhPolSchG, nur in Frankreich läuft das eben über das Gericht. Es wurden Gestern x Fälle verhandelt, alle im gleichen Raum zur gleichen Zeit und da mein Nachname leider mit S anfängt, war ich einer der letzten der dran kam

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Grüße aus dem wilden Süden
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Alt 08.12.2015, 07:35
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Auf Fotos sehe man mehr, als tatsächlich zu sehen wäre
Das Argument sollte man sich merken, kann man sicher noch mal gut brauchen !

Glückwunsch, dass es so abgegangen ist (für mich wäre Weihnachten jetzt jedenfalls entspannter)...
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Grüße,
Andreas
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