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  #26  
Alt 16.12.2015, 06:51
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Zitat:
Zitat von TomTom20 Beitrag anzeigen
Lese immer was von Führungszeugnis beim "Binnen". Musste nur eine Kopie meines Führerscheins mit einreichen. ...
Ein Führungszeugnis muss man eigentlich nur einreichen, wenn man keinen Autoführerschein hat bzw. keinen einreichen kann bzw. in diesem Fall vermutlich der vorhandenen nicht einreichen möchte. Wenn der Fragesteller seinen Autoführerschein mit dem Eintrag "+Hörgerät" einreicht, dann könnte der Prüfungsausschuss ja auf die Idee kommen auch ein ggf. "positives" ärztliches Attest nochmal zu hinterfragen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #27  
Alt 16.12.2015, 07:06
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Genau so ist es!

Ist jetzt etwas vom Thema abweichend.
Ich wundere mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Also, dass man für einen nicht vorhandenen Kfz-Führerschein ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kann.
Wer als 18-jähriger schon 20x vorbestraft ist, darf doch trotzdem seinen Führerschein machen. Will er dann auch noch seinen SBF machen, legt er also einfach seinen Führerschein auf den Tisch.
Umgekehrt gehts auch: Im Führungszeugnis werden ja keine Verkehrsdelikte eingetragen. Liegt der Führerschein also gerade wegen Fahrverbot oder weil man schon 18 Punkte hat in Flensburg, hat man ja trotzdem ein sauberes Führungszeugnis, dass man vorlegen kann.
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  #28  
Alt 16.12.2015, 08:15
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Zum Thema ärztliche Untersuchung (ich übertreibe KEIN STÜCK):

Der Untersuchungsarzt, der von der Fahrschule empfohlen wurde, frage, ob mir ab und zu ohne Grund schlecht würde. Die Richtige Antwort war "nein". Untersuchung fertig. Kein Witz. Das war kein Einzelfall.

Vielleicht einfach erstmal versuchen und im Falle des Scheiterns nochmal woanders vorstellig werden.
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  #29  
Alt 16.12.2015, 12:22
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Im Führungszeugnis werden ja keine Verkehrsdelikte eingetragen. Liegt der Führerschein also gerade wegen Fahrverbot oder weil man schon 18 Punkte hat in Flensburg, hat man ja trotzdem ein sauberes Führungszeugnis, dass man vorlegen kann.
Was nun ganz genau ins Führungszeugnis (FZ) reinkommt und was nicht weiß ich nicht und ganz ehrlich der Gesetzestext dazu war mir zu kompliziert. Es handelt sich um ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und da steht wohl etwas mehr drin als in einem "normalen" FZ.

Laut Aussage der entsprechenden Sportbootführerschein-Vorschrift (Link)
soll das FZ:

"Durchführungsrichtlinien Sportbootführerschein-Binnen 2.1.4 Zuverlässigkeit (§ 5 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 SportbootFüV-Bin) Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können und bei der Beurteilung eines Führungszeugnisses zu berücksichtigen sind, sind insbesondere:
  1. rechtskräftige Bestrafung wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs,

  2. wiederholte mit Geldbuße geahndete Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften,

  3. rechtskräftige Bestrafung wegen Verstoßes gegen andere Verkehrsstraftatbestände,

  4. im Einzelfall rechtskräftige Bestrafung wegen Verstoßes gegen andere Straftatbestände oder wiederholte mit Geldbuße geahndete erhebliche Zuwiderhandlungen gegen andere verkehrsrechtliche Vorschriften, soweit daraus ein Rückschluss auf das künftige Verhalten des Antragstellers im Schiffsverkehr zu ziehen ist oder

  5. Kenntnis von der Teilnahme am Verkehr unter erheblicher Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel auch ohne (abgeschlossene) Straf- oder Bußgeldverfahren, sofern der Antragsteller nicht suchtkrank und deshalb untauglich ist.
"
solche Dinge müssten also im Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden) drin stehen.
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Mattze

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  #30  
Alt 16.12.2015, 21:44
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Das Hörgerät an sich ist zwar eine kleine Hilfe, aber gerade beim Autofahren empfinde ich es eher als belastend, da ja auch alle Nebengeräusche verstärkt werden, die man nicht brauch
Das verstehen Normalhörende leider nicht.
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  #31  
Alt 16.12.2015, 22:11
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Marilena Beitrag anzeigen
Wenn du einseitig gehörlos bist, kannst du nicht räumlich hören - dass ist beim Autofahren sowie beim Bootfahren notwendig.

take care
herzliche Grüsse
Wieso soll das notwendig sein? Kannst Du diese Aussage mit § belegen?

Gruß
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  #32  
Alt 16.12.2015, 22:17
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
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Wenn Du Dich mit dem Boot einem unbeschrankten Bahnübergang näherst kannst Du sonst nicht hören ob der Zug von rechts oder links kommt...
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  #33  
Alt 17.12.2015, 14:40
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Das mag sein, ist aber kein kriterium für einen Führerschein. Mein Bruder hört nur 10 % auf einem Ohr, da gibt es anscheinend ebenso wenig Auflagen als wenn Du nur 30 % Sehkraft auf einem Auge hast. Auch den Fall kenne ich.
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  #34  
Alt 17.12.2015, 19:51
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Zitat:
Wenn Du Dich mit dem Boot einem unbeschrankten Bahnübergang näherst kannst Du sonst nicht hören ob der Zug von rechts oder links kommt...

Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen ...
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  #35  
Alt 17.12.2015, 21:18
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Doch, das stimmt schon.
Einseitige Taubheit hat den Verlust des räumlichen Hörens zur Folge.
Das heißt, man hört zwar Geräusche, kann sie aber nicht orten.
So haben meine Eltern auch in meinem Kleinkindalter meine Behinderung bemerkt. Sie haben mich aus einer versteckten Ecke gerufen und ich habe dann immer in die falsche Richtung geschaut bzw.
Geräusche kann ich nur orten, wenn auch sichtbar ist, woher sie kommen. Zum Beispiel, wenn ich eine Explosion höre und dann ein Haus einstürzt.
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  #36  
Alt 17.12.2015, 21:33
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Mein Bruder guckt immer dreht immer sein "gutes" Ohr dahin wo einer spricht. Ist vielleicht ein Unterschied wenn 10 % Resthörfähigkeit vorhanden sind. Scheint im Alltag kein Problem zu sein wenn man es von klein auf nicht anders kennt. Und hat ihm u.a. die Bundeswehr erspart.
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  #37  
Alt 17.12.2015, 21:54
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Ich kann hier nur empfehlen, das ganze Problem mit einer Partnerin bzw. einem Partner zu lösen:
Ich habe wie etwa 10% aller Männer eine Rot-Grün-Schwäche und habe dies mit einem "passenden" Attest des Hausarztes gelöst. Eine weitere Behinderung (Verlust des rechten Unterarms) kam später hinzu.
Meine Beste aller Ehefrauen hat ebenfalls beide Führerscheine und fährt auch praktisch immer mit. Ob sie jetzt nun bootfahren, manöverieren oder gar anlegen kann, ist hier nicht zu diskutieren. Sie kann Knoten, sie kann mit Leinen und sie kann kochen. Das Andere kann ich.
Ich bin sicher, daß im Sportbootführerschein bestimmte Auflagen eingetragen werden können, in meinem Kfz-Führerschein steht auch drin: Nur mit Automatik, nur mit Einrichtungen, die das Bedienen von Hupe, Blinker, Scheibenwischer, Lichtschalter ohne Loslassen des Lenkrades ermöglichen.
Wie ich damit zurecht komme ist sowieso mein eigenes Problem.
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  #38  
Alt 17.12.2015, 22:31
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Mein Bruder guckt immer dreht immer sein "gutes" Ohr dahin wo einer spricht. Ist vielleicht ein Unterschied wenn 10 % Resthörfähigkeit vorhanden sind. Scheint im Alltag kein Problem zu sein wenn man es von klein auf nicht anders kennt. Und hat ihm u.a. die Bundeswehr erspart.
Das ist bei meinem Vater auch so und dass er auf einem Ohr fast gar nichts hören kann, wurde erst sehr spät im Erwachsenenalter festgestellt. Er hat sich quasi für sich und andere gut damit arrangiert und niemand merkt es und für ihn selbst war das ja auch "Normalzustand".

Mein Vater hat alle möglichen Führerscheine und Patente (ich weiß allerdings nicht, welche im einzelnen vor oder nach dieser Feststellung gemacht wurden) und nicht in einem einzigen, eine zeitliche Begrenzung oder Auflage.

Vermutlich kam die Pflicht zur Eintragung erst viel später, aber auch nachgetragen wurde nie irgendwas, obwohl er (weil öffentlich beschäftigt - unter Nutzung dieser Scheine / Patente) angestellt war und einmal jährlich zur allgemeinen Untersuchung musste.

Wie schon hier erwähnt, ich würde auch meinen "Hausarzt des Vertrauens aufsuchen. Und eine evt. Nachuntersuchung (FALLS es eine Befristung gibt) funktioniert dann doch auf dem gleichen Wege. Tauber als taub kannst Du ja auf dem einen Ohr nicht werden.
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #39  
Alt 17.12.2015, 23:08
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Und hat ihm u.a. die Bundeswehr erspart.
Meine Rot-Grünschwäche wurde 1967 bei der Musterung erkannt und hat die Bundeswehr nicht gehindert, mich zu den schweren Pionieren (doof, stark und wasserdicht) einzuberufen.
Und trotzdem habe ich bei diesem Verein die M-Boot-Fahrschule besucht und dort eine vorzügliche Ausbildung erfahren. Das Rot-Grün-Problem konnte ich locker überspielen, geprüft hat das keiner.
Erst beim späteren Erwerb des SBF-See wurde ein Attest verlangt, und, wie weiter oben beschrieben, vom Hausarzt erledigt.
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Alt 18.12.2015, 08:50
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Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
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Mattze

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  #41  
Alt 18.12.2015, 09:23
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Ah, danke!
Jetzt hab ich ein Bild dazu!
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  #42  
Alt 19.12.2015, 11:07
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Zitat:
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Meine Rot-Grünschwäche wurde 1967 bei der Musterung erkannt und hat die Bundeswehr nicht gehindert, mich zu den schweren Pionieren (doof, stark und wasserdicht) einzuberufen.
Na ja, die Zeiten ändern sich... ich wurde '89 zur NVA eingezogen und da war wirklich alles dabei an ernsthaften Krankheiten, die haben wohl fast jeden genommen. Heute liefe das auf 'ne Menge Schmerzensgeld hinaus, wenn jemand behaupten würde er hat sein Gehör verloren weil er auf'm Schießplatz war.

Ich trage seit 21 Jahren eine Fernbrille; da ich aber seit 30 Jahren den Führerschein habe stehen da logischerweise auch keine Auflagen drin.
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  #43  
Alt 26.01.2016, 13:49
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So!
Keine Auflagen, keine Befristungen mit Nachuntersuchungen, fertig!
Da habe ich mir doch zu viele Gedanken gemacht.

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  #44  
Alt 26.01.2016, 15:49
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Spitze. Gratulation.

Dann mach mal schön den Schein, die nächste Saison kommt näher.
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  #45  
Alt 26.01.2016, 15:53
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
So!
Keine Auflagen, keine Befristungen mit Nachuntersuchungen, fertig!
Da habe ich mir doch zu viele Gedanken gemacht.

Siehste, wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Jetzt aber ran an den Führerschein.
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  #46  
Alt 26.01.2016, 15:59
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Frank_63 Frank_63 ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
So!
Keine Auflagen, keine Befristungen mit Nachuntersuchungen, fertig!
Da habe ich mir doch zu viele Gedanken gemacht.
Glückwunsch...geht doch....na dann mal los..das Eis taut
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Gruß
Frank
Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
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  #47  
Alt 03.04.2016, 10:56
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Ein Führungszeugnis muss man eigentlich nur einreichen, wenn man keinen Autoführerschein hat bzw. keinen einreichen kann bzw. in diesem Fall vermutlich der vorhandenen nicht einreichen möchte.
Genau so haben wir es auch gemacht.
Hätte ich mir aber sparen können.
Die anderen Prüflinge haben ihren Kfz-Führerschein nur die Vorderseite kurz vorgezeigt, der Prüfungs-Leiter das Ding nicht mal in die Hand genommen, das wars.
Ja, es war gestern soweit.
Alle praktischen Aufgaben im ersten Versuch richtig erfüllt und alle 30 Theorie-Fragen fehlerfrei beantwortet.
= Kapitän.
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  #48  
Alt 03.04.2016, 11:04
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Glückwunsch
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Gruß
Jürgen

immer halb so viel nicht weniger trinken, wie der nächstmildeste
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  #49  
Alt 03.04.2016, 12:33
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Auch nochmal Glückwünsche und viel Spaß beim Bootfahren!
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Alt 03.04.2016, 23:31
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Perfekt
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