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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Frank, was ist mit dir los bist ja sonst nicht so.
ghaffy hat von Signalmittel geschrieben und du schreibst von roten Fackeln. Aber eventuell ist das ganze Thema wegen eines Übersetzungsfehlers da. Deutsch- Fackel = kroatisch - Raketa und die haben ja alle an Bord. http://www.gruendl.de/shop/Sicherhei...plett-rot.html
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#27
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Zitat:
sollte gar nicht garstig rüberkommen von mir auch nicht gegen ghaffy - finde nur das das etwas hoch gehangen wird. Alles ist gut .... freue mich auf HR ob mit oder ohne diese roten Dingenskirchen Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#28
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Zitat:
https://www.svb.de/de/comet-handfackeln.html
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Gruß, Frank |
#29
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Ich hatte mir die Fackeln gekauft, da ich mich gerne an Vorschriften halte, wenn es geht. Aber bei den Fackeln bin ich geneigt, eine Ausnahme zu machen. Gespräche aus fünf Urlauben in Kroatien ergaben folgendes Bild der Lage: Nur einer, den ich danach fragte hatte die Dinger auch. Keiner war je bei einer Kontrolle danach gefragt worden und niemand hatte von einem Fall gehört, in dem Fackeln in Seenot geholfen haben. Handy, Funk und Winken wurden genannt als real beschrittene Wege, um Hilfe zu holen, aber eine Fackel wurde nie eingesetzt. Ich überlege, mir nächstes Mal statt dieser eher nutzlosen Dinger lieber rote Leuchtkugeln zu kaufen, denen ich eine wesentlich bessere Signalwirkung zutraue. So kann ich bei der niemals stattfindenden Kontrolle immerhin sechs Objekte vorzeigen und habe für dasselbe Geld ein besseres Gewissen für den Ernstfall.
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#30
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Klar,die Handfakel sind diese hier ...gibt es Online anscheinend nicht :
http://www.awn.de/sicherheit/rettung...et-binnen.html Bin am Versuchen ein Bild von meinem Rechner einzufügen ....dauert noch mfg Fritz
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#31
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Ich hab Nico-Signal mit 6er Magazin an Bord.
Soll auch akzeptiert werden, sofern man überhaupt danach gefragt wird.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#33
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Zitat:
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#34
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Es gibt einen Unterschied zwischen Signalfackel und Signalrakete. Die Fackeln waren bisher frei, also ohne Pyroschein zu erwerben und mitzuführen. Für die Signalraketen war ein Pyroschein vorgeschrieben. Dieses sollte allerdings wegen EU Recht geändert werden. Die Einstufung der Raketen sollte heruntergesetzt werden, sodass kein Pyroschein erforderlich ist. Wie weit das bis jetzt umgesetzt wurde, weiß ich allerdings nicht. Wie das mit dem Pyroschein in HR ist weiß ich auch nicht. In D ist es aber genauso. Fackeln sind frei, für Raketen bräuchte man einen Pyroschein.
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Viele Grüße, Henc
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#35
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Ich bin da ähnlich gestrickt, nur dass ich das Wort GERNE streichen würde.
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Gruß, Frank
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#36
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und genau da ist doch noch alles offen
Geht es jetzt nach kroatischem Recht oder EU-Recht ??? Wenn es nach EU-Recht geht, gibts die Vorschrift für Deutsche nicht, da sie keine Vorschrift haben sondern nur Empfehlungen. Österreicher z.B. haben wir ja festgestellt müssen das mitführen. Über Sinn oder Unsinn, Zweck, Sicherheit gehts ja hier nicht und da wird es immer verschiedene Ansichten geben. Gruss Frank
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#37
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Zitat:
Die Kroaten haben ein Meer samt Küstenlinie. Immer schon. Sie zählen weltweit zu den begehrtesten Seeleuten, v.a. auch auf Offiziersebene. Immer schon. Sie haben von Seefahrt und Seemannschaft mindestens so viel Ahnung wie der Rest der seefahrenden Nationen. Sie haben ihre Vorschriften. Diese Vorschriften halte ich für vernünftig, soweit ich sie kenne. Völlig unabhängig von meiner Einschätzung oder der eines anderen sind Vorschriften das, was sie sind: einzuhalten; wenn nicht, dann gibt es eben die vorgesehen Sanktionen (ist ja nicht so, dass ich mich jederzeit an alle mir bekannten Vorschriften hielte, aber ich diskutier nicht groß drüber.) Der Begriff "Seemannschaft" ist ja nun nicht frei interpretierbar, sondern - angenommen würden eine gemeinsame Sprache sprechen - durch Übereinkunnft festgelegt. Üblicherweise wird als Quelle zB der Duden bemüht. Jedenfalls ist "Seemannschaft" sicherlich keine "Charakterfrage", sondern bedeutet lediglich "die Gesamtheit der seemännischen Fähigkeiten und Kenntnisse". Dazu gehört meiner bescheidenen Meinung nach die Kenntnisse der Vorschriften, welche in jenem Revier gelten, in dem ich mich bewege. Die kroatischen Vorschriften verlangen beileibe nicht, dass auf jedem Beiboot oder Waterbike ein Satz Leuchtraketen dabei sein muss, sondern sie unterscheiden 3nm-, 6nm-, 12nm-Zonen, Schiffsgrößen, Antriebsarten usw. Wer in der 3nm-Zone mit offenem Boot unterwegs ist, das über keine Schlafplätze verfügt, braucht weder EPIRB noch Rettungsinsel. Wer hingegen im Kleinkreuzer nach Sonnenuntergang zB von Solta nach Split oder Hvar übersetzt und keine nachttauglichen Signalmittel an Bord hat, um zB die 20-Knoten-Katamaran-Fähre kurz mal darauf hinzuweisen, dass man grad wegen eine übersehenen Reusenboje eine Leine in Schraube und Ruder hat und noch 10 Minuten brauchen wird, um das Problem zu klarieren, kann natürlich auch nachher zu Protokoll geben, dass der Kapitän eigentlich auch am Radar das 7-Meter-Boot hätte sehen müssen. Auch kann man ohneweiters im Schlauchboot mit Holzboden ein kleines Feuer entzünden, um sich bemerkbar zu machen, wenn man nach dem Abendessen gegen 2 Uhr früh von Stara Baska bei spiegelglattem Wasser nach Osor übersetzt und leider auf halber Strecke der Außenborder wegen Dreck im Sprit eine halbe Stunde Zuwendung verlangt, während aus Krk kommend grad eine italienische 50-Fuß-Pershing herangleitet, von der man den Eindruck hat, dass vielleicht nicht alles nüchtern an Bord ist und mehr Autopilot als Ausguck über den Kurs entscheidet. Natürlich wird man am Ende gerichtlich Recht erhalten. Das meine ich mit Seemannschaft und Signalmittel. Mir ist beides passiert. In beiden Fällen musste ich keine Signalmittel verwenden, weil die Steuerleute durch Kursänderung mitteilten, dass sie uns wahrgenommen hatten. Und trotzdem war ich froh, den Signalstift an Bord zu haben. Nix für ungut. Will echt keinen belehren. Finde nur die Diskussion, ob man "das braucht", irgendwie seltsam. Wer ausschließen kann, dass er jemals gezwungen sein wird in der Nacht zu fahren, braucht das nicht. Letzten Sommer haben wir südlich von Zut einen Jetski-Fahrer ausgeholfen, der - bereits in der Dämmerung - sich zu weit von seiner "Megayacht" entfernt hatte, dem der Sprit ausgegangen war, dessen Handgurke nicht bis zum "Mutterschiff" reichte und der schon einige Zeit dort unten herumdümpelte, weil er noch niemandem fehlte. (Wir haben über Funk das Beiboot, das hinter der Insel, wohl mind. 5 nm entfernt vor Anker lag). Ich denke, sie hätten ihn schließlich wohl gesucht. Ich denkt, der Bursche hätte sich zwei Stunden später wohl über einen "Nico-Signalgeber" unter dem Klappsitz gefreut.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#38
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Ich meine, Andreas hat schon Recht: Wenn es diese in Kroatien geltenden Vorschriften gibt, dann sollte man sich auch daran halten - oder damit leben können, dass es bei einer Kontrolle auch Sanktionen geben kann, wenn man sich nicht daran hält.
Mir erscheint bei allen Vorschriften aber die Frage wichtiger, was für meine spezielle Situation die beste Lösung ist. Fahre ich nachts? Oder in der Dämmerung? Wie weit fahre ich raus? Habe ich Funk an Bord? Die Fähre, die auf mich zufährt, wenn ich manövrierunfähig irgendwo herumdümpele, kann ich nämlich nicht mit meinem Handy auf mich aufmerksam machen! Ich erachte deshalb ein funktionierendes Funkgerät für wichtiger, als Fackeln oder Raketen - auch, wenn diese vielleicht vorgeschrieben und in seltenen Situationen bestimmt auch wichtig sind. Ich habe deshalb eine Signalpistole (inklusive dem dazu gehörenden, Europäischen Feuerwaffenpass und der deutschen Waffenbesitzkarte) an Bord. Was soll ich auf einem Schiff von über 6 oder 7 Meter Länge und ohne Dinghi auf See mit einem Paddel? Wenn ich allerdings ein Dinghi habe, sollte dieses nicht nur einen AB, sondern auch Ruder haben. Auch der nach den kroatischen Vorschriften offenbar erforderliche Kanister für ölhaltiges Bilgenwasser will mir nicht so recht einleuchten. Meine Bilge wird automatisch gelenzt - ob mit oder ohne Öl im Wasser. Wenn ich bemerke, dass da Öl um's Schiff herumschwappt, ist es eh' zu spät, das noch in einen Kanister umzufüllen. Mein Fazit: Meine und die Sicherheit der mir anvertrauten Menschen auf meinem Schiff haben oberste Priorität. Völlig unabhängig von irgendwelchen Vorschriften. Schwimmwesten in ausreichender Zahl und Größe, eventuell sogar eine Rettungsinsel müssen an Bord sein. Eine Wurfleine mit Rettungsring ist ebenfalls unabdingbar. Funk mit DSC gehört für mich zwingend zu Mindestausrüstung. Ein funktionierendes, lautes Signalhorn ist mir an Bord wichtiger, als ein noch so toller "Ghetto-Blaster" mit Tecno-CD. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Und würde, je nach Fahrtgebiet und -Route, Größe des Bootes, Anzahl der Personen an Bord etc. durchaus variieren. Am wichtigsten überhaupt: Im immer weiter wuchernden Vorschriften-Dschungel den eigenen Verstand nicht im Vorzimmer der Bürokraten abgeben! Gruss Gerd
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#39
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Zitat:
Was ich persönlich hirnrissig finde ist die Forderung nach Paddeln. Soll mir doch mal einer vormachen, mein wirklich kleines Boot mit einem Paddel zu bewegen - anstelle von Paddeln habe ich einen 4,5PS AB dabei.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#40
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Nur mal so erwähnt:
Ich habe 6 rote Handfackeln und die roten Nico Leuchtkugeln an Bord. Ob es im Notfall hilft weiß ich nicht, ist sicherlich situationsabhängig. Schaden wird`s aber auf keinen Fall und vorgeschrieben sind die 6 roten Handfackeln nun mal. Gruß Jörg Geändert von Nautico (29.12.2015 um 20:03 Uhr)
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#41
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Hi ,
ja das ist richtig , zudem werden auch Sturmfeste Zündhölzer in der Kroatischen Version verlangt . ich hab mich mit dem Thema mit dem LK H. Tomic von Mali Losinj unterhalten und folgende Erklärung erhalten : Die Vorschrift ist aus " alter Zeit " , wo es tatsächlich nur Fackeln zum anzünden mittels Streichholz ( ect) gegeben hat .Diese alten Fackeln für Seenot gibt's in Marineshops nirgends mehr zum kaufen und es werden selbstverständlich auch die modernen Selbstzünder- Handfackeln als Seenotausrüstung anerkannt . ---also in HR werden wohl alle Kontrollorgane diese Ansicht vertreten --- Manche überholten Vorschriften halten sich halt über Jahrzehnte , es gibt Beispiele in allen Bereichen . Guten Rutsch
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#42
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Zitat:
Hier ein Auszug aus meiner Ausrüstungsliste für mein 5,5m Böötchen 4 zwei Handfeuerlöscher min. 2kg getrennt voneinander aufzubewahren 5 eine Rettungsweste mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person 6 Rettungsring muß ausgestattet sein mit wasserdichten Signallicht, Signalpfeife und 20m langer Leine 8 ein Lifbelt mit Sicherheitsleine für jede Person die an Deck eingesetzt wird sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten 16 Rundfunkgerät oder NAVTEX Empfänger 17 ein UKW Sprechfunkgerät mit DSC Controller 20 Notsignale 4 Rote Fallschirmsignale 4 Rote Handfackeln 4 Weiße Handfackeln 1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition 21 eine EPIRB 22 ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder 23 ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalenRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlage 24 genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks und das ist die Ausrüstungsliste Stand Feb 20015 mit meinem Kennzeichen drauf LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#43
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Rote Handfackel bei Fa. Ascherl um 10,90 € pro Stück, also das soll es einen schon wert sein.
Lg Erich |
#44
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Zitat:
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Gruß, Frank
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#45
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Ja, Österreich als bekannt grosse Seefahrernation legt strenge Massstäbe an!
Ausrüstungsliste FB1 (bis 3 sm ab 5m Länge) 1. Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine; die Masse des Ankers [kg] hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette [m] mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine [m] mindestens 4 L zu betragen; eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechenden festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff; ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken; 2. bei Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren: ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher entsprechen EN 3:1996 für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg; 3. eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person; 4. ein Rettungsring (entsprechend EN 14144:2003 oder entsprechend SOLAS) oder ein Rettungskragen hufeisenförmig mit Leine oder eine Life-Sling; 5. eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke); 6. Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck); 7. ein Handkompass, der zum Peilen geeignet ist; 8. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten; 9. ein Handlot oder ein Echolot; 10. ein Fernglas; 11. eine wasserdichte Signallampe; 12. ein Signalhorn; 13. Werkzeug für kleinere Reparaturen; 14. auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage. FB 2 (bis 20 sm ab 6 m Länge) 1. Ein Anker mit Ankerkette (Vorlaufkette) und -leine (-gurt); bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt, zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss: die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m3 Bruttoraumgehalte zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ENORM 24565 zu entsprechen; 2. ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken; die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen; 3. die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden; 4. zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschpumpe; 5. ein Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person; 6. bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden; 7. eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes; 8. ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen; 9. eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 - "Erste Hilfe-Verbandszeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung"; Seite 2/2 10. ein fest montierter, beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist; 11. Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher); 12. ein Log oder ein Speedometer; 13. ein Handlot oder ein Echolot; 14. ein Fernglas; 15. eine Borduhr, ein Barometer, und ein Thermometer; 16. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX- Empfänger; 17. ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller; 18. eine wasserdichte Signallampe; 19. ein Signalhorn; 20. Notsignale: Rote Fallschirmsignale 4 Rote Handfackeln 4 Weiße Handfackeln 4 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition 1 21. eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon); 22. ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder; 23. einen Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl.Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung -COLREG); 24. genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks; 25. auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage. FB 3 (bis 200 sm ab 7 m Länge) 1. Ein Anker mit Ankerkette (Vorlaufkette) und -leine (-gurt); bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt, zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss: die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m3 Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen; 2. ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen; 3. die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden; 4. zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschpumpe; 5. aufblasbare Rettungsflöße entsprechend der Gesamtanzahl der Personen an Bord; 6. eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person; 7. bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden; 8. eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes; 9. ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen; 10. eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 - "Erste Hilfe-Verbandszeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung"; 11. ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist; 12. ein Funknavigationsgerät; 13. Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher); 14. ein Log oder ein Speedometer; 15. ein Handlot oder ein Echolot; 16. ein Fernglas; 17. eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer; 18. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX- Empfänger; 19. ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller; 20. eine Grenz-/Kurzwellen-Sprechfunk-Anlage mit DSC-Controller oder eine INMARSAT B- Anlage oder INMARSAT C-Anlage oder ein Satellitentelefon, das im befahrenen Seegebiet erreichbar ist. 21. eine wasserdichte Signallampe; 22. ein Signalhorn; 23. Notsignale: Rote Fallschirmsignale 4 Rote Handfackeln 4 Weiße Handfackeln 4 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition 1 24. eine Boje mit Markierungsstange, automatischem Nachtlicht und einer 8 m langen schwimmfähigen Leine; 25. eine EPIRB (Emergency Position Indication Radio Beacon), 26. ein so hoch wie möglich angebrachten Radarreflektor oder ein Radartransponder; 27. einen Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhü- tung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl.Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung - COLREG); 26. genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks; 27. auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage. Zum Glück kann ich er mir faktisch aussuchen, österr. Seebrief inkl. der o.a. Ausrüstung oder deutsches Flaggenzertifikat, fragt mal was ich wähle.
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#46
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Da frag ich mich, ob jeder unserer österreichischen Forumskameraden dies alles mitführt .
Ich denke verständlicherweise eher nicht
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#47
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Ich kenne kaum österr. Skipper, die die Ausrüstungsvorschriften auf Punkt und Koma einhalten, mir ist aber kein Fall bekannt, in dem kroatische Behörden mehr verlangt haben als kroatische Gesetze vorschreiben.
Sicher, einige der aufgeführten Dinge machen durchaus Sinn, aber bei einem 5,5m Sportboot eine DSC Funke und EPIRB grundsätzlich vorzuschreiben sollte man beim BMVIT mal hinterfragen.
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#48
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Ich frag mich eh wie das mit dieser EU Verordnung funktionieren soll, die besagt, dass die Gesetzgebung des Landes zählt unter deren Flagge das Boot fährt (und auf die Kroatien schei....). Wie soll denn ein WaPo alle Gesetze der EU kennen?
Beispiel: Ein Boot unter italienischer Flagge darf bis 40PS führerscheinfrei gefahren werden. Eins unter deutscher nur bis 15PS. Oder war gar die Nationalität des Skippers ausschlaggebend? Fakt ist, das kann in der Praxis nie funktionieren.
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Gruß, Frank
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#49
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Die ganze Thematik Sportboot ist gesetzlich ein riesiges Chaos, jedes Land kocht sein eigenes Süppchen, amtliche Scheine, Verbandsscheine, unzählige Ausrüstungsvorschriften, gegenseitige Anerkennung oder auch Ablehnung, aber ob es da in absehbarer Zeit eine EU-weit einheitliche Regelung gibt bezweifle ich.
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#50
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Zitat:
Hab ich schon im Beitrag #3 in der neuen Fassung gepostet. https://www.boote-forum.de/showpost....68&postcount=3 Einige der Vorschriften gelten nur für Segelboote, es geht aber nicht genau hervor welche das sind. Wer alles mit hat ist aber bei einem Schadensfall aus dem Schneider.
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