#26
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Danke. |
#27
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Ansonsten schau mal hier. Wird überall ähnlich sein. https://www.adac.de/_mmm/pdf/Griechenland_57402.pdf |
#28
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Z.B http://www.yachtregistration.de/wichtigsten_fragen_zur_mehrwerts.htm: Im Moment des Grenzübertritts muss das Boot versteuert werden. Einzige Ausnahme: Ist der EU-Bürger fest an einem Wohnsitz außerhalb der EU gemeldet, … Oder aus dem “Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen” des deutschen Zolls: … wurde das verbrachte Wassersportfahrzeug in einem Drittland (Nicht-EU-Land) erworben, muss dieses einer der Zollstelle beim Einlaufen gestellt (siehe auch Tz. 2.) und dort durch schriftliche oder elektronische Zollanmeldung zur Verzollung angemeldet werden. |
#29
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Hallo Sayang, kannst du bitte aufhoeren desen Thred zu veralbern.
Dies waren echt gemeinte Fragen. Ich will mein Boot nicht in der EU registrieren sondern ueberlege, einige EU Laender zu bereisen. |
#30
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Das wird auch durch Wiederholung nicht wahrer. In meinem Reisepass steht jedenfalls auch nur, wann und wo ich geboren bin und welches Amt ihn ausgestellt hat, aber nicht wo ich wohne.
mfg Martin
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#31
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Die Registrierung hat NICHTS mit der MWsT zu tun! Ob Dein Boot in Malaysia oder Oesterreich registriert ist, spielt hier KEINE Rolle! Du hast wohl nicht den Schimmer einer Ahnung, worum es geht; darauf lassen jedenfalls Deine duemmlichen Einwuerfe schliessen. Aber mach' einfach ... |
#32
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Die maschinenlesbare Seite eines deutschen Reisepasses enthaelt die nummerierten Angaben von 1. Name, 2. Vorname, bis 10. Unterschrift. Auf der folgenden Seite (also Seite 1) stehen die nummerierten Angaben von 11. Wohnort (drei Zeilen, um auch Aenderungen einzutragen zu koennen), 12. Groesse bis 14. Ordens- oder Kuenstlername. Geändert von Sayang (30.03.2016 um 22:28 Uhr) |
#33
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Die werden feine Auskunft schon beantworten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#34
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Es sollte aber doch kein Problem für dich sein einen Wohnsitz in Malaysia anzumelden. Nur der Aufenthalt dort gilt nicht, du könntest dich ja auf Weltreise befunden haben. |
#35
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Zitat:
(In meinem deutschen Pass hat jedenfalls nie jemand was geändert, als ich vor Jahrzehnten nach Südafrika gegangen bin, und mein dortiger Wohnsitz war auch lediglich in meinem südafrikanischen Id-Document eingetragen, aber weder jemals in meinem Perso noch im deutschen Pass) mfg Martin |
#36
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Ich lebe seit ueber 30 Jahren im Ausland, Europa, Asien, Australien und jetzt Suedamerika. Nie wurde bei der Ausreise, ob aus Deutschland oder einem anderen Land, die Eintragung im Pass geaendert. Die Aenderung fand immer am neuen Wohnsitz statt. Ich denke, dass man den Wohnsitz/Wohnort nicht in “wohnsitzlos” aendern kann, jedenfalls wurde in meinem Fall nie eine Aenderungbei der Abmeldung/Ausreise vorgenommen. Zitat:
Die deutsche Botschaft traegt nach meiner Erfahrung KEINEN Wohnsitz ohne Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung ein. Zitat:
Mit einem auslaendischen (non EU) Wohnsitz, der im Pass eingetragen ist, duerfte es recht problemlos sein, mit seiner unversteuerten (egal welches Registerland) Yacht in die EU einzureisen. Fehlt dieser Eintrag, mag das auch moeglich sein (ich kenne da die Gepflogenheiten der italienischen oder griechischen Zoellner nicht), in Deutschland waere das aber nicht so einfach. Die Frage des Wohnorts ist sehr eng mit der Frage des Steuerrechts verbunden. Abwesenheit reicht NICHT, um z.B. in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein. Daran hat der Gesetzgeber viel mehr Bedingungen geknuepft. Und der steuerliche Status entscheidet, ob man mit einer unversteuerten Yacht in die EU darf. Was haeufig als Nachweis (neben Aufenthaltserlaubnis) des tatsaechlichen Wohnortes verlangt und akzeptiert wird, sind sogenannte utility bills, also Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen an die eigene Wohnadresse, und zusaetzlich Steuerbestaetigungen des Wohnsitzstaates. Die sind, wenn man auf einem Segelboot zwischen ein paar Laendern pendelt, aber auch nicht so einfach zu beschafffen. Fazit: Mit einem Pass (ohne Wohnsitzbestaetigung) als EU Statsangehoeriger einen Wohnsitz ausserhalb der EU zu dokumentieren (und damit KEINER Steuerpflicht in der EU zu unterliegen) ist ein gewagtes Unternehmen – aus meiner Sicht von vorne herein zum Scheitern verurteilt; die Finanzbehoerden sind nicht “von gestern”, und im Zweifelsfall wird nach den Buchstaben des Gesetzes gehandelt. Weil Oesterreich aber ein “freies Land” ist, gelten die Regeln und Gesetze fuer Woli jedoch nicht. Oesterreicher muesste man sein … |
#37
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Bei Heirat eines/einer Einheimischen sollte es doch überall kein Problem sein, es können ja nicht die Einheimischen zur Ausreise verdonnert werden um mit dem Partner zusammen leben zu können. |
#38
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Zitat:
Die Regeln sind sehr landesspezifisch. Wie ich geschrieben habe, fuer Rentner, z.B. in Thailand kein Problem (der erforderliche Mindestbetrag an Rente sollte fuer die meisten Rentner kein Problen darstellen). In anderen Laendern ist das so nicht moeglich, oder das erforderliche Einkommen ist als Rentner schwer zu belegen. Was die Heirat mit einer Einheimischen angeht, gibt es auch grosse Unterschiede. Was in manchen Laendern sehr einfach ist, ist in anderen Laendern nicht so einfach. Das "nicht so einfach" kann sich auf Geld, Zeit, Buerokratie (oder alles gleichzeitig) beziehen. Heirate eine Indonesierin, und Du weist, was ich meine. Heirat einer Enheimischen ist aber nicht immer eine realistische Alternative, besonders wenn die derzeitige Ehefrau ein Problem damit hat.
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#39
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Ein Bekannter der mehr als 20 JAhre im Ausland gelebt hat und vor mehr als 10 Jahren eine Aisiatin geheiratet hat, kann diese bei nach seiner Rückkehr nach Deutschland nicht mitbringen/ nachholen, da diese hier keine Einreise/ Aufenthaltsgenehmigung erhält !! Für einen Familiennachzug müsste Sie einen bestandenen Sprachtest nach B2 nachweisen, damit hätten aber auch viele Deutsche ihre Probleme.... Familiennachzug für Angehörige ohne diesen Sprachtest gibt es in Deutschland nur für Flüchtlinge/Migranten, aber nicht für deutsche Staatsürger.... Die beiden führen jetzt seit Monaten eine Fernehe weil er aus familiären Gründen zurück nach D musste.... .....
__________________
Gruß Olli
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#40
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Wobei ich mich an seiner Stelle auf den Artikel 6 GG beziehen würde. http://dejure.org/gesetze/GG/6.html Geändert von wolf b. (31.03.2016 um 16:31 Uhr) Grund: "an" fehlte |
#41
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Zitat:
Gestern Abend um 20.00 Uhr ziehst du ein Statement der Österreichischen Behörden aus dem Hut - hast du da mal eben angerufen, oder saß der Botschafter bei dir am Tisch? Fabulieren hilft dem TO nicht. |
#42
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Ich habe auch mal einige Monate in Dubai verbracht.
Wichtig ist , einen gültigen deutschen Reisepass zu haben, wenn man Deutscher ist. Klar wollte das Einwohnermeldeamt verpflichtend wissen, wo ich hinziehe. Ich habe dann Abu Dhabi draufgeschrieben. Das war es . Und der Wohnsitz war abgemeldet, somit hatte ich offizell keine Adresse mehr in der EU. Nur den Personalausweis mußte ich damals abgegen und die Boote und Autos abmeden. Aber Achtung, wer den Schritt ohne Wohnsitz in der EU gehen will. Wenn z.B das Finazamt der Meinung ist, da wäre eine Forderung offen, auch wenn nur für 25 Euro, und die können keinen Wohnsitz ermitteln, wird sofort eine EU weite Fandung ausgeschreiben. Natürlich kann man mir z.B einem Auto in der USA zugelassen nach z.B "D" einfahren und rumfahren. Machen auch einige Freund von mir. Versichert muss es sein. Nur sollte das Boot irgenwo registriert sein. Einen Eigentumsnachweis sollte man also schon haben. Sonst gibt es eventuell mit der Polizei Probleme mit dem Eigentumsnachweis, den die haben will, um auszuschließen, das es sich nicht um Diebstahl handelt. Und der Zoll und die Polizei werden erfahrungsgemäß gern man nach Drogen und Schmuggelware an Bord suchen wollen. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (31.03.2016 um 15:08 Uhr) |
#43
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Moin,
Zitat:
Zu dem Zeitpunkt als das eine Rolle spielte, hatte ich natürlich ein Permit for permanent residence inclusive workpermit und später auch ein entsprechendes ID-Book, nach dessen Angaben mir sogar irgendwie die südafrikanische Staatsbürgerschaft untergejubelt worden war, in dem meine (südafrikanische) Adresse eingetragen war. Dummerweise habe ich es damals verpaßt, mir daraufhin auch gleich noch einen Reisepaß ausstellen zu lassen, was allerdings erst mehr als 30 Jahre später zu Komplikationen geführt hat, als ich letztes Jahr einen beantragen wollte. Zitat:
Zitat:
Das wirfst Du grade etwas durcheinander. ICH habe seit über 30 Jahren nur noch einen deutschen Wohnsitz und bin letztes Jahr erstmals seit den 80ern wieder in Südafrika gewesen, als ich das Boot gekauft habe. Die MWSt-/Zoll-Problematik trifft MICH insofern nicht, weil ich nicht die Absicht habe, den Kahn auf absehbare Zeit (oder überhaupt jemals) in die EU zu verholen. Falls das doch mal irgendwann der Fall sein sollte, könnte ich damit leben, ggf. zum Zeitwert nachversteuern zu müssen. Immerhin ist die MWSt in der EU bislang ja nie abgeführt worden. Zitat:
mfg Martin |
#44
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Zitat:
Im Personalausweis kann das Fehlen eines Wohnsitzes vermerkt werden. Ich habe nicht behauptet, dass das im Fall eines Reisepasses nicht moeglich ist, sondern eigene Erfahrungen geschildert. Ich habe auch noch keinen deutschen Reisepass gesehen, in dem unter Wohnort “wohnsitzlos” eingetragen war. Das heisst aber nicht, dass es das nicht gibt. Das waere jedoch kein Beleg fuer einen Wohnsitz ausserhalb der EU, auch nicht mit entsprechenden Ein- und Ausreisestempeln. Zitat:
Ein Anruf beim hiesigen Konsulat (der Botschafter arbeitet normalerweise nicht im Konsulat, sondern in der Botschaft). Was stoert, die Uhrzeit? Ist das “fabulieren”? |
#45
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Zitat:
Warum sollte ich als Touri Illegal sein? Das Boot kann fuer immer in Malaysia verbleiben, in Thailand 6Monate mit 3x Verlaengerung ohne Probleme. Ich selbst habe ausserhalb der EU eigentlich gar keine Rechte, ich bin ja hier nur um Geld auszugeben, also warum sollte dies Illegal sein? Selbst mit workpermit und,... musst du visaruns machen. Ich habe nicht vor Resident bzw. citizen in Asien zu werden. |
#46
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Zitat:
wo steht hier genau der Wohnort in diesem Deutschen Pass? https://upload.wikimedia.org/wikiped...epass_2007.jpg |
#47
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Abgesehen davon, dass eine Aufenthaltsgenehmigung alleine nicht ausreicht, um die steuerliche Problematik aus der Welt zu schaffen, sehe ich in Deinen Plaenen keine “Haken”, und wuensche Dir Glueck und Erfolg.
Ich habe nix dureinander gebracht, sonder Deinen Fall als Anologie genutzt. Nochmals, in Deinem Fall ist alles klar und schluessig, Konsequenzen sind durchdacht und akzeptiert. Woli’s Fall liegt anders, bzw. ist moeglicherweise nicht klar genug dargestellt. Ich denke, wir koennen diesen Teil der Diskussion beenden,da der TO die Bedenken und Hinweise dochals Schwachsinn empfindet (ich werde es jedenfall fuer mich beenden).
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#48
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Genau das ist das Problem bei dem leidigen MWSt Thema.
Als besonders hoch schätze ich jetzt diese Gefahr nicht ein, vorhanden ist sie aber daß du zahlen mußt. Das Blöde dabei ist, du kannst zwar irgend welche Rechtsmittel einlegen, aber das hat keine aufschiebende Wirkung. Bedeutet, die legen dein Boot an die Kette und verlangen die Steuer. Klagst du dagegen und gewinnst, bekommst du es nach diesen wahrscheinlich vielen Jahren ausgehändigt. Da hab ich aber im Kopf, daß du trotzdem Liegegeld zahlen mußt, sich ums Boot aber keiner kümmert. Letzteres bin ich mir nicht sicher, über den Rest schon. Problemlos dagegen ist es, wenn du sagst, ok die Steuer zahle ich. In dem Fall würde ich versuchen als erstes Malta, Zypern oder Deutschland anzulaufen. http://ec.europa.eu/taxation_customs...t_rates_de.pdf Mit etwas Papierkram solltest du sie bei der Wiederausfuhr wieder erstattet bekommen, da hab ich aber keine Ahnung davon.
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#49
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Zitat:
Das ist die von Dir gezeigte Seite. Zitat:
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#50
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Oder so:
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