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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Zitat:
Rosa Lappen, der die ABE = Zulassungsbescheinigung Teil II Ist alles gut. Wenn du möchtest, kannst du die in die neuen Formulare (Z-B-Teil I und II) umschreiben lassen. Aber warum solltest du? Ist alles weiterhin gültig.
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Viele Grüße Thomas |
#27
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Hi,
hättest ummelden sollen. Unsere Zulassung hat sich die Daten von der Zulassung, wo der Trailer angemeldet war, auf dem kleinen Dienstweg schicken lassen und mir dann die Papiere neu ausgestellt. Ich hatte nix, außer Kennzeichen, (incl. über 10 Jahre abgelaufener HU) von der noch bestehenden Zulassung auf den Erstbesitzer von 1978. Mit etwas gutem Willen geht fast alles. Gruß Willy
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#28
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Und schon bei der Zulassungsstelle gewesen?
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Viele Grüße Hendrik Hellwigbootliste: hier | Eintragung | für Eintragung Bitte eine PN mit eMail Adresse | Stand: 06.03.2017 |
#29
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Ich hatte auch mal eine Trailer-Odysee - war nur ein Hafentrailer ohne Zulassung. Ich war 5 mal bei der Zulassungsstelle, bis ich nachher endlich eine neue Zulassung hatte. Der Hänger war selbstgefrickelt, hatte aber ein Typenschild. Die Story wäre ein Buch mit ca. 1000 Seiten - sehr amüsant übrigens. Das lass ich hier mal lieber...
Ich hab dann aber auch danach einen anderen Trailer zugelassen, nur mit Schein und Kaufvertrag und irgend so einem inoffiziellen Prospekt des Trailers. Offensichtlich sind die Zulassungsstellen mal humaner und mal nicht. Berichte doch mal bitte, ob das so auch bei Dir geklappt hat.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#30
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Das ist leider häufig ein Problem mit solchen oder ähnlichen Forenbeiträgen, die sicherlich auf Erfahrungen beruhen und gut gemeint sind. Oft sind diese Erfahrungen aber schon ewig alt und schon lange von der Rechtslage überholt.
Gerade das Zulassungsrecht befindet sich aufgrund des Europarechts im laufenden Wandel. So wurde beispielsweise die StVZO zu einem großen Teil in die FZV überführt. Die VOInt ist ebenfalls darin aufgegangen. Es gibt zusätzlich zahlreiche EWG-Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, befristete Übergangsbestimmungen und, und, und .... Dazu kommt dann noch die sich laufend fortentwickelnde bzw. verändernde Rechtsprechung für die zahlreichen Einzelfälle. Um so einen Beitrag einordnen zu können, ist es daher sinnvoll zu beschreiben, wann denn "auch mal" war. Aber selbst dann kann es immer noch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen sein, weil Sonderfälle eben auch häufig Einzelfälle sind, wenn der Sachverhalt nicht absolut identisch ist. Das hat also weniger mit "humanem" Verhalten einzelner Zulassungsstellen zu tun sondern ist einfach nur der veränderten Rechtslage geschuldet, wenn in gewissen Zeitabständen unterschiedlich entschieden wird. Grundsätzich sollte man deshalb davon ausgehen, dass Behörden ihren Job beherrschen, denn Beamte haben heutzutage mindestens ein Diplom oder einen Bachelor manche in führenden Positionen sogar einen Masterabschluss und irren nicht mehr oder weniger als Fachkräfte ander Berufszweige auch.
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#31
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Absolut, da gebe ich Dir Recht. Ich denke auch, dass die Zulassungsstellen Ihren Job beherrschen. Also plauder ich doch mal ein bisschen aus dem Nähkästchen.
Die Geschichte mit "Ich hatte mal..." ist etwas über ein Jahr her, genau war das Ende April 2015. Nachdem man mir bei der Zulassungsstelle sagte, dass der Trailer als gestohlen gemeldet ist (was Unsinn war, der als gestohlen gemelde Trailer hatte zufällig die gleiche Typennummer war aber ein viel kleinerer), stellte sich heraus, dass das eingeprägte Blechschild des Techau-Trailers zu einem Minibaggertrailer gehörte, nicht aber zu einem Bootstrailer. Daher konnte ich von Techau keine ABE bekommen. Der Vor-Vor-Besitzer hatte also aus dem Trailer den Vorbau genommen und daraus selbst einen Bootstrailer gebaut - er war auch Fahrzeugbau-Ingenieur oder so was, laut Verkäufer. Das Einzige was mir übrig blieb, war das Typenschild zu entfernen, ein komplett neues TÜV Gutachten erstellen zu lassen - als Hersteller wurde der Name meines Verkäufers angegeben. Das hat der TÜV-Prüfer aber schnell gemacht. Er hatte dem Trailer vorher ja schon TÜV verpasst und danach dann gleich das Gutachten geschickt, quasi also den TÜV Bericht in eine Vollabnahme umgewandelt. Eines meiner Mails an die Zulassungstelle: Zitat:
Meine zweite Trailerzulassung, die ich oben beschrieben hab, war genau im Juni 2015, also ebenfalls nicht lange her, nicht mal ein Jahr. Hier hatte ich nur ein Steinbacher Prospekt, ein Schreiben aus dem Jahr 1994, dass der Trailer den Vorschriften entspricht, den Kaufvertrag und den KFZ Schein - aber keine ABE. Ich hatte überhaupt kein Problem mit diesen Unterlagen den Trailer auf meinen Namen umzuschreiben und einen neuen Schein zu bekommen. Ich glaube nicht, dass sich seit Juni 2015 soviel rechtlich geändert hat, oder? Gruß, Bert
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (09.05.2016 um 10:24 Uhr) |
#32
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ich war dann ein zweites Mal beim Strassenverkehrsamt mit Kaufvertrag, Fahrzeugschein, usw. und hab denen mitgeteilt, dass ich die Betriebserlaubnis verloren habe und eine neue beantragen möchte. Die haben mich wieder weggeschickt und gesagt, dass der Vorhalter die bei sich im Strassenverkehrsamt neu beantragen muss...
Aber: Heute habe ich vom Vorbesitzer die Mitteilung bekommen, dass er die Betriebserlaubnis doch wieder gefunden hat und mir heute zuschickt Danke Euch allen nochmal für die Hilfestellung
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#33
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Mein wundersamstes Erlebnis war dass, als ich mit einem Kennzeichen ohne Siegel zur HU durfte, innerhalb von Minuten hatte ich das Kennzeichen zugeteilt bekommen und die Erlaubnis in der Tasche.
(Kreidler) Ich gestehe, das hat mich verblüfft. Willy |
#34
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Zwar schon älter, aber sicher noch von Belang:
Ich habe letztes Jahr einen Trailer nur mit dem kleinen Kfz-Schein erworben, der große Fahrzeugbrief war verloren gegangen (beim Vorbesitzer). Für diesen Fall lässt man sich von eben diesem Vorbesitzer eine "Eidesstattliche Erklärung" über den Verlust des Briefes unterschreiben (Vordrucke dafür gibt es im Internet) und latscht dann mitsamt dem kleinen Kfz-Schein, eben dieser Erklärung sowie den Kennzeichen zur Zulassungsstelle- dort wird einem dann anstandslos ein neuer Brief ausgedruckt, da ja alle Daten schon vorliegen und meist auch im System gespeichert sind. Kostet dann (glaube ich) 10,-€ extra. LG
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