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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Ich möchte demnächst unseren neuen Trailer zulassen. Mit grünem Kennzeichen und ohne eigene Versicherung. Er soll auf die Haftpflicht-Versicherung meines PKW laufen. (Bitte keine erhobenen Zeigefinger, werde im Frühjahr mit Norman eine passende Bootsversicherung austüfteln, die auch den Trailer einschließt.) ![]() Da ich allerdings befürchte bei der Zulassungsstelle auf Schwierigkeiten zu stoßen... "Nein, dass geht so nicht, da brauchen Sie schon eine eigene Doppelkarte" ...wollte ich vorab mal nachfragen, welche Unterlagen ich genau benötige. (Doppelkarte meiner KFZ-Versicherung?) Wo kann ich ggf. Argumentationshilfe (§§) für diese Art der Zulassung finden? Will da schon gut vorbereitet erscheinen und mich nicht abwimmeln lassen. Ich hoffe wie immer auf Eure Hilfe und bin dankbar für jeden Hinweis! Gruß David. |
#2
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Hallo,
Soweit ich weiß brauchst Du keine Versicherung. Über Sinn und Zweck, sobald der Trailer mal nicht am Zugfahrzeug hängt brauchen wir ja auch nicht zu reden… Ich erinnere mich dunkel daran, das ich meine beiden Bootstrailer auch ohne Doppelkarte angebeldet bekommen habe. (Dafür gibt's ja dann die grünen Kennzeichen) Alles was ich zeigen musste waren der TÜV-Bericht und den Brief (bzw. die Hänger ABE oder was auch imemr das war…) Ciao, Marco
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Die schlimmste Sorte Mensch sind diejenigen, die ihr Halbwissen über einen als Wahrheit verbreiten! "Life is to short for Sailing" |
#3
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Hallo David,
sofern in der Betriebserlaubnis: "Sportgeräteanhänger"(oder abgewandelt) steht, brauchst du für die Zulassung bei der Zulassungsstelle keine Doppelkarte. Du brauchst nur die Betriebserlaubnis und deinen Personalausweis. Hänger muss auch nicht mit, Vorführung nicht nötig. Sportgeräteanhänger sind "IMMER" über das Zugfahrzeug versichert, allerdings nur, wenn die auch am Fzg. angekuppelt sind. ![]() Deshalb ist Trailerhaftpflicht auch so preiswert, weil man die normal nicht braucht... ![]() Also alles easy. Gruss, Patrick |
#4
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![]() Zitat:
Und btw: ich habe keine Versicherung für meinen Trailer, ich weiß nicht mal, ob es in der Bootsversicherung eingeschlossen ist - aber der Trailer ist entweder in Schwiegermamas Garage oder an meinem Auto (auch auf dem Parkplatz am Slip). Druck' Dir das sicherheitshalber aus: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php StVZO §18, Sätze 6m, 4 besagen, dass für Sportgeräteanhänger keine Zulassungspflicht besteht, aber ein eigenes Kennzeichen zu führen ist.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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![]() Zitat:
Genau das befürchte ich nämlich auch. Und deshalb sind mir die §§ in denen das steht ganz genehm. Dann steht man nicht so völlig ohne etwas in der Hand da. David. |
#6
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Hi David,
aber immer dran denken, wenn Du den Trailer abhängst und er sollte warum auch immer irgend einen Schaden anrichten darfst Du selber zahlen wenn du keine Haftplicht hast. Also beim Bootversichern unbedingt den Trailer mit rein. Gruß Christoph
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#7
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ja genau das ist der Haken an der Sache.
Irgendeine Einfahrt, Kurve oder Straße zu eng zum wenden o.Ä. und du machst beim Schieben dann einen Kratzer in ein anderes Auto, dann wirds teuer _____________________ Die Zulassungsstelle wird dir meist erzählen das du besser mit Deckungskarte kommen sollst. Mir wurde das auch versucht begreiflich zu machen, bin aber einfech standhaft geblieben und sagte das ich das nicht will und nicht brauche. dann wars OK Es muss aber TÜ-Bericht und Betreibserlaubniss mitgenommen werden. |
#8
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Ich schließe ja noch eine Bootsversicherung ab. Darin wird dann auch der Trailer enthalten sein. War bei der letzten auch so. Das witzige war nur, dass ich für die Zulassung meines letzten Trailers vorher eine Versicherung abgeschlossen hatte und ihn dann mit Doppelkarte angemeldet hatte. Als ich später die Bootshaftpflicht abgeschlossen hatte, wollte ich die Trailerversicherung (bei der AXA) kündigen. Haben die nicht gemacht. Lapidarer Hinweis: "Wir brauchen eine Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle." Da half auch alles Argumentieren nichts. So war mein letzter Trailer dreifach versichert; über die PKW-, die Trailer- und noch über die Bootshaftpflicht. ![]() David. |
#9
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ich hatte das anfangs schon gelesen, mach dir mal keine Sorgen
![]() allerdings lesen ja auch andere mit die das noch zusätzlich interessieren könnte. ich weis ja auch nicht wie und wo du den Trailer bis zur Bootsversicherung abstellst oder unterbringst, aber auch da kann man beim umrangieren ja evtl was kaputt machen. ich sag ja auch nicht das du eine abschließen sollst, hab ja selber auch keine (außer die übers Boot) aber der Trailer würde auch ohne boot nicht im Öffentlichen Raum stehen. Problem bei Haftpflicht ist ja auch, daß wenn der Trailer auf einem Parkplatz vorm Haus steht, somit also öffentlich zugänglich, und z.b. weder Auto noch Boot dran und drauf ist. Ein Kind kommt und klettert drauf rum, klemmt sich was an nem eweglichen Teil dessen bewegung durch ein drauf stehendes Boot nicht gegeben ist. dann ist das unter umständen ein haftpflichschaden wegen vermeidbarkeit. |
#10
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#11
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Habe deswegen extra oben geschrieben, bitte KEINE erhobenen Zeigefinger. Ich schließe doch im Frühjahr eine Versicherung ab!!! Bis dahin steht das Gespann entweder in einer Garage oder bleibt beim Händler im Showroom! (Das entscheidet sich noch.) Ist's jetzt gut? Danke! David. |
#12
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Hallo David,
bei der Zulassung darf der Tüv nicht abgelaufen sein (Bescheinigung), sonnst gekommt man auch keine Zulassung.
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#13
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#14
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die laufenden kosten bleiben soweit gleich aber ein Unfall durch den Trailer ist dann ein Unfall mit dem Auto (der Trailer wird dann angesehen wie wenn du zum Beispiel andere Sportgeräte auf dem Auto transportierst (Fahrräder, Skier oder Ähnliches) die sich selbstsändig machen und schaden verursachen. Ergo gehen auch die % flöten bei einem Unfall
(wobei man auch wieder von versicherung zu versicherung unterschiede hat: gibt ja auch welche wo generell 1 Unfall frei ist, teils sogar 1 pro Jahr) |
#15
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Ich dachte immer wenn ich den abgehängten Trailer wo dranschiebe, bezahlt die private Haftpflicht! Is da was falsch dran?
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ![]() ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#16
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schön währe es.
evtl machts eine mit Kulanz aber die regel ist das es von der Privathaftpflicht als Teil eines PKW (liegt ja auch nahe, so mit kennzeichen) angesehen wird wofür die natürlich nicht aufkommen |
#17
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#18
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Die private Haftpflicht muss dann zahlen, wenn der Trailer NICHT am Auto angekuppelt war und einen Schaden verursacht (z.B. wenn du den Trailer per Hand irgendwo gegen schiebst...)
![]() Bye, Patrick |
#19
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Aber nicht, wenn er sich selbständig macht.
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#20
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Patrick, wenn das so wäre, gäbe es gar keine Trailerversicherungen...
In ganz, ganz seltenen Ausnahmefällen gibt es hierfür in der Privathaftpflicht einen Einschluß, der aber dann extra ausgewiesen wird. Seit August 2002 ist der Trailer auch in verbundenem Zustand sogar nicht mehr in jedem Fall über das Zugfahrzeug versichert, da der Gesetzgeber dann die Gefährdungshaftung für Anhänger eingeführt hat. Hatte hier schon mal etwas ausführlicher dazu geschrieben: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...erung&start=15 Wir hatten hier letztens sogar mal einen Thread, wo der Trailer zwischen den Schranken beim Bahnübergang eingeklemmt war und noch mit dem Zugfahrzeug verbunden war. Finde ich aber leider nicht mehr. In diesem Fall wird nach dem Grad der Ursächlichkeit der Schaden auf die PKW- und die Trailerversicherung verteilt, wobei auf den PKW hier, wenn überhaupt, nur einen geringer Teil zukommen würde. Der stand nämlich sicher ausserhalb des Schienenbereichs. Für den Trailer haftet sogar der Eigentümer, auch wenn er den Trailer z.B. verliehen hat. Gruß Norman ![]() |
#21
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Hallo Norman.
Warum sagt denn jede Versicherung was anderes ? ![]() Ich habe jetzt bereits mehrfach bei Versicherungen nachgefragt und immer die Aussage erhalten, dass dieses Risiko in den jeweiligen Versicherungen mit abgedeckt ist. ![]() Ich bin mit meinen Autos und privat hier hausintern versichert und werde mich jetzt noch mal speziell erkundigen. Werde das Ergebnis dann hier noch mal berichten..... Bis denne, Patrick |
#22
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![]() Solche Sonderfälle immer schön schriftlich bestätigen lassen. Eine telefonische Aussage von irgendeiner Callcentermitarbeiterin hilft im Schadensfall leider nicht weiter. Habe bei meiner eigenen Privathaftpflicht mal spaßeshalber 2 Mal hintereinander angerufen und zwei komplett gegensätzliche Aussagen bekommen. Ich könnte ganze Bücher schreiben über Falschaussagen am Telefon bei Versicherungen. Sogar meistens in den "Fach"- Abteilungen, obwohl man davon ausgehen sollte, dass nun wenigstens diese Leute Ahnung haben, da sie sich ja nur in einem kleinen Teilbereich auskennen müssen. Gruß Norman ![]() |
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