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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn ich ein neues Auto brauche gehe ich auch zur Bank. Da hole ich Geld von meinem Konto und bezahle das Auto. Wenn ich kein Geld auf der Bank habe kaufe ich auch kein Auto und alle 2 oder 3 Jahre sowieso nicht weil angeben mit ständig neuen Autos brauche ich nicht. Aber alles so wie jeder möchte. Die Leasinggesellschaften müssen ja auch leben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#27
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Das ist ja schön, wenn das bei DIR so ist - bei anderen Menschen ist es eben anders und die werden ihre Gründe haben, warum sie alle 3 oder 4 Jahre ein neues Auto brauchen und warum sie es leasen
Mein Beispiel: alle 4 Jahre ein neues Auto, nach 4 Jahren 200-250 tkm auf der Uhr. Beim Kilometerleasing zurückgeben und fertig. Verkauf mal ein Auto mit 250 tkm und einem Restwert von 15 - 20 t Euro
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#28
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Die werden von den Leasingfirmen solange in der Händlerhierarchie nach unten durchgereicht, bis sie wieder 120 tkm drauf haben.
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#29
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Zitat:
Heutzutage ist es (gerade bei Leasingrückläufern < 4 Jahre) nahezu selbstmörderisch, die Kilometerfahrleistung zu manipulieren. Dazu sind die Herstellersysteme zu gut vernetzt. Das kommt immer raus. Nick
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Freude ist nur ein Mangel an Information.
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#30
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Zitat:
Mein geleaster Dienstwagen steht hier nicht zum Angeben, sondern als Arbeitstier! Und nach spätestens 4 Jahren kommt das nächste Fahrzeug! Die Premiumhersteller überschlagen sich mit Niedrigstkonditionen bei der Leasingrate, nur so lassen sich Nachlässe von bis zu 30% verstecken. Der Barzahler bekommt vielleicht 10%! Als Privatmann kann ich sicherlich mein (Schwarz-) Geld mit einem Barkauf "waschen". Um den Privatkauf ging es aber auch nicht! Ach ja, mein Anverwandter sitzt an meinem Tisch und haut auf den Putz: "Man darf nur Autos fahren, die man bar bezahlen kann." Geht los und kauft einen nagelneuen E500! Der hätte auch sagen können: "Warum sitze ich eigentlich bei Dir am Tisch, du arme Sau?" Inhaltlich das gleiche! Irgendwann hat er mitbekommen, was wir für unser Hobby (bar) ausgeben. Da sah seine Prollkarre dann richtig blaß aus!
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Gruß Stefan
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#31
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Laut ADAC sind 30% der Gebrauchten manipuliert, laut VDA (das ist der Lobby-Verein der Hersteller) sind es 10%, die Wahrheit liegt also dazwischen. Das sind natürlich alles Rentnerautos, die von 45.000 auf 35.000 zurückgestellt werden. Leasing-Wagen sind nicht dabei.
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#32
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Also beim gewerblichen Leasing steht doch der Restwert am Ende nicht genau fest, sondern ist nur eine Annahme im Vertrag aus heutiger Sicht.
Damit kann man spielen (niedrige Rate, hoher angenommener Restwert und umgekehrt. Die Wahrheit kommt erst bei Rückgabe raus. http://www.finanztip.de/fahrzeug-leasing/ Diese unklare Situation sorgt immer wieder für Ärger und neue Urteile, was vor allem im Bereich des in Verbindung mit einem Fahrzeugleasing häufig angebotenen Kilometerleasings oder Restwertleasings teilweise für Klarheit sorgt - denn nicht alles was in einem Vertrag sui generis enthalten ist, auch wenn dieser eben nicht eindeutig durch Recht geregelt ist, entspricht auch dem, was möglich ist, denn Leasinggeber versuchen sich bei einem Fahrzeugleasing oft darin, Risiken weitestgehend auf den Leasingnehmer zu übertragen. KILOMETERLEASING UND RESTWERTLEASING So wird immer noch recht häufig versucht bei einem Leasingvertrag das Kilometerleasing mit dem Restwertleasing zu vermischen - jedoch handelt es sich bei beiden Leasingformen um grundverschiedene Vertragsformen, denn bei einem Kilometerleasing erfolgt kein Übergang des Restwertrisikos auf den Leasingnehmer, jedoch beim namensgebenden Restwertleasing. Der Bundesgerichtshof entschied bereits mit seinem Urteil vom 09.05.2001 - VIII ZR 208/ 00, dass eine Vermischung nicht zulässig ist. Dies bedeutet: Entweder wird ein Kilometerleasing mit einem Verbleib des Restwertrisikos beim Leasinggeber oder es wird ein Leasing mit vertraglich vereinbartem Restwert angeboten, bei welchem das Restwertrisiko auf den Leasingnehmer übergeht. WIE HOCH IST DER RESTWERT (RESTWERTRISIKO)? Das Restwertrisiko ist stets der größte Nachteil bei einem Leasing, da dieses maßgeblich darüber entscheidet, ob ein Leasing letztendlich teuer ist oder nicht - denn im Gegensatz zu allen anderen Faktoren eines Leasings, beispielsweise in Form der Verwaltungskosten oder der Rate, ist das Restwertrisiko kaum kalkulierbar. Zwar lassen sich der Abschreibungswert und damit der steuerliche Restwert eines Fahrzeugs problemlos ermitteln, jedoch ist mit dem Restwert bei einem Leasing der Verkehrswert am Ende des Leasings gemeint. Dieser Verkehrswert ist nur zu Teilen, z. B. anhand gefahrener Kilometer oder anzunehmenden Verschleiß, kalkulierbar, jedoch muss der theoretisch ermittelbare Marktwert nicht dem tatsächlichem Verkehrswert entsprechen - sollte es am Ende der Leasinglaufzeit einen Nachfragerückgang für das Leasingobjekt geben, so sinkt der erzielbare Restwert, unabhängig vom theoretischen Wert, trotzdem rapide ab. Sollte ein Fahrzeugleasing mit einem Restwertleasing vereinbart werden, kann das also bedeuten, dass am Ende der Leasinglaufzeit eine zusätzliche Schlussrate stehen kann, welche den vertraglich vereinbarten Restwert und den tatsächlichen Wert (Verkehrswert) ausgleichen soll. Bei einem Kilometerleasing ist jedoch ein Restwertausgleich vertraglich nicht vorgesehen, das heißt, dass der vom Leasinggeber kalkulierte Restwert sein unternehmerisches Risiko darstellt - jedoch ist das Kilometerleasing aus diesem Grund oft teurer. Denn: Ein Restwertleasing kann durch den Risikoübergang, siehe davor, mit anfangs sehr günstigen Konditionen kalkuliert werden - in diesem Fall wird der vereinbarte Restwert oft zu hoch angesetzt, um die monatlichen Raten zu verringern und das Leasing zusätzlich attraktiver zu machen. Für den Leasingnehmer entsteht dadurch nicht nur das Risiko der „garantierten“ Schlussrate, sondern vor allem das des zusätzlichen Liquiditätsabflusses in Form der Ausgleichszahlung, die einen unkalkulierbaren Liquiditätsabfluss darstellt. Da sich bei einem Kilometerleasing der Restwert eines Fahrzeugs nach dem zugrunde gelegtem Verschleiß richtet und den gefahrenen Kilometern, ist dieser das kalkulatorische Risiko des Leasinggebers - sprich: Hat dieser den erzielbaren Marktwert nach gefahrenen Kilometern richtig eingeschätzt oder nicht? Da das finanzielle Restwertrisiko nicht auf den Leasingnehmer übertragen werden kann, fällt im direkten Vergleich Restwertleasing / Kilometerleasing der kalkulierte Restwert oft geringer aus. Also ich tendiere dazu den Restwert niedriger anzusetzen und wenn´s besser als gedacht läuft gibt´s entweder Kohle raus oder man übernimmt die Karre (einen Monat vor Ablauf des Leasingvertrags) zum günstigen Kurs.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#33
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Zitat:
Bei einem Leasingfahrzeug, obendrein noch geschäftlich genutzt wäre das Harakiri. Das wird "scheckheft" (gibt´s ja nimmer, ist ne CD) durchgewartet und repariert. Hinter allem stehen Rechnungen und Daten beim Hersteller, in der Werkstatt, in den Büchern des Ex-Besitzers..........
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#34
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Zitat:
(Mit meiner Gutgläubigkeit ist es wirklich nicht mehr weit her, speziell was die Autobranche angeht. Schon zuviel erlebt.) |
#35
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Zitat:
da ist der Restwert exakt festgelegt.
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#36
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Zitat:
Wollt´s blos gsagt hamn
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#37
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Zitat:
Achim |
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