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  #26  
Alt 30.03.2017, 18:38
Benutzerbild von Kielerjunge
Kielerjunge Kielerjunge ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen

stolz auf ihren behaltenen "grauen/rosa Lappen" sind.

!


Also meiner ist nicht grau/rosa , nur grau .
Und hinten etwas schwarz , der "" Säuferbalken "" .........
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  #27  
Alt 30.03.2017, 18:45
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Den ollen grauen haste aber nicht mehr lange.
Oh hab mich geirrt, geht noch bis 2033
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #28  
Alt 31.03.2017, 07:54
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Boot: Sea Ray
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Aber bis 2033 ist noch lange hin, da läuft noch viel Wasser den Rhein runter.
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  #29  
Alt 31.03.2017, 08:07
Hehehe Hehehe ist offline
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Mir geht's wie Ring18 - Transport zu aufwändig.
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  #30  
Alt 31.03.2017, 17:33
Benutzerbild von gusm
gusm gusm ist offline
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Dummerweise werden in der Stvo nur Züge benannt. Mein CE gilt ja auch für Sattel und Hänger.
__________________
Gruß Gerald

Leistung x Kraftstoff = Spaß ²
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  #31  
Alt 02.04.2017, 18:03
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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6.362 Danke in 2.471 Beiträgen
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Hallo Andreas,

hast du einen echten Interessenten gefunden?
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #32  
Alt 02.04.2017, 18:59
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Und nochwas, um die Verwirrung noch zu steigern: Ein Anhänger ist zum anhängen und ein Auflieger ist kein Anhänger!
Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Mit der alten Klasse 3 sind Sattelzüge generell auf max. 7,5 t zGm begrenzt. Was Lala0 beschreibt, geht erst nach dem Umschreibung auf die Karte und auch da gibt es seitens des Verkehrsministeriums keine eindeutige Aussage. Genauer gesagt - da gibt es seitens des Verkehrsministeriums zwei widersprüchliche, eindeutige Aussagen.

Hintergrund ist, dass für den alten 3er der komplette Sattelzug das Fahrzeug ist. Und das ist auf 7,5 t begrenzt. Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um ein Zugfahrzeug mit Anhänger.

Ist zwar OT: Aber:

Was redet ihr?


Klasse C1E:
Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
nur mit Führerscheinklasse C1
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.


Das hab ich amtlich, bin nämlich Ü50 und musste mich "TÜVen lassen" und fahre mit dem alten 3er das Fahrzeug im Bild, mit ner 7,5 to Zugmasch und nem Sattelauflieger der bis 14 to auf der Tandemachse haben kann, in Summe gelten aber eben die 12 to.

Die Zulassungsstelle und der TÜV bestätigen die absolute Richtigkeit dieser Kombi aus mir (mit uraltem 3er) und dem "Gespann".

Und ein inzwischen 70 jähriger fährt damit seit 10 Jahren jeden Herbst mit seinem 5 tonnen Sechler nach Spanien und im Frühjahr zurück. Der hat das auch abgeklärt.
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__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (02.04.2017 um 19:08 Uhr)
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  #33  
Alt 02.04.2017, 19:14
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Und die Regel, dass ne Tandemachse nur als eine Achse zählt wenn der Abstand unter ein Meter liegt ist glaube ich auch Geschichte (Gibt ja mittlerweile sogar 3-achsige Bootstrailer

http://www.trailerspointpfeiffer.de/...ser::1677.html

Langer Rede, kurzer Sinn: Der Trailer wird irgendeinem gute Dienste Leisten.

Nicht verschrotten
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #34  
Alt 02.04.2017, 19:35
RING18 RING18 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Mir geht's wie Ring18 - Transport zu aufwändig.

Da hast Du mich falsch verstanden, Transport ist für mich kein Problem, das benutzen später schon
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  #35  
Alt 02.04.2017, 20:23
Täuberich Täuberich ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

hast du einen echten Interessenten gefunden?
Hartwig,

ich habe zwei feste Zusagen. Damit steht der Verschrottung dann doch genügend Bootsinteresse im Weg. Und das ist wirklich gut so!

Andreas
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  #36  
Alt 03.04.2017, 21:37
Täuberich Täuberich ist offline
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Holger alias piranha miura hat sofort zugeschlagen und holt den Trailer in Heilbronn in den nächsten Tagen ab.

Ich freu mich wie Bolle, wie gut - trotz aller Durchhänger - dieses Forum dann doch funktioniert.

Andreas
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  #37  
Alt 04.04.2017, 16:41
Täuberich Täuberich ist offline
Fleet Captain
 
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1.629 Danke in 641 Beiträgen
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Ein Bildchen noch von heute: Abtransport von der Schreinerei zum paar hundert m entfernten Kran.

Ich wünsch Holger genauso viel Nutzen an dem Auflieger wie ich hatte.

Andreas
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  #38  
Alt 04.04.2017, 16:45
MSLopar MSLopar ist offline
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Nur mit dem grauen führerschein,nicht jedoch dem rosafarbenen da erster EU Führerschein, ist das Fahren im europäischen Ausland heikel. Holland oder Österreich neigen dazu diese Führerscheine nicht mehr anzuerkennen. Dies kann ein Bußgeld nach sich ziehen und kostet nerven. (Telefonieren mit deutschen Behörden aus dem Ausland)
__________________
Liebe Grüße

Moritz
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  #39  
Alt 04.04.2017, 17:52
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Was redet ihr?

Das hab ich amtlich, bin nämlich Ü50 und musste mich "TÜVen lassen" und fahre mit dem alten 3er das Fahrzeug im Bild, mit ner 7,5 to Zugmasch und nem Sattelauflieger der bis 14 to auf der Tandemachse haben kann, in Summe gelten aber eben die 12 to.

Die Zulassungsstelle und der TÜV bestätigen die absolute Richtigkeit dieser Kombi aus mir (mit uraltem 3er) und dem "Gespann".

Und ein inzwischen 70 jähriger fährt damit seit 10 Jahren jeden Herbst mit seinem 5 tonnen Sechler nach Spanien und im Frühjahr zurück. Der hat das auch abgeklärt.
Nett!

Was hast du denn amtlich?
Eine schriftliche Bestätigung (die eine Versicherung/Polizei bei Unfall auch anerkennt) ...??? Das eher doch nicht, ...oder?

oder nur eine mündliche Aussage einer Tippse einer "Zulassungsstelle/TÜV" die dafür gar nicht zuständig ist?

Fahr du nur weiter dein Gespann wie auf dem Foto.
Bei einem Unfall (was Gott verhüten möge) wünsche ich Dir vieel Geld in deiner Privatschatulle um die Schäden zu bezahlen ... denn deine Vers. wird sich rauswinden mit dem Argument "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Durch die Umstellung und Neufassungen der Fahrerlaubnisse wurden viele KFZ-Lenker verunsichert und so richtig (wie man ja hier auch lesen kann) weiß keiner mehr wirklich Bescheid. Viele fahren mit alten Lappen Gespanne für die ihre Fahrerlaubnis längst erloschen ist.... aus Unkenntnis.

Aber jeder ist ja seines Glückes Schmied und jeder könnte sich ja auf seiner zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, was Sache ist.
Könnte ... er tuts aber nicht, weil er sich nicht verunsichern lassen will.
Was er dann noch braucht, ist im Schadenfall seehr viel Geld ... und vorbestraft ist er dann auch noch ...

Aber jeder wie er meint und will ....
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  #40  
Alt 04.04.2017, 18:08
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Du wandelst auf dem Holzweg, dabei viel Glück....
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #41  
Alt 04.04.2017, 18:49
Täuberich Täuberich ist offline
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Meine Güte, die Diskussion über die theoretische Möglichkeit ist nicht zielführend.

Mein Gespann mit diesem Auflieger mag zwar irgendwie mit alter FS 3 möglich sein, aber fahren will das ernsthaft kein unerfahrener Normalo PKW Nutzer. Die Massen sind beindruckend, die Reifen leiden extrem unter dem Gewicht, bei Panne ist der sauteure LKW Service gebucht, weil man die sackschweren Reifen geschweige denn die mit höchstem Drehmoment angezogenen Radmuttern mit Bordmitteln gar nicht lösen kann. Und auf der Autobahn auch noch wirklich lebensgefährlich.

Sowas ist nichts für Hobbyisten, sondern eher was für Berufskraftfahrer.

Andreas

Insofern entschuldige ich mich für meine Threaderöffnung mit Hinweis auf die Führerscheinklasse 3
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  #42  
Alt 04.04.2017, 20:42
Hehehe Hehehe ist offline
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793 Danke in 487 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ist zwar OT: Aber:

Was redet ihr?

Klasse C1E:
Wir reden vom alten 3er, du vom C1E. Das sind unterschiedliche Scheine. Wenn du den C1E hast, hast du auf Karte umschreiben lassen, dann hast du den alten 3er nicht mehr bzw. nur noch ungültig als Erinnerungsstück. Mangelnde Genauigkeit, wie so oft ...
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  #43  
Alt 05.04.2017, 12:14
kossiossi kossiossi ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone
Nett!

Was hast du denn amtlich?
Eine schriftliche Bestätigung (die eine Versicherung/Polizei bei Unfall auch anerkennt) ...??? Das eher doch nicht, ...oder?

oder nur eine mündliche Aussage einer Tippse einer "Zulassungsstelle/TÜV" die dafür gar nicht zuständig ist?

Fahr du nur weiter dein Gespann wie auf dem Foto.
Bei einem Unfall (was Gott verhüten möge) wünsche ich Dir vieel Geld in deiner Privatschatulle um die Schäden zu bezahlen ... denn deine Vers. wird sich rauswinden mit dem Argument "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Durch die Umstellung und Neufassungen der Fahrerlaubnisse wurden viele KFZ-Lenker verunsichert und so richtig (wie man ja hier auch lesen kann) weiß keiner mehr wirklich Bescheid. Viele fahren mit alten Lappen Gespanne für die ihre Fahrerlaubnis längst erloschen ist.... aus Unkenntnis.

Aber jeder ist ja seines Glückes Schmied und jeder könnte sich ja auf seiner zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, was Sache ist.
Könnte ... er tuts aber nicht, weil er sich nicht verunsichern lassen will.
Was er dann noch braucht, ist im Schadenfall seehr viel Geld ... und vorbestraft ist er dann auch noch ...

Aber jeder wie er meint und will ....
au man, is das

hast du eine extra schriftliche bestätigung das du mit deinem autoführerschein ein auto fahren darfst? oder mit deinem sbf ein boot?
nee, sicher nicht... ...denn genau dafür ist ja der führerschein da, das ist nicht nur eine schriftliche sondern sogar deine geforderte "amtliche bestätigung". und was man damit darf oder nicht ist doch eindeutig nachzulesen. und ja, ein sattelfahrzeug mit 12t (und das sogar mit mehr als drei achsen) gehört bei der umschreibung auf den neuen eben mit dazu.

kann man nachlesen oder sich eben beim tüv, straßenverkehrsamt oder auch adac erkundigen. was ich auch vor der umschreibung meines alten dreiers auf den neuen gemacht habe.

nachzulesen auch hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

grund ist aber nicht die ce79 sondern die vollumfängliche erteilung der c1e bei umschreibung - und nichts anderes hat fraenkie beschrieben.

und was soll bitte aus einer alten fahrerlaubnis "erlöschen"? das geht nicht mal bei einer umschreibung und nennt sich auch "besitzstandswahrung".

man man man...
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  #44  
Alt 05.04.2017, 12:24
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Dieses CE79 gabs bei meiner Umschreibung seinerzeit nur auf Antrag, die Dame beim Straßenverkehrsamt hatte nicht darauf hingewiesen, wenn ich es nicht gewußt hätte, dann dürfte ich nur noch 3,5t fahren .... mit Anhängern die viel zu klein wären als das was der Bus ziehen darf.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #45  
Alt 05.04.2017, 12:31
kossiossi kossiossi ist offline
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@jaka-bubi:

nein, du hättest ohne ce79 "nur" bis züge bis 12t fahren dürfen, c1 und c1e wurden immer mit erteilt - auch ohne antrag.

gruß
danny
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  #46  
Alt 05.04.2017, 12:44
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von kossiossi Beitrag anzeigen
erteilung der c1e bei umschreibung - und nichts anderes hat fraenkie beschrieben.
Doch. Er stellte das so dar, als könne er das mit dem alten 3er.
Zitat:
Zitat von kossiossi Beitrag anzeigen
au man, is das man man man...
Dem ist - gerade in Bezug auf deinen Kommentar - nichts hinzuzufügen.
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  #47  
Alt 05.04.2017, 14:05
kossiossi kossiossi ist offline
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37 Danke in 20 Beiträgen
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nein, er stellt das so da als könne man das mit dem umgeschriebenen dreier, was er er ja auch dazuschreibt.

und in der antwort von peppone ging es nicht um die frage "alter dreier oder neuer schein" sondern ob frankie mit seinem umgeschriebenen schein den sattel mit 12t überhaupt fahren darf.

man man man
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  #48  
Alt 05.04.2017, 14:11
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Zitat:
Zitat von kossiossi Beitrag anzeigen
nein, er stellt das so da als könne man das mit dem umgeschriebenen dreier
Richtig lesen. Er zitiert mich mit einer Bemerkung ausdrücklich zum und nur gültig für den alten 3er. Dass das nach der Umschreibung anders aussieht, war längst abgehandelt.
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  #49  
Alt 11.04.2017, 13:12
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Meine Güte, die Diskussion über die theoretische Möglichkeit ist nicht zielführend.

[...]

Sowas ist nichts für Hobbyisten, sondern eher was für Berufskraftfahrer.

Andreas

Insofern entschuldige ich mich für meine Threaderöffnung mit Hinweis auf die Führerscheinklasse 3
Sehe ich anders. Dass ein unerfahrener PKW-Fahrer damit nicht gleich eine Überführung ans Mittelmeer machen sollte, da bin ich bei Dir.
Aber manchmal will man auch nur einmal im Jahr vom Winterlager drei Kilometer ins Nachbardorf zum Kran und zurück. Und dafür wäre schon interessant, ob man es als PKW-Fahrer dürfte oder nicht.

Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Richtig lesen. Er zitiert mich mit einer Bemerkung ausdrücklich zum und nur gültig für den alten 3er. Dass das nach der Umschreibung anders aussieht, war längst abgehandelt.
Ich habe die Übersicht verloren. (Da der Trailer abgegeben ist, können wir diesen Thread ja jetzt für diese Theoriestunde nutzen).

Verstehe ich richtig?
- mit Klasse 3 fährt man diese Trailer hinter einer 7,49to-Zugmaschine nicht, weil in der alten Klasse 2 explizit zwischen Zügen (max. 3 Achsen, Zugmaschine <7,5to) und Aufliegerkombinationen (Kombination <7,5to) unterschieden und wird und Klasse 3 nur das umfasst, was nicht eine andere Klasse erfordert; wäre es kein Auflieger, sondern ein Anhänger, würde es hingegen gehen (sofern Sportgeräteanhänger)
- mit Klasse C1E fährt man diesen Trailer hinter einer 7,49to-Zugmaschine, sofern man unter 12to bleibt, weil C1E Züge und Aufliegerkombinationen gleichsetzt; Klasse 3 wird normalerweise automatisch in C1E umgeschrieben

CE79 hilft hier nicht, weil es nur C1E für dreiachsige Züge auf 18,75to erweitert und dieser Trailer nicht einachsig ist.

Alles nur theoretisch - dass das für Amateure ggfs. keine gute Idee ist, da sind wir uns vermutlich einig.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #50  
Alt 11.04.2017, 13:32
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Chili Chili ist offline
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Worum geht's nochmal in diesem Thread?
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