boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 40
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 02.10.2017, 20:44
Benutzerbild von Mio69
Mio69 Mio69 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2016
Ort: Witten
Beiträge: 1.461
Boot: Eigenbau Unicat "Tatihou 2" & Morbic 12 im Bau
Rufzeichen oder MMSI: Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
4.431 Danke in 1.237 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab das als unten rein fahren verstanden (unter dem Boot durch), also so wie es anscheinend passiert ist.
Ja, hast recht, so kann man das auch verstehen.
Danke.

Lieben Gruß

Mio
__________________

If you want to build a boat, don't think about it, just start it.
If you think about it, you won't do it.
- Luke Powell
Baubericht Morbic 12 von Francois Vivier
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 03.10.2017, 08:00
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.550
Boot: Bavaria 33 CR
6.867 Danke in 2.670 Beiträgen
Standard

In der Gegend sind Yachtransporte in dieser Größenordnung nicht unüblich. Es gibt dort diverse professionelle Yachttransportunternehmen, die eine Anzahl von Winterlagern bedienen.

Und der Unfallfahrer hat wohl eine Stütze getroffen:

https://www.shz.de/lokales/flensburg...d17981986.html
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 03.10.2017, 08:40
Benutzerbild von freedom xl
freedom xl freedom xl ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Rhein Neckar Kreis
Beiträge: 538
Boot: ILVER Galaxi 28
986 Danke in 321 Beiträgen
Standard

Naja, nach Totalschaden sieht das für mich nicht aus.... wie auch immer, zur Glück Niemandem was ernstes passiert...

http://www.ndr.de/nachrichten/schles...fall10920.html
__________________
Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 03.10.2017, 15:00
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
Captain
 
Registriert seit: 27.05.2010
Ort: Kiel
Beiträge: 676
Boot: Bavaria 27 Sport
3.059 Danke in 784 Beiträgen
Standard

War eine X40, der Werft liegen alle Genehmigungen für solche Transporte vor.
Hat mir heute mein Hafenmeister erzählt, der kennt den Werfteigner
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 03.10.2017, 16:31
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: Im Emsland am Wasserfall
Beiträge: 2.856
Boot: 9,99 m Holzboot . Bj. 1965 . Plankenbau mit OM602
Rufzeichen oder MMSI: DD****
2.656 Danke in 1.313 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
War eine X40, der Werft liegen alle Genehmigungen für solche Transporte vor.
Hat mir heute mein Hafenmeister erzählt, der kennt den Werfteigner
Aber immerhin hat sich jemand Sorgen darum gemacht , dass der Fahrer des
Bootstransports ev. Ärger bekommt , weil er keine ausreichenden Genehmigungen
haben könnte.
Und dem Suffkopp gönne und wünsche ich größtmöglichen Ärger , verbunden
mit der vollständigen Rückforderung der SchadensSumme , wofür die Autohaftpflicht
in jedem Fall erst in Vorlage treten muss.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 03.10.2017, 17:13
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.303
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.785 Danke in 2.967 Beiträgen
Standard

Nur ich sehe es auch etwas aus Eignersicht
Stellt euch mal vor das Boot wird aus dem Wasser geholt,
da ist man ja immer etwas nervös, nach dem Motto geht alles gut.
Das Boot kommt dann auf dem Trailer, das Gespann macht sich auf dem Weg zum Winterlager, sind ja nur ein paar Kilometer die gefahren werden.
Der Eigner der dann hinter dem Gespann hinterher fährt
und dann zuschaut wie alles passiert, also erst das Auto ins Gespann
dann zu sieht wie sein Boot ganz langsam vom Trailer kippt.
WAS EIN ALPTRAUM
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 03.10.2017, 17:52
Benutzerbild von Kanzler
Kanzler Kanzler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.09.2004
Ort: Kreis Plön
Beiträge: 2.292
Boot: Sealine S28
21.461 Danke in 5.671 Beiträgen
Standard

Auf dem Weg aus dem Winterlager zum Hafen wäre der Albtraum ungleich größer.
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 04.10.2017, 09:22
owi owi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.10.2008
Ort: 35625 Hüttenberg
Beiträge: 351
Boot: Freedom 230XXL
321 Danke in 140 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Es gibt fast immer etwas Schlimmeres, dann braucht man nichts mehr zu schreiben...

Mir sind die Strafen bei Alkohol am Steuer viel zu milde. Führerscheinentzug bei Unfall 5 Jahre, bei Unfall mit Toten lebenslänglich. Alkoholisierte Fahrer sind charakterlich nicht in der Lage mit einem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen.
Ergänzender Stragfkatalog:

- Unfallverursachung mit Beschädigung eines Segelbootes 2 Finger abhacken.
- Unfallverursachung mit Beschädigung eines Motorbootes 1 Hand abhacken.


Nun die Realität:
Die Regressmöglichkeit eines KFZ-Versicherers beschränkt sich hier auf nur 5000,-- € Wegen Alkohol am Steuer....
Owi
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 04.10.2017, 09:39
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.303
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.785 Danke in 2.967 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von owi Beitrag anzeigen
Nun die Realität:
Die Regressmöglichkeit eines KFZ-Versicherers beschränkt sich hier auf nur 5000,-- € Wegen Alkohol am Steuer....
Owi
Das Bedeutet dann was ?
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 04.10.2017, 09:41
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.691
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.547 Danke in 20.396 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Das Bedeutet dann was ?
naja das der Schaden vom Versicherer bezahlt wird bis zur Schadens höhe von hier eventuell 400 000€ und die Versicherung vom Verursacher max. 5000€ wieder zurückfordern kann.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 04.10.2017, 09:46
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.303
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.785 Danke in 2.967 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja das der Schaden vom Versicherer bezahlt wird bis zur Schadens höhe von hier eventuell 400 000€ und die Versicherung vom Verursacher max. 5000€ wieder zurückfordern kann.
Also wer macht den solche Gesetze ?
Da macht sich einer Straffbar und kann nicht richtig belangt werden
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 04.10.2017, 09:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.691
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.547 Danke in 20.396 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Also wer macht den solche Gesetze ?
Da macht sich einer Straffbar und kann nicht richtig belangt werden
naja man weiß ja das auch KFZ-Versicherungen von sich aus ein Kündigungsrecht haben, und dann eine neue Versicherung zu finden ist schwierig, da man die gründe der Kündigung beim Abschluss angeben muss.

Keine Versicherung = das Auto bleibt stehen....
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 04.10.2017, 09:52
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.303
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.785 Danke in 2.967 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja man weiß ja das auch KFZ-Versicherungen von sich aus ein Kündigungsrecht haben, und dann eine neue Versicherung zu finden ist schwierig, da man die gründe der Kündigung beim Abschluss angeben muss.

Keine Versicherung = das Auto bleibt stehen....
Ich denke mal das Er soviel getankt hat das er das Autofahren ja sowie so erstmal vergessen kann.

Aber den Schaden sollte Er dann auch voll bezahlen.
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 04.10.2017, 10:10
owi owi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.10.2008
Ort: 35625 Hüttenberg
Beiträge: 351
Boot: Freedom 230XXL
321 Danke in 140 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Also wer macht den solche Gesetze ?
Da macht sich einer Straffbar und kann nicht richtig belangt werden
EUROPA :

In der Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen wurde, solange noch die hoheitlich genehmigten Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen galten, versicherungsrechtlich das Fahren unter Alkoholeinfluss unter dem Gesichtspunkt der Gefahrerhöhung (33 23 ff. VVG) betrachtet; die hierbei auftretenden Beweisschwierigkeiten führten dazu, dass ein Regress für die Unfallfolgen beim betrunkenen Fahrer in der Praxis nahezu nicht vorkam.

Durch die Einführung der sog. Trunkenheitsklausel in den neueren auf dem harmonisierten europäischen Kfz-Haftpflichtrecht beruhenden Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) ist im Interesse der Allgemeinheit und auch der Versichertengemeinschaft geregelt worden:
§ 2b AKB: (1) ... Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
e) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Somit ist das nüchterne Führen eines Kfz in der Kfz-Haftpflichtversicherung als echte Obliegenheit ausgestaltet worden. Dies hat zur Folge, dass der Haftpflichtversicherer bei Unfällen, bei denen die alkoholische Beeinflussung eine Rolle gespielt hat, die Betroffenen wegen der Schadensersatzaufwendungen in Regress nimmt, wobei freilich die im Interesse der Vermeidung einer Existenzvernichtung eingeführte Regressbegrenzung auf 5.000,00 € zu beachten ist.

Owi
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 04.10.2017, 12:13
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 788
Boot: Shetland 536
379 Danke in 250 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Also wer macht den solche Gesetze ?
Da macht sich einer Straffbar und kann nicht richtig belangt werden
Hallo Andreas, hallo an alle,

auch wenn das verurteilungswürdig ist, sehe ich nicht, wieso hier alle nach derart verschärften Strafen schreien. Die Strafmaße werden in Deutschland doch seltenst ausgeschöpft, also bleibt mal auf dem Teppich. Eher sollte man fordern, dass das mal geändert wird.

Dass der Unfallverursacher vollständig enteignet werden soll, widerspricht dem System in Deutschland (Resozialisierung). Außerdem muss man zivil- und strafrechtliches sauber trennen. Die Gemeinschaft zahlt das mit. Egal ob der einwandert oder nur bis 5000€ zahlt.

Grüße
Tycho
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 40



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tragisches Unglück... BirgitHb Kein Boot 3 25.10.2007 21:34
Unglück Madame_Pele avivendi Allgemeines zum Boot 45 08.05.2005 05:25
Unglück auf der Maas Akki Allgemeines zum Boot 17 02.11.2004 07:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.