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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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§3.02 Nr. 3 klärt das mit den 1.000 m: Gilt für unmotorisierte FZ.
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Alex |
#27
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Würde mir wünschen, wir Foristi würden vor dem Tippen von Ratschlägen erst einmal die Fakten kennen.
OK, der TE hätte sich diese Frage auch sparen können ... Aber dann wäre Billi langweilig ...
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Alex |
#28
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Zitat:
2. Ja. Wenn es ein Rundumlicht ist. So einfach wär die richtige Antwort gewesen.
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Alex Geändert von Ostfriesen (15.06.2018 um 07:30 Uhr) Grund: Ergänzung zur Verdeutlichung. |
#29
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ja und diese wurde bereits in 2 gegeben... im ersten Satz.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#30
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hiho!!
Also Toplicht als Bezeichnung eines Rundumlichtes ist ja wie schon vorher einer geschrieben hat falsch: Ein Toplicht scheint nur nach vorne. Ein Ankerlicht muss rundum leuchten. Wenn man nun die Stromsparende Variante fahren will: Rundumlicht oben und Seitenlichter unten. Da kann man dann beim Ankern das Rundumlicht einzeln als Ankerlicht nutzen. D. h. das Rundumlicht braucht rechtlich gesehen eine Zulassung. (Tragweite, Lichtfarbe u.s.w. als Fahrlicht geeignet) Zeigt mir mal bitte ein RUNDUM-Licht mit Zulassung. Habe nichts gefunden bisher... Finde immer nur Rundumlichter, die als Ankerlaterne ohne Zulassung verkauft werden.... Chris. |
#31
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hier sogar mit Steuerradzulassung für Binnen in LED Ausführung (würde ich drauf machen damit Strom gespart wird).
https://www.bauhaus.info/positionsla...35&pla_adt=pla
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#32
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Oh ja, Danke für den Link.
Aber bei den üblichen Verdächtigen Hella und Aquasignal konnte ich nichts finden. Sind wirklich selten, die Rundumleuchten mit Zulassung Chris |
#33
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Zitat:
für See sind sie deutlich häufiger als für Binnen... Binnen ist ja das Steuerrad pflicht als Zulassung hier der link direkt zu Aquasignal https://www.aquasignal.com.au/shop/a...d/series-34-2/ hier von Hellamarine http://www.hellamarine.com/de/produc...laternen-weiß/ die von Hellamarine mit schwenkbarem Mast sind aktuell mein Favorit... da ich auf meinem Geräteträger jetzt auch einen Schwenkbaren Mast habe.
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#34
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Moin moin,
Zitat:
'gewöhnliches Licht' - 'helles Licht' - 'starkes Licht', siehe §1.01: https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__1_01.html 'Helles Licht' in weiß ist zB vorgeschrieben für Fähren, 'starkes Licht' sind zB Topplichter für nicht-Kleinfahrzeuge (Kleinfahrzeuge 'helles Licht'). Und die Zulassungspflicht für das für Kleinfahrzeuge vorgeschriebene 'gewöhnliche Licht' beim Stilliegen ergibt sich aus §3.02 "Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Anhangs II § 7.05 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entsprechen.[...]" und §3.05 "Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter oder Sichtzeichen zu gebrauchen oder Lichter oder Sichtzeichen unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind" Der erwähnte Anhang II BinSchUO sagt dazu dann aus: "Signallichter und deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen tragen, das nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Definition 11 der Schiffsausrüstungsverordnung vom 1. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1913) vorgeschrieben ist. Eine Kennzeichnung auf Grund eines Artikel 11 der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung (ABl. L 46 vom 17.2.1997, S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 2011/75/EU (ABl. L 239 vom 15.9.2011, S. 1) geändert worden ist, umsetzenden Rechtsaktes eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gilt als gleichwertig." lg, justme |
#35
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Ich würde Vorschlagen das ihr so langsam mal davon
einen Film produziert Titel: Mir geht ein Licht auf
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Mit besten Grüßen Andreas
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#36
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Der erste Film mit BSH Zulassung
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Gruß Martin |
#37
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Die drei Leuchtmatrosen
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser"
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