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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Gruß Michael |
#27
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Box (PaidLink) der Vorteil ist man kann problemlos noch eine externe Antenne anschließen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#28
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Hallo,
was auch eine Möglichkeit wäre, das SOL9 DVB-T von X4-Tech. Haben wir uns jetzt geholt und sind sehr zufrieden. Format 16:9, 9,2 Zoll LCD (22,5 cm), DVBT-Decoder und Analogtuner, also in allen Fahrgebieten einzusetzen. Echtes 12-Volt Gerät mit zusätzlichem 230-Volt Netzteil. Externe Antenne ran und geniessen. Vor allem die Leistungsaufnahme ist mit 19 Watt sehr gering, bei einem Notebook mußt du mit wesentlich höheren Werten rechnen (ca. 90 Watt). Preis allerdings 259.- €. Bezugsquellen findest du über Google (damit hier keine Werbung erscheint). Gruß Erwin |
#29
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Hat jemand dieses Gerät im Einsatz?
Zitat:
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#30
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So habens wir gelöst (unser Vorbesitzer) normaler Ferseher mit Satelitenschüssel
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#31
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Ich würde es mal unter Deck mıt eınem kleınen LED-Beamer versuchen, der auch mıt Accu laeft. Den könnte mıt eınem DVBT-Receıver angesteuert werden. Als Leınwand würde ıch mır eıne kleıne Leınwand ın DIN A4 -Grösse nehmen ın Gaın 2.0.
Gruss Walter |
#32
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Aber nicht die netten Leute von der GEZ vergessen
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#33
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Wieso das denn??? Als Privatperson zahle ich nur EINMAL an die GEZ, egal wieviel Geräte ich habe und wo ich die einsetze. Ist das Boot/Auto gewerblich, dann sieht das natürlich anders aus...oder hab ich irgendwas nicht mitbekommen??? Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#34
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Zitat:
Zumindest bei Kajütbooten gilt eine Art Wochenendhausregelung. Fest eingebaute Geräte mußt du anmelden. Nur wenn du Empfänger von zuhause aus mitbringst und auch wieder mit nach Hause nimmst, muß das nicht angemeldet werden. Gibt es seitenlange Threads.
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#35
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Zitat:
-Lief doch auf ein Laptop mit TV-Karte hinaus....dafür zahl ich bestimmt keine GEZ, oder wie jetzt??? Gruß, Frank.
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#36
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Das ist doch ein angemeldetes von zuhause, das du mitbringst und wieder mitnimmst.
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#37
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Also ich nehme mein Laptop mit TV Karte und DVB-T Antenne mit aufs Boot. Hier in Berlin 1A Bild!!! Leider ist nach ca. 2 Stunden der Akku am Ende. (Blöd wenn ein Formel 1 Rennen länger dauert! ) Muß mir wohl mal so einen Spannungswandler 12V auf 220V zulegen.Hat da schon jemand Erfahrung mit? Wie lange macht das wohl ne 100AH Batterie mit?
Gruß, Ralf
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("There are 2 things in the world that smell like fish. And one of them is fish...") Neue Glitterlackierung und Bau eines Camper/Cabrioverdecks http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=61337&page=8 Gruß, Ralf |
#38
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Wieso das denn? Es gibt doch auch 12V Ladekabel für Laptop´s für´n Zigarettenanzünder.
Gruß, Frank.
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#39
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Zitat:
Moin Hat die GEZ nicht vorgehabt, auch PC und Laptop mit TV-Karten gebührenpflichitg zu machen ? Wir haben einen TFT-Fernseher mit integriertem DVD-Player und digitaler Sat-Schüssel, Campinganlage, an Bord. Läuft auf 12 und 220 Volt. |
#40
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#41
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#42
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Es geht nicht um den Laptop, sondern ums Mitbringen.
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#43
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Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte Zum 1. Januar 2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Hier werden wir Sie über diese Regelung informieren. Bei der Gebührenpflicht wird unterschieden zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten. Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z. B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit. Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw. Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie. Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: - PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen. - PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen. - Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können. - UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen. Technik-Glossar siehe unten. Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio 5,52 Euro, ein Fernsehgerät 17,03 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,03 Euro. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Wen betrifft die Regelung? Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten. Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an. Warum gibt es die Gebührenpflicht für neuartige Geräte? Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes. Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist. Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden? Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät. DIE WICHTIGSTEN FAKTEN FÜR PRIVATHAUSHALTE Wer als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehörige/r (einer Wohnung) bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, muss keine zusätzlichen Gebühren für einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy bezahlen. Zweit- oder Ferienwohnung Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen sind neben den in der Hauptwohnung bereitgehaltenen Geräten anmelde- und gebührenpflichtig. Ist in der Zweit- oder Ferienwohnung weder ein Radio noch ein Fernsehgerät vorhanden, aber ein neuartiges Rundfunkgerät, muss hierfür eine Grundgebühr (monatlich 5,52 Euro) gezahlt werden. Arbeitszimmer im Privathaushalt Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist. Angestellte, Beamte Angestellte, Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet) oder ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die nicht gewinnorientiert für sich oder Dritte ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich oder für die ehrenamtliche Tätigkeit nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen. Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, z. B. Azubis, müssen ihre neuartigen Rundfunkgeräte (Internet-PCs oder UMTS-Handys) anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio (z. B. einem Handy mit UKW-Empfang) oder einem Fernseher gemeldet sind. Gruß Werner |
#44
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Werner,
bitte mit Quellenangabe! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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es wurde nicht bezweifelt, dass Laptops anzumelden sind, sondern dass der von Zuhause mitgebrachte Laptop auf dem Boot angemeldet werden muss. Wenn man aber Deine Quelle wörtlich nimmt, ist auch der Laptop anzumelden. Wenn Du allerdings vor dem Boot sitzt, dann nicht Gruß Andreas |
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Prima, machen wir halt einen Trööt über diesen ätzenden Abzockerverein draus...
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. Geändert von PderSkipper (25.11.2008 um 08:41 Uhr) Grund: ein s für ein n |
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Schau dir mal den Beitrag Nr. 39 an. Gruß Werner |
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Hi Werner,
ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Der Lachshunter hat einen Laptop, für den er keine Gebühren bezahlen muss, weil er zu Hause bereits GEZ bezahlt. Diesen Laptop bringt er aufs Boot, schaut dort TV und nimmt ihn wieder mit. Die gängige Meinung hier ist, keine weitere GEZ zu bezahlen. Wenn er aber den Laptop fest im Boot installiert, dann fällt er unter die Wohnwagenregel = GEZ nachzahlen. Aber nicht weil es ein Laptop ist, sondern weil er TV im Wohnwagen hat. Und irgendwie habe ich das Gefühl, Du meinst was anderes Gruß Andreas |
#50
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Hi Andreas
Der Link bezieht sich auf die Äußerung von Frank-Lachshunter. Laptop oder PC mit TV-Karte wären nicht gebührenpflichtig. Sie sind aber unter gewissen Voraussetzungen jetzt gebührenpflichtig. Gruß Werner |
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