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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 06.10.2006, 20:33
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Flash Flash ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapitaen52
@ Flash,

welche Art Fernseher möchtest Du denn nun haben ?
TFT ?, Röhre ?
Wie groß soll es denn nun sein ?

>8" ist keine Aussage der wirklich gewünschten Größe

Wilfried
Die Größe von einem Laptop würde mir reichen, ist auch eifacher zu händeln, so kann ich das Teil mit in die Kajüte nehmen oder halt oben auf dem Deck.

Gruß
Michael
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  #27  
Alt 06.10.2006, 22:44
Benutzerbild von Emotion
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Zitat:
Zitat von Flash
Zitat:
Zitat von Kapitaen52
@ Flash,

welche Art Fernseher möchtest Du denn nun haben ?
TFT ?, Röhre ?
Wie groß soll es denn nun sein ?

>8" ist keine Aussage der wirklich gewünschten Größe

Wilfried
Die Größe von einem Laptop würde mir reichen, ist auch eifacher zu händeln, so kann ich das Teil mit in die Kajüte nehmen oder halt oben auf dem Deck.

Gruß
Michael
Klappt gut habe lezten Sonntag schön während der Fahrt auf der Weser die Autoschrauber geschaut...Formel 1 war leider schon vorbei....habe mir bei Ebay eine Twinhan usb Box geholt
Box (PaidLink)

der Vorteil ist man kann problemlos noch eine externe Antenne anschließen
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #28  
Alt 07.10.2006, 01:36
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Hallo,

was auch eine Möglichkeit wäre, das SOL9 DVB-T von X4-Tech. Haben wir uns jetzt geholt und sind sehr zufrieden. Format 16:9, 9,2 Zoll LCD (22,5 cm), DVBT-Decoder und Analogtuner, also in allen Fahrgebieten einzusetzen. Echtes 12-Volt Gerät mit zusätzlichem 230-Volt Netzteil. Externe Antenne ran und geniessen. Vor allem die Leistungsaufnahme ist mit 19 Watt sehr gering, bei einem Notebook mußt du mit wesentlich höheren Werten rechnen (ca. 90 Watt). Preis allerdings 259.- €. Bezugsquellen findest du über Google (damit hier keine Werbung erscheint).

Gruß

Erwin
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  #29  
Alt 23.11.2008, 16:07
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Hat jemand dieses Gerät im Einsatz?
Zitat:
Dieser fantastische LCD-TV bietet Ihnen nicht nur zu Hause höchstes Fernsehvergnügen,
er ist dank 12-Volt-Anschluss absolut flexibel und unterhält Sie auf Wunsch auch unterwegs z. B. beim Camping.
Doch er liefert nicht nur ein perfektes Fernsehbild über DVB-T und einen klasse Sound - er hat sogar einen integrierten DVD-Player
für DVD, CD, MP3, MPEG4 und JPEG. Damit ist gute Unterhaltung garantiert!
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  #30  
Alt 23.11.2008, 17:45
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Narva Narva ist offline
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So habens wir gelöst (unser Vorbesitzer) normaler Ferseher mit Satelitenschüssel
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Bilder 2008 199.jpg
Hits:	355
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ID:	109089  
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  #31  
Alt 23.11.2008, 18:30
Water Water ist offline
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Ich würde es mal unter Deck mıt eınem kleınen LED-Beamer versuchen, der auch mıt Accu laeft. Den könnte mıt eınem DVBT-Receıver angesteuert werden. Als Leınwand würde ıch mır eıne kleıne Leınwand ın DIN A4 -Grösse nehmen ın Gaın 2.0.

Gruss Walter
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  #32  
Alt 23.11.2008, 22:23
renhalth renhalth ist offline
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Aber nicht die netten Leute von der GEZ vergessen
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  #33  
Alt 24.11.2008, 09:09
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von renhalth Beitrag anzeigen
Aber nicht die netten Leute von der GEZ vergessen

Wieso das denn???

Als Privatperson zahle ich nur EINMAL an die GEZ, egal wieviel Geräte ich habe und wo ich die einsetze.
Ist das Boot/Auto gewerblich, dann sieht das natürlich anders aus...oder hab ich irgendwas nicht mitbekommen???


Gruß, Frank.
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  #34  
Alt 24.11.2008, 09:39
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Als Privatperson zahle ich nur EINMAL an die GEZ, egal wieviel Geräte ich habe und wo ich die einsetze.
Ist das Boot/Auto gewerblich, dann sieht das natürlich anders aus...oder hab ich irgendwas nicht mitbekommen???
Du hast da etwas nicht mitbekommen Frank.
Zumindest bei Kajütbooten gilt eine Art Wochenendhausregelung.
Fest eingebaute Geräte mußt du anmelden. Nur wenn du Empfänger von zuhause aus mitbringst und auch wieder mit nach Hause nimmst, muß das nicht angemeldet werden. Gibt es seitenlange Threads.
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  #35  
Alt 24.11.2008, 10:14
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du hast da etwas nicht mitbekommen Frank.
Zumindest bei Kajütbooten gilt eine Art Wochenendhausregelung.
Fest eingebaute Geräte mußt du anmelden. Nur wenn du Empfänger von zuhause aus mitbringst und auch wieder mit nach Hause nimmst, muß das nicht angemeldet werden. Gibt es seitenlange Threads.
-Kajüte hab ich nicht

-Lief doch auf ein Laptop mit TV-Karte hinaus....dafür zahl ich bestimmt keine GEZ, oder wie jetzt???

Gruß, Frank.
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  #36  
Alt 24.11.2008, 10:26
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
-Lief doch auf ein Laptop mit TV-Karte hinaus....dafür zahl ich bestimmt keine GEZ, oder wie jetzt
Dann paßt doch alles.
Das ist doch ein angemeldetes von zuhause, das du mitbringst und wieder mitnimmst.
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  #37  
Alt 24.11.2008, 12:35
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Also ich nehme mein Laptop mit TV Karte und DVB-T Antenne mit aufs Boot. Hier in Berlin 1A Bild!!! Leider ist nach ca. 2 Stunden der Akku am Ende. (Blöd wenn ein Formel 1 Rennen länger dauert! ) Muß mir wohl mal so einen Spannungswandler 12V auf 220V zulegen.Hat da schon jemand Erfahrung mit? Wie lange macht das wohl ne 100AH Batterie mit?
Gruß, Ralf
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("There are 2 things in the world that smell like fish. And one of them is fish...")
Neue Glitterlackierung und Bau eines Camper/Cabrioverdecks
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=61337&page=8
Gruß, Ralf
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  #38  
Alt 24.11.2008, 13:04
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Zanderkiller Beitrag anzeigen
....Muß mir wohl mal so einen Spannungswandler 12V auf 220V zulegen.
Wieso das denn? Es gibt doch auch 12V Ladekabel für Laptop´s für´n Zigarettenanzünder.

Gruß, Frank.
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  #39  
Alt 24.11.2008, 13:55
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
-Kajüte hab ich nicht

-Lief doch auf ein Laptop mit TV-Karte hinaus....dafür zahl ich bestimmt keine GEZ, oder wie jetzt???

Gruß, Frank.


Moin
Hat die GEZ nicht vorgehabt, auch PC und Laptop mit TV-Karten gebührenpflichitg zu machen ?

Wir haben einen TFT-Fernseher mit integriertem DVD-Player und digitaler Sat-Schüssel, Campinganlage, an Bord.
Läuft auf 12 und 220 Volt.
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  #40  
Alt 24.11.2008, 14:00
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Wir haben einen TFT-Fernseher mit integriertem DVD-Player
Welchen denn?
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  #41  
Alt 24.11.2008, 14:05
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Welchen denn?


Zur Zeit noch einen XOMAX XM-TVD 1337.






Gruß Werner
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  #42  
Alt 24.11.2008, 14:11
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Moin
Hat die GEZ nicht vorgehabt, auch PC und Laptop mit TV-Karten gebührenpflichitg zu machen ?
Es geht nicht um den Laptop, sondern ums Mitbringen.
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  #43  
Alt 24.11.2008, 14:17
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Es geht nicht um den Laptop, sondern ums Mitbringen.

Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte

Zum 1. Januar 2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Hier werden wir Sie über diese Regelung informieren. Bei der Gebührenpflicht wird unterschieden zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten.

Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z. B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit.
Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.



Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.
Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.
Technik-Glossar siehe unten.


Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio 5,52 Euro, ein Fernsehgerät 17,03 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,03 Euro.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wen betrifft die Regelung?

Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.
Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.
Warum gibt es die Gebührenpflicht für neuartige Geräte?

Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.
Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät

Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden?

Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN FÜR PRIVATHAUSHALTE

Wer als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehörige/r (einer Wohnung) bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, muss keine zusätzlichen Gebühren für einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy bezahlen.
Zweit- oder Ferienwohnung

Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen sind neben den in der Hauptwohnung bereitgehaltenen Geräten anmelde- und gebührenpflichtig. Ist in der Zweit- oder Ferienwohnung weder ein Radio noch ein Fernsehgerät vorhanden, aber ein neuartiges Rundfunkgerät, muss hierfür eine Grundgebühr (monatlich 5,52 Euro) gezahlt werden.
Arbeitszimmer im Privathaushalt

Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist.
Angestellte, Beamte

Angestellte, Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet) oder ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die nicht gewinnorientiert für sich oder Dritte ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich oder für die ehrenamtliche Tätigkeit nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen.
Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen

Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, z. B. Azubis, müssen ihre neuartigen Rundfunkgeräte (Internet-PCs oder UMTS-Handys) anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio (z. B. einem Handy mit UKW-Empfang) oder einem Fernseher gemeldet sind.



Gruß Werner
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  #44  
Alt 24.11.2008, 14:30
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Werner,
bitte mit Quellenangabe!

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #45  
Alt 24.11.2008, 14:35
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Moin Uwe


www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html


Gruß Werner
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  #46  
Alt 24.11.2008, 15:43
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind.
Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen sind neben den in der Hauptwohnung bereitgehaltenen Geräten anmelde- und gebührenpflichtig. Ist in der Zweit- oder Ferienwohnung weder ein Radio noch ein Fernsehgerät vorhanden, aber ein neuartiges Rundfunkgerät, muss hierfür eine Grundgebühr (monatlich 5,52 Euro) gezahlt werden.
Hallo Werner,

es wurde nicht bezweifelt, dass Laptops anzumelden sind, sondern dass der von Zuhause mitgebrachte Laptop auf dem Boot angemeldet werden muss.
Wenn man aber Deine Quelle wörtlich nimmt, ist auch der Laptop anzumelden. Wenn Du allerdings vor dem Boot sitzt, dann nicht

Gruß

Andreas
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  #47  
Alt 24.11.2008, 15:45
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Prima, machen wir halt einen Trööt über diesen ätzenden Abzockerverein draus...
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Geändert von PderSkipper (25.11.2008 um 08:41 Uhr) Grund: ein s für ein n
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  #48  
Alt 24.11.2008, 15:58
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Zitat:
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Hallo Werner,

es wurde nicht bezweifelt, dass Laptops anzumelden sind, sondern dass der von Zuhause mitgebrachte Laptop auf dem Boot angemeldet werden muss.
Wenn man aber Deine Quelle wörtlich nimmt, ist auch der Laptop anzumelden. Wenn Du allerdings vor dem Boot sitzt, dann nicht

Gruß

Andreas
Hi Andreas

Schau dir mal den Beitrag Nr. 39 an.


Gruß Werner
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  #49  
Alt 26.11.2008, 14:35
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Hi Werner,

ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Der Lachshunter hat einen Laptop, für den er keine Gebühren bezahlen muss, weil er zu Hause bereits GEZ bezahlt. Diesen Laptop bringt er aufs Boot, schaut dort TV und nimmt ihn wieder mit.
Die gängige Meinung hier ist, keine weitere GEZ zu bezahlen.

Wenn er aber den Laptop fest im Boot installiert, dann fällt er unter die Wohnwagenregel = GEZ nachzahlen. Aber nicht weil es ein Laptop ist, sondern weil er TV im Wohnwagen hat.

Und irgendwie habe ich das Gefühl, Du meinst was anderes

Gruß

Andreas
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  #50  
Alt 26.11.2008, 16:30
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Hi Andreas

Der Link bezieht sich auf die Äußerung von Frank-Lachshunter.
Laptop oder PC mit TV-Karte wären nicht gebührenpflichtig.
Sie sind aber unter gewissen Voraussetzungen jetzt gebührenpflichtig.



Gruß Werner
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