boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 40
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 14.09.2018, 07:33
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.217
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.160 Danke in 20.709 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
Der Versicherer meiner Bootsversicherung schreibt:

Hier der Auszug aus den Haftpflichtversicherungsbedingungen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers (Trailer)


Was heißt das nun genau? Inwiefern spielt dann hier noch die Versicherung des PKW Fahrers eine Rolle?
So lange der Trailer am Auto hängt oder sich bei der Fahrt löst ist der Trailer über die PKW-Haftpflicht versichert.

wenn du ihn von Hand schiebst ist er über die Bootshaftpflicht versichert...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 14.09.2018, 07:39
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
Beiträge: 2.035
Boot: momentan ohne
2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das halte ich für ein Gerücht...
Das ist nicht mal ein Gerücht, sondern schlicht falsch!

Melde den Trailer mit schwarzem Kennzeichen an, dann hat er auch eine eigenen Versicherung. Kostet dann jährlich vielleicht 50,- und einpaar Euro an Steuer, fertig.

Aber im obigen Fall ist er bereits über das Boot versichert, somit besteht kein Bedarf.


Gruß Axel
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 14.09.2018, 07:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.217
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.160 Danke in 20.709 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das ist nicht mal ein Gerücht, sondern schlicht falsch!

Melde den Trailer mit schwarzem Kennzeichen an, dann hat er auch eine eigenen Versicherung. Kostet dann jährlich vielleicht 50,- und einpaar Euro an Steuer, fertig.

Aber im obigen Fall ist er bereits über das Boot versichert, somit besteht kein Bedarf.


Gruß Axel
Auch mit grünem Kennzeichen bekommt man eine eigene Versicherung... ist gar kein Problem... nur weil ein Trailer nicht Versicherungspflichtig ist, heißt das nicht das man keine Abschließen kann....
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 14.09.2018, 10:48
Benutzerbild von skipper_winni
skipper_winni skipper_winni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 10.07.2012
Ort: Mannheim
Beiträge: 3.434
Boot: Saver 750 WA - Evinrude G2 200 H.O.
3.088 Danke in 1.622 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auch mit grünem Kennzeichen bekommt man eine eigene Versicherung... ist gar kein Problem... nur weil ein Trailer nicht Versicherungspflichtig ist, heißt das nicht das man keine Abschließen kann....
stimmt ist bei mir auch in der Bootshaftpflicht als extra Punkt mit aufgeführt.
Will ich auch so haben
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 14.09.2018, 11:22
Andrei Andrei ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 1.353
1.983 Danke in 1.078 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das halte ich für ein Gerücht...
Ich nicht, da es meine persönliche Erfahrung ist. Meinen Trailer mit dem grünen Kennzeichen wollte keine Versicherung versichern. Auch nicht meine KFZ-Versicherung.

Meinen anderen Anhänger mit dem schwarzen Kennzeichen musste sie aber versichern

Aber hier geht es nur um das extrem geringes Risiko für den leeren und nicht angekoppelten Trailer, der sich selbstständig machen könnte und irgendwo dagegen rollen würde.

Ich sichere den leeren Trailer beim Abstellen immer mit einer Kette, daher kann ich auch ohne Versicherung leben, wenn die mein Geld nicht möchte.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 14.09.2018, 11:23
Andrei Andrei ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 1.353
1.983 Danke in 1.078 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das ist nicht mal ein Gerücht, sondern schlicht falsch!

Melde den Trailer mit schwarzem Kennzeichen an, dann hat er auch eine eigenen Versicherung. Kostet dann jährlich vielleicht 50,- und einpaar Euro an Steuer, fertig.

Aber im obigen Fall ist er bereits über das Boot versichert, somit besteht kein Bedarf.


Gruß Axel
Siehe Beitrag #30
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 14.09.2018, 11:30
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.217
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.160 Danke in 20.709 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Ich nicht, da es meine persönliche Erfahrung ist. Meinen Trailer mit dem grünen Kennzeichen wollte keine Versicherung versichern. Auch nicht meine KFZ-Versicherung.

Meinen anderen Anhänger mit dem schwarzen Kennzeichen musste sie aber versichern

Aber hier geht es nur um das extrem geringes Risiko für den leeren und nicht angekoppelten Trailer, der sich selbstständig machen könnte und irgendwo dagegen rollen würde.

Ich sichere den leeren Trailer beim Abstellen immer mit einer Kette, daher kann ich auch ohne Versicherung leben, wenn die mein Geld nicht möchte.
bei meiner Bootsversicherung kann man auch separat eine Trailerhaftpflicht abschließen

http://www.wengert-makler.de/?trailerhaftpflicht

Beim Boot ist alles speziell und es braucht dazu spezielle Versicherer....
als ich bei einem der Größten Deutschen Versicherer (A...) Angefragt habe wegen Bootsversicherung und Trailerversicherung wurde ich auch erst mal dumm angeschaut...

Ich hatte an meinem Boot

Haftpflicht
Vollkasko
Trailerversicherung (da der Trailer die Ganze Saison leer im Gelände einer Werft stand)
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 14.09.2018, 12:14
Benutzerbild von muenze1980
muenze1980 muenze1980 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.05.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 68
Boot: Quicksilver Cabin 455
16 Danke in 11 Beiträgen
Standard

OK - so langsam kommt doch Klarheit ins Dunkel haha :P


Vielleicht kann mir nochmal jemand etwas zur Versicherung des fahrenden Fahrzeugs sagen. Wenn also nun mein Bekannter den Trailer mit oder ohne Boot angekoppelt bewegt, ist dies über seine KFZ Versicherung abgedeckt. Soweit sind wir - richtig?



Eine evB Nummer benötige ich ja in dem Fall nicht bei Anmeldung, aber sollte die Versicherung dann nicht zumindest wissen, dass auch ein Trailer im Einsatz ist? Oder ist das egal - normale Hänger meldet man ja auch nicht extra an?! Was sagt die Gemeinde?!


Eine evB hatte ich von ihm durch seine Versicherung vorsorglich bereits bekommen... die ich ja nun nicht benötige bei Anmeldung.
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 14.09.2018, 12:33
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.217
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.160 Danke in 20.709 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
OK - so langsam kommt doch Klarheit ins Dunkel haha :P


Vielleicht kann mir nochmal jemand etwas zur Versicherung des fahrenden Fahrzeugs sagen. Wenn also nun mein Bekannter den Trailer mit oder ohne Boot angekoppelt bewegt, ist dies über seine KFZ Versicherung abgedeckt. Soweit sind wir - richtig?

So Richtig


Eine evB Nummer benötige ich ja in dem Fall nicht bei Anmeldung, aber sollte die Versicherung dann nicht zumindest wissen, dass auch ein Trailer im Einsatz ist? Oder ist das egal - normale Hänger meldet man ja auch nicht extra an?! Was sagt die Gemeinde?!

Ein Trailer ist nur ein Anhänger.... mit Spezialgebrauch... aber für die Versicherung auch nur ein Anhänger...

Eine evB hatte ich von ihm durch seine Versicherung vorsorglich bereits bekommen... die ich ja nun nicht benötige bei Anmeldung.

meine Antworten oben
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 14.09.2018, 13:38
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.03.2003
Ort: Bad Homburg
Beiträge: 527
Boot: Bayliner 1802
252 Danke in 173 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
OK - so langsam kommt doch Klarheit ins Dunkel haha :P


Vielleicht kann mir nochmal jemand etwas zur Versicherung des fahrenden Fahrzeugs sagen. Wenn also nun mein Bekannter den Trailer mit oder ohne Boot angekoppelt bewegt, ist dies über seine KFZ Versicherung abgedeckt. Soweit sind wir - richtig?



Eine evB Nummer benötige ich ja in dem Fall nicht bei Anmeldung, aber sollte die Versicherung dann nicht zumindest wissen, dass auch ein Trailer im Einsatz ist? Oder ist das egal - normale Hänger meldet man ja auch nicht extra an?! Was sagt die Gemeinde?!


Eine evB hatte ich von ihm durch seine Versicherung vorsorglich bereits bekommen... die ich ja nun nicht benötige bei Anmeldung.
richtig- der durch den Hänger verursachte Haftpflichtschaden einem Dritten gegenüber wird über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt.


-wenn Du die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges meinst: Ja. Je nachdem wie alt die zu Grunde liegenden Bedingungen sind, handelt es sich um ein Tarifierungsmerkmal (Fahren mit Anhänger) und somit höheres Risiko. Es wird evtl. ein kleiner Zuschlag fällig.
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 14.09.2018, 14:43
Andrei Andrei ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 1.353
1.983 Danke in 1.078 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
OK - so langsam kommt doch Klarheit ins Dunkel haha :P


Vielleicht kann mir nochmal jemand etwas zur Versicherung des fahrenden Fahrzeugs sagen. Wenn also nun mein Bekannter den Trailer mit oder ohne Boot angekoppelt bewegt, ist dies über seine KFZ Versicherung abgedeckt. Soweit sind wir - richtig?

Alles richtig. Und wenn du jetzt noch die KFZ-Versicherung von dem Bekannten nicht aufs Spiel setzen magst, dann kann man einen Wagen mit AHK mieten, dann wird im Schadensfall nur die Versicherung des Mietwagens zahlen und keine Rückstufung für den Bekannten.

Ansonsten sind die Rückstufungen meist kostspielig, weil man die erhöhten Beiträge über mehrere Jahre addieren muss, da kommen schnell 1-2 Tausender zusammen (im Vergleich zum Mietpreis sehr viel).
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 14.09.2018, 15:10
Benutzerbild von muenze1980
muenze1980 muenze1980 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.05.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 68
Boot: Quicksilver Cabin 455
16 Danke in 11 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Alles richtig. Und wenn du jetzt noch die KFZ-Versicherung von dem Bekannten nicht aufs Spiel setzen magst, dann kann man einen Wagen mit AHK mieten, dann wird im Schadensfall nur die Versicherung des Mietwagens zahlen und keine Rückstufung für den Bekannten.

Ansonsten sind die Rückstufungen meist kostspielig, weil man die erhöhten Beiträge über mehrere Jahre addieren muss, da kommen schnell 1-2 Tausender zusammen (im Vergleich zum Mietpreis sehr viel).

Ist kein schlechter Gedanke. Werde ich auf jeden Fall durchsprechen.
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 20.09.2018, 23:58
HR 480 HR 480 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Hamburg/Värmdö
Beiträge: 266
Boot: HR 480 SC /60 HK Suzuki
537 Danke in 199 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
.....richtig- der durch den Hänger verursachte Haftpflichtschaden einem Dritten gegenüber wird über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt......

Das stimmt aber nur, wenn der Hänger nicht versicherungspflichtig ist und deshalb keine Haftpflichtversicherung hat.


Ist der Hänger versichert, teilen sich (nach einem Urteil des BGH von 2010) die Versicherungen die Kosten, bzw. die KFZ-Versicherung kann die Versicherung des Hängers in Regress nehmen.


https://www.iww.de/ue/kfz-versicheru...aengern-f18514


Und da der nicht versicherungspflichtige Hänger in diesem Fall über die Bootsversicherung haftpflichtversichert ist, wird die KFZ-Versicherung in einem Schadensfall diese auch in Regress nehmen.


Gruß


Rüdiger
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 21.09.2018, 06:50
skibo skibo ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2015
Beiträge: 2.375
2.518 Danke in 1.298 Beiträgen
Standard

Warum denkt der gemeine Deutsche immer über Versicherungen nach? Das ist doch krank.
__________________
Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 08.10.2018, 16:55
Benutzerbild von muenze1980
muenze1980 muenze1980 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.05.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 68
Boot: Quicksilver Cabin 455
16 Danke in 11 Beiträgen
Standard

Also über Versicherungen nachzudenken ist schon wichtig. ;)


Es geht so schnell, dass man wegen einer kleinen Unachtsamkeit mal eben haushoch verschuldet ist. Dann ist das Leben erstmal verbaut bis hin zur Privatinsolvenz.


Kurze Zusammenfassung/ KFZ Zulassungsstelle:


Ich saß 3 Stunden... Hab die Auszubildende erwischt..-. Dazu kam... Berlin... Trailer Zulassungen sind eher die Ausnahme. Es musste die Vorgesetzte zur Hilfe herangezogen werden. Dann wurde ich durch die Bude, welche die Schilder druckt, darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechnung des Amtes nicht stimmen kann. Also nochmal knapp 10 Euro zurückbekommen. Zusammenfassend: Katastrophe.


Aber Hänger ist auf mich angemeldet - nicht versicherungspflichtig und steuerbefreit (versichert über die Bootsversicherung bzw. über das ziehende Fahrzeug).

Geändert von muenze1980 (09.10.2018 um 14:38 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 40



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
HR: Deutsche Zulassung mit Permit oder kroatische Zulassung exdream Mittelmeer und seine Reviere 9 27.05.2015 13:42
Was mag mein Bootstrailer wiegen? Wg. Zulassung Canadachris Kein Boot 23 08.07.2013 22:32
Neue Vorschriften für Auto-Führerschein? klaherso Kein Boot 53 21.11.2012 23:46
Welche Zulassung und welcher Führerschein? Jörg T. Allgemeines zum Boot 2 14.09.2003 21:19
Zulassung Ruhr und Führerschein? provence Allgemeines zum Boot 15 22.04.2003 13:02


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.