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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Der Kenntnissstand der Zulassungsstelle ist oft das Problem. Deswegen meine Anmerkung. Transportierst Du etwas mit roter Nummer und die ist nur für Probefahrten ohne Last (mag sein, daß auch andere gibt), also die eines "normalen" Autohändlers, kann der richtig Ärger bekommen. Auf die mangelnden Kenntnisse der Beamten auf der Straße würde ich hier auch nicht setzen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#27
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#28
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Mir ist es mal passiert, dass ich das Kennzeichen auf der Autobahn verloren habe. Die Polizei hat angerufen und mich darauf hingewiesen; ich hatte es gar nicht bemerkt. Die Beamten haben mir ausdruecklich gestattet, ein Pappschild zu malen. Sie haben mir ihre Telefonnr. gegeben und das Aktenzeichen; bei einer evtl. Kontrolle sollte ich das dann angeben.
Sicher nicht gerade regelgerecht, aber ich habe nicht lang gezoegert... Gruss Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
#29
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Ich weiß nicht, um was für ein Boot es geht, aber Willy hatte mir damals den Tipp gegeben, das ganze Gespann auf einen Autotransportanhänger zu zerren - das ist sicherlich billiger als 80 EUR.
Ich bin auch der Meinung, dass ein Kzkz für Sportgeräteanhänger versicherungsfrei sein müsste, kann mir aber vorstellen, dass die meisten Straßenverkehrsamt-Mitarbeiter da überzeugungsresistent sind.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#30
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Moin,
in Unna interessiert die Gesetzeslage der Welt nicht. Habe mehrfach nachgebohrt, OHNE KARTE KEINE NUMMER und Ende der Ansage. Eine (merkwürdige) Begründung haben sie mir auch geliefert. *Man könne ja etwas auf dem Sporthänger transportieren, daher Kurzkennzeichen NUR MIT Versicherungsdoppelkarte* Wer mag kann es gern versuchen.... Gruß Willy |
#31
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Sogar hier in Niederbayern haben die Herrschaften Beamten es dann eingesehen dass ein versicherungsfreies Fahrzeug KEINE Doppelkarte für ein KZKz benötigt. Ist übrigens der 04-Nummernkreis.
ihr scheint ja in Unna eine ganz besondere Spezies von Staatsdienern zu haben....
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-zwazl |
#32
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Willi, gib denen mal die Nr. vom KVA Berlin 030 90269 3065.
Dort können sich die Jungs und Mädels aus Unna informieren wie das geht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#33
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Zitat:
Aber ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Überzeugen hier nicht hilft.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#34
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Boot überführen, grünes Kennzeichen?
Nach soviel Aussagen hab ich die Polizei angerufen, und die hat gesagt:
Bei meinem Sortboot von 1,8 t transportiere ich ein Sportgerät, der Hänger ist über das Zugfahrzeug versichert, und am Hänger sollte das gleiche Kennzeichen wie das am Zugfahrzeug angebracht sein. Es sollte gut lesbar sein. Also hab ich ein tolles Pappschild gebastelt, und hab das Boot überführt. Viele sagen, da hast du aber Glück gehabt. Jetzt muss ich aber wieder vom Winterlager in den Hafen. Was soll ich machen? Wieder bei der Polizei anrufen? Wer kann mir sagen was richtig ist? Herzliche Grüße Martin |
#35
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Seid bloß vorsichtig mit roten Nummern! Die sind ausschließlich für Probefahrten und Überführungen gedacht. Wenn da ein Boot drauf ist und es passiert was. ..
Ich hab selbst eine Trailer. Alle 2 Jahre TÜV, aber keine Steuern und Versicherung ist freiwillig. Ohne ist das so: ist der Trailer angekuppelt, dann alles über FZ-Vers. Ist er aber abgekuppelt:eigenes Risiko! Wenn dann einer besoffen dagegen torkelt, haftet der Halter. Gruß |
#36
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Danke für den Tip, aber er hilft mir nicht wirklich weiter.
Das Boot ist im Winterlager, ca. 3km vom Hafen. So geht es doch vielen Bootseignern. Wie machen die das? Der Trailer ist verkehrssicher, d.h. Bremsen und Beleuchtung o.k. Darf ich nun das Boot damit zum Hafen bringen oder nicht. Muss ich den Trailer kennzeichnen, wenn ja wie? Irgendwie werd ich das schon schaffen, aber was ist richtig? Herzliche Grüße Martin |
#37
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Zitat:
Kann ich mich darauf berufen? Herzlichen Dank Martin |
#38
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Zitat:
Jedes Jahr zweimal zum Amt wäre auch möglich, mir aber zu aufwändig.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#39
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Was soll ich denen am Amt genau sagen?
Auf was kann ich mich berufen? Für mich ist es kein Aufwand dort vorzusprechen. Gruß aus Prisdorf Martin |
#40
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Zitat:
Versicherung wird dafür nicht fällig. Du must nur die Gebür beim KVA und das Schild bezahlen. ME bist Du aber mit grünem Kennzeichen(versicherungs- und steuerfrei) besser bedient. Nur der TÜV wird halt benötigt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#41
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Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
habe, nachdem ich hier im Forum gute Infos bekommen habe, selber einen Trailer von Minden an den Bodensee überführt. Kurz davor hatte ich eine E-Mail an die Strassenverkehrsbehörde in Minden geschrieben. Freundliche Antwort: Kurzzeitkennzeichen 10,50 Euro zzgl. Kennzeichen. In Minden selbst kein Problem. Ich habe einfach ein Kurzzeitkennzeichen für einen Sportgeräteanhänger verlangt und selbiges für den Preis bekommen, der mir zuvor per Mail gegeben wurde. Kennzeichen beim Schildermacher nebenan kostete 7,50 Euro. D.h. in Summe 18,00 Euro. Gültigkeit des Kennzeichen ist fünf Tage. Voraussetzung: Betriebserlaubnis des Trailer und Personalausweis mitnehmen. Würde es jederzeit genau so wieder machen da ich noch knapp 800 Kilometer Fahrt mit Tempo 100 vor mir hatte, hatte ich keine Zeit und Lust dort zum TÜV zu gehen. Im Nachhinein: alles richtig gemacht. Mit den Reifen wäre ich nie und nimmer durch den TÜV gekommen (brüchig). Zu Hause habe ich nun alle Zeit der Welt den Trailer TÜV-fertig zu machen. Ciao Thomas |
#42
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Zitat:
Grüße aus Prisdorf Martin |
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Nach meiner Info (TÜV Rheiland u. Werkstatt) ist das nur zum Vorstellen des Anhängers beim KVA möglich.
Warum sträubst Du Dich so sehr gegen das, was wir alle so machen? Zum TÜV muß Dein Anhänger doch sowieso regelmäßig, und andere Kosten fallen doch nicht mehr an.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#44
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Zitat:
Wenn man das Forum aufmerksam liest, bei Polizei und KVA nachfragt, dann bekommt man viele, z.T. recht unterschiedliche Aussagen. Unnötig Geld ausgeben, da sträube ich mich alledings. Und Falschaussagen von Experten schützen vor Strafe eben nicht. Das Forum hat mir sehr geholfen. Vielen Dank an alle Teilnehmer. Martin |
#45
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Moin,
vielleicht darf ich dieses alte Thema nochmal aufwärmen und fragen, ob ich das richtig verstanden habe. Die Situation ist folgende. Ich will am Wochenende mit meiner Madame losziehen und wir uns einen Trailer zulegen. Da wir sehr wahrscheinlich von einem Händler kaufen und nur einen nehmen würden, der auch TÜV hat, müsste es doch reichen, wenn ich das Kennzeichen von meinem Fahrradträger abbaue - ist das gleiche Kennzeichen, wie das vom Zugfahrzeug - und es zum Händler mitnehme. Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, ist er - solange er am Zugfahrzeug angekuppelt ist - durch das Zugfahrzeug versichert. D.h. ich brauche keine Doppelkarte und auch kein Kurzzeitkennzeichen - sehe ich das richtig? Grüße Ralf |
#46
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Hallo Großundhaarig,
wenn du nicht von der Polizei geschnappt wirst könnte es so gehen, wenn du ehr der vorsichtige Typ bist würde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, der Trailer braucht nun mal eine eigene Zulassung
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#47
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Zitat:
Wenn Du dieses Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug / Anhänger schraubst, ist es Kennzeichenmissbrauch. Wenn Du Dir einen Trailer mit TÜV vom Händler kaufst, hole Dir die Papiere mit TÜV-Bericht (oder zuschicken lassen), dann kannst Du den Trailer bei der Zulassungsstelle mit grünen Kennzeichen anmelden. Bootstrailer sind nicht zwangsweise Sportgeräteanhänger, man kann sie auch mit schwarzen Kennzeichen, versichert anmelden und dann Langholz oder Rohre usw. transportieren... Doppelkarte brauchst Du bei grünem Kennzeichen nicht.
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack
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#48
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Genauso habe ich das auch gemacht. Gab einen Strafbefehl über 500€.
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#49
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Danke für Eure Antworten,
ich hab´s so gemacht, wie Thorsten vorgeschlagen hat. Der Händler hat mir alle Papiere, die ich für die Anmeldung brauchte, mitgegeben und ich habe jetzt die grüne Nummer zuhause liegen. Am Freitag kann ich mir den Trailer dann beim Händler abholen. Grüße Ralf
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