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  #26  
Alt 05.12.2018, 17:37
stefan307 stefan307 ist offline
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Ich wäre mir da nicht so sicher, die Rheinschfffartspolizeiverordnung gilt nur bis Basel! Bis Rheinfelden gibt es eine Deutsch/Schweizerische Verordnung und ich Frage mich gerade was dort zu Führerscheine und Patente steht....MFG S


PS: http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true


Da haben wir sie, beim über fliegen habe ich nix spezielles Gefunden, es wird auf die Sportbootführerschein Verordnung sowie auf die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung verwiesen jedoch nicht auf die Patentverordnung...
MFG S

Geändert von stefan307 (05.12.2018 um 17:50 Uhr)
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  #27  
Alt 05.12.2018, 18:13
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich wäre mir da nicht so sicher, die Rheinschfffartspolizeiverordnung gilt nur bis Basel! Bis Rheinfelden gibt es eine Deutsch/Schweizerische Verordnung und ich Frage mich gerade was dort zu Führerscheine und Patente steht....MFG S


PS: http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true


Da haben wir sie, beim über fliegen habe ich nix spezielles Gefunden, es wird auf die Sportbootführerschein Verordnung sowie auf die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung verwiesen jedoch nicht auf die Patentverordnung...
MFG S
Dann ist es ja so, wie ich es geschrieben habe. Es heisst klar, 20m, ausser auf dem Rhein (ohne wenn und aber). Dort 15m.
Darüber Sportpatent und zwischen Spyckscher Fähre und Schleuse Iffezheim mit Streckennachweisen zum Sportpatent.
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  #28  
Alt 05.12.2018, 18:19
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Bei elwis heisst es lapidar, aber ist ja deutlich:

Auf dem Rhein ist für das Führen von Sportfahrzeugen (mit Antriebsmaschine oder unter Segel) mit einer Länge von 15 m bis weniger als 25 m ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich.
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  #29  
Alt 05.12.2018, 20:52
stefan307 stefan307 ist offline
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Auf dem Rhein heißt formal ja im Geltungsbereich der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, und die gilt hinter Basel nun mal nicht bzw. Nur indirekt...
Deswegen die Frage!
Was darf man eigentlich auf dem Bodensee bzw. Hochrhein an Länge fahren?
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