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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Weiß hier zufällig jemand wie es aussieht wenn man den Schein bestanden hat und in der Zeit bis er kommt beim fahren angehalten wird? Wird das gehandhabt wie fahren ohne Fahrerlaubnis oder wird es gehandhabt wie wenn man den Schein einfach zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht dabei hat?
Grüße
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U.N.V.E.U. |
#27
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Zitat:
(ich bin in 16 Jahren noch nie kontrolliert worden)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Ich nehme mal an das ist genau so wie beim Autoführerschein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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Ich denke da ist irgendwas schief gelaufen. ich habe meinen alten DDR Führerschein vor ca 5 Wochen zum DSV zum Umschreiben geschickt. Vor 2 Wochen habe ich den neuen bekommen. Inkl. Postweg und Rückfragen vom DSV (weil etwas nicht gut lesbar war).
Gruß Riccardo |
#30
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Weiß jemand wie der Weg der Datenübermittlung läuft?
a) der PA hat einen sicheren Computer und übermittelt die Daten+eingescannte Foto und Unterschrift direkt an die Bundesdruckerei?Also eigentlich würde ich ja a) erwarten aber man weiß ja nie. Und von Prüfling/Ausbildungsstätte an PA geht jedenfalls noch Papier.
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Liebe Grüße Mattze |
#31
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Nach 4,5 Wochen ist endlich der Führerschein angekommen....
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#32
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Moin moin,
da scheint es in der Tat ziemliche Schwankungsbreiten zu geben - als ich meinen Führerschein gemacht habe hab ich in der Erwartung, die Ausstellung der Scheckkarte (nach Aussage des PA erfolgt die Übermittlung der Unterlagen vollständig postalisch) würde in der Größenordnung 4-6 Wochen liegen mir direkt den vorläufigen SBF ausstellen lassen... 10 oder 11 Tage nach der Prüfung lag meine Scheckkarte im Briefkasten, das Ausfertigungsdatum steht bei mir drei Tage nach dem Prüfungsdatum drauf. Im Moment scheint das Pendel aber eher wieder in die andere Richtung zu schwingen... lg, justme |
#33
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Bis zur Ausstellung "kannst" Du ohne unterwegs sein. Da im Führerschein der Tag der bestandenen Prüfung vermerkt ist, wird man so behandelt wie jemand, der seinen Führerschein "einfach vergessen" hat. Gibt also, je nach Lust und Laune, vermutlich ein kleines Bußgeld ... Ist aber also keinesfalls "Fahren ohne amtliche Fahrerlaubnis".
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#34
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Hallo,
woher nimmst Du diese Erkenntnis ? Die Ausstellung des Führerscheins (ob vorläufig oder dauerhaft) durch die berechtigte Stelle stellt den Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis dar, nicht das Bestehen der Prüfung. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass die Erteilung trotz abgelegter Prüfung nachträglich versagt werden kann. Für mich wäre das erstmal "Fahren ohne gültigen SBF" und vermutlich auch ohne weiteres vor dem Verwaltungs-/Schifffahrtsgericht haltbar. Bis dann Dominic
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#35
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Die Erkenntnis habe ich von der Prüfungskommission, bei der ich die Prüfung abgelegt habe. Die Bundesdruckerei prüft nicht, die druckt! Wenn die Prüfungskommission also die Unterlagen an die Druckerei geschickt hat, dann wird da nichts mehr "nachträglich versagt". Denn: Die Bundesdruckerei schickt ja den Führerschein auch direkt an den Führerscheininhaber ...
Abgesehen davon: Man/frau kann sich am Tag der erfolgreich absolvierten Prüfung ja auch einen vorläufigen Füherschein ausstellen lassen. So viel zum nachträglichen "versagen" ... |
#36
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Zitat:
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#37
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Das waren ja auch noch die Papierscheine. Die Plastikkarten kommen von der Bundesdruckerei. Die Papierscheine wurden von den PA´s ausgestellt, manche unterschrieben die sofort nach der Prüfung, andere stellten die erst nach bestandener Prüfung aus und schickten per Post.
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Gruß Ewald |
#38
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Hallo,
Zitat:
Nochmal, erst die Erteilung des SBF (ob endgültig oder vorläufig) stellt den Verwaltungsakt dar. Rein praktisch ist es ja auch garnicht anders umsetzbar. Die Schifffahrtspolizeibehörde trifft Dich bei der Kontrolle ohne gültigen SBF an. Da dieser noch nicht erteilt wurde, ist er auch nicht im Verzeichnis der Fahrerlaubnisse aufzufinden. Der vorläufige SBF, der jetzt als Nachweis dienen könnte fehlt auch. Wie soll jetzt der Vollzugsbeamte anderes mit Dir umgehen, als mit jmd. der keinen SBF besitzt (Untersagen der Weiterfahrt mangels Fahrerlaubnis, Einleiten des Ordnungswidrikeitsverfahren). Jetzt kann man darauf hoffen, dass die Verwaltungsbehörde den Tatbestand nachträglich verringert, wenn man die Fahrerlaubnis mit dem passenden Datum nachreichen kann. Aber faktisch ist der Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt erfüllt. Bis dann Dominic |
#39
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Na, dann ... scheinen die Prüfer/innen hier im hohen Norden ja keine Ahnung zu haben ...
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#40
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Mein Schein kam heute. Am 19. Mai Prüfung gemacht. Ging ja doch fix!
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U.N.V.E.U.
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#41
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Sommer 2020:
18.07.2020 Prüfung DMYV Düsseldorf 20.07.2020 Datum auf Führerschein 01.08.2020 Karte im Briefkasten Also 14 Tage bis der Amtsschimmel auf drucken drücken konnte. |
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