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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 28.06.2019, 12:07
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Erposs Erposs ist offline
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Kann mir mal jemand erklären, woher dieser Anwaltsfetisch kommt?
Aktuelle Erfahrungen.
Es gehört zum Geschäftsmodell der Versicherungen, auf Kosten des Geschädigten, Kosten zu sparen. So wurden die Lackierkosten auf 60,-Euro (Stoßfänger und Heckklappe) reduziert, sorry dafür bekomm ich noch nicht mal das Material.
Deshalb -> Anwalt -> spart Zeit, Nerven und Kosten, wenns erst gar nicht vor Gericht geht. Der Kürzungsversuch hat die gegnerische Versicherung über 1k€ gekostet, zahlen mussten sie letztendlich doch alles + Gerichtskosten, Zinsen, Anwalt usw. bei einer Gesamtschadensumme von knappen 3,5K€. Mich hat das Nerven ohne Ende gekostet und gelernt hab ich daraus, daß ich sofort wieder einen Anwalt nehme, nicht erst, wenn die Kürzung angekündigt wird.
__________________
Gruß, Jörg!

Geändert von Erposs (28.06.2019 um 12:17 Uhr)
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  #27  
Alt 28.06.2019, 14:17
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen


Und der Grund dafür ist schnell gefunden:

Auch, wenn es vielen hier nicht schmecken wird - meines Erachtens hat sich in Deutschland mittlerweile ein fast schon absurdes Sicherheitsdenken etabliert, mit dem die Reparaturkosten in die Höhe getrieben werden. Achsteile oder Anhängevorrichtungen nur mal als Beispiel genannt.
Ein befreundeter KFZ-Meister hat mir dazu mal erzählt, dass so mittelkleine Schäden immer ein Verlustgeschäft sind, wenn man das nicht so handhabt. Die Zeit, die er als Meister mit der Versicherung rumplänkelt, bekommt er nicht bezahlt. Und das ist erheblich. An einem kleinen Blechschaden hat er locker 2-3 Stunden Verwaltung, und wenn er Pech hat, kommt das Geld erst nach Wochen.

Also muss man den Schaden entsprechend hochrechnen.

Gruß
Axel
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  #28  
Alt 28.06.2019, 14:39
kurz kurz ist offline
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wie teuer sind mittelkleine Schäden?
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  #29  
Alt 28.06.2019, 16:02
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
wie teuer sind mittelkleine Schäden?
Unter 2000€.

Gruß
Axel
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  #30  
Alt 28.06.2019, 22:44
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Kann man jetzt sehen, wie man will. Wenn man sich mit diesem ganzen Sicherheits- und Anwaltswahn wohler fühlt, dann soll es eben so sein. Am Ende fliessen all diese Kosten sowieso wieder in die Prämien mit ein.
Hab auch schon zig Auslandsschäden begutachtet, komischerweise gab es bei denen erstaunlich selten Ärger.

Wenn kaum noch eine Versicherung ohne Theater Schadenersatz leistet ist es kein Wunder wenn in Folge die Kosten für Anwälte und Gutachter steigen. Traurig dass sie mit alltäglicher klar rechtswidriger Handlung durchkommen. Anstatt bei überhöhten Forderungen - die ebenso vorkommen - die Verantwortlichen mal lang machen, aber das trauen die sich nicht. Da wird lieber rechtswidrig beim Geschädigten gekürzt weil sie genau wissen dass der größere Teil eben nicht zum Anwalt rennt und sein Recht notfalls auch mit Klage durchsetzt.

Ist ja nicht so als wenn bei Gutachtern und Werkstätten alles nur Heilige sitzen, aber wenn die Fehler machen oder sich unrechtmäßig bereichern wollen kann der Geschädigte da nichts für der einfach nur seinen Schaden ersetzt haben möchte. Das ist der der im Normalfall eben null Ahnung von Schadenabwicklung hat weil er statistisch irgendwo alle >10 Jahre mal einen Unfall hat.
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  #31  
Alt 29.06.2019, 23:47
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NoWelle NoWelle ist offline
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Erstmal vielen Dank für die rege Diskussion und die unterschiedlichen Meinungen.
Möchte aber natürlich keine Grundsatzdiskussion vom Zaune brechen, wo es kein richtig oder falsch gibt.

Ich werde in der kommenden Woche zu einem lokalen Volvo Penta Händler fahren, dass der einfach mal drauf schauen. Ich hoffe das die ggf. empfohlen Reparaturen angemessen sind, und dann soweit zu aller Zufriedenheit erledigt werden.
In der Werkstatt werden sonst auch ander Unfallschäden an KFZHänger ausgeführt, dass sie auch gleich einen Blick auf den Trailer werfen können.
Sollte es im Nachhinein dann Probleme mit der Regulierung der Kosten geben, werde ich einen im Verhältnis zu meiner Selbstbeteiligung der Rechtsschutz einen entsprechenden Anwalt hinzu ziehen (oder nicht).
Ich gehe erstmal von einer angemessenen Abwicklung aus, und ich möchte in erster Linie mein Boot so schnell als möglich wieder im Wasser haben.

Da es sich bei dem Zugwagen um einen Firmenwagen handelte, wird hier auf Empfehlung des TÜV Süd eine neue Anhängerkupplung verbaut. Darum brauche ich mich so nicht kümmern und bekomme den Wagen in der nächsten Woche wieder. Sollte es da Probleme mit der Regulierung geben, wird mein Arbeitgeber entsprechend reagieren. Bei Bedarf werden die beiden Teile ( Firmenwagen und mein Schaden) rechtlich dann von einem Anwalt vertreten.

Melde mich, wenn es weiter konkrete Aussage gibt.

Wünsche euch einen sonnigen und hoffentlich nicht zu warmen Sonntag!
Martin
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  #32  
Alt 30.06.2019, 11:15
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Für den Anwalt brauchst du keine Rechtsschutzversicherung den muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #33  
Alt 30.06.2019, 12:24
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Ist schon klar weshalb unsere Versicherungen immer teurer werden.

Meiner Meinung nach braucht es einen Schachverständigen der hoffentlich den Schaden sauber bewertet. (Bitte auch die Propellerwelle nicht vergessen).

Dieser Bericht geht an die gegenerische Versicherung.
Wenn diese zahlt ist alles ok. Wenn die Versicherung Zicken macht kann man den Anwalt immer noch einschalten.

Normalerweise regulieren beide Versicherungen (Geschädigter/ Verursacher) dies mit einander von selbst. Der Anwalt übernimmt ja dann blos die Meinungsunterschiede der beiden Versicherungen. Diese jedoch nicht ohne Rücksprache und Diskusionen mit Verursacher und der Geschädigten Partei. Viel Spass da geht Zeit vorbei.

Klar ist dass der Schaden zu 100 % behoben wird. Auch diese die eventuell erst im nachhinein darauf zurück zu führen sind. Nicht gedeckt sind schäden die schon vorher waren.

Bei einem Verkehrsunfall wo scheinbar die Schuldfrage klar sein sollte, gibt es ja nichts zu diskutieren.
Das braucht es wirklich keinen Anwalt. Und wenn kann man den immer noch hinzuziehen, fall es nicht zur Zufriedenheit gelöst wird.

Meist sorgen Anwälte nur für einen verzögerten Ablauf. Anstelle dass man die Gutachter und versicherungen arbeiten lässt, müssen dann alle Parteien und deren Anwälte die zuerst studieren und dann frei geben.

Es kann dann passieren, dass die Reparatur erst frei gegeben wird, wenn alles abschliessend geklärt ist. Na denn Prost Sommersaison.
__________________
Freundliche Grüsse
www.bootsservice-roth.ch
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  #34  
Alt 06.07.2019, 19:14
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Ist deine Entscheidung aber ich würde das so auf keinen Fall machen. Das richtige Vorgehen ist, einen Anwalt Aufzusuchen und ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen, wird es schwierig. Ob das die Prämien in die Höhe treibt? Mag sein, aber erst mal geht es darum, deinen Schaden zu regulieren. Dir ist jemand darauf gefahren, das war nicht deine Schuld. Lässt du durch eine Fachwerkstatt etwas reparieren und es werden über den Kostenvoranschlag hinaus, den die gegnerische Versicherung anerkannt hat, hast du Pech gehabt. Da kriegst du kein Geld darüber hinaus. Dafür brauchst du einen Gutachter. Ich hatte mit meinen Fahrzeugen 6 mal Pech. 6 Unfälle, die ich nicht selbst verschuldet habe, abgerechnet mit 4 verschiedenen Versicherungen. Irgendwann lernst du es und lässt es einen Fachmann machen ;)
__________________
Viele Grüße
Andreas
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  #35  
Alt 06.07.2019, 19:20
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Wozu ein Anwalt solange kein Streit herrscht????
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  #36  
Alt 06.07.2019, 19:38
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Weil es dann oft zu spät ist! Aber die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Manchmal braucht es im Leben einen Lernprozess.
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Gruß Heiko
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  #37  
Alt 06.07.2019, 19:47
Schiersteiner Schiersteiner ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wozu ein Anwalt solange kein Streit herrscht????
Weil du noch nicht abschätzen kannst, ob es zum Streit kommen wird. Außerdem kommst du so an entsprechende Kostenpauschalen, Nutzungsausfälle etc. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt: nimm dir einen Anwalt. Ganz einfach. So kommst du besser durch das Leben.
__________________
Viele Grüße
Andreas
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  #38  
Alt 06.07.2019, 21:47
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wozu ein Anwalt solange kein Streit herrscht????
weil du sonst von der Versicherung nur verarscht wirst,
ist leider immer so
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #39  
Alt 06.07.2019, 22:34
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Das stimmt so nicht. Natürlich muss die Gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Genauso wie den Gutachter.
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  #40  
Alt 06.07.2019, 22:47
teddy72 teddy72 ist offline
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NoWelle: Ich kann Dir nur den Ratschlag geben einen Anwalt zu beauftragen. Dazu dann die entsprechenden Gutachten. Das werden 3 Stück. Boot, Auto und Trailer. Und lass Dich nicht verunsichern. Die Kosten müssen bei eindeutiger Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Leider erlebe ich es sehr oft das einige meiner Kunden die Schadensabwicklung ohne Anwalt lösen wollen. Klappt meistens nicht. Und mit dem richtigen Anwalt hast Du da auch keine Verzögerung. Ich bin als Schadengutachter tätig und weiss deshalb wo von ich rede. Leider bist Du zweit weg von Hamburg aus. Wenn Du noch Fragen hast dann gerne per PN.
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  #41  
Alt 07.07.2019, 09:31
Andrei Andrei ist offline
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Wenn die Schuldfrage geklärt ist, würde ich es genauso handhaben, wie ScandThomas schreibt: Gutachter für alle Objekte einschalten, Gutachten bei der Versicherung einreichen. Zahlt die Versicherung oder erteilt sie die Reparaturfreigabe, so ist alles OK und man braucht keinen Anwalt. Gibt es aber unberechtigte Abzüge, die sich nicht mit einem Telefonat klären lassen, kann man immer noch zu einem Anwalt gehen.
Die ganzen Nutzungsausfallpauschalen stehen ja im Web und sind transparent. Dass die MwSt bei Abrechnung nach Gutachten vor der Reparatur nicht bezahlt wird, ist eh klar.
Und übrigens, ein Anwalt bedeutet keine Aufwandsverrinngerung. Man muss alles für den Anwalt vorbereiten und die Termine bei ihm wahrnehmen. Ist man selbst nicht auf der Hut, hängt der Anwalt sich oft nicht zu 100% rein, denn er bekommt erst nur eine Pauschale, hier gilt für ihn die Effizienzsteigerung.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Schuldfrage noch geklärt werden muss. Da würde ich direkt zu einem guten Verkehrsrechtanwalt gehen.
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  #42  
Alt 07.07.2019, 22:12
teddy72 teddy72 ist offline
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Ich weiß ja nicht mit welchen Anwälten Du schon zusammengearbeitet hast, meine Erfahrung ist eine andere. Nun ist es aber auch so das ein Anwalt seine Gebührenrechnung in Abhängigkeit der Schadenssumme erstellt. Und es ist dann wohl motivierender wenn man von einer Schadenssumme z.B. in Höhe von 20.000,-€ ausgeht und nicht nur die gestrichenen 500,-€ einklagen möchte. Nur mal so am Rande....Hast Du einschlägige Erfahrungen in der Schadenssachbearbeitung oder ist das nur so eine Antwort nach Gefühl wie es evtl. Richtig sein könnte?
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  #43  
Alt 07.07.2019, 23:47
Andrei Andrei ist offline
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Meine Aussagen basieren auf den eigenen Erfahrungen. Der letzte Unfall vor über 4 Jahren war kompliziert, weil die Unfallgegnerin partout die Schuld bei mir suchte.
Da die Schuldfrage nicht ohne weiteres zu klären war, wurde der Anwalt (und er ist wirklich empfehlenswert) vom Anfang an beauftragt:

- als erstes hat er vorgeschlagen, meine eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Das habe ich abgelehnt, weil ich nicht einsehe, zuerst ohne Schuld hochgestuft zu werden. Ok, ich war auf diesen Wagen nicht unbedingt angewiesen und konnte es mir leisten.

- nachdem die Unfallgegnerin durch das ermittelnde Verkehrskomissariat verwarnt wurde (so plötzlich die Vorfahrt genommen, dass ich den Unfall mit Vollbremsung nicht mehr verhindern konnte), lief erstmal die Maschinerie bei der Versicherung an: Gutachten eingereicht, auf die Antwort gewartet, Geld nach Abzug von MwSt. und Kürzung bei den Ersatzteilepreisen überwiesen. Im Prinzip war hier die Arbeit des Anwalts beendet.

- Nur habe ich mir die Begründung für die Kürzung bei den Ersatzteilepreisen angeschaut, es ging schon um ca. 500,-: der Gutachter von Dekra hat den üblichen Aufschlag von 10% auf UVP bei den Ersatzteilen angesetzt. Das wollte die Versicherung nicht bezahlen.

- nach meinem Einwand beim Anwalt, dass drei in meiner Umgebung ansässigen Werkstätten diesen Aufschlag machen und ich deswegen keine Chance habe, die Teile zu UVP zu kaufen, musste der Anwalt noch einen Brief schreiben. Zwei Wochen später hat die Versicherung bezahlt.

Deswegen meine ich, dass man auch mit einem Anwalt auf der Hut sein muss. Sonst macht er die Sache bestimmt nicht falsch, aber er könnte sich doch nicht zu 100% reinhängen. Ist der Mandat erstmal unterschrieben, ist sein Honorar im Großen und Ganzen verdient. Alle übermäßigen Anstrengungen nachher müssen nicht sein. Und das gilt m.E. unabhängig von der Streitsumme.
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  #44  
Alt 08.07.2019, 13:44
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mail2torsten mail2torsten ist offline
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Hallo Martin,
ich sehe, dass Du den Schaden evtl noch nicht vollständig aufgenommen hast.
Der Trailer und die Kupplung sind die offensichtlichen Dinge, aber such Dir für das Boot einen vernünftigen Gutachter.
Wie hier schon geschrieben wurde sind möglicherweise die Schäden am Boot größer als vermutet:
Propeller
Propellerwelle
Trimmzylinder
Getriebe
Transom
Spiegel
etc.
Das kann alles einen Schlag bekommen haben und wenn hier nicht genau geschaut wird, dann hast Du später den Ärger, vor allem wenn Nachfolgeschäden oder Schäden die nicht sofort erkennbar waren ausgeschlossen wurden.
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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  #45  
Alt 03.08.2020, 14:37
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NoWelle NoWelle ist offline
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Hallo zusammen,

Bin vor wenigen Tagen zum Abschluss meines Unfallschadens gekommen.. nach ca. Einem Jahr!

Zum „realen Schaden“ (der von der gegnerischen Versicherung übernommen wurde):
Boot:
- Hydraulik Pumpe für Z-Antrieb (Antrieb ist nach dem Unfallschaden immer abgesackt)
Trailer:
- Lichtleiste (Siehe auch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=294862)
- Zugmaul AHK
PKW:
- Anhängerkupplung (wurde vorsorglich gewechselt)
Sonstiges:
- Propeller Abdeckung
- Spanngurte (vorsorglich, da keine verbindlich Aussage über den Zustand nach dem Unfall gegeben werden konnte)

Sonstige Kosten:
- Reparaturkosten (Bootswerft)
- Anwalt (von mir beauftragt)
- Transport Boot und Trailer zur Instandsetzung (von mir beauftragt)
- Gutachter (von Versicherung beauftragt)

Zum Verlauf..
Nach anfänglicher Kostenaufstellung und Einreichung der Kosten von meiner Seite, wollte die Versicherung einen „Gutachter“ hinzu ziehen (Was sie dann auch gemacht hat. 😉)
Rückfragen von Seiten der Versicherung ließ die Frage im Raum stehen, ob denn das Boot überhaupt noch den Wert hätte...
Daraufhin beauftragte ich einen Anwalt die Sache für mich zu nehmen.
Da der beauftragte Gutachter der Versicherung aber „nur“ KFZ Gutachter war, und dieser sichtlich keine Erfahrung mit Booten hatte, beschränkte sich das erstellte Gutachten was ich zu Gesicht bekommen habe dann nur auf den Trailer...
Aber auch hier waren die angesetzten Kosten für die defekte Lichtleiste deutlich zu nieder angesetzt (zurück zu führen auf eine Preisliste von 2010)..
Entsprechend habe ich meine Bedenken beim Anwalt angemeldet, dass ich keine Ersatz-Lichtleiste für den Preis bekommen würde..

Die Details bei der Begutachtung des Bootes durch den KFZ-Gutachter erspare ich euch! Taugt aber sicher noch mal als Unterhaltung für den nächsten Bootsstammtisch. 😉

Anfänglich hatte ich die mir entstehenden Kosten für den Transport von Boot und Trailer zur Instandsetzung und den Ausfall des Bootes auch der Versicherung in Rechnung gestellt.
Dieses war nach Aussage meines Anwalts nicht richtig.
Aussage vom Anwalt: Ein Boot sei mein Hobby und nicht lebensnotwendig, bzw. Ich hätte ja kein Transportgewerbe, damit keine Kostenerstattung.. (das mit dem nicht lebensnotwendig mag man als nicht Bootsfahrer anders sehe..😀)
Okay, dann habe ich eine Spedition beauftragt und die Kosten durch meinen Anwalt geltend gemacht (war mit Sicherheit nicht weniger für die Versicherung, als das was ich angesetzt habe.. 😀)

In Summe eine Menge Ärger und Aufwand für mich.. zum Glück war weder das Boot noch der Antrieb so beschädigt, dass ich länger nicht hätte fahren können. Da ich aber auch keinen verlässlichen Gutachter zu einem akzeptablen Kosten Rahmen auftreiben konnte, und ich mich erstmal wieder an die Verlässlichkeit des Bootes und des Antriebs herantasten musste (auf dem Rhein muss man sich aufs Boot verlassen können!) hab ich erstmal ein paar ruhige Runden auf dem Neckar gedreht.
Sicher werden einige sagen, hättest dir ja einen entsprechende Gutachter besorgen können.. die Versicherung hätte es zahlen müssen.. dann wären wir aber vielleicht wirklich in die Diskussion um den gesamten Wert des Bootes und Trailers gekommen. Und ob ich den Gutachten vertraut hätte..
Na ja, jetzt läuft soweit alles wieder, und ich vertraue dem Boot und dem Antrieb wieder. 😀

Aus Sicht der Versicherung, hätten sie meine initiale Kostenaufstellung übernommen, wäre es deutlich günstiger für sie gewesen (minus Anwaltskosten, Gutachter und Teile von den Transportkosten)
Aber so haben auch andere ihren Brocken abbekommen.
Ich als Kunde, der bei der gleichen Versicherung in einer anderen Sparte der Versicherung versichert ist, würde nicht überlegen, ob ich mich hier nicht nach einer anderen Versicherung umschauen sollte. Aber ob die besser sind??

Meine Erfahrung mit der Rechtssprechung und der Interpretation..
- Ich hätte gedacht, dass wenn einem ein Schaden zugefügt wird, das die Kosten hierfür auch von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen. Das es da Scheinbar eine Unterscheidung nach „Hobby“ oder „lebensnotwendig“ für den Geschädigten geht.. (ob dann ein Schaden an einem Ferrari auch als Hobby abgetan wird? Schwamm drüber, ich verstehe es immer noch nicht. 😂)
- Auch das ich als Geschädigter Bilder über die Instandsetzung der Schäden einreichen musste, oder das die beschädigten und ausgetauschten Teile zur Vorlage bei der Versicherung aufgehoben werden sollen, gibt mir das Gefühl, ich hätte mich an der Sache bereichern wollen, oder ich wäre in der Beweispflicht...

Beste Grüße
Martin
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  #46  
Alt 03.08.2020, 17:43
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Tja, was soll man dazu sagen? Normal bei uns inzwischen?

Die Versicherungen betrachte ich als "zivile Behörde" mit entsprechendem Gebaren, man hält sich stur an die internen Vorschriften, wonach man immer irgendwo was kürzen muss, koste es, was es wolle.

Aber nicht alle Versicherungen sind immer und in jedem Fall so, ich hatte letztes Jahr eine kleine Auseinandersetzung mit der HUK, bei der ich versichert bin, die wollte unbedingt, obwohl ich da anderer Ansicht war, meinem Fahrzeug (mein Sohn fuhr meinen Drittwagen) die Alleinschuld (100%) aufbürden, obwohl zumindest ich eine Mitschuld bei der Unfallgegnerin sah, da sie mit eindeutig viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war.

Da mein Sohn sowieso die Hauptschuld unzweifelhaft trug und mein Auto natürlich vollkaskoversichert war mit diesem "Rabattretter" (ein Unfall gratis pro Jahr oder so ähnlich), konnte es mir ja auch egal sein, für mich blieb es bei der Regulierung, so oder so. Allerdings habe ich ein wahrscheinlich überempfindliches Gerechtigkeitsempfinden, darum meine Einlassung, ob die Dame nicht auch einen Teil Mitschuld am Unfallhergang, zumindest an der Schwere, habe.

Wurde jedoch abgelehnt, was ich aus Sicht der Unfallgegnerin als sehr kulant von der HUK betrachte, so bekommt sie alles ersetzt, worauf sie Anspruch hat, ohne jeden Abzug und sie wird in ihrer Schadensstatistik nicht nach hinten geworfen.

Ein faires Verhalten der HUK, denn meistens sehen die Versicherungen zu, dass beide Kontrahenten zu irgendwelchen Teilen eine Mitschuld bekommen, so verlieren beide Versicherte ihre Rabatte.


Ich habe aber noch eine Frage zum Ausgangspost:

Du hattest geschrieben, dass sich der Unfall auf der Autobahn ereignete, als du ca. 5 km/h drauf hattest, war das an einem Stau-Ende?

Sonst kann ich mir eine derartig niedrige Geschwindigkeit nicht erklären.


Bootfan Dieter
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  #47  
Alt 03.08.2020, 19:40
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Meik75 Meik75 ist offline
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Zitat:
Zitat von NoWelle Beitrag anzeigen
Meine Erfahrung mit der Rechtssprechung und der Interpretation..
- Ich hätte gedacht, dass wenn einem ein Schaden zugefügt wird, das die Kosten hierfür auch von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen.
Das ist ja auch so, die Versicherung hat den kompletten Schaden inkl. Gutachter, Anwalt etc.. zu regulieren.

Was nicht erstattet wird ist ein ideeller Wert, z.B. wenn der Ferrari kaputt ist aber man noch einen Mercedes in der Garage hat mit dem man fahren kann. Ausfall bei allem was kein im Alltag ständig genutztes Fahrzeug ist muss konkret nachgewiesen werden. Gebuchter Urlaub und Boot geliehen weil das eigene kaputt ist wäre so eine Geschichte - aber immer mit viel Diskussion verbunden.

Was ist denn alles nicht erstattet worden?
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  #48  
Alt 03.08.2020, 21:02
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Hallo Dieter,

Zu deiner Frage @ Bootfan Dieter
Zitat:
Ich habe aber noch eine Frage zum Ausgangspost:

Du hattest geschrieben, dass sich der Unfall auf der Autobahn ereignete, als du ca. 5 km/h drauf hattest, war das an einem Stau-Ende?

Sonst kann ich mir eine derartig niedrige Geschwindigkeit nicht erklären.
Jep, wir hatten Stop and Go und immer wieder strecken mit 20km/h

Beste Grüße
Martin
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  #49  
Alt 03.08.2020, 21:24
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Hallo Meik75,

Zu deiner Frage:
Zitat:
Was ist denn alles nicht erstattet worden?
Insgesamt sind soweit alle Kosten von der Versicherung übernommen worden.
Es geht mir nich um einen ideellen Wert. Ich sehe mein Boot schon als Gebrauchsgegenstand.
Nur im Verhältnis zu meinem initialen Vorschlag der Regelung zu den Kosten und meinen Aufwänden, um den Schaden zu begleichen. Das war für mich ein deutlicher Unterschied.
Im Vergleich, wenn ich mit einem PKW einen Unfall habe, der von der Versicherung beglichen werden muss, kann ich da in die nächste KFZ meines Vertrauens gehen, und bekomme einen reparierten PKW zurück.
Bei dem Unfallschaden am Boot und Trailer musste ich mich um die gesamte Regulierung selber kümmern. Angefangen von dem Versuch einen Sachverständigen im Raum BW zu finden (Recherche im Internet) oder das Regeln des Schadens bei der Werft. Hier war natürlich auch keine Begeisterung einen Unfallschaden zu reparieren und ggf. Etwas zu gewährleisten, wo der Schaden nicht klar überschaubar ist..
Schlussendlich lege ich es unter Erfahrung ab, und hoffe dass es mir so schnell nicht wieder passiert!

Beste Grüße
Martin
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Alt 04.08.2020, 10:40
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Zitat von NoWelle Beitrag anzeigen
Hallo Meik75,


Nur im Verhältnis zu meinem initialen Vorschlag der Regelung zu den Kosten und meinen Aufwänden, um den Schaden zu begleichen. Das war für mich ein deutlicher Unterschied.
Im Vergleich, wenn ich mit einem PKW einen Unfall habe, der von der Versicherung beglichen werden muss, kann ich da in die nächste KFZ meines Vertrauens gehen, und bekomme einen reparierten PKW zurück.
Bei dem Unfallschaden am Boot und Trailer musste ich mich um die gesamte Regulierung selber kümmern. Angefangen von dem Versuch einen Sachverständigen im Raum BW zu finden (Recherche im Internet) oder das Regeln des Schadens bei der Werft. Hier war natürlich auch keine Begeisterung einen Unfallschaden zu reparieren und ggf. Etwas zu gewährleisten, wo der Schaden nicht klar überschaubar ist..

Beste Grüße
Martin
Ja, gebe dir schon recht, das der Aufwand erheblich mehr ist.
Nur darfste eins nicht vergessen, niemals nie darfste Boot mit Auto vergleichen.
Unfälle und Regulierungen bei Autos gehört zum Tagesgeschehen/Alltag. Werkstätten gibts wie Sand am Meer.
Bei Booten sieht das sehr schnell anders aus. Da musste alles suchen.
__________________
Gruß, Klaus

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