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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Bei laufenden Garantierechten kann ich mir das ja noch erklären, um hier einen Nachweis zu erbringen, dass noch Garantierechte bestehen.
Aber doch nicht bei ganz normalen gebrauchten Sachen, wozu ich halt auch ein Boot zähle. Kaufe ich z.B. eine gebrauche Motorsäge, Rasenmäher oder sonst was, habe ich kaum mal gehört, dass da auch die Originalrechnung mit übergeben wird. Ich selber hätte diese bei den meisten Sachen auch nicht mehr, weil ich die als Privatmann nach Ablauf von Garantien nicht großartig aufhebe. Ach bei einem gebrauchten Auto geben ich nicht meine Einkaufsrechnung mit dazu.
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Gruß - Georg |
#27
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Zitat:
Er hat das garantiert noch. Ist nur die Frage, ob er dir eine Rechnungskopie zukommen lassen möchte. Datenschutz usw., es steht ja der Erstkäufer mit kompletter Adresse darin. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#28
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#29
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Im Fall des Falles lässt sich aber zumindest innerhalb der EU sofort nachvollziehen, wann das Fahrzeug wo zugelassen war an Hand der FIN. In dem Sektor Kfz werden scheinbar keine Datensätze gelöscht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#30
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Zitat:
interessant, die Beamten, die uns in Kühlungsborn kontrolliert haben waren da schon sehr bestimmend, dass ich denen nachweisen muss, dass es in der EU gekauft worden ist. Beweislastumkehr war bei denen noch nicht angekommen. Hatten dazu auch einen entsprechenden Vordruck der auszufüllen ist inkl. Dokumente die mitzuschicken sind.
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Viele Grüße von Jürgen |
#31
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Anders wäre es, wenn sie einen von dir erbrachten Mehrwertsteuernachweis nicht glauben wollten. Dann müßten sie nachweisen daß der z.B. gefälscht ist. |
#32
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Also bei Bj 2008 ist man dann raus aus der Sache ?
Würdet ihr es denn kaufen oder lieber Finger weg ?
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Warum braucht man eine Musikanlage wenn man den schönen Sound vom V8 hören kann ? Zugpferd Audi SQ 7 V8 Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico |
#33
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Kaufen! CE wird ja da sein oder?
Meine 232 hatte mit etwas sprit leinen anker etc 2600kg aufm Trailer! Die 245 sieht richtig gut aus von Nico! Mfg Michael
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#34
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Hast du ein Nachweis für deine ?
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Warum braucht man eine Musikanlage wenn man den schönen Sound vom V8 hören kann ? Zugpferd Audi SQ 7 V8 Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico |
#35
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Zitat:
Dabei hab ich Binnen eigentlich mehr Kontakte. Raten kann ich dir zu nichts ....
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#36
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#37
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Hier steht alles drin. Als versteuert gelten i.d.R. nur Boote bei denen keine Kaufrechnung mit ausgewiesenenr MwSt vorgelegt werden können, wenn sie vor dem 01.01.1985 in Betrieb gegangen sind.
https://www.wr-tanis.de/gebrauchtboot-mehrwertsteuer/ https://skipper.adac.de/steuer-zoll/ |
#38
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Die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun. Du kannst ein Boot ohne Mwst trotzdem in D registrieren.
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die Zulassung beweist aber das das Boot schon in der EU in Verkehr gebracht war,
somit ist CE und Steuer erledigt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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Sicherlich nicht. Bei der Zulassung spielt es keine Rolle ob das Boot versteuert ist oder nicht.
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-T590 mit Tapatalk
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#42
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Kannst es ja mal "ganz oben" vorschlagen.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
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Eunfach nochmal den brief lesen den ich eingrstellt habe... wenn die Aussage des zolls nicht reicht weiss ich nicht was es zu diskutieren gibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#44
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Brauchst du nicht mehr ganz oben vorschlagen, da der Zoll ja bereits die Kontrollpraxis geändert hat, wie in dem von Billy veröffentlichten Schreiben ersichtlich ist.Das Dokument bezieht sich auf mein Boot,daher fühle ich mich auch ohne Originalbeleg relativ sicher.Das immer mal wieder einige Kontrollfiguren vor Ort nicht auf dem Stand der Dinge sind , kommt halt vor
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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#46
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Zitat:
Sondern um ihewn überflüssigen IBS... wobei die infos immer noch zweifelhaft sind
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#47
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Zitat:
Das ist wirklich ein interessantes Schreiben. Alle mir bekannten Publikationen von ADAC oder Bootezeitung berichten immer wieder von der genau umgekehrten Beweislast. Deine Mail ist in der Zwischenzeit auch schon 4 Jahre alt, eventuell hat sich aber die Auffassung des Zolls wieder geändert. Es ist ein heikles Thema, bei dem es um viel Geld geht, ich denke dass eine neue Auffassung erst durch ein oder mehrere eindeutige Gerichtsurteile bzw. Publikationen sich durchsetzen wird. Am Berichteten Verhalten der Kontrollorgane kann ich aber keine Änderung des Lage ablesen. Grüsse Don |
#48
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Hatte letztes Jahr das selbe Problem und das Finanzamt sagte mir dass ich da ganz beruhigt sein kann.
Unser Boot wurde von einem holländischen Händler importiert und dann an meinen Vorbesitzer veräußert. Da dieser aber Privatmann ist und auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist gibt es da kein Problem. Also kaufen.
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Viele Grüße Olli |
#49
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Darum geht's nicht. Wenn Du nachweisen kannst dass das Boot 3 (oder beim einer Straftat wie Steuerhinterziehung 10) Jahre zugelassen in der EU befindlich ist so ist die Sache schlicht und ergreifend rechtlich auf jeden Fall verjährt.
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#50
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Falsch, lies einfach die beiden Links von mir oben. Die 10 jährige Verjährung greift bei der MwSt Bootsversteuerung nicht.
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