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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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ich habe sicher so mit den Beamten auch meine Probleme, aber erklär mir mal wieso dies Beamtenwillkür ist ?? Jedes Land hat eben eigene Gesetze, die in dem jeweiligen Land auch Gültigkeit haben... unter Beamtenwillkür verstehe ich schon was anderes... aber dies ist jetzt auch off topic ...
off topic heißt... passt nicht zum Thema.... wie war das noch : "TÜV-Termin überzogen und der Trailer liegt im Ausland" ...und den Helm vergessen
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#27
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Ich hab keine Probleme mit Beamten ,das ganze hat was mit Verhältnismäsigkeit zu tun,lass gut sein.
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#28
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Hallo zusammen
Habe heute Morgen mit dem ADAC-Wassersport Abt. gesprochen, weil ich das selbe Problem mit abgelaufenen TÜV am Trailer habe, der auch in Italien steht. Der nette Herr hat mir mehrfach versichert, das die einfachste Möglichkeit das "Kurzzeitkennzeichen" ist, es wäre kein Problem, da mit Italien und Österreich ein Abkommen besteht. Die andere Möglichkeit, den Trailer in Italien technisch überprüfen und herrichten zu lassen, mit schriftlicher Bestätigung (auch aus Versicherungssicht) und bei erreichen der Deutschen Grenze den Trailer dann dem TÜV vorzuführen. Hoffe das ich alles richtig wiedergegeben habe!? Ich würde das so machen.
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Immer eine handbreit Wasser unterm Kiel MfG Andre |
#29
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Anhänger ohne TÜV
hallo Silberlocke
fahr mit dem Trailer so wie er ist wieder nach Hause ( vorausgesetzt er hat keine grav. technischen Mängel- Bremse, Beleuchtung, durchgerostet etc ). Wenn Du nicht gerade bei einer Kontrolle an einen "Korinthenkacker" gerätst: wenn Du den Beamten erklärst, daß der Anhänger die letzten Monate im Ausland war und Du somit nicht zum TÜV o.ä. fahren konntest, bekommst Du eine Mängelkarte und das war's. Gruß Udo H. |
#30
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..man kann alles umständlich machen... oder auch ganz einfach
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#31
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moin,
genau dieter, ich hole mir bei der grenzpolizei EINFACH eine mängelkarte und habe keine kopfschmerzen. die sehen nämlich, daß ich aus dem ausland komme bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#32
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Ich hätte auch noch etwas zum Durcheinander beizutragen:
Fall 1: In Deutschland zugelassenes KFZ wird seit Jahren in Süditalien betrieben. Eigner möchte sich Fahrt nach D nur wegen TÜV ersparen. Italienische officina revisione erstellt Gutachten, das von deutschem Straßenverkehrsamt in Ostfriesland akzeptiert wird, obwohl jedermann das vorher für unmöglich erklärt hatte. Fall 2: In Deutschland wohnender Eigner von in Italien befindlichem KFZ, das periodisch ab- und für Urlaub wieder angemeldet wird, hat TÜV-Termin übersehen. Auskunft: keine Möglichkeit, das nicht zugelassene Fahrzeug nach D zur TÜV-Prüfung zu bringen. Italienische Revisione wird in NRW von den angefragten StV-Ämtern nicht akzeptiert. Aaaaber... Auskunft des StV-Amtes: Kurzzeitkennzeichen ist auch für Überführung aus dem Ausland verwendbar. So geschehen. Alles paletti. Und zwar durch ganz Italien, ganz Österreich (in der Breite) und durch 3/4 Deutschland. Bananenrepublik! Servus Paul |
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