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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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TÜV-Termin überzogen und der Trailer liegt im Ausland
Hallo allseits,
unser Boot liegt in Italien, und natürlich auch der Trailer. Nun haben wir der Einhachheit halber das Boot wieder vor Ort eingelagert. Im April läuft der TÜV ab... So was nun? Muss ich den zwingend vor Ablauf nach Deutschland schaffen und beim TÜV vorführen? Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen bei der Einreise? Vielen Dank schon mal. Gruß Jürgen |
#2
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du must bei der Einreise den nächsten Tüv/Dekra etc. nach der Grenze anfahren....am besten schon mit Termin...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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Hallo,
weiss jetzt nicht wie die italienischen Behörden auf einen fehlenden TÜV reagieren. Aber vielleicht wäre für eine Überführung ein Kurzkennzeichen sinnvoll.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#4
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Zitat:
Moin, das ist eine Preisfrage . Bis 4 Monate würde ich einfach mit abgelaufenem TÜV fahren, darüber wäre wohl das Kurzzeitkennzeichen die bessere Alternative. Ab dem ersten Tag des auf den Vorführmonat folgenden Monats wird sofort ein Verwarnungsgeld von 15 € fällig wird. Überzieht man den Vorführtermin um mehr als 2 Monate, müssen schon 25 € bezahlt werden. Bei einer Überziehung von mehr als 4 Monaten werden ein Bußgeld von 40 € sowie ein Punkt, bei mehr als 8 Monaten 75 € und 2 Punkte fällig.
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Viele Grüße Dieter |
#5
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in allen Merkblettern steht, das man das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschland benutzen darf
http://deckungskarten.eu/?gclid=CKeG...FRZFZwod6zYIuQ Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO Sehr geehrter Fahrzeughalter, bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten: 1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein. 2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges) innerhalb Deutschlands verwendet werden. 3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt. 4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. 5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken. 6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden. 7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt: * Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen) = Deckungskarte * Personalausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder * Pass mit Meldebestätigung * Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen zur Zeit € 10,50. Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese kaufen Sie beim Schilderpräger bei der Kfz-Zulassungsstelle. Zurück zum Shop von Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler aktualisiert am 12. August 2006
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#6
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Hallo Ralf,
danke für die Info, aber wie könnte man dann aus I sonst einen Trailer überführen?
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#7
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ich würde mit dem Orginalkennzeichen fahren, ich weiß jetzt nicht, was die Italiener in Punkto TÜV für Vorschriften haben, aber wie hoch ist denn die Gefahr überhaupt in Italien angehalten zu werden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#8
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Frag doch mal http://www.tuev-nord.de/24566.asp < hier nach.
vielleicht kriegst in Mailand nen Stempel |
#9
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Gibt es in Italien überhaupt einen TÜV? Wissen die Italiener wann der TÜV bei einem Deutschen Kennzeichen abläuft und ist das für die von Interesse?
Ansonsten musst Du dir im Klaren sein, ob der Hänger technisch ok ist. Wenn du dir nicht sicher bist, würde ich in Italien zu einer Werkstatt fahren und Bremsen, Licht und Kupplung prüfen lassen. Auf Verdacht würde ich mit einem alten Anhänger, egal ob mit oder ohne TÜV nicht fahren. Auch ein Anhänger der noch 6 Monate TÜV hat, kann nach langer Standzeit und slippen im Salzwasser Probleme mit den Bremsen haben. Dann nimmst Du das Kennzeichen (oder lässt es Dir schicken) und den Schein, gehst zu einer deutschen Werkstatt und lässt Dir den Stempel geben. Das ist in der Regel kein Problem. Wenn Du vorher in einer Werkstatt in Italien warst und die Rechnung zeigst dann ist es noch einfacher. Gruss, Peter |
#10
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Zitat:
Aber Dein Vorschlag ist viel besser. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#11
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#12
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Wichtig ist, wenn Du mit dem "normalen" Kennzeichen mit abgelaufenen TÜV nach D einreist, einen Termin bei der nächsten Prüfstelle zu haben.
Dieser Termin sollte mit Prüfstellen-Firmenbogen und Stempel bestätigt sein, den Du dabei hast. Dann kannst Du ohne Angst vor Bußgeld und Punkten von der Grenze zur Prüfstelle fahren. Hat mir mein TÜV Prüfer so ähnlich empfohlen und habe es auch befolgt, wurde aber nicht kontrolliert. Gruß0 Nico |
#13
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Zitat:
Und nebenbei...Plaketten bekommt man beim TÜV DEKRA oder GTÜ!
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Gruß Frank |
#14
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Hallo,
es gab in diesem oder einem parallelen Forum schon einmal die gleiche Frage. Es ging ebenfalls um einen Trailer in Italien. Dort wusste einer zu berichten, dass man an bestimmten Standorten für deutsche Fahrzeuge auch eine deutsche Hauptuntersuchung durchführen kann. Ich würde mal zuerst bei den Sachverständigen-Gesellschaften von DEKRA oder GTÜ nachfragen, und zwar gleich direkt bei den Hauptverwaltungen. Möglicherweise sind die international tätig oder haben Partnerschaftsgesellschaften. Oder beim ADAC, der kann meistens auch gute Hinweise bei solchen Sachen geben. Wenn Du Nummer Sicher gehen willst, würde ich mich nicht unnötig darauf einlassen, mit abgelaufenem TÜV herumzufahren und einzureisen. Grüße Oberhesse |
#15
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Gerade gefunden:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?...8&_language=de Aber das muss, wie erwähnt, noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Grüße Oberhesse |
#16
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ich hab zwar ein ÖSI Kennzeichen, aber mein TÜV ist seit 2 Jahren abgelaufen.
Auf meine Frage an meinen Freund (Polizia Stradale), ob das was macht: "Wie, TÜV??? woran erkenn ich das?? - Hast du eine Versicherung, funktioniert das Licht? wenn ja, dann los und fahr." Aber: da gibt es glaube ich eine Sonderbestimmung für Fahrzeuge, die nicht länger als 6 Monate in einem anderen EU Staat bleiben dürfen, sonst müssen sie umgemeldet werden.... LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#17
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Zitat:
Italien/Italy Kfz-Prüfungen, Gutachten, Werkstatt-Tests, Qualitätsmanagement, Homologation Vehicle testing, Reports, Workshop tests, Quality management, Homologation DEKRA Revisioni Italia s.r.l. Centro Direzionale Viale Alfa Romeo snc I-20020 Arese (MI) T.+39. 02. 444 29 330 F.+39. 02. 93 50-71 42 dekraitalia@dekraitalia.it http://www.dekraitalia.it Ich wär da als melkbarer Touri vorsichtig, da war noch der Junge der in Riva nur mal schnell 200m ohne Helm mit seinem fast neuen Bike an ne Tanke fuhr. Statt nur Verwarnung oder normalem Bussgeld wurde das Gefährt für 30 Tage eingezogen ,als der Biker nach der Frist sein Fahrzeug wieder abholen wollte ,hies es endgültig beschlagnahmt. Erst nachdem hier das ganze durch ein Fernsehteam öffentlich wurde ,hat der ital.Konsul die Herausgabe erwirkt. Also lieber das Boot vorher runter ,wenns zum TÜV geht |
#18
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Und hier noch:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/ver...cePageID=27405 Trotzdem würde ich mich nochmal erkundigen, ob an bestimmten Stellen eine HU im Ausland möglich ist. Grüße Oberhesse |
#19
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moin,
der tüv für in d-land zugelassene fahrzeuge ist noch eine deutsche angelegenheit. wenn du auf nummer sicher gehen willst, mach das wie ich! ich bin von tschechien gekommen, habe bei der deutschen grenzpolizeistation angehalten, denen gesagt, mein anhänger hat keinen tüv. daraufhin haben die eine mängelkarte ausgestellt und ruhe war. ich bin dann innerhalb der frist zur prüfstelle und alles war in ordnung. mängelkarte mit stempelabdruck der prüfstelle zur polizei und ein glückliches ende. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#20
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genau so...
... oder wie ich oben gleich anfangs geschrieben habe, sofort nach grenzübertritt den nächsten Tüv anfahren, am besten mit Termin.... alles andere ist nicht erfordlich... (der vergleich mit dem "ohne Helm fahren" ist vollkommen off topic, denn Helmpflicht in I ist ital. Gesetz - da sind wir schon lange mit Helm gefahren, da haben die Vespas in I über uns gelacht - § 29 StVZO ist eine deutsche Verordnung und ist den I HR Ä vollkommen egal...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#21
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Hallo hartmut2801,
der Tip mit der Mängelkarte ist klasse
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#22
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oder einfach nachts durchfahren , so habe ich es von dänemark bis nach köln gemacht, war auch kein thema, ich hatte mir gesagt " schei.. auf die Mängelkarte" meine ansicht
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#23
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Solange nichts passiert - sonst ist es ein Fressen für die Versicherung! Grüße Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld! |
#24
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moin,
die mängelkarte kostet nichts, was beim rest nicht so sicher ist. bis denn
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#25
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dieter
(der vergleich mit dem "ohne Helm fahren" ist vollkommen off topic, denn Helmpflicht in I ist ital. Gesetz - da sind wir schon lange mit Helm gefahren, da haben die Vespas in I über uns gelacht - § 29 StVZO ist eine deutsche Verordnung und ist den I HR Ä vollkommen egal... Na ja, so off topic ist das nicht ,ist ein gutes Beispiel für Beamtenwillkür. |
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