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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Leute bitte nun nicht hier kloppen
Die Eingangsfrage war deutlich und eine andere
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#27
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Zitat:
Und zum eigentlichen Frage, ganz klar hat meiner Meinung nach jemand, der anderen legale Suchtmittel überlässt eine gewisse Verantwortung und Fürsorgepflicht. Das Problem -und das wurde ja auch schon hier aufgezeigt- ist eher, dass man dem nur nachkommen kann wenn man es mit bekommt. Bis denne, Rainer
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#28
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Zitat:
Vor etwa 4 Wochen überquerte bei uns im Ort eine Großmutter mit Tochter und Enkelkind auf dem Fußweg die Straße, da kam ein 23-Jähriger, Volltrunken und mit etwa 100 km/h angeschossen und hat die Personen erfasst, Großmutter tot, Tochter schwer verletzt, Enkelkind unverletzt. Einige Minuten später kamen 2 Autofahrer an die Unfallstelle und sagten aus, dass sie von dem Unfallverursacher auf der Landstraße mit gut 180 bis 200 km/h überholt wurden und dieser auch Schlangenlinien fuhr. Niemand hat aber die Polizei informiert darüber. Wie würdest Du Dich dann fühlen, wenn Dir klar wird das DU vielleicht mit einem Anruf den Unfallfahrer hättest stoppen lassen können?
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Gruß Ralf Geändert von Akaija (08.12.2019 um 20:31 Uhr)
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#29
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Zitat:
Belege? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#30
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Man kann das Problem vergleichen mit, wenn sie dir beim Baumarkt auf dein 750kg PKW-Anhängerchen mit dem Gabelstapler 2 Tonnen Pflastersteine draufpacken.
Hoffnungslos überladen - das machen die nicht, weil sie die Profis sind die haftbar gemacht werden könnten. Oder anderes, ähnliches Beispiel: Wenn sie dir beim Baumarkt sagen wir mal 500kg draufladen, die Mitarbeiter verschwinden immer sofort und sagen DU bist selbst für die Befestigung der Ladung verantwortlich. Einfache Worte: Wenn der Profi es weiß und duldet - kriegt er einen auf den Sack!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#31
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Hömma 45, bis du Billi's Nachfolger?
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#32
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In Brüssel wird des längeren schon nachgedacht, wie beim Rauchverbot in der Gastronomie könnten sich auch einige Abgeordneten anfreunden mit einem generellen Alkoholverbot, geht doch nichts über eine sichere Welt.
Ab 2023 sollen auch solche Schreckensbilder wie bei den Zigaretten auch auf harte Alkohol Getränkeflaschen kommen.
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#33
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Ein Gastwirt hat mir mal gesagt, er könne nichts machen, es sei sein bester Kunde, weil er ihm jeden Tag 100,- Euro in der Kneipe lässt...
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#34
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Was machen wir mit dem Tankwart ?
Mit dem Auto werden ja Menschen totgefahren.....
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#35
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Zitat:
Unsere Wirtin im Dorf fährt auch schon mal jemanden nach Hause. |
#36
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Zitat:
Und was ist mit den Waffenhändlern?
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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#37
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Ich könnte mir vorstellen, dass in Analogie zu anderen Lebensbereichen eine Aufklärungspflicht seitens des Wirtes besteht.
Vergleichbar mit Medikamenten, die eine Fahruntüchtigkeit erzeugen. Dort steht dies auch im Beipackzettel, der Hersteller ist damit seiner Verpflichtung nachgekommen. Da mag vielleicht schon ein entsprechender Hinweis im Bereich des Ausganges genügen?
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Alex
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#38
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Zitat:
Jupp, muss er (nur der Wirt nicht die Angestellten). Da er die Fahrunfähigkeit seines Gasts durch den Ausschank herbeigeführt hat, ist der Wirt als Garant verpflichtet - nach bestem Wissen und Zumutbarkeit den Gast von einer Straftat abzuhalten. Nennt sich Garantenhaftung und kommt (glaube ich) aus dem Gaststättengesetz. Handelt der Wirt nicht angemessen, kann ihm die Schankkonzession auf Grund mangelnder Zuverlässigkeit entzogen werden. Grundsätzlichkeit: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht Eingrenzung Wirt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gast...ttenkonzession
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (08.12.2019 um 17:00 Uhr)
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#39
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auf die schnelle hab ich das gefunden....
https://www.merkur.de/leben/gesundhe...r-3955356.html Ist zwar keine wissenschaftliche Arbeit, deckt sich jedoch mit vielem was ich zum Thema gelesen habe. Sollte ich in der nächsten Zeit über bereits gelesenes stolpern und der Thread sollte noch aktuell sein häng ich das gerne ran. Denke aber, selbst wenn ich hier Seitenweise belegbares reinstellen würde, es wäre folgenlos - denn neu sind die Erkenntnisse ja alle nicht. Das Problem ist halt, dass die mit der Menge des Alkoholgenusses einhergehenden Einschränkungen schleichend zunehmen - man zumindest im unteren Bereich der Promilleskala seine eigene Minderung der Fähigkeiten noch nicht wahrnimmt, im Gegenteil, man neigt halt eher zur Überschätzung.... Is aber alles OT. bis denne, Rainer
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#40
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Wenn ich hier so manche Aussagen lese denke ich mir, wer solche Freunde hat der braucht keine Feinde.
Hier gibt es ja Anscheißer ohne Ende. Zeigt ihr auch die Zuschnellfahrer an noder die die bei Rot über eine Ampel fahren? Das geht ja garnicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#41
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Uli,
Das ist ja wohl von der Situation abhaengig, wenn ich sehe wie einer volltrunken in sein Auto steigen will, rede ich mit ihm, bemuehe mich um eine andere Loesung...sollte das nicht klappen rufen ich natuerlich die Polizei, es geht ja auch um die Sicherheit anderer.
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#42
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Trunkenheitsfahrt ist ab einem bestimmten Promillewert eine Straftat.
Mit Ausfallerscheinungen (schlangenlinien, falsches Abbiegen) auch bei einem geringeren Promillewert. Zur Gefahrenabwehr bei einer Straftat greift auch der sogenannte Jedermannparagraph, ob Gastwirt oder nicht. Ob bei Notwehr, Nothilfe oder Gefahrenabwehr sollte man zum Schutz unbeteiligter Personen von diesem Paragraphen gebrauch machen und in diesem Fall die Schlüssel einziehen. Am nächsten Tag wird Er es einem danken.
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Gruß Albert
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#43
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Zitat:
Nur mal so ein Beispiel: Ein Mensch fährt sichtlich betrunken Auto. Leider ist kein "Anscheißer" in der Nähe und hat es gesehen. Der Betrunkene wird nicht aufgehalten und fährt aus deiner Familie oder Verwandschaft jemand tot. Nach deiner Interpredation könnte man sagen, "dumm gelaufen, Pech gehabt, hats einer Erwicht". Ich denke aber nicht so. Nein, ich würde so weit gehen, zu sagen, du gehörst in den Knast, weil du bewusst nicht die Alkohlfahrt unterbunden hast, oder nicht den "Anscheißer" gespielt hast und Polizei gerufen hast. Nach deinem Beitrag zu urteilen, würdest du ja sagen "jeder ist für sich selbst verantwortlich, geht mich nix an, was andere machen".
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#44
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Da ich zu meiner Abizeit 5 Schulkollegen wegen eines betrunkenen Entgegenkommenden (Frontalzusammenstoß) verloren habe, habe ich beim Thema Alkohol am Steuer sehr wenig Toleranz.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#45
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Zitat:
Es gibt leider viel zu wenig Menschen, die Zivilcourage zeigen und mit ihren Aktionen Menschenleben retten könnten. Leute, die Helfen, das unschuldige Menschen geschützt werden, als Anscheißer zu betiteln, finde ich abscheulich
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#46
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Zitat:
Es greift die Garantenpflicht, der Ingerenzfall ist hier ohne Bedeutung. Ist anzunehmen, dass der Gast wahrscheinlich nicht wohlbehalten nach Hause kommt, muss der Wirt Abhilfe schaffen (z.B. Taxi rufen), das kann bis zum Rufen der Polizei reichen. Diese Pflicht ist unabhaengig davon, ob ein offensichtlich betrunkener Gast (also mit geistigen oder koerperlichen Ausfallerscheinungen) weiterhin Alkohol bekommen hat. Bekommt der Gastwirt das nicht mit, kann er auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zitat:
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#47
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völlig korrekt. Aber was ist mit §34 StGB, rechtfertigender Notstand?
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#48
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Bis die gerufene Polizei kommt der doch schon längst zu Hause.
Bei uns dauerts jedenfalls ewig bis die da sind. Festhalten geht auch nur wenn man körperlich überlegen ist.
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#49
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Zitat:
Beispielsweise könnte das weitere Ausschenken von Alkohol das Reaktionsvermögen in einer Weise beeinflussen, die in direktem Zusammenhang mit der Schwere oder dem Hergang des Unfalls steht. Dann hätte der Gastwirt durch sein rechtswidriges Tun zwar nicht die Trunkenheit des Gastes herbeigeführt (denn diese wäre ja tatsächlich schon zu einem Zeitpunkt eingetreten, zu der der Gastwirt von ihr nicht hätte Kenntnis nehmen können), wohl aber Einfluss auf seine Verfassung und die weitere Entwicklung derselben genommen.
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Kollegiale Grüße, Sascha |
#50
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Ich kann Dich gerne mal mitnehmen, wenn wir mal wieder einen Menschen aus einem Fahrzeug herausschneiden müssen, weil ein Besoffener einen Unfall verursacht hat.
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Grüsse Ulli
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