|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Verantwortlichkeit Gastwirt
So viel vorweg,
es geht mir hier nicht darum jemanden anzumeiern Gestern Abend einen netten Abend in einer Musikkneipe verbracht. Musik war klasse, bei vielen Gästen flossen die geistigen Getränke gut und reichlich. Irgendwann war der Abend zu Ende, wir fuhren los ( Frauchen hatte nichts getrunken ) und machten uns auf den Weg nach Hause. Vor uns ein Wagen der auch von dort kam und dessen Fahrer ganz offensichtlich nicht mehr hätte fahren dürfen ( Schlangenlinien, Kreuzung falsche Seite abgebogen, etc ). Mal ab davon das der Fahrer völlig unverantwortlich gehandelt hat das er überhaupt noch ins Auto gestiegen ist, Kann, oder muss der Gastwirt darauf achten und ihn ggf an der Fahrt hindern ? Und nur das ist hier die Frage ! Ich selbst habe nicht mitbekommen wie er ins Auto stieg, habe ihn nur später fahren sehen.
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#2
|
||||
|
||||
Wie soll ein Wirt einer gut besuchten Gaststätte mitbekommen, ob ein Gast der die Kneipe verläßt, mit dem Auto wegfährt?
|
#3
|
||||
|
||||
Hat der Gastwirt davon gewusst, dass der Gast noch fahren will, ist für mich die Frage.
Weiss er es, dann sollte er den Gast überreden, nicht zu fahren und möglichst den Autoschlüssel einfordern. Ich kann mich dran erinnern, dass ein Wirt den Volker sogar bei der POL gemeldet hat als er noch gefahren ist https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post4326862 Weiss er es nicht, tja, was soll er dann tun ?
__________________
Viele Grüße Michael
|
#4
|
||||
|
||||
Der Wirt wird nicht verleugnen können wieviel getrunken wurde, hat er doch den Deckel abgerechnet
Ob derjenige dann ins Auto steigt, ok wie soll er das wissen Muss er ev fragen ?
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#5
|
||||
|
||||
Ich galube auch zu wissen, das wenn der Wirt es weiss, muss er irgendetwas machen um aus dem Schneider zu sein.
Den Deckel kann auch jemand anders bezahlt haben usw.
__________________
Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
|
#6
|
||||
|
||||
Ich sehe da ganz wichtig aber auch den Ort der Lokalitaet.
Auf dem Land wo jeder jeden kennt mag das anders sein als in der Stadtkneipe. Hier kennt man seine Gaeste ja nicht zwingend, und das Auto steht womoeglich ein paar Ecken weiter. Was sollte man da tun oder regeln wollen, keine Chance..... Wir haben auf dem Dorf in unserer Kneipe die Schluessel einbehalten, bzw. Die Gaeste kamen rein und haben diese abgegeben. Ist lange her, fand ich aber super....
__________________
Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#7
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wirt kann doch nicht jeden Gast fragen, mit was er draußen die Lokalität verlässt. Wenn der Wirt sieht, das der betrunkene Gast alleine ist und sieht, das er einen Autoschlüssel zückt, muss er einschreiten und den Gast überreden, das Auto stehen zu lassen oder bitten, den Schlüssel abzugeben. Ist der Gast uneinsichtig, kann der Wirt immer noch die Polizei anrufen.
__________________
Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
|
#8
|
||||
|
||||
Hast du wenigstens die Polizei gerufen?
Und ja ich habe schon mal jemanden beim Sommertreffen den Autoschlüssel abgenommen.....
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
|
||||
|
||||
Wenn der Gastwirt es offensichtlich weis das ein betrunkener Gast sich hinter
das Steuer eines PKW setzt, ist er dazu verpflichtet zu handeln (Autoschlüssel entziehen, festhalten, Polizei rufen). Falls er es aber nicht weis - so what. Er kann nicht für die Dummheit betrunkener Gäste haftbar gemacht werden. ...ich meine, es so einmal gelernt zu haben.
__________________
Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
|
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Was ich gemacht habe werde ich hier nicht ausbreiten, da ich denjenigen kenne
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
|
#11
|
||||
|
||||
Wieso sollte sich ein Wirt als Hilfssheriff aufspielen? Ich würde das nicht tun und mir das als Gast auch verbitten.
Der Gast wird wohl alt genug sein, die evtl. Konsequenzen selber zu tragen. Und ich kann es persönlich überhaupt nicht ab, wenn mich andere Leute maßregeln wollen.
|
#12
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Na das macht dann spätestens die Legislative wenn sie Dich erwischt
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
|
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Denkst Du nicht, dass er andere damit gefährdet
__________________
Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#14
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Was ist, wenn der Betrunkene einen Unfall mit Personenschaden verursacht? Ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen. Nochmal, bei solchen Fällen wäre es mir egal, ob ich den Betrunkenen kenne oder sogar Verwandschaft wäre.
__________________
Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
|
#15
|
||||
|
||||
Dazu hätte es so gesehen nie kommen können, wenn der Gastwirt persönlich Alkohol ausschenkt. Sobald er wahrnimmt, dass sein Gast erkennbar betrunken ist, darf er dieser Person gemäß §20 Nr. 2 GastG keinen weiteren Alkohol verabreichen. Tut er es dennoch, tritt ein Ingerenz-Fall ein, d. h., dass der Gastwirt nun verpflichtet ist, die durch sein rechtswidriges Handeln in unmittelbarem Zusammenhang stehende Gefahr abzuwenden. Nimmt der Gastwirt nun also davon Kenntnis, dass ein offensichtlich Betrunkener es unternimmt oder beabsichtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss er geeignete Maßnahmen einleiten, den Fahrtantritt zu verhindern. Bleiben die von ihm ergriffenen Maßnahmen, muss er den Notruf wählen. Er trägt im Schadensfall eine Mitschuld, wenn er es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen.
Anders ist aber die Situation, wenn Mitarbeiter des Gastwirts in seinem Auftrage Alkohol ausschenken. Hier wird es schwieriger, denn die Kellner sind von §20 Gaststättengesetz nicht betroffen und dürfen sehr wohl auch an offensichtlich Betrunkene Alkohol ausschenken. Es müsste nun ja einer dem Gastwirt nachweisen, dass er davon Kenntnis hat. Eher könnte das Zweifel an der Zuverlässigkeit des Gastwirts aufkommen lassen, aber an dieser Stelle wird alles sehr einzelfallabhängig. Ganz praktisch: Manch ein Wirt oder Kellner kriegt es ja nicht mal hin, seine Gäste zufriedenstellend zu bedienen. Wie soll er im Auge haben, wann welcher Gast wie betrunken die Fahrt antreten will, wenn er schon damit überfordert ist, die Bestellung von sechs Leuten an einem Tisch vollständig herbeizubringen
__________________
Kollegiale Grüße, Sascha
|
#16
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich bin sehr wohl der Meinung, daß ein Wirt im vorliegenden Fall die Verkehrsteilnahme verhindern sollte. Ob das rechtskonform ist, wäre mir dann egal.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
|
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Wo steht das ich sie gerufen habe, oder das ich sie eben nicht gerufen habe Nochmal, ich werde es hier nicht sagen
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Das musst du persönlich mit deinem Gewissen vereinbaren. Es interessiert mich nicht im Geringsten, ob du es sagst oder nicht.
__________________
Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#19
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Viele Grüße Michael |
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
»Allein aufgrund der einem Gast verabreichten Alkoholmenge muß ein Gastwirt nicht darauf schließen, daß dieser erkennbar betrunken ist. Hierfür bedarf es vielmehr äußerlich auffälliger geistiger oder körperlicher Ausfallerscheinungen.«
__________________
Kollegiale Grüße, Sascha |
#21
|
||||
|
||||
Als Gastwirt stehst du mit einem Bein im Knast.
https://www.ahgz.de/konzepte-und-man...te,153393.html
__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale
|
#22
|
||||
|
||||
Um es an einem Beispiel für Nichtjuristen zu verdeutlichen (hier jetzt die Ingerenz und die Sozialadäquanz zu erläutern führt m.E. etwas zu weit):
Es verhält sich ähnlich, wie wenn ein Verkäufer eines Haushaltswarengeschäftes ein Messer an einen Kunden verkauft. Wenn er dies tut obwohl zurzeit vor seinem Geschäft eine körperliche Auseinandersetzung stattfindet und wahrscheinlich ist, dass ein Kunde ein Messer kaufen möchte um sich an der Auseinandersetzung zu beteiligen, dann hat er eine Mitverantwortung. In diesem Fall käme es darauf an in welchem für den Gastwirt erkennbaren Zustand der Gast war und z.B. auch ob dieser Gast wiederholt übermäßig Alkohol in der Gaststätte zu sich nimmt und dann dafür bekannt ist noch zu fahren. Zu Pokolyt: Als Gastwirt ist es immer besser, selbst etwas betrunken zu sein, um später eine fahrlässige Schuldhaftigkeit durch Unterlassen zu vermeiden.
__________________
Ne schöne Jroß Geändert von WernerBastian (08.12.2019 um 15:11 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
|
#23
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich spiele mich nicht als Hilfssheriff auf und fertig. Und das empfände ich so, wenn ich erwachsene Menschen aufm Kneipenparkplatz maßregeln würde. |
#24
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das du nicht mal die Polizei rufst, wenn ein sichtlich Betrunkener mit Auto fährt?! Das hat alles nichts mit "Hilfssheriff" zu tun
__________________
Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
|
#25
|
||||
|
||||
...manche Menschen sind einfach unbelehrbar (ohne blöden Smiley)
__________________
Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
|
|