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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.12.2006, 12:46
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Zitat:
Zitat von Ed
Man darf ein gwassertes Wasserflugzeug fahren bzw. rollen -zaehlt hier als Motorboot.
Abheben darf man mit den SBF natuerlich nicht.

Ed
Muß ich also als Flugzeugführer bei einer Wasserlandung
im Gültigkeitsbereich des SBF diesen besitzen?
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #27  
Alt 22.12.2006, 13:06
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Ed
Man darf ein gwassertes Wasserflugzeug fahren bzw. rollen -zaehlt hier als Motorboot.
Abheben darf man mit den SBF natuerlich nicht.

Ed
Muß ich also als Flugzeugführer bei einer Wasserlandung
im Gültigkeitsbereich des SBF diesen besitzen?
Das ist korrekt. Idiotisch aber wahr.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #28  
Alt 22.12.2006, 13:12
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Was aber eine Versicherung oder ein Staatsanwalt dazu sagt, wenn ein SBF - Inhaber ein Flugzeug auf dem Wasser "rangiert" oder bewegt und es zu einem Schaden kommt???
Ich würde es nicht tun, da das Bewegen eines Flugzeugs auf dem Wasser äußerst kritisch und schwierig ist. Aufstoppen kann man auch nicht.!!
__________________
Gruß Sepp

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  #29  
Alt 22.12.2006, 13:28
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Die Versicherungsfrage ist einfach. In den Versicherungsbedingungen (Haftpflicht und Kasko für das Flugzeug) steht, dass eine entsprechende Lizenz zum Führen des im Versicherungsschein genannten Flugzeugs Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Der SBF ist es demnach nicht und die Bootsversicherung ist fahrzeugbezogen.

Gruß
Norman
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  #30  
Alt 22.12.2006, 13:29
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Zitat:
Zitat von viking22
....Ich würde es nicht tun, da das Bewegen eines Flugzeugs auf dem Wasser äußerst kritisch und schwierig ist. Aufstoppen kann man auch nicht.!!
Stimmt
Magnetcheck ist auch nicht bzw. sollte der Flieger dann noch angebunden sein.

Ed
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  #31  
Alt 22.12.2006, 13:42
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Die Versicherungsfrage ist einfach. In den Versicherungsbedingungen (Haftpflicht und Kasko für das Flugzeug) steht, dass eine entsprechende Lizenz zum Führen des im Versicherungsschein genannten Flugzeugs Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Der SBF ist es demnach nicht und die Bootsversicherung ist fahrzeugbezogen.

Gruß
Norman
Eine Zulassung als Motorboot mueste doch moeglich sein.
Schwimmt
hat einen Motor
und die Form ist doch nicht vorgeschrieben
wird halt etwas eng in den Schleusen

Ed
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  #32  
Alt 22.12.2006, 13:45
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker
Genauso wie der deutsche Staat mir nicht vorschreiben kann, welchen Führerschein ich in, sagen wir mal 'Ecuador' haben muss, kann er mir keine Vorschriften machen für Gewässer, in denen er keine Hohheitsrechte hat.
Deutschland macht Dir außerhalb der eigenen Gewässer nur dort Vor-
schriften, wo Du seine Flagge trägst. Ich verstehe Dein Problem nicht.

Belem
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  #33  
Alt 22.12.2006, 13:49
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Zitat:
Zitat von Ed
Eine Zulassung als Motorboot mueste doch moeglich sein.
Schwimmt
hat einen Motor
und die Form ist doch nicht vorgeschrieben
wird halt etwas eng in den Schleusen
Möglich ist fast alles, wenn man es wirklich will.

http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?p=306585



Gruß
Norman
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  #34  
Alt 22.12.2006, 15:30
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Sag mal Norman... woher hast Du das Unterwasserflugzeugbild ?!

Davon ab, nochmal zum BSU und der 12-Meilen-Grenze - ich zitieren mich :

------------------------------------------------

Hui, kommt ja ne richtig gute Diskussion in Fahrt !

Zitat:
Fahre zum Beispiel mal knapp außerhalb der 12-Meilen-Zone und verklappe ein paar tausend Tonnen Giftmüll, dann wirst Du ganz schnell lernen wie das mit dem Recht in internationalen Gewässern bestellt ist.
Richtiger Einwand, aber warum konnte von Deutscher Seite nichts gegen die Piratensender (Radio Veronica... geile Zeit, als es als Discoschiff und Madisonersatz im Delft lag...) vor der 12-Meilen-Zone gemacht werden ?

Interessant finde ich auch den BSU-Bericht, den Belem geschickt hat. Daraus geht eigentlich hervor, dass man mit dem SBF See WIRKLICH sehr viele Freiheiten hat.

Auszug aus dem BSU-Bericht :[/color]
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (24.11.2007 um 22:34 Uhr)
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  #35  
Alt 22.12.2006, 15:58
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw
Richtiger Einwand, aber warum konnte von Deutscher Seite nichts gegen die Piratensender (Radio Veronica... geile Zeit, als es als Discoschiff und Madisonersatz im Delft lag...) vor der 12-Meilen-Zone gemacht werden?
Es gibt mehrere Zonen der staatlichen Interessen:
- die Seeschifffahrtsstraßen, die alles in der Dreimeilenzone ab Basislinie
betreffen. Die Basislinie ist - grob gesprochen - die Niedrigwasserlinie, also
möglichst weit draußen, wobei Flussmündungen und Buchten abgekürzt,
also nicht binnenwärts ausgemalt werden.
- die Hoheitsgewässer, die in Gesamtdeutschland seit dem 1.1.1995 eine
Zone von 12 Seemeilen ab Basislinie darstellen. Vordem hatte nur die DDR
die 12-Meilen-Zone, die BRD hatte noch die 3-Meilen-Zone.
- Die Anschlusszone von 24 Seemeilen ab Basislinie, in der es sehr ein-
geschränkte Hoheitsrechte des Küstenstaats gibt und
- die ausschließliche Wirtschaftszone, in der der Küstenstaat alle Rechte an
den Bodenschätzen sowie die Fischereirechte hat.

In allen Zonen ist übrigens die friedliche Passage von Schiffen unter Dritt-
flagge erlaubt.

Bei Radio Veronica war lange Zeit nicht klar, wie es mit den Hoheitsrechten
aussah, aber nach deren Klärung war es mit dem (ursprünglichen) Sender
dann auch schnell vorbei. Mit Deutschland hatte das im übrigen nichts zu tun.

Belem
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  #36  
Alt 22.12.2006, 16:16
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Zitat:
Zitat von viking22
Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Ed
Man darf ein gwassertes Wasserflugzeug fahren bzw. rollen -zaehlt hier als Motorboot.
Abheben darf man mit den SBF natuerlich nicht.

Ed
Muß ich also als Flugzeugführer bei einer Wasserlandung
im Gültigkeitsbereich des SBF diesen besitzen?
Das ist korrekt. Idiotisch aber wahr.
Brauch denn etwa beim Sprung über eine Welle auch den Flugschein

Gruß
Henning
Derausdemnorden
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  #37  
Alt 22.12.2006, 16:18
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Zitat:
Zitat von Belem
Bei Radio Veronica war lange Zeit nicht klar, wie es mit den Hoheitsrechten
aussah, aber nach dernen Klärung war es mit dem (ursprünglichen) Sender
dann auch schnell vorbei. Mit Deutschlalnd hatte das im übrigen nichts zu tun
Gab es mal einen lustigen Film "Pogo 1104" oder so ähnlich.

Hatten sich extra einen "ausgedienten" Kapitän besorgt,
um außerhalb der Hoheitsgewässser den Sender von
einem Fischkutter betreiben zu können.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #38  
Alt 22.12.2006, 17:51
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Zitat:
Brauch denn etwa beim Sprung über eine Welle auch den Flugschein
Vor zwei Jahren stand auf der Boot eine kleine Privatversion einer Aerocrane, also eines Flugzeuges, das maximal zwei Meter über dem Wasser fliegen konnte (Bodenstaueffekt) und dabei über 300 km/h erreicht... was braucht man wohl dafür... ?

@Belem & Alle : Danke für Eure Infos.

Aber... darf man denn nun wirklich gemäß den im BSU-Bericht genannten SBF-See-Bestimmungen "alles" über die SeeSchStr bugsieren ???
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #39  
Alt 22.12.2006, 19:49
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Richtiger Einwand, aber warum konnte von Deutscher Seite nichts gegen die Piratensender (Radio Veronica... geile Zeit, als es als Discoschiff und Madisonersatz im Delft lag...) vor der 12-Meilen-Zone gemacht werden ?

Der Sender lag in fremdem Hoheitsgewässer. Hätte man ihn in internationalen Gewässern gestellt, so wäre ihm eine Escorte in den nächsten deutschen Hafen durch ein grau lackiertes Lotsenboot mit auffällig hohen Aufbauten sicher gewesen.
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  #40  
Alt 22.12.2006, 23:34
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Belem
Ich habe doch gar kein Problem!

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #41  
Alt 28.12.2006, 20:22
mijnmarina mijnmarina ist offline
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Standard 30 Meter Schlepper

Hallo Alle,

So siet es bei uns in Holland aus. Und wird -wegen der EaU- bei Euch auch nicht viel Anders sein.
Wenn ein Schiff berufsmaessig ausgerustet ist, zB. ein Schlepper mit der Schleppeinrichtung oder ein Fischkutter mit de Kraenen um Netze auszusetzen dan wird es als berufliches Fahrzeug betrachtet.
Das geht soweit dass Schiffer von einem Old-timer Schlepper bestaft werden weil sie probieren das Schiff so authentik moeglich zu halten.
War vorigen Sommer ganz arg.

Gruss aus Venlo, Horst
__________________
das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken
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