Zitat:
Zitat von kornatix
Die Boots-Kurtaxe wird nur fällig, wenn man auf dem Boot übernachtet. Bei Booten unter 7 m gehen die Behörden davon aus, dass Du die Kurtaxe im turist biro bzw. bei Deinem Zimmervermieter bezahlst. Das Gesetz über die Boots-Aufenthaltsgebühr ist lediglich ein "Anhängsel" des Gesetzes über die Tourismusabgabe (früher: Aufenthaltsgebühr). Zahlen muss man so oder so, entweder beim HK oder beim Vermieter.
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Wenn ich ein Boot <7m habe und für einen Törn ein paar Tage darauf übernachte ohne ein Appartment zu haben, muss ich dann trotzdem zahlen oder nicht?
Die Google-Translate Übersetzung von
https://narodne-novine.nn.hr/clanci/...6_73_1416.html sagt folgendes:
Zitat:
(2) Als Schiff im Sinne dieser Verordnung gilt ein Schiff mit einer Länge von mehr als 7 Metern und eingebauten Liegeplätzen, das zur Erholung, Erholung oder Kreuzfahrt genutzt wird und kein Seetourismusschiff im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 des Touristensteuergesetzes ist.
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Ich schlafe dann ja weder bei einem Vermieter, noch auf einem Schiff.