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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Bootsmeldung (Permit) und Kurtaxe jetzt in einer Gebühr?
[/B]In dem Facebook Forum "Bootfahrer Kroatien" gibt es derzeit eine Diskussion zu o. g. Thema. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch einen Post der Firma "Sailsprofessional" worin Sie einen Service zur Anmeldung des Bootes (Vignette oder auch Permit genannt) anbietet. Die Überschrift: Online Bootsanmeldung Kroatien Vignette- sailprofessionals. Der Link zur Gebührentabelle führt aber zu den Gebühren der Kurtaxe.
Auf meine weiteres Nachfragen was den nun Angeboten wird, wurde von der Firma behauptet. Zitat: "Nochmal zum Verständnis: Wer auf seinem ordentlich angemeldetem Boot schläft hat die Kurtaxe mit der Bootsanmeldung bezahlt. Aussage Hafenamt und Ministerium Zagreb....." Das Ganze ist hier die Kurzform. Im Post ist es wesentlich verwirrender. Hab ich etwas verpasst? Geändert von Uwe (13.02.2018 um 08:06 Uhr) |
#2
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Ich würde es anders formulieren: "Wer sein Boot anmeldet und darauf schläft, der muss bei der Bootsanmeldung auch die Aufenthaltsgebühr bezahlen.
Bootsanmeldung (= Boot in's Wasser) und Aufenthaltsgebühr (= Personen im Land) sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die "Kurtaxe" ist im "Permit" definitiv nicht enthalten.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#3
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Über den Newsletter dieser Firma habe ich auch schon an anderer Stelle einiges gehört. Ich denke, die eigentlichen Zusammenhänge zwischen Kurtaxe und Permit wurden und werden hier im Forum absolut umfangreich erläutert.
Meine persönliche Meinung: wenn eine Firma einen Service mit dem Terminus „Vignette“ anbietet - die es aber schon seit etlichen Jahren nicht mehr gibt - dann sagt das schon einiges über das vorhandene „Fachwissen“... - und lässt einen die anderen Aussagen im Artikel auch hinterfragen. Nur meine Meinung natürlich. Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#4
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Zitat:
Die Bootsanmeldung ist max 1 Jahr gültig. Vom Zeitpunkt der Anmleldung bis max 31.12. Die Aufenthaltsgebühr kann ich für einen bestimmten Zeitraum wählen. 8, 15, 30 90 Tage oder max 1 Jahr. Beides sind unterschiedliche Gebühren und werden auch unterschiedlich berechnet. |
#5
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Na ja, der Terminus "Vignette" steht halt für viele noch als Synonym für die Bootsanmeldegebühr.
Wurde, und wird auch heute noch oftmals als "Permit" bezeichnet. Zitat:
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#6
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...wobei das englische Wort "Permit" (=Erlaubnis) die Bootsanmeldegebühr noch am treffendsten beschreibt. Wenn ich mich recht entsinne - früher hieß das Bootspapier "Odobrenje za plovidbu u obalnom moru Jugoslavije", was heute auf dem Schein steht, weiß ich nicht, weil ich den für mein kroatisches Boot nicht mehr brauche - war weder "Permit" noch "Vignette" jemals die offizielle Bezeichnung, aber jeder wußte und weiß, was damit gemeint ist/war. Ich schreibe auch lieber "Permit", das schont die Tastatur.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#7
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Zitat:
POTVRDA O UPLATI NAKNADA PO PRIJAVI JAHTE ILI BRODICE lg HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#8
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Noch verwirrender wird es, wenn es jetzt ne Vignette für die Aufenthaltsgebühr gibt.
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#9
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Das heißt: "Bescheinigung über die Einzahlung der Gebühr für die Anmeldung einer Yacht oder eines Bootes". Und für die Anmeldegebühr bekommt man eine "Potvrda o uplati boravišne pristojbe", also eine Bescheinigung über die Einzahlung der Aufenthaltsgebühr. Da sag' ich lieber einfach: "Permit" und "Kurtaxe". Und das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (13.02.2018 um 14:55 Uhr)
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#10
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Zitat:
Dann muß aber auch festgelegt werden wo diese dann hingeklebt wird, Stirn, Brust, Hintern, Bauch ....... |
#11
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Am besten auf´n A..... dafür ist sie nämlich gut.
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