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  #26  
Alt 04.09.2020, 22:12
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Ich hatte vor 2 Wochen SRC Prüfung. Mit Abwicklung ist laufender Verkehr gemeint.
Ich hatte beispielsweise die Aufgabe, nach meinem Distress-Call der Seenotleitung Bremen mitzuteilen, wie viele Personen an Bord sind. Dabei stand bei mir der Inhalt der Meldung auf einer Karteikarte und der Prüfer wollte nur hören, dass die korrekte Form gewahrt wurde. Allgemein waren bei mir alle Inhalte auf Karteikarten vorgegeben.
Abwicklung von Routineverkehr ist dann sowas wie Liegeplatz in einem Hafen anfragen etc.
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  #27  
Alt 04.09.2020, 22:45
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Bei mir wurden immer zwei gleichzeitig geprüft. Jeder an einen eigenen Gerät. Am Gerät war eine Karte wer du bist, Bootsnamen, MMSI, Rufzeichen und so.
Der Prüfer hat dann auch so Karten verteilt mit Aufgaben. War so eine Art Rollenspiel. Der eine hatte einen Notruf und der andere musste den als Relais weiterleiten. Dann bei dem anderen Melden u.s.w

Hatte bei mir nicht so geklappt, mein Partner war nach der zweiten Frage draußen
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Gruß
Jörg
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  #28  
Alt 04.09.2020, 23:04
User 95998
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Hallo Jörg (Der mit dem Boot tanzt),

Zweierprüfung klingt kompliziert. Stelle mir das sehr schwierig und um deutlich zu sagen ... eher ziemlich ätzend vor! Magst du verraten, in welcher Region so eine Zweierprüfung abläuft? Hoffe, nicht im Norden.

Geändert von User 95998 (04.09.2020 um 23:54 Uhr)
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  #29  
Alt 05.09.2020, 05:55
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Ach, das ist gar nicht gar nicht ätzend und dem Prüfer spart es Zeit. War bei mir Anfang des Jahres auch so.
Sie musste ein Mayday absetzen, wie oben geschrieben von einer Karteikarte, ich das als Relay weiterleiten usw. Alle waren ganz entspannt
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #30  
Alt 05.09.2020, 06:55
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Ich meine auch, dass Zweierprüfung Standard ist. Der PA Rhein Ruhr prüft allerdings wegen Corona derzeit einzeln. Ich musste dafür aber auch lange warten
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  #31  
Alt 05.09.2020, 07:12
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Hallo Jörg (Der mit dem Boot tanzt),

Zweierprüfung klingt kompliziert. Stelle mir das sehr schwierig und um deutlich zu sagen ... eher ziemlich ätzend vor! Magst du verraten, in welcher Region so eine Zweierprüfung abläuft? Hoffe, nicht im Norden.
Bin zwar nicht Jörg, kann aber sagen, dass das auch im Norden Hamburg und Schleswig-Holstein so gehandhabt wird.
Meine Prüfung SRC/Ubi ist schon ein paar Jahre her. Ich hatte auch nur einen Wochenendkurs und ich glaube 3 Wochen später Prüfung.
War die einzige Frau in dem Kurs und für mich waren die Fragen zu Anfang teilweise "böhmische Wälder".
Mach dich nicht selbst wuschig, so schlimm ist es auch wieder nicht.
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #32  
Alt 05.09.2020, 07:43
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War bei mir auch Duisburg. Eigentlich ist die Prüfung schon entspannt. Die Prüfer geben sich such schon Mühe das man besteht, mein Partner war nur komplett durcheinander gekommen und weitere Lösungsversuche wurden trotz Hilfe immer schlimmer.
Mann kann extra Punkte sammeln wenn wan den Prüfer einen Prospekt für Hörgerät mitbringt, die sind alle schwerhörig. Die verstehen nie den Namen wenn man reinkommt
__________________
Gruß
Jörg
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  #33  
Alt 05.09.2020, 08:09
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Es dauert ziemlich lange, wenn viele Leute geprüft werden. Erst die Theorie und dann die Praxis. Wenn die auch noch einzeln geprüft werden, dauert es nochmal länger. Der praktische Teil ist allerdings auf 15 Minuten pro Person begrenzt, glaube ich. Wenn man am Ende der Warteliste ist, kann man zwischendurch auch was anderes machen.

Wie das in Coronazeiten aussieht, kann ich nicht sagen.
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Viele Grüße,
Carola
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  #34  
Alt 05.09.2020, 08:54
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Regensburger Beitrag anzeigen
Leider gilt mein Allgemeines Sprechfunkzeugnis fürs Charten einer Segelyacht nicht mehr, deshalb überlege ich auch die SRC Prüfung abzulegen.
Habe mir schon mal die Aufgaben für die Praktische Prüfung angesehen, komme mit den Pflichtaufgaben klar aber nicht mit der nachstehenden Aufgabenstellung bei Sonstige Fertigkeiten, was wollen die Prüfer hier hören?:
Abwicklung des Notverkehrs
Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
Bei der Suche im Internet finde ich bei den verschiedenen Bootschulen etc. immer nur die Aufgabenstellung aber keine Antworten hierzu, was ist mit „Abwicklung…..“ konkret gemeint?
Hat hier ein Prüfungsteilnehmer im Forum diese Fragen gestellt bekommen und kann mir helfen?
meinst Du mit 'das ASZ gilt nicht mehr' daß Dir die GMDSS-Berechtigung fehlt für das auf einer Charteryacht vorhandene DSC-Funkgerät? Für den reinen Sprechfunk (ohne GMDSS) reicht Dein ASZ nach wie vor aus, und ungültig wird es auch nicht.

Ansonsten ist mit der 'Abwicklung des Funkverkehrs' wie schon geschrieben die praktische Durchführung des entsprechenden Funkverkehrs (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Routineverkehr) nach dem entsprechenden Schema beschrieben, also z.B. jeden Funkspruch im Notverkehr mit 'Mayday' einleiten (beim Absetzen einer Notmeldung auf das einzelne 'Mayday' zu Beginn des eigentlichen Spruchs nach der Absenderkennung achten, das ist ein Durchfallgrund!), korrektes Aufheben eines Fehlalarms usw. Im Normalfall wird das gemäß Prüfungsordnung immer mit zwei Prüflingen geprüft - die Prüfung startet damit, daß einer der beiden eine Notmeldung absetzt und der andere diese bestätigt und weiterleitet. Das kann man sich z.B. hier anschauen - in der Tabelle auf Seite 5 gehören die beiden linken Spalten zum ersten Prüfling und die beiden rechten Spalten zum zweiten Prüfling.

lg, justme
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  #35  
Alt 05.09.2020, 09:17
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Hallo
Ich habe nur Funk fürs Meer gemacht, ohne binnen.

Da gabs einen Kurs bei RYA, royal yacht assosiation, in Süddeutschland.

Das war im Vergleich zu CH, wo ich wohne, zig mal billiger, v.a. auch was die Prüfungsgebühr beinhaltet hatte.

Darüberhinaus war es sehr kompakt. Das Büchlein auf deutsch hat man vorher gekriegt. Also zu Hause eintwas einlesen.

Dann am Sonntag in einem Kurstag nochmals alles durchgegangen. Dann schriftliche Prüfung und praktische Prüfung.

Ich würde mal sagen, das war quasi mit Erfolgsgarantie.

Klar kann man solche sachen üben bis zum Geht-Nicht-Mehr. Nur wird man die Details eh nur können, wenn man sie auch oft nutzt.

Um nichts grob falsch zu machen bzw. sich im Ernst/Notfall sicher zu verhalten, machen doch die Kurse Sinn.
Ausserdem will man doch ohne den Zettel nicht illegal unterwegs sein.


Der RYA Kurs endet aber in einer english sprachigen Prüfung. Ich hab diesen Kurs über AWN belegt weil es terminlich und von der Örtlichkeit perfekt passte. Einige Teilnehmehr hatten arge Probleme, der Prüfer hat aber ein wenig Nachsicht gezeigt. Bei AWN erwähnt das keiner mit der englischen Prüfung. Aber.... an einem Wochenende SRC gemacht.
Zweiter Knackpunkt: Der wird in DE für weitere Prüfungen nicht anerkannt auch wenn er international gültig ist. Machst du danach den UBI hättest du eigentlich nur die Zusatzfragen und die praktische Prüfung vor dir. So musst du mit RYA SRC die ganze UBI Prüfung machen. Willst du nur den SRC sind die Kurse von der RYA perfekt für ein Wochenende.
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Gruß
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  #36  
Alt 05.09.2020, 12:18
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Der RYA Kurs endet aber in einer english sprachigen Prüfung. Ich hab diesen Kurs über AWN belegt weil es terminlich und von der Örtlichkeit perfekt passte. Einige Teilnehmehr hatten arge Probleme, der Prüfer hat aber ein wenig Nachsicht gezeigt. Bei AWN erwähnt das keiner mit der englischen Prüfung. Aber.... an einem Wochenende SRC gemacht.
Zweiter Knackpunkt: Der wird in DE für weitere Prüfungen nicht anerkannt auch wenn er international gültig ist. Machst du danach den UBI hättest du eigentlich nur die Zusatzfragen und die praktische Prüfung vor dir. So musst du mit RYA SRC die ganze UBI Prüfung machen. Willst du nur den SRC sind die Kurse von der RYA perfekt für ein Wochenende.
Ob es Englisch war, weiss ich jetzt echt nicht mehr. Bieten die evtl auch was für binnen an? Hab mich da nie weiter für interessiert....
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  #37  
Alt 05.09.2020, 12:32
vision24 vision24 ist offline
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Das RYA SRC wird leider weiterhin nicht vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur anerkannt. Ich hatte auch mit der Idee gespielt, das Zeugnis dort zu erwerben und es dann verworfen.

Im Wortlaut heißt es in der letzten Stellungnahme aus April:
Zitat:
Bis auf weiteres sieht sich das BMVI daher nicht in der Lage, die Gültigkeit des RYA-Seefunkzeugnisses für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge anzunehmen. Das RYA-Seefunkzeugnis ist somit nicht weltweit gültig.
Quelle: ELWIS

Im Ausland mag es von Behörden anerkannt werden, wenn man in Deutschland in eine Kontrolle gerät, kann es aber schnell zu Problemen führen.
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  #38  
Alt 05.09.2020, 12:38
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Aha. Gut zu wissen, so werde ich nach Möglichkeit nie unter deutscher Flagge chartern...
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  #39  
Alt 07.09.2020, 16:55
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Zitat:
Zitat von vision24 Beitrag anzeigen
Das RYA SRC wird leider weiterhin nicht vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur anerkannt. Ich hatte auch mit der Idee gespielt, das Zeugnis dort zu erwerben und es dann verworfen.

Im Wortlaut heißt es in der letzten Stellungnahme aus April:

Quelle: ELWIS

Im Ausland mag es von Behörden anerkannt werden, wenn man in Deutschland in eine Kontrolle gerät, kann es aber schnell zu Problemen führen.
Es scheint wohl etwas dünnes Eis zu sein. RYA SRC ist wohl zertifiziert. Wenn jetzt deutsche Beamte eine Busse ausstellen würden, hätte sie wohl bei einem juristischen Verfahren wenig Bestand.

Dass man aber in D das heimische Gärtlein mit den eigenen Kursen pflegen möchte, ist natürlich verständlich...
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  #40  
Alt 07.09.2020, 17:28
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Mein SRC war auch in englisch und das war bei uns im Club, macht ja auch Sinn weil es internationales Zertifikat ist. Im übrigen spricht in der kommerziellen Seefahrt kaum jmd deutsch und die sollen dich ja am besten retten.
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  #41  
Alt 07.09.2020, 18:06
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

meinst Du mit 'das ASZ gilt nicht mehr' daß Dir die GMDSS-Berechtigung fehlt für das auf einer Charteryacht vorhandene DSC-Funkgerät? Für den reinen Sprechfunk (ohne GMDSS) reicht Dein ASZ nach wie vor aus, und ungültig wird es auch nicht.

Das kann man sich z.B. hier anschauen - in der Tabelle auf Seite 5 gehören die beiden linken Spalten zum ersten Prüfling und die beiden rechten Spalten zum zweiten Prüfling.

lg, justme
Das hilft leider nicht, weil sich heute in Kroatien praktisch eine Charteryacht ohne GMDSS nicht mehr so leicht finden läßt. Müsste mir eine eigene Yacht kaufen und dann ein Funkgerät ohne Distress einbauen, das ging! Eine Zeitlang bekamen wir die Charteryachten als "Schwarzsegler", alle Vercharterer waren mit unseren ASZ zufrieden und von der Polizei wurden wir in 40 Jahren nur einemal in der Karibik bei den Inseln "Iles Des Saintes" südlich von Guadeloupe bezüglich des Funkgerätes ganz exakt kontrolliert.
Zumindest für die Donnau reicht mein altes Funkzeugnis.
Ich hoffe, ich werde die Funkprüfung auch in meinem fortgeschrittenen Alter noch hinkriegen.
In der von dir angegebenen "Tabelle auf Seite 5" stehen noch die alten Prüfungsfragen, inzwischen wurden die etwas modifiziert.
Danke für deine Rückantwort.
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  #42  
Alt 07.09.2020, 18:25
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen

Hatte bei mir nicht so geklappt, mein Partner war nach der zweiten Frage draußen
Jetzt hast du aber nicht verraten, ob du es geschafft hast. Seid Ihr dann beide durchgefallen, nachdem du schreibst: "Hatte bei mir nicht so geklappt".
Sind viele durchgefallen?
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  #43  
Alt 07.09.2020, 22:58
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Nein, habe bestanden. Es fehlt dann halt das Wechselspiel der Aufgaben. Aber die Prüfung macht man unabhängig vom anderen. Ich fand die Durchfallquote eigentlich recht hoch, etwa 1/4 der Teilnehmer. Das ist meist die Aufregung, einmal mit den Schema durcheinander geraten war’s dann meistens
Meine Frau hatte es auch erwischt. Inzwischen hat sie sich aber mit dem Funken arrangieren können und hat letzten Winter im Selbststudium nur zum Spaß ihren LRC gemacht und die Prüfung im ersten Anlauf bestanden.
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Gruß
Jörg
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  #44  
Alt 09.09.2020, 09:21
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Zitat:
Zitat von vision24 Beitrag anzeigen
Das RYA SRC wird leider weiterhin nicht vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur anerkannt. Ich hatte auch mit der Idee gespielt, das Zeugnis dort zu erwerben und es dann verworfen.

Im Wortlaut heißt es in der letzten Stellungnahme aus April:

Quelle: ELWIS

Im Ausland mag es von Behörden anerkannt werden, wenn man in Deutschland in eine Kontrolle gerät, kann es aber schnell zu Problemen führen.

Hatte noch nie ein Problem damit. Im Ausland wird das anerkannt und wenn ich damit in DE Gewässern kontrolliert werden sollte lass ich es drauf ankommen. Boot in der Karibik gechartert und keiner wollte einen Schein sehen für die UKW Funke.....Indonesien das gleiche. Nur chartert man da ja nicht jeder Tag aber ein Richter müsste mir dann erklären wieso das Ding überall weltweit gilt nur in DE nicht. Ich sehe evtl. Konsequenzen gelassen entgegen.
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  #45  
Alt 09.09.2020, 09:29
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Nur chartert man da ja nicht jeder Tag aber ein Richter müsste mir dann erklären wieso das Ding überall weltweit gilt nur in DE nicht. Ich sehe evtl. Konsequenzen gelassen entgegen.
Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, ob die einem schlüssig erscheinen oder nicht. In Deutschland wird der Schein nicht anerkannt und genau das wird dir der Richter im Falle des Falles erklären, nicht du ihm.
Es werden in Deutschland bei Deutschen auch andere Scheine nicht anerkannt, ob das PKW Führerscheine sind oder kroatische Bootsscheine oder sonstige Papiere.
Ist wie es ist und die Diskussion darüber ist müssig und unsinnig.

Gruß

Totti
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  #46  
Alt 09.09.2020, 09:47
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Darf ich mal eine ernst gemeinte Frage stellen?

Was ist denn an dem SRC Schein / Prüfung so schwierig?

Stellt die Englische Sprache mit den Fachausdrücken den ein oder anderen vor ein solches Hindernis?
Oder ist es das "lernen" der richtigen "Reihenfolge" der verschiedenen Meldungen?

Ich frage, weil ich auch nächstes Jahr den SRC machen wollte und alles was ich bisher gesehen habe kam mir nicht so schwer vor.
Allerdings spreche ich beruflich täglich englisch und bin mit den Schiffahrtlichen Fachbegriffen mehr oder weniger vertraut (auswendig).
Bliebe noch die Semantik der Funksprüche, die für mich neu wären.

Bitte nicht falsch verstehen, das soll nicht arrogant, überheblich und andere Leute verspottend gemeint sein, sondern eine ernst gemeinte Frage.


Chrischan
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  #47  
Alt 09.09.2020, 10:16
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@YunLung

Also zu deiner Frage ... ob ernst gemeint oder nicht. Die Frage ist völlig sinnentleert, denn wie sollen andere beurteilen, was für dich eventuell schwierig oder nicht schwierig ist. Schwierigkeit ist was Individeuelles und beurteilt jeder anders. Du hast dir die SRC-Unterlagen angeschaut und siehst für dich keinerlei Schwierigkeiten. Ist doch okay. Freu dich!!! Mach dann einfach die SRC-Prüfung und dann ist okay und stelle dann in der Tat nicht solche eigenartigen Fragen.

Wenn du alles kannst, was fragst du dann noch und stellst diese wirre Frage?!
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  #48  
Alt 09.09.2020, 10:46
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, ob die einem schlüssig erscheinen oder nicht. In Deutschland wird der Schein nicht anerkannt und genau das wird dir der Richter im Falle des Falles erklären, nicht du ihm.
Es werden in Deutschland bei Deutschen auch andere Scheine nicht anerkannt, ob das PKW Führerscheine sind oder kroatische Bootsscheine oder sonstige Papiere.
Ist wie es ist und die Diskussion darüber ist müssig und unsinnig.

Gruß

Totti
So logisch das klingt... Wie willst du jetzt so einfach herausfinden, in welchen Ländern das deutsche SRC gültig ist? Dann würdest du dann, BEVOR du in diese Länder einfährst oder dort ein Boot charterst, noch schnell das fremdländische SRC-Zeugnis ablegen...
Ausserdem ist es ja normalerweise so, dass es auf den Wohnort ankommt. Wohl jeder Ausländer kann mit seinem Führerschein in D ein Auto mieten. Falls er jedoch länger in D wohnen möchte, muss er seinen Führerschein umschreiben lassen oder neu machen, je nachdem.

Aber gemäss dem etwas vagen Text von ELWIS dürfte gar niemand unter deutscher Flagge das RYA nutzen, egal wo die Person wohnt. Auch wenn ein Ausländer in D chartert...

Es wäre dann doch mal interessant, welche Länder gegenseitig die Schein akueptieren und wie das mit der Zertifizierung genau läuft. ...
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  #49  
Alt 09.09.2020, 11:39
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Ist doch einfach zu verstehen, der RYA Schein wird auf Schiffen unter deutscher Flagge nicht anerkannt. Also Spanier mit RYA auf Belgischen Boot in deutschen Gewässern müsste gehen.
Ist die Frage inwieweit WSP Beamte weltweit solche speziellen Regeln kennen.
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Gruß
Jörg
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  #50  
Alt 09.09.2020, 11:54
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Wäre es denn auch einfach zu verstehen, wenn im Rya-Heimatland ein deutscher mit deutschem src kein Boot chartern kann?
Das ist doch die Logik des Problems...
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