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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Achtung! Das gilt aber nur dort, wo die Binnenschifffahrtsstraßenordnung gilt und eben nicht auf Landesgewässern. Dort gilt häufig durch Landesgesetz ein grundsätzliches Verbot von Motoren aller Art, solange nicht durch lokale Vorschriften etwas anderes geregelt ist. Das ist z. B. in Bayern so. Also nicht einfach darauf verlassen, dass das Schild A12 nicht zu sehen ist. Viele Grüße Andreas
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#27
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Für mein 40PS Sportboot gebe ich pro vielleicht 5% vom geschätzten Neupreis aus. Die Kostenpunkte sind regelmäßig eine jährliche Motor-Revision (da hängen die Kosten davon ab, was getauscht werden muß) und das wars auch schon. Den Rest (Boot und Trailer Optik, Technik & Elektrik) mache ich selbst, da fallen höchstens mal ein paar Verbrauchsstoffe etc. an. In 2020 habe ich für das Boot knapp 1000€ ausgegeben, da waren aber auch TÜV und neue Reifen für den Trailer und die Hälfte aller Verschleißteile im Motor dabei. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#28
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Mir geht es darum, ob ich mit hochgeklapptem AB fahren darf. So wie ich es bisher verstanden habe ja, da es sich nicht um eine prinzipiell gesperrte Wasserfläche (Schild A.1a ) handelt, wo das Befahren nur komplett ohne Antriebsmaschine, auch nicht hochgeklappt, erlaubt ist. |
#29
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Solange der Motor montiert ist, ist es Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Dabei ist es doch völlig egal, ob der Motor nur angeklappt oder im Wasser ist. Wenn der Motor demontiert ist, ist das Boot ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb. Da gibt es meiner Meinung nach nichts weiter reinzuinterpretieren. Wie gesagt, wir sind bei uns am See dazu angehalten, das sofort anzuzeigen, ohne Diskussionen. In der Regel sind solche Regelungen im Naturschutz des relevanten Gewässers begründet. Gruß Totti
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#30
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1. Muss der Maschinenantrieb aktiv sein? 2. Ist ein Elektromotor auch ein Maschinenantrieb? Wenn ein Elektromotor erlaubt ist, kann ein Boot mit Elektromotor und hochgeklapptem AB eigentlich nicht verboten sein. Man müsste wohl herausfinden, wie das Zeichen A 12 in den jeweiligen Fahrgebieten von der zuständigen Behörde ausgelegt wird. Geändert von chris32 (04.12.2020 um 14:07 Uhr) |
#31
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Natürlich ist ein Elektromotor auch ein Maschinenantrieb und darf bei A12 nicht genutzt werden. Bei den Beispiel oben ist das Schild aber ja zusätzlich mit der Ausnahme erweitert und E Zugelassen. Ob es auch irgendwo die Kombi A.1a mit zugelassen E Motoren gibt weis ich nicht, aber da dürfte dann kein Verbrennungsmotor mit am Bord sein.
Aber nicht an allen Gewässern stehen Schilder, da muss man sich vorher beim Besitzer erkundigen was da erlaubt ist.
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Gruß Jörg
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#32
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Das Zeichen A 12 ist dort nicht aufgestellt, ist auch nicht nötig. Es gibt eine See-Ordnung wie bei praktisch allen deutschen Seen. Darin ist klar aufgeführt, was zulässig ist und was nicht. Die Seen werden in der Regel von irgendwem bewirtschaftet und der bestimmt die Regeln, meist sind das städtische Unternehmen in Abstimmung mit den Behörden (hier z.B. die untere Wasserbehörde und das Ordnungsamt/Polizei). Zitat:
Zitat:
Davon nicht betroffen sind in dem Fall E-Antriebe. Dazu sei auch gesagt, dass die meist ein Limit an KW-Leistung haben. Kann man auch in der relevanten Seeordnung nachlesen. Das hat überhaupt nichts mehr mit dem Zeichen A 12 zu tun. Wenn das Zeichen A 12 steht, etwa bei einem Durchgangsgewässer, ist der Fall auch klar. Dazu schrieb ich auch bereits.
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#33
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Zudem wird bei den allermeisten Seen vorher eine Anmeldung und eine (Tages-, Wochenend-, Wochen-, Jahres-) Gebühr fällig. Gruß Totti
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#34
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Aber, dann darf beim Zeichen a.12 ![]() Umgekehrt dürfte dann beim Zeichen A.15 ![]() Watt nu ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
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Es geht offensichtlich um einen Binnenwasserstraße oder ein Gewässer wo nach Landesordnung die Bestimmungen der BinSchStrO gelten und ganz konkret um das Zeichen A.12 mit Zusatzschild "außer Elektromotor". Noch interessanter wird es, wenn man mit dem Benzin betriebenen Generator die Batterie für den Elektromotor lädt - was sagt z.B. die "Seeordnung" dann dazu ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Der zitierte Fall ist für mich klar, kein Maschinenantrieb. Da es ein Zusatzschild gibt, ausser E-Antrieb, scheint ja zumindest das Schild A 12 klar auf Verbrennungsantrieb abzuzielen. Man kann natürlich immer noch Spitzfindigkeiten suchen, etwa Jet-Antrieb oder was weiss ich was. Ich glaube, das wird dennoch teuer. Wenn ein Generator den E-Motor lädt, handelt es sich dabei um einen Verbrennungsmotor. Und der ist auf den meisten Seen nicht zulässig, denn bei den meisten Seen heisst es klar und deutlich "Verbrennungsmotoren auf dem Gewässer sind nicht zulässig". ![]() Zum Ein- und Ausparken etwa von Segelbooten steht häufig extra drin, dass das zulässig ist mit E-Antrieb. Wobei ja häufig E-Antriebe eh zulässig sind bei den meisten Seen, die für Wassersport freigegeben sind im Rahmen der Seeordnung und Nutzungsentgelte. Gruß Totti
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#37
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![]() In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung steht folgendes: "Das Befahren der Wublitz (Potsdamer Havel) ist nur Kleinfahrzeugen ohne Verbrennungsmotor gestattet." Demnach ist es wie schon geschrieben Auslegungssache, ob ein Kleinfahrzeug mit hochgeklapptem Verbrennungsmotor, welches mit einem Elektromotor oder einem Paddel betrieben wird, ein Kleinfahrzeug ohne Verbrennungsmotor ist. Es wird auch darauf ankommen, wer einen solchen "Verstoß" sanktioniert und wie kleinlich derjenige ist. Geändert von chris32 (04.12.2020 um 15:30 Uhr) |
#38
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Da gibt es nix rein zu interpretieren und schön zu reden, das ist völlig klar und deutlich formuliert. Gruß Totti
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#39
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Jede Verordnung und jedes Gesetz sind letztlich in Teilen Auslegungssache. Ich denke schon, dass es ein Sonderfall ist, auch da Elektromotoren ausdrücklich erlaubt sind und es sich um eine Wasserstraße und keinen prinzipiell für den Motorbootverkehr gesperrten See handelt.
Der Text lautet ja nicht "Das Mitführen von Verbrennungsmotoren ist auf dem Gewässer nicht erlaubt", dann wäre es eindeutig. Den Satz "Das Befahren ist nur Kleinfahrzeugen ohne Verbrennungsmotor gestattet" kann man auch so auslegen, das Kleinfahrzeuge beim Befahren keinen Verbrennungsmotor aktiv nutzen dürfen. Wenn es irgendwo ein entsprechendes Urteil gibt oder jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, z. B. weil er mit hochgeklapptem Motor sanktioniert wurde, ist das eine andere Sache, das würde mich sehr interessieren. |
#40
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![]() Zitat:
Die Fälle hier wurden alle kostenpflichtig verfolgt mit Verweis auch an das WSA und den Fischereiverband.
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#41
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Dann hast du ja bereits geschrieben, dass das in meinem Fall beschriebene Schild auf deinem See nicht vorhanden ist und was in der Seeordnung steht ist mir nicht bekannt. |
#42
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Langsam wird es kindisch.
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#43
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Okay, ich kaufe mir ein Kajak
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#44
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Selbst dann musst du dich darüber informieren, ob du das ausgesuchte Gewässer damit befahren darfst und ob ggfs. ein kostenpflichtiges Tagesticket nötig ist.
Und selbst hier auf dem See darf man mit einem Kajak nicht überall paddeln, es sind Bereiche gesperrt (für Schwimmer, Naturschutzbereich, im Brückenbereich usw.). Ist alles schön auf einer Karte eingezeichnet. ![]() Grüße Totti
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#45
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Ich finde die Frage gar nicht so abwegig. Darf ein Segelboot denn bei Zeichen A15 fahren, wenn es die Segel eingeholt hat und unter Motor fährt? Die Formulierung in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist in der Tat nicht so eindeutig wie die lokalen Regeln auf einigen Seen.
Klarheit bekommst Du wohl nur, wenn Du bei der WSP nachfragst. Viele Grüße Andreas
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#46
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Wenn ein Segelfahrzeug unter Motor als Maschinenfahrzeug angesehen wird (Vorfahrtsregeln, Beleuchtung), dann dürfte das auch im Zusammenhang mit A15 gelten.
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Gruß Ewald |
#47
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Eigentlich ist es eindeutig. Wenn Motor läuft dann Schwarzer Kegel, andere Lichterführung wie Motorboot und andere Vorfahrtsregeln. Das ist dann ein Motorboot.
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Gruß Jörg |
#48
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Nein, das ist nur unter Vergewaltigung der deutschen Sprache möglich. "Ohne Verbrennungsmotor" heißt "ohne Verbrennungsmotor". Hast du einen dabei, bist du nicht ohne.
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#49
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Im Übrigen geht es auch nicht darum, mit einem Jetski durch ein Naturschutzgebiet brettern zu wollen, sondern unter Rücksichtnahme auf die Natur und ruhesuchende Mitmenschen ein Boot mit einem Elektromotor (oder einem Paddel) zu betreiben. |
#50
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Zitat:
Da kannst du noch so lange rumjaulen und dir was einreden, es ändert nichts.
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