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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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ja schon evtl. einleuchtend Axel, aber was Gesetze betreffen, geht es nach meiner Erfahrung eher nicht nach deinem Verständnis. Sondern mass muss wissen, wie es gehandhabt wird und wie es geregelt ist. Später kommen dann noch Gerichtsentscheide dazu.
Dass der Automobilclub der Schweiz da nicht genauer nachgefragt hat, ist schade bis peinlich. |
#27
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Zitat:
Die gesamte Regelung zu Tempo in D richtige sich immer nur nach dem zGG, egal wie hoch die tatsächliche Last ist. War ein Grund für mich, damals das ZGG eines Anhängers um 50 kg senken zu lassen (die nicht benötigt wurden) da nur dann die 100 km/h erlaubt waren. Anders sieht’s aus, wenn es darum geht, was Du überhaupt anhängen darfst: natürlich darfst Du einen Anhänger, der ein ZGG von 2 Tonnen hat aber leer ist, an ein Fahrzeug hängen, welches nur eine Anhängelast von 1600 kg hat. Wichtig ist, dass der Gewichtsfaktor vom Anhängertype abhängig ist. Bei Wohnwagen z.B. Ist dieser nach meinem Wissen nur 0,8 statt 1,2, weil die Dinger eben viel windempfindlicher sind. Verantwortlich, ob alles eingehalten wird um 100 tatsächlich fahren zu dürfen, ist immer der Fahrzeugführer. Gruß Rüdiger |
#28
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Ich frage mich , warum 100?
Ich bin letztes Jahr in Frankreich gefahren. Mit dem Hänger und einem Motorrad hinten drauf. Da waren auf den Bahnen 130 erlaubt und es ging problemlos. Grüße Frank
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#29
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Zitat:
Aber: https://www.caravaning.de/neuheiten/...f-wie-schnell/ Zitat: Doch Vorsicht! Wer mit seinem Gespann in Frankreich über 100 km/h fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit über 100 km/h müssen deutsche Gespannfahrer mit einer Einschränkung der Versicherungsleistung rechnen. Der Grund: In Deutschland werden Caravans baubedingt nur bis 100 km/h zugelassen.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#30
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Weil es auch in Frankreich nicht erlaubt ist, obwohl es viele glauben.
In den Papieren von (fast) allen Anhängern ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vom Hersteller angegeben. Das gilt auch in Frankreich. Mit 130 darf nur fahren, wer einen entsprechend zugelassenen Anhänger hat. Gruß Rüdiger
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#31
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Jedes Land hat andere nationale Vorschriften für die Höchstgeschwindigkeit eines Zugfahrzeuges mit Anhänger. Die Technik regelt die Strassenverkehrszulassungordnung (STVZO), das betreiben regelt die Strassenverkehrsordnung (STVO)
Und hier gibt die Einschrängung mit der Zuggesamtllast In Österreich: Tempolimits auf österreichischen Straßen .............................Ortsgebiet/ Autobahn mit leichtem Anhänger 50 km/h 100 km/h mit schwerem Anhänger (Klasse B ausreichend) 50 km/h100 km/h mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich) 50 km/h 80 km/h In Kroatien darf man 90 km/ mit Anhänger fahren. Auch in Frankreich darf man nicht mit jedem Gespann 130 km/h fahren. Die zulässige Geschwindigkeit für Anhänger in Frankreich verringert sich erst dann, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 t beträgt. Dann sind sowohl auf Schnellstraßen als auch auf Autobahnen nur 90 km/h erlaubt In anderen Ländern ist es ähnlich So wird es u.U auch in der Schweiz sein /werden. Nachtrag: Nachdem was ich eben gelesen habe , ist nur das Gewicht des Anhängers ausschlaggebend. (3,5t - dann 100km/h) Also: Erstmal die nationale STVO lesen !
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 Geändert von matisbad (26.12.2020 um 20:16 Uhr)
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#32
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Hey Zusammen
Also in der Schweiz darf ab den 01.01.2021 mit Anhängern bis 3.5tonnen 100km/h gefahren werden. Wenn der Trailer für diese Geschwindigkeit vorgesehen ist. -Soll heissen Pneu (Wie hier ausführlich erwähnt) müssen einen genügenden Geschwindigkeitsindex haben. -Der Achshersteller sieht für seine Achsen eine Höchstgeschwindigkeit vor. So werden auch Radlager und Bremsen für diese Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. -Der Hersteller des Anhänger muss als letztes in der COC festhalten für welche Höchstgeschwindigkeit der Anhänger gebaut ist. Ich vermute es wird im Jahr 2021 Kontrollen geben die genau auf Anhängerzüge abzielen welche nicht 100KM/H fahren dürfen. Der Fahrzeugführer ist in erster Instanz verpflichtet sie über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu informieren. Falls eine Messung erfolgt ist und das Gespann mit 100KM/h unterwegs war. Jedoch in der Kontrolle sich herausstellt man hätte nur 80 KM/H fahren dürfen sieht der Schweizer Bussgeldkatalog 180.00 CHF für den Verstoss vor. Ob da noch etwas dazu kommt wird die Praxis zeigen (26 unterschiedliche Lösungen werden erwartet). Grüsse Mathias |
#33
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Zitat:
Ich habe einen Nutzanhänger mit entsprechender Typenscheinnummer sowie einen Bootsanhänger mit Typenschein X. Beim Nutzanhänger mit Typenscheingenehmigung "9HC122" frage ich mal beim Strassenverkehrsamt nach der Höchstgeschwindigkeit und beim Bootsanhänger mit Typenschein X habe ich bereits eine E-Mail an Steinbacher gesendet (wie vom TCS unter Punkt 2. beschrieben). Sicherlich haben alle Anhänger aus EU-Staaten ein amtliches Kennzeichen mit einem amtlichen Dokument wo die verschiedenen nationalen Typen aufgeführt sind und der CH-Polizei auch bekannt sind. Gruss Heinz
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun."
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#34
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Dann ist ja gut, wenn wenigstens für dich alles klar ist.
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#35
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Nene, es ist nicht alles klar ist aber ich weiss den Weg zum Ziel
Ich werde dann mal berichten.
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun."
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#36
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Jetzt mal ein paar Dinge sortieren - für D - da steht hier viel Unfug.
Eine Betriebserlaubnis kann durch zu schnell fahren oder ungeeignetes Zugfahrzeug nicht erlöschen. Nein, wirklich nicht. Ein Gespann hat auch keine sondern per se nur jedes Einzelfahrzeug. Wann sie erlöschen kann kann jeder in §19StVZO nachlesen. Es braucht auch kein Neufahrzeug ein COC. COC ist das Papier das nachweist dass ein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzt. Ein Fahrzeug kann aber auch über eine EG-Einzelbetriebserlaubnis, nationale/deutsche Einzelgenehmigung oder eine deutsche Typgenehmigung verfügen. (Letzteres wird aber üblich nicht mehr neu erteilt). Viele Anhänger von kleinen Herstellern kommen auch heute noch ohne COC mit Einzelgenehmigungen in Verkehr. Nach Erstzulassung 1990 hat jeder PKW-Anhänger wenn nicht anders angegeben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100 zu haben. Das ist dann der Fall wenn in den Papieren nichts abweichendes eingetragen ist. Sprich wenn die Reifen von Traglast und Geschwindigkeitsindex für 100 geeignet sind ist es dann auch der Anhänger technisch gesehen. Bei Reifen aufpassen: Traglast UND Geschwindigkeitsindex müssen 100 hergeben, es gibt auch Minimalauslegungen bei Billiganhängern wo mit Tragfähigkeitszuschlägen gearbeitet wird. Wenn das passt darf wenn es die jeweiligen Regelungen in den Ländern hergeben 100 gefahren werden. Es gibt immer zweierlei: Zulassungsvorschriften (in Deutschland StVZO) und Nutzungs- und Verhaltensvorschriften (in Deutschland StVO ohne Z). Bei der Geschwindigkeit gilt immer dass weder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit noch die der jeweiligen StVO (oder äquivalent in anderen Ländern) überschritten werden dürfen. So ist z.B. entsprechend die 100er-Regelung in D eine Ausnahmeregelung zur StVO, sie hat nichts mit der bauartbedingten Geschwindigkeit der Anhänger zu tun sondern damit unter welchen Voraussetzungen 100 gefahren werden darf. So darf z.B. ein Anhänger ohne Geschwindigkeitseintragung auch in F nur 100 fahren und der 25km/h Traktoranhänger hinter einem LKW auch nur mit 25km/h bewegt werden. |
#37
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Sodele, das ging ja sehr fix!
Der werte Herr Lafontaine vom Strassenverkehrsamt hat mir heute morgen um 6:04 Uhr folgendes mitgeteilt: "Guten Morgen Herr .......... Für Tempo 100 ist der Anhänger mit der Stammnummer 182.739.832 (Humbaur HB50) zugelassen. Für den Anhänger mit der Stammnummer 411.575.202 (Steinbacher K14) genügt eine Bestätigung vom Hersteller dass der Anhänger für 100 Km/h zugelassen werden kann." Insofern der gute Herr Lafontaine bestätigt und präzisiert die Aussage des TCS für die CH-Bürger. Eine COC wird nicht benötigt da ich explizit nach COC oder Bestätigung gefragt habe. Ich denke für Personen aus der EU reicht der entsprechende Verweis im amtlichen Ausweis des Anhängers. Wer ganz sicher gehen will empfehle ich eine Bestätigung vom Hersteller einzuholen bzw. im Fahrzeug mitzuführen. Ich denke die Strassenverkehrsämter der CH können den EU-Bürgern nicht wirklich weiterhelfen, trotzdem ein Link zu den Adressen:https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/ Schöne Grüsse Heinz
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun."
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#38
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Zitat:
Begibt man sich ins Ausland, gelten die Zulassungsvorschriften des Heimatlandes, jedoch die Verhaltensvorschriften des Gastlandes. Das Problem dabei: Wird einem ein Verstoß vorgeworfen, wird der nach den Regeln, Sitten und Gebräuchen des Gastlandes behandelt. Das führt dann z.B. dazu dass die die Helmpflicht für Motorradfahrer (Verhaltensvorschrift) mit der Prüfnorm des Helms (eigentlich Zulassungsvorschrift) kombiniert wird. So kam es dazu, dass Fahrer im Ausland bestraft wurden, weil der Helm eben nicht die Prüfnorm des Gastlandes erfüllt. Ähnliche Fälle gab es auch mit Führerscheinen die im Gastland nicht anerkannt wurden. Es nützt dann nichts, auch wenn man (vielleicht) im Recht ist, ist die Staatsgewalt einfach stärker. Und wenn man auf dem Autobahnparkplatz steht und nicht weiterfahren kann, ist ein jahrelanger Prozess auch keine Lösung.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#39
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Hallo zusammen
Wie versprochen halte ich Euch auf dem Laufenden. All meine Anhänger darf ich nun in der Schweiz mit 100km/h herumfahren, siehe angehängte Bestätigung des Herstellers. Folgender TCS-Link bringt noch etwas Licht ins Dunkle: https://www.tcs.ch/de/kurse-fahrzeug...-tempo-100.php Ein CH-Anhänger muss für eine deutsche 100km/h-Plakette aufgerüstet werden, insofern sind alle deutschen Anhänger mit einer 100km/h-Plakette m.M.n in der CH auch 100km/h berechtigt da die technischen Anforderungen höher sind. Wer es genauer wissen will, empfehle ich wie im Thread 37 beschrieben, mal bei einem CH-Strassenverkehrsamt oder direkt beim ASA nachzufragen. Schöne Grüsse Heinz
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." Geändert von heiger (11.01.2021 um 14:15 Uhr)
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#40
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...dieses Jahr geht es mal wieder an den Lago und ich muss zum Thema Schweiz und 100 km/h nochmal nachfassen:
Habe bisher alles zu diesem Thema gelesen und warte noch auf die Freigabe vom Hersteller des Trailers. Wenn ich aber alles richtig verstanden habe, gilt diese "neue" Regelung nur für Gespanne mit Gesamtgewicht 3,5t. Hab ich das richtig verstanden? siehe: https://www.adac.de/reise-freizeit/r...C3%BCbersteigt. Gruß Carsten |
#41
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Zitat:
nicht verwechseln mit tatsächlichem Gesamtgewicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#42
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Ja wieso? Bist du mit LKW unterwegs?
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#43
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zitat: 100 km/h gilt für Gespanne, dessen zGG 3,5t nicht übersteigt.
naja zulässiges Gesamtgewicht des Zuges = Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers + Zulässiges Gesamtgewicht des Trailers... (Gespann = Anhänger + Zugfahrzeug) da meine A-Klasse schon ein zulässiges Gesamtgewicht von knapp 2t hat dürften nicht viele Boote am Hänger unter der zulässigen Zuggesamtmasse von 3,5t bleiben...
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#44
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...es ist insbesondere deshalb verwirrend, weil z.B. im Link des Beitrages #2 es anders steht. Dort heißt es: Anhänger bis 3,5t... und nicht Gespanne bis 3,5t.
Ich falle mit Tiguan und 1,3 t Anhänger noch unter diese Regelung. Viele andere eben nicht... Gruß Carsten |
#45
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tja entweder stimmen die Angaben vom ADAC nicht oder von der Schweizer Seite... (TCS scheint ja wie der ADAC zu sein...) wem glaubt man jetzt ?
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#46
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Ich vermute die Regelung vom ADAC ist korrekt, weil andere Länder (z.B. Österreich) auch so verfahren.
Um so wichtiger wäre eine eindeutige Aufklärung hier im Forum, da viele Fahrer eines in Deutschland zugelassenen 100km/h Gespanns der Meinung sind, daß das auch für die Schweiz gilt. Oder man sollte einen neuen Thread eröffnen: 100 Km/h Zulassung in Deutschland gilt nicht in der Schweiz! Nur für Gespanne mit Gesamtmasse unter 3,5t gültig! was tun?...spach Zeus |
#47
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#48
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Zitat:
Du bist der Meinung das der ADAC richtiger über die Schweizer Regelungen informiert wie der Schweizer TCS?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#49
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Zitat:
Was ist jetzt richtig? Tcs (Touring Club Schweiz) ist ja auch keine offizielle Stelle sondern nur wie der ADAC in Deutschland... Daher würde mich persönlich eine offizieller Text interessieren
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#50
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Mal den Verkehrsminister der Schweiz anschreiben. Sein Personal weiß bestimmt was der Chef unterschrieben hat.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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