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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
![]() Für die mitlesende WaschPo hier: War nur Spaß und ich weiß, ihr versteht auch Spaß ![]()
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#27
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Hallo nochmal,
also Volker wird die anschreiben, dann wissen wir es ja. Ausserdem moechte ich betonen das die super nett waren, wie immer. Beim letzten mal wollten Sie auch nur mal das Boot von innen sehen, besonders den Motorraum. Da haben wir schon alle gegrinst, ob Polizei oder nicht...alle Bootsinfiziert ![]() Es ist halt wie immer, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
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Wenn man vor Anker liegt wird das als "führen eines Schiffes" betrachtet. Und im Gesetz steht nunmal eine entsprechende Promillegrenze.
Aber vor Anker ist man nicht in Fahrt. Daher gilt nach meinem Dafürhalten keine Funkpflicht. Gruß Chris
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#29
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Ein Boot ohne Funk hätte da ja auch vor HW1 schon Ankern können. Nachts heftiger Regen und morgens die Marke überschritten. Weiter fahren darf er ja nicht. Was soll da der Skipper machen?
An Land schwimmen, schnell eine UBI Prüfung ablegen und ein Funkgerät kaufen ist ja auch keine Option.
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Gruß Jörg
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#30
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@Mastiff-660
Du hattest schon recht zu Beginn, dass diese Frage die Gemeinde hier überfordert. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn du dich kurz bei der WAPO direkt informierst. Denke, die klären dich gern auf. Und das Schöne an deinem Handeln wäre, dass du deine Information dann hier als Multiplikator weitergeben kannst. |
#31
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#32
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![]() Zitat:
fragt sich Matthias. |
#33
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Das Thema wurde schon hier und in anderen Foren lang und innig diskutiert.
Liege ich vor Anker und übernachte da beispielsweise gilt meines Wissens nach die Promillegrenze nicht. Aber eine 100%ige Antwort habe ich im Netz noch nicht gefunden.
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Viele Grüße Olli |
#34
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Bei HWM I besteht Funkpflicht auf dem Rhein. So weit alles klar.
Aber bei "Vor Anker" ist mir nichts bekannt, das eine Funkpflicht besteht. Ich kenne das jedenfalls nicht, das bei " Vor Anker" ein Mann im Ruderhaus ist und den Funkverkehr abhört, warum auch. Je nach dem , wie lange die HWM I anhält, sie könnte ja auch auf HWM II steigen. Es muß ja auch die Nachtruhe eingehalten werden, zum Beispiel bei Betriebsform A 1. Gruß Manfred
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#35
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Nochmal kurz zum Thema "nachlesen".
In der Binnenschifffahrtsstraßenordnung gibt es unter § 1.01 ein Sammelsurium von Begriffsbestimmungen. Unter Anderem auch zu folgenden Begriffen mit der jeweiligen Nummer: 22. „stillliegend”: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; 23. „fahrend“ oder „in Fahrt befindlich“: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; 24. „Ankern“: das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__1_01.html Damit ist ziemlich klar geregelt, welche Bergriffe binnen wie auszulegen sind. Demnach ist aber auch ganz klar, dass "Fahrt fortsetzen" eben nicht "ankern" (vgl. Nr. 24) sein kann, da ich dann nicht in Fahrt bin sondern "stillliegend" (vgl. Nr.22) Bin gespannt was Billi für eine Antwort dazu bekommt. ![]() VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#36
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Hier bin ich auch auf Billi seine Antwort gespannt.
Vielleicht war es doch ganz anders, werweiß ![]() Ich bin Skeptisch, wei wir hier nur eine Seite hören. Gruß Manfred |
#37
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Mein Funk vor Anker aus, angeblich verboten. Habe ihn dann aktiviert, alles gut (immernoch vor Anker) Ich seh da keinen Grund fuer Skepsis, sorry ....
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#38
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Wie gesagt ich habe die wsp angeschrieben und werde die Antwort veröffentlichen...
Anderer Aspekt.. Nehmen wir an pätschi hättte keinen Funk an bord gehabt... Wäre es dann fahren ohne Funk bei HW1? Lt busgeldlatalog ca 150€
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#39
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Gruß Ewald |
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das klingt auf jeden Fall nach einer guten Idee. Zumal Hochwasser auch nicht aus dem nichts kommt.
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#42
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Wenn eventuell HW kommt bleiben wir im Hafen….? ![]() ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#43
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Geht's am Freitag über hw1 oder nicht ? Stell dir vor mit dem Verdränger zu Berg...die Hochwasserstrecke für die der Pegel gilt ist 27km lang ... auf der Hälfte ist ein Ankerplatz... dort plant man die Nacht... Am Morgen ist hw1 und du hast kein Funk an bord... Oder bleibst du gleich Mittwoch liegen ?
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#44
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So wie es da steht: bei HW1 ohne Funk am besten sicheren Liegeplatz aufsuchen. Oder den Kopf gegen die Wand schlagen.
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#45
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Hochwasser kommt manchmal schneller als man denkt! Der Rhein ist da noch ziemlich träge.....
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Gruß Ewald |
#46
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Also als ich den Funkschein vor 3 Jahren gemacht habe, war ich recht erstaunt als ich erfahren habe, dass das Funkgerät immer an sein muss wenn ich an Bord bin. (nicht im Hafen). Ich meinte noch: Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich den Schein nicht gemacht.
Dann wurde noch über den geringen Stromverbrauch diskutiert und das es weniger sei als bei einem Radio. Deshalb kann ich mich sehr gut daran erinnern, dass das Ding immer an sein muss.
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![]() ![]() ![]() ![]() Viele Grüße aus Berlin Dirk |
#47
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![]() Zitat:
Wenn ein HW erwartet wird, muss man darüber informiert sein. Gruß Totti
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#48
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![]() Zitat:
Gruß Totti
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#49
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![]() Zitat:
wenn ich Freitags -Sonntag vor Anker liege, dann kann ich abschätzen anhand der Vorschau ob Freitag und Sonntag (die Tage wo ich fahren Will) hochwasser ist. ist dies nicht der Fall, fahre ich ist am Samstag HW1 ist es mir in diesem Fall egal...
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#50
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Was ich mich die ganze Zeit frage:
Was hätten die denn gemacht, wenn niemand an Bord gewesen wäre? Vor Anker liegend muss ja nicht unbedingt jemand an Bord sein. Auch nicht bei HW1? Ist mir zumindest noch nicht wirklich untergekommen. Irgendwie ist das Ganze schon merkwürdig. Vor Anker liegend bedeutet ja nun nicht zwangsläufig, dass Fahrbereitschaft hergestellt ist. Oder ich habe den Zusammenhang vergessen... Gruß Totti
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