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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 22.08.2021, 15:55
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edith

Denkfehler- es geht hierbei ja nur um die Besitzverhältnisse...
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver

Geändert von Metalfriese (22.08.2021 um 16:01 Uhr)
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  #27  
Alt 22.08.2021, 16:16
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deshalb halte ich mich zurück: hier wird verschiedenes rechtlich getrennte zusammengeworfen...
Eigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft,
Besitz ist die sog. tatsächliche oder Sachherrschaft .
Aufgrund des Abstraktionsgrundsatzes im deutschen Sachenrecht fällt das auseinander.
Für den hier vorgebrachten Fall ist das aber eher akademisch und wenig relevant.
schönen Sonntag
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Gruß
Wolf
Hoffentlich immer ausreichend zu klagen

Geändert von Attorney (22.08.2021 um 18:06 Uhr)
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  #28  
Alt 25.08.2021, 10:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wenn er einen Titel hat ja, sonst nein!
das ist so nicht zutreffend, ein Vermieter braucht u.U. gerade keinen Titel, siehe §562 BGB. Und wenn er dieses zu Recht ausgeübt hat machst Du Dich nach dem bereits erwähnten §289StGB strafbar, sofern Du die gepfändeten Sachen aus seinem Gewahrsam entfernst.

lg, justme
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  #29  
Alt 25.08.2021, 10:40
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist so nicht zutreffend, ein Vermieter braucht u.U. gerade keinen Titel, siehe §562 BGB. Und wenn er dieses zu Recht ausgeübt hat machst Du Dich nach dem bereits erwähnten §289StGB strafbar, sofern Du die gepfändeten Sachen aus seinem Gewahrsam entfernst.

lg, justme

Meines Wissens nach greift das Vermieterpfandrecht aber nur für Immobilien bzw. die darin gelagerten Werte.

Ich glaube nicht das es für einen Liegeplatz gilt. Bei einem Boot im Hallenlager sieht es schon wieder anders aus, aber da würde das Problem ja spätestens bei der obligatorischen Probefahrt und somit vor der Bezahlung des Kaufpreises auftreten.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #30  
Alt 25.08.2021, 10:46
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach greift das Vermieterpfandrecht aber nur für Immobilien bzw. die darin gelagerten Werte.

Ich glaube nicht das es für einen Liegeplatz gilt. Bei einem Boot im Hallenlager sieht es schon wieder anders aus, aber da würde das Problem ja spätestens bei der obligatorischen Probefahrt und somit vor der Bezahlung des Kaufpreises auftreten.
das war der Grund, weshalb ich da ein 'u.U.' eingefügt hab - ob das Vermieterpfandrecht auch für Stell- und Liegeplätze und die darauf abgestellten beweglichen Gegenstände gilt würde ich tatsächlich von einem in der Richtung erfahrenen Profi prüfen lassen. Allerdings würde ich das (also die Prüfung durch einen Anwalt) in jedem Fall tun, bevor ich mich (z.B. durch Entfernen einer vom Vermieter angebrachten Kette) dem Risiko der strafbaren Pfandkehr aussetze...

lg, justme
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  #31  
Alt 25.08.2021, 10:47
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Recht haben und Recht bekommen..... auf jeden Fall fährst du erstmal mit dem Boot nicht weg und wie weiter oben beschrieben die Kette mitzunehmen oder zu zerstören... ganz dünnes Eis.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #32  
Alt 25.08.2021, 10:59
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Recht haben und Recht bekommen..... auf jeden Fall fährst du erstmal mit dem Boot nicht weg und wie weiter oben beschrieben die Kette mitzunehmen oder zu zerstören... ganz dünnes Eis.
Was soll passieren? Neues Boot neues Kennzeichen! Der Hafenbetreiber hat von mir nix!

Er müsste beweisen das er Pfandrecht hat, das er dieses vor meinem Erwerb ausgesprochen hat, das der Erwerb am Liegeplatz stattgefunden hat (mit dem verlassen des Liegeplatzes (Probefahrt) erlischt das Pfandrecht und tritt erst mit erneuten Bezug des Liegeplatzes wieder in Kraft, aber auch nur dann wenn das Boot dann noch dem Vertragsmäßigem Mieter gehört.

Der Hafenbetreiber muss zwingend vor der Probefahrt agieren, sonst wird das nix und mir als Käufer die Kette ans Boot zu legen wäre rechtlich nicht Haltbar!
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  #33  
Alt 25.08.2021, 11:45
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Ich würde es nicht machen, aber jeder wie er meint. Vor Gericht und auf hoher See. Wir kenne weder die Liegeplatzverträge noch die genauen Umstände, da es ja fiktiv ist. Aber so einfach wird es nicht sein.
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  #34  
Alt 25.08.2021, 21:23
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Zitat:
Zitat von Attorney Beitrag anzeigen
deshalb halte ich mich zurück: hier wird verschiedenes rechtlich getrennte zusammengeworfen...
Eigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft,
Besitz ist die sog. tatsächliche oder Sachherrschaft .
Aufgrund des Abstraktionsgrundsatzes im deutschen Sachenrecht fällt das auseinander.
Für den hier vorgebrachten Fall ist das aber eher akademisch und wenig relevant.
schönen Sonntag
Wolff, das Abstraktionsprinzip, das Du meinen dürftest, hat nichts mit Eigentum und Besitz zu tun.
Das Abstraktionsprinzip ist Ausfluss des Trennungsprinzips, also, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt voneinander zu betrachten sind und die Wirksamkeit des einen nichts mir der Wirksamkeit des anderen zu tun hat…

Gruß Matthias
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